Grundschulen in Bewegung I – Dritte Sportstunde in der 1. Klasse

9 Juli 2017

Grundschulen in Bewegung I – Dritte Sportstunde in der 1. Klasse

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Lehrplan der Grundschulen zum Schuljahr 2017/2018 verbindlich eine dritte Sportstunde für die 1. Jahrgangstufe zu verankern, um durch Bewegungsmangel verursachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen präventiv zu begegnen sowie dem natürlichen Bewegungsdrang von Kindern gerade zu Beginn ihrer Schulzeit in ausreichendem Maß Rechnung tragen zu können.

Die hiermit notwendigerweise verbundene Bereitstellung von 163 zusätzlichen Stellenäquivalenten muss entsprechende Berücksichtigung in den kommenden Haushaltsberatungen finden. Daneben sollen Bewegungsübungen nach dem Konzept „Voll in Form“ auch in die Stundentafel für Übergangsklassen integriert werden, um die derzeitige Benachteiligung dieser Klassen hinsichtlich regelmäßiger Bewegungsangebote im Unterricht zu beheben.


Begründung:

Bewegung, Spiel und Sport haben zentrale Bedeutung für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Neben außerunterrich tlichen und außerschulischen Sportangeboten kommt dabei gerade dem Sportunterricht ein wesentlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag zu: die Förderung der körperlichen, aber auch der kognitiven und sozial-emotionalen Persönlichkeitsentwicklung sowie die Erschließung der Spiel-

und Sportkultur unserer Gesellschaft. Übergeordnetes Ziel des Sportunterrichts sollte es dementsprechend sein, den Schülerinnen und Schülern Freude an Bewegung sowie die Bedeutung sportlicher Aktivität für die eigene physische und psychische Gesundheit zu vermitteln.


Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000010993

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