Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag sieht die Abschiebepraxis, nach der Schülerinnen und Schüler aus öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im Rahmen des Schulbetriebs abgeholt werden, kritisch und spricht sich dafür aus, dass Abschiebungen in dieser Form künftig nicht mehr vollzogen werden.
Die Staatsregierung wird dementsprechend dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Abschiebungen von Schülerinnen und Schülern im Rahmen des regulären Schulbetriebs unterlassen werden, denn diese Form der Abschiebung stellt nicht nur für die Betroffenen eine besondere Belastung dar, sondern traumatisiert die gesamte Schulfamilie. Der soziale Schulfriede und die Sicherung eines positiven Unterrichtsklimas und -betriebs sollten hier im Vordergrund stehen.
Begründung:
Von ganz grundsätzlicher Bedeutung für die Bildungsarbeit an Bayerns Schulen ist eine positive Schulatmosphäre, die es jeder Schülerin und jedem Schüler ermöglicht, in einer sicheren und vertrauensvollen Umgebung zu lernen und sich in der eigenen Persönlichkeit zu entfalten. Hierfür notwendig ist auch, dass schulexterne Probleme und Konfliktsituationen soweit möglich aus dem Schulbetrieb herausgehalten werden.
Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000010869
Dokument herunterladen (.pdf)
Neueste Kommentare