Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Refinanzierung der Kurzzeitpflege einzusetzen, so dass insbesondere die Vorhaltekosten für zeitweise nicht genutzte Kurzzeitpflegeplätze abgedeckt werden können. Als Sofortmaßnahme soll eine finanzielle Unterstützung von Pflegeeinrichtungen mit Kurzzeitpflegeplätzen aus Landesmitteln erfolgen.
Begründung:
Als Entlastung pflegender Angehöriger, zur Überbrückung von Krisensituationen oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr die Kosten für Kurzzeitpflege (§ 42 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI)). Damit dieses sinnvolle Angebot genutzt werden kann, ist es zwingend erforderlich, dass eine ausreichende Anzahl von freien Kurzzeitpflegeplätzen zur Verfügung steht.
Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000010877
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