Kurzzeitpflege kostendeckend finanzieren – pflegende Angehörige entlasten

9 Juli 2017

Kurzzeitpflege kostendeckend finanzieren – pflegende Angehörige entlasten

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Refinanzierung der Kurzzeitpflege einzusetzen, so dass insbesondere die Vorhaltekosten für zeitweise nicht genutzte Kurzzeitpflegeplätze abgedeckt werden können. Als Sofortmaßnahme soll eine finanzielle Unterstützung von Pflegeeinrichtungen mit Kurzzeitpflegeplätzen aus Landesmitteln erfolgen.


Begründung:

Als Entlastung pflegender Angehöriger, zur Überbrückung von Krisensituationen oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr die Kosten für Kurzzeitpflege (§ 42 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI)). Damit dieses sinnvolle Angebot genutzt werden kann, ist es zwingend erforderlich, dass eine ausreichende Anzahl von freien Kurzzeitpflegeplätzen zur Verfügung steht.


Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000010877

Dokument herunterladen (.pdf)



 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen