Bayerische Interessen beim EU-Japan-Abkommen schützen

9 Juli 2017

Bayerische Interessen beim EU-Japan-Abkommen schützen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA) auf Bundes- und Europaebene dafür einzusetzen, dass

1. das Verhandlungsmandat schnellstmöglich veröffentlicht wird und die Verhandlungen mindestens das Maß an Transparenz erreichen, das die Europäische Kommission in ihrer neuen Handels- und Investitionsstrategie „Handel für alle“ ankündigte,

2. über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan keine Paralleljustiz in Form von Schiedsgerichten für Investitionsstreitigkeiten eingeführt wird,

3. der Schutz unserer Gesundheit und Lebensmittelsicherheit durch die vollumfängliche Gewährleistung des Vorsorgeprinzips in den Vertragstexten sichergestellt wird,

4. der Schutz unserer öffentlichen Daseinsvorsorge und dabei insbesondere die Möglichkeiten zur Rekommunalisierung privatisierter öffentlicher Dienstleistungen sichergestellt wird,

5. Sozialstandards und Arbeitnehmerrechte effektiv geschützt werden und Japan für einen erfolgreichen Abschluss des geplanten Freihandelsabkommens verpflichtet wird, die noch nicht ratifizierten ILO-Kernarbeitsnormen (Internationale Arbeitsorganisation – ILO) gegen Zwangsarbeit und Diskriminierung am Arbeitsplatz zu ratifizieren,

6. effektive Regelungen mit verbindlichen Verpflichtungen zur Nachhaltigkeit aufgenommen werden. Ferner wird die Staatsregierung aufgefordert, bis zum September 2017 dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen schriftlich über ihren aktuellen Kenntnisstand über das Abkommen zu berichten.


Begründung:

Seit März 2013 laufen weitestgehend im Geheimen die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA).


Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000011010

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