eJustice weiter vorantreiben!

9 Juli 2017

eJustice weiter vorantreiben!

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Landtag begrüßt, dass der elektronische Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Verfahren nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Bayern termingerecht und ohne Verzögerung eingeführt werden soll und dass hierbei die Auffassung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Gerichten und die Situation der einzelnen Gerichte berücksichtigt werden. Das Projekt eJustice muss weiterhin erfolgreich vorangetrieben werden und hierfür sichert der Landtag seine Unterstützung zu.

2. Die Staatsregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert,

─ die elektronische Gerichtsakte in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr einzuführen (mit entsprechender Ausstattung der Arbeitsplätze),

─ die E-Gerichtssaal-Ausstattung voranzutreiben und dabei auch die Belange der Anwaltschaft zu berücksichtigen (z.B. genügend Steckdosen im Gerichtssaal),

─ den Prozessvertretern einen gesicherten WLAN-Zugang in Gerichtsgebäuden zur Verfügung zu stellen,

─ sich dafür einzusetzen, dass die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr auch den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah ermöglicht wird,

─ alle Gerichte mit einem Glasfaseranschluss auszustatten und das Breitbandförderprogramm so weiterzuentwickeln, dass zeitnah alle Haushalte und Kanzleien in Bayern einen schnellen Internetzugang, möglichst per Glasfaseranschluss, erhalten.


Begründung:

Die Bedeutung der digitalen Medien nimmt in allen Bereichen rasant zu, sei es in der Wirtschaft, in der Verwaltung oder bei den Bürgerinnen und Bürgern. Deshalb ist es wichtig, die weitere Digitalisierung der Abläufe auch bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften weiter voran zutreiben. Der Vergleich mit unserem Nachbarland Österreich, das in diesem Bereich sehr fortschrittlich ist, zeigt ganz klar die Vorteile von eJustice auf.


Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000010870

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