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6 September 2012

Parlamentarischer Abend „Schülerbeförderung“ im Bayerischen Landtag

Stehplätze in überfüllten Schulbussen, keine Anschnallpflicht bei der Schülerbeförderung, da fragt man sich schon, wo bleibt hier das Verantwortungsbewusstsein der Politik? Mit der Kreistagfraktion der Freien Wähler im Landkreis Rhön-Grabfeld diskutierte ich erst vor wenigen Wochen das strittige Thema und wir kamen zum Schluss, dass bei der Tierbeförderung mehr Sicherheitsauflagen zu erfüllen sindals bei der Schülerbeförderung. Ein hartes Urteil, aber ein Wahres. Dieser Eindruck manifestierte sich bei mir nun auch bei unserem Parlamentarischen Abend der FREIEN WÄHLER-Fraktion im Bayerischen Landtag auf Initiative meiner Kollegin Tanja Schweiger, wo wir zusammen mit rund 80 Gästen aus Kommunal-, Eltern- und Lehrerverbänden sowie Landesministerien sehr kontrovers das Thema „Schülerbeförderung“ diskutierten.





Parlamentarischer Abend der Freien Wähler zur Schülerbeförderung in Bayern


Gesetzliche Regelungen lassen meines Erachtens bei diesem emotionalen Thema eine vernünftige Denkweise außen vor. Nicht umsonst waren die Vertreter des Kultus-, Innen- und Wirtschaftsministeriums wohl auch deshalb gerne gekommen, um einen lösungsorientierten Ansatz von vorneherein auszuschließen. „Manches lässt sich nur mit mehr Geld machen“, so Dr. Thomas Wunsch, Referent des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr & Technologie. Wie er ausführte, habe die angespannte Haushaltslage die Rückführung der Beförderungsbezuschussung von 80 auf 60 Prozent erzwungen – mehr Mittel für die Kommunen könne die Bayerische Staatsregierung aktuell nicht zur Verfügung stellen. Ist das nicht ein Armutszeugnis?



Da kann ich alle Eltern verstehen, die mit Grauen sich von der Politik abwenden und nicht verstehen, warum eine Landesbank mit 10 Milliarden Euro vom Freistaat im Handumdrehen unterstützt wurde, aber für die Sicherheit der Kinder angeblich kein Geld da sein soll. Manch einem der Besucher ging es wohl wie mir, dass man bei solch einer Argumentation der Ministeriumsvertreter nur den Kopf schütteln konnte. Für mich ist es einmal mehr Anreiz, jetzt-erst-recht diese Thematik intensiv weiter zu verfolgen.



Ganz wichtig zu wissen ist, dass sich die Qualität der Schülerbeförderung im Flächenland Bayern stark zwischen Städten und ländlichem Raum unterscheidet. Die Kommunen ächzen unter immer höheren Kosten, da sie per Bayerischer Verfassung für den Sachaufwand zuständig sind und dazu zählt auch die Schülerbeförderung. Zuschüsse erhalten sie immerhin derzeit rund 60 Prozent durch den Freistaat. Wir FREIE WÄHLER fordern hier seit Jahren die Schülerbeförderung im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes wieder stärker zu fördern (ehemals 80 Prozent) und den Paragraph 45a des Personenbeförderungsgesetzes an die veränderte Situation anzupassen.



Dies untermauerte auch Gerhard Dix, Referatsleiter Bildung und Soziales beim Bayerischen Gemeindetag. Er sagte, die kommunale Familie benötige mehr Handlungsspielräume, die Bezuschussung der Schülerbeförderung müsse wieder 80 Prozent erreichen. Außerdem seien mehr passgenaue Lösungen vor Ort erforderlich – koordiniert durch einen direkten Kontakt zwischen Schulforen und Verkehrsbetrieben. Dem Bayerischen Kultusministerium warf Dix vor, seine diesbezüglichen Gesetzentwürfe grenzten an „Trickserei“. Da muss ich Dix  für seine deutlichen Worte ausdrücklich loben, endlich mal einer der Tacheles redet und nicht Drumherum. Die Bürgermeister hätten hingegen längst erkannt, dass sie Familien nur über eine engagierte Bildungspolitik auf kommunaler Ebene in ihrer Heimat halten könnten.



Eine durchaus interessante Feststellung machte Heino Brodschelm, der Präsident des Landesverbandes Bayerischer Omnibusunternehmen. Er verwies auf Unfallzahlen, die eindeutig für die Beförderung im Bus sprächen – selbst, wenn Schüler unangeschnallt oder stehend reisten. Im PKW hätten sie ein 50- bis 100-faches Unfallrisiko. Erfreulich, dass im Zeitraum 2009 bis 2011 die Polizei eine erfreuliche Abnahme von 60 auf 23 Schulbusunfälle feststellen konnte.




Im Gespräch beim Parlamentarischen Abend der Freien Wähler zur Schülerbeförderung



Ein weiterer Aspekt wurde beim Parlamentarischen Abend nur kurz angesprochen, die Verschärfung der Probleme bei der Schülerbeförderung durch die Umsetzung der Inklusion. Wir FREIEN WÄHLER sind im Übrigen die erste Fraktion im Bayerischen Landtag, die frühzeitig auf eine Verschärfung der Probleme bei der Schülerbeförderung durch die UN-Behindertenrechts­konvention hingewiesen hat und mit einem entsprechenden Dringlichkeitsantrag dies auch untermauerte. Insofern fand ich die Äußerung der Kultusministeriums-Vertreterin, dass der Landtag eine entsprechende Regelung für die erhöhten Aufwendungen durch die Inklusion nicht wollte, nahezu unverschämt. Hierzu muss nochmal erläutert werden, dass die Koalitionsmehrheit aus CSU und FDP dies nicht wollte.



Wir FREIEN WÄHLER werden jedenfalls nicht locker lassen und die Kommunen im Freistaat auch künftig in ihrem Engagement für eine dezentrale Bildungslandschaft unterstützen. Schon im Interesse des bildungspolitischen Prinzips ‚Kurze Beine – kurze Wege‘ wollen wir möglichst viele wohnortnahe Schulen im Freistaat erhalten. Die teils äußerst kontroverse Diskussion beim Parlamentarischen Abend hat gezeigt, dass dies ein ebenso steiniger wie lohnenswerter Weg bleibt.



5 September 2012

Für eine vernünftige Neuregelung des Warenverkaufs an Tankstellen

Über manche Geschehnisse kann ich mich nur wundern, über groben Unfug kann ich mich ärgern! Die seit 1. Juni 2012 in Bayern geltende Regelung, welche klarstellt, dass Tankstellenbesitzer während der allgemeinen Ladenschlusszeiten keine Waren mehr an sogenannte „Nichtreisende“ – also Fußgänger und Radfahrer – abgeben dürfen, ist so ein (auf gut bayerisch) „Schmarrn“. Sie offenbart nicht nur erneut systematische Fehler im Ladenschlussrecht in Bayern, sondern verdeutlicht wieder einmal die Handlungsunfähigkeit der Politik. Denn hinter dieser idiotischen Regelung steht die Unfähigkeit zweier Regierungsparteien, sich nicht auf eine vernünftige einvernehmliche Lösung, die die Einschränkung im Verkauf von Alkohol regelt, einigen zu können.


Mittlerweile haben alle anderen Bundesländer eigene Ladenschlussgesetze geschaffen. Allein Bayern murkst noch mit der völlig veralteten bundesdeutschen Norm herum. Das führt nun zu derart absurden Regelungen, die nichts, aber auch gar nichts mit Jugendschutz zu tun haben. Wir FREIEN WÄHLER fordern deshalb die Koalition aus CSU und FDP auf, endlich die unsinnige Blockade gegen ein bayerisches Ladenschlussgesetz aufzugeben. Nur so könnten in Bayern vernünftige Lösungen umgesetzt werden.

Foto: Gerd Altmann/PIXELIO/pixelio.de




Und wie könnte in unseren Augen eine solche Vernunftlösung aussehen? Zuerst beinhaltet dies ein Beibehalten der allgemeinen Ladenschlusszeiten, bestehenden Sonn- und Feiertagsschutz, aber eben auch ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen von 22 bis 7 Uhr. Denn es ist in der Praxis nicht umsetzbar an Tankstellenkassen zwischen ‚Reisenden‘ und ‚Nichtreisenden‘ zu trennen; es ist grober Unfug! Schließlich müssen einzelne Produktgruppen, sogenannter Reisebedarf, auch künftig allen Käufern angeboten werden können.


Die neue Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung führt beispielsweise dazu, dass Mineralwasser nicht an Fußgänger oder Radfahrer verkauft werden darf, sehr wohl aber Alkohol an Autofahrer. Absurder geht es wohl nicht! In der Praxis ist diese neue Regelung nicht kontrollierbar und führt lediglich zu mehr Bürokratie. Und davon haben wir schon genug! Geradezu heuchlerisch ist in diesem Zusammenhang das Vorgehen der bayerischen FDP und deren Wirtschaftsminister Zeil, der den Koalitionspartner CSU aufforderte, gemeinsam eine vernünftige Lösung zu suchen, selbst bisher jedoch nie eine Einschränkung im Verkauf von Alkohol in Betracht gezogen hat. Dafür kann es nur die Rote Karte geben!



31 August 2012

Reform der Schifffahrtsverwaltung gefährdet Sicherheit

Bayerns Wasserwege haben eine Gesamtlänge von 100.000 km. Die bisherige Versorgung dieser durch die verschiedenen Wasser- und Schifffahrtsämter funktionierte ohne Probleme. Nun soll  genau dieses funktionierende System reformiert werden. Wozu?


Die Folgen dieser Reform wären gravierend. Geplant ist eine Umverteilung der Kompetenzen, wobei diese auf bestimmte Ämter zusammengezogen werden sollen.




Quelle : Makrodepecher/PIXELIO/pixelio.de


Aktuell beschäftigt die Wasser- und Wirtschaftsdirektion Süd in Würzburg 1756 Mitarbeiter. Das untergeordnete Schifffahrtsamt Schweinfurt beschäftigt 370 Mitarbeiter, die auf 4 Außenbezirke verteilt sind und die Wasserwege von Rothenfels bis Viereth kontrollieren.


Nach der Reform werden Beamte aus Schweinfurt beispielsweise auch für Angelegenheiten in Passau zuständig sein. Langfristig führt dies nicht nur zu einem bürokratischen Chaos, sondern gefährdet auch die Sicherheit auf dem Main.


Die Direktionen Aschaffenburg, Nürnberg, Schweinfurt und Regensburg decken die Schifffahrtswege Bayerns komplett ab. Durch Auflösung der Direktion Regensburg würde für Schweinfurt, Aschaffenburg und Nürnberg ein Mehraufwand bei der Überwachung der Flüsse entstehen. Und dabei soll noch Personal gekürzt werden! Von der jetzigen Umstrukturierung sind in Bayern 250 Arbeitsplätze betroffen, davon allein 104 in der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd in Würzburg. Meiner Ansicht nach sollte diese Reform noch einmal überarbeitet werden.Wir brauchen in Bayern Sicherheit für unsere Wasserwege und Sicherheit für die Arbeitsplätze unserer Menschen.




18 Mai 2012

Bayern drängt in Kommission zu Fluglärm

Der Fluglärm im weiten Umkreis um den Frankfurter Airport hält auch den bayerischen Landtag in Atem. Verschiedentlich hatte ich an dieser Stelle schon darüber berichtet. Nunmehr wurde auf Druck der Freien Wähler ein weiterer wichtiger Schritt getätigt. Einstimmig hat der Wirtschaftsausschuss des Parlaments einen Antrag der Freien Wähler beschlossen, der die Entsendung eines Vertreters Bayerns in die Frankfurter Fluglärmkommission fordert.

Nur über Mitsprache ist meines Erachtens eine Besserung in Sicht und die kann nur erfolgen, wenn Bayern hier auch vertreten ist. Bereits im April hatte der Bayerische Wirtschaftsminister zwar ein solches Ansinnen an seinen hessischen Amtskollegen Dieter Posch (FDP) gerichtet. Doch bewegt hat sich seitdem nichts, mittlerweile ist Posch auch nicht mehr im Amt.

Umso wichtiger ist nun der einstimmige Beschluss des Landtags, denn bisher hatten sich die Vertreter der Regierungskoalition keineswegs einig mit der Opposition in diesem Punkt gezeigt. Es ist wichtig, dass die bayerische Seite mit einer Stimme spricht und die Bemühungen um Verbesserungen im Sinne der betroffenen Bürger unterstützt.

Seit Inbetriebnahme der Startbahn Nord-West am Frankfurter Flughafen sind auch die Untermain-Landkreise Aschaffenburg, Main-Spessart und Miltenberg von Fluglärm stark betroffen - entgegen der Planfeststellung wie wir Freien Wähler in unserem Antrag begründet haben. Die steigende Lärmkulisse bedroht zunehmend Lebensqualität und Gesundheit der Menschen am Untermain und im Spessart. Deswegen werden wir bei diesem Thema nicht locker lassen.

Gerade am abendlichen himmel wird der Flugverkehr Richtung Frankfurt auch in Main-Spessart deutlich.Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt/ PIXELIO



4 Mai 2012

Noch holpert es bei der E-Mobilität

Es wird zwar viel über Elektromobilität gesprochen und geschrieben, aber im Alltagsverkehr bekommt man Elektrofahrzeuge bisher noch selten zu sehen. Das ist kein Wunder, denn derzeit sind in Deutschland gerade mal rund 2500 E-Fahrzeuge zugelassen und ca. 1100 öffentliche Ladesäulen installiert. Da wundert es einen nicht, dass es eher Zufall ist, wenn man tatsächlich mal ein E-Fahrzeug zu Gesicht bekommt. Das war auch ein Grund, warum wir FREIE WÄHLER uns bei unserer Frühjahrsklausurtagung eingehend mit diesem Thema beschäftigt haben. Schließlich hat die Bundesregierung das ehrgeizige Ziel bis zum Jahr 2020 eine Million E-Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren zu lassen.



Auch nach der Klausur bin ich eher skeptisch, dass dieses Ziel erreicht werden kann. Bestenfalls unter Einbeziehung der Hybridfahrzeuge und Elektroroller vielleicht. Überzeugt haben mich die flotten E-Fahrzeuge von Audi. Sie laufen wunderbar, haben eine sehr gute Beschleunigung und man merkt bestenfalls am nicht vorhandenen Geräusch, dass man kein handelsübliches Gefährt lenkt. Problem für die Autohersteller ist nach wie vor der unverhältnismäßig hohe Preis und damit auch die (noch) fehlende Akzeptanz beim Kunden.



Es gibt derzeit grundsätzlich zwei Dimensionen: das Elektrofahrzeug (EV) und das Hybridfahrzeug (HEV). Die Batteriegröße bewegt sich heute bei 15 bis maximal 30 kWh (je nach Gewicht und Reichweite). Im Durchschnitt verbrauchen E-Fahrzeuge aber ca. 15 kWh auf 100 Kilometer. Und nach wie vor gibt es neben den Problempunkten Batterie auch noch andere Wehwehchen: So sind beispielsweise die Navigationssysteme dahingehend zu verbessern, dass diese  nicht nur die Zielführung zum gewünschten Reiseziel übernehmen, sondern dem Fahrer auch die noch vorhandene Reichweite und alle verfügbaren Ladesäulen anzeigen.



Auch hinsichtlich des Aufladens gibt es noch Entwicklungsbedarf. So ist zum Beispiel das induktive Laden (Ladestrom wird elektromagnetisch und damit berührungslos von einer Spule auf eine andere Spule übertragen) ein vielversprechendes Zukunftsthema. Auf diesen Art und Weise könnte ein Auto über ein Ladefeld auf dem Parkplatzbelag geladen werden. Eine veränderliche Parkplatzposition wäre da kein großes Thema – man bräuchte eben kein Kabel. Wichtig wäre der Luftspalt zwischen Autoboden und Straßen-/Parkplatzbelag, in dem die energieabgebende Spule flächenbünding integriert ist: je geringer der Luftspalt, desto besser und schneller die Aufladung. Diese Ladetechnologie würde auch bei allen Witterungsbedingungen (Nässe, Eis, Schnee) funktionieren.



Eine weitere Thematik ist der Leichtbau. Aufgrund der erforderlichen Batterien werden die Autos schwerer. Aus diesem Grund muss auch im Leichtbau mit leichten Werkstoffen geforscht werden, denn das bloße Ersetzen von Stahl durch Aluminium schöpft Leichtbaupotentiale nicht annähernd aus. Kunststoffe, Faserverbundmaterialien (Glas- und Kohlefaserkunststoffe) und Leichtmetalle (Magnesium) sind mögliche Werkstoffe für leichte Fahrzeuge. Bei der Umweltverträglichkeit bieten hinsichtlich Gewichtsersparnis und Langlebigkeit Biokomposite auf Basis nachwachsender Rohstoffe wie Flachs, Jute, Hanf oder Sisal (wurde übrigens schon im Trabant genutzt – aber aus ganz anderen Gründen) Perspektiven. Leichtbaustrategien ersetzen zukünftig die hohen Aufwendungen für Stahlteile (große Presswerke, teure Werkzeuge) und sind somit durch einfachere Verfahren auch für kleinere Serien nutzbar.





Auftanken eines Elektroautos von Renault. Foto: Semen Grinberg/ PIXELIO


Und dann sind natürlich für den Verbraucher letztendlich der Markt und der Preis entscheidend. Marktuntersuchungen haben ergeben, dass der durchschnittliche Autobesitzer für einen Elektroantrieb in seinem Gefährt 2.000 Euro mehr auszugeben bereit ist. Die tatsächlichen Mehrkosten liegen aber derzeit bei 7.000 Euro. Leider sind die Preise für E-Autos noch sehr hoch und in Europa unterschiedlich: ein „Smart ed“ kostet in Deutschland 16.000 € in Frankreich hingegen 11.000 €. Dazu muss man auch Grundsätzliches zu den Absatzzahlen für KFZ wissen. Bundesweit nimmt das Segment der Minis und Kleinwagen zu, während der Bestand an Fahrzeugen der Kompaktklasse stagniert und die Anteile der Mittelklasse und oberen Mittelklasse sogar zurückgehen. So ist in den Kategorien der Minis und Kleinwagen in den ersten Jahren die stärkste Nachfrage nach E-Autos zu rechnen. Wenn in absehbarer Zeit keine Verbesserungen hinsichtlich des Komforts und der geringen Reichweite von E-Fahrzeugen erzielt werden können, besteht jedoch die Gefahr, dass der anfängliche Hype der E-Mobilität wieder in ein Nischendasein führt. Denn die E-Autos müssen sich mit den konventionellen Fahrzeugen messen lassen und zumindest die bisherigen Mehrkosten bei Anschaffungspreisen oder Reichweite durch deutlich geringere Betriebskosten auffangen – dem läuft aber aktuell allerdings die Entwicklung der Strompreise eher entgegen.



Im Zuge des Projektes „Schaufenster Elektromobilität“ hat die Bundesregierung entschieden, dass viele  Regionen gefördert werden. Unter anderem Bayern mit dem Projekt Elektromobilität verbindet. Ziel bis 2020 ist es, 250.000 Elektrofahrzeuge auf die Straße in Bayern und Sachsen zu bringen. Für das auf drei Jahre angelegte Programm stellt der Bund Fördermittel in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro zur Verfügung.



Bereits sehr weit in der E-Mobilität ist die eE-Tour Allgäu. Das vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Forschungsprojekt eE-Tour Allgäu ist Mitte 2009 gestartet. Die Elektroautos werden an verschiedenen Standorten wie Kempten, Oberstdorf, Oberstaufen, Bad Wörishofen und Füssen vermietet, Urlauber und Einheimische können so das Allgäu mit E-Autos „erfahren“. Derzeit reisen ca. 80% der Urlauber mit dem eigenen Auto in das Allgäu an. Dies könnte sich zukünftig mit dem Allgäuer Mobilitätskonzept ändern: So können z.B. Urlauber mit dem Zug anreisen und sich an einem der E-Mobilitätsstandorte ein E-Auto mieten. Ein typischer Tagesablauf könnte sein: Der Urlauber mietet sich in Oberstdorf in einem Hotel ein E-Auto und fährt damit zu den Königsschlössern nach Füssen. Dort angekommen lädt er sein Fahrzeug während des Schlossbesuches an der Ladesäule auf und kann somit problemlos wieder in sein Hotel zurückfahren. Insgesamt wurden im Allgäu 14 Ladestationen aufgestellt.





Mit dem E-Auto durch das Allgäu fahren. Foto: Rainer Sturm/ PIXELIO



26 April 2012

Gigaliner in der Krise

Sogenannte Gigaliner, mit mehr als 17m Länge durften laut der Entscheidung des Bundeskabinetts im September vergangenen Jahres auch auf Bayerns Straßen fahren. Doch viel hat sich seither nicht getan. Der vielumworbene Vorstoß der Regierung brachte  nicht den erhofften Erfolg. Statt der erwarteten 400 Riesen-LKWs auf den deutschen Autobahnen fahren dort gerade einmal elf Stück. Und dafür dann der ganze Wirbel?


Zu Recht kritisierte ich bereits im September den Beschluss und habe darauf hingewiesen, dass solche überdimensionalen LKWs in vielen deutschen Orten beispielsweise überhaupt nicht durch die Straßen passen. Scheinbar sahen das auch die Bürger, Kommunen und sogar die Spediteure so. Jedenfalls wurde das gesamte Projekt als überflüssig erachtet.


Bereits der vielgepriesene Startschuss für das Gigaliner-Projet in Bayern, der im März in München fallen sollte, fiel aufgrund des zu geringen Interesses ins Wasser. Nun sollte heute im Bundesverkehrsministerium in einem Krisengespräch von Wirtschafts-und Logistikverbänden die Zukunft der Riesen-LKWs besprochen werden. Hoffentlich wird dann das Kapitel Gigaliner endgültig abgehakt.



20 April 2012

Jugendliche profitieren vom Begleiteten Fahren und Führerschein ab 17


Einen hochinteressanten Erfahrungsaustausch zur Verkehrssicherheit in Bayern hatte unsere Fraktion in dieser Woche mit der Landesverkehrswacht. Dabei standen aufgrund der aktuellen Diskussion zwei Themen besonders im Fokus. Zum einen der Führerschein mit 16 und die Ausnahmegenehmigung für 17jährige sowie der Gesundheitstest für Senioren.



Während ich persönlich bei Letzterem keinen direkten Handlungsbedarf sehe und frühestens ab der Ruhestandsgrenze mit 65 Jahren mir einen solchen Gesundheitstest im Fünfjahres-Rhythmus vorstellen könnte, schreit es bei den Jugendlichen förmlich nach Handlungsbedarf.



Bereits vor längerer Zeit hatte ich mich hierzu nach zwei parlamentarischen Anfragen  geäußert: Die Möglichkeit mehr Ausnahmegenehmigungen für 17-jährige Jugendliche, die zum Arbeitsplatz oder dem Weg zur Berufsschule auf das Kraftfahrzeug angewiesen sind, sollte deutlich weniger regulativ von den Regierungsbehörden gehandhabt werden. Das Thema hat damals sogar die MAIN POST Titelseite geziert und aufgrund dieser weitreichenden Forderung wurde ich gleich vom Kommentator als „Freier Wühler“ bezeichnet.



Da kann ich jetzt knappe vier Monate später nur Grinsen, denn selbige Zeitung hat sich nun bei dem seit Tagen virulenten Themas Führerschein mit 16 deutlich weniger geziert. Wie dem auch sei, ich halte den Führerschein mit 17 in Ausnahmefällen nach wie vor für eine hocheffiziente Sache, um damit Jugendlichen bei der Ausbildung zu helfen. Denn in den ländlichen Räumen macht der schlecht ausgebaute öffentliche Personennahverkehr in vielen Fällen einen frühen Arbeitsbeginn oft unmöglich und schränkt damit die Berufschancen der Jugendlichen erheblich ein.



Umso erfreulicher war die Tatsache, dass wir hier auch von den Vertretern der Landesverkehrswacht Unterstützung bekamen. Zumal eines auch deutlich zu Tage tritt: Jugendliche sind bei Verkehrsunfällen nicht überproportional beteiligt. Bei den insgesamt 350 667 Verkehrsunfällen in Bayern im Jahr 2011 gab es 70 277 Verletzte, 780 Getötete und davon waren 225 „junge Fahrer“ (Alter 18-24). Auch die Zahlen für Fahranfänger, die an Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren, gingen um 0,9 Prozent zurück, während sie bei den Unfällen mit Seniorenbeteiligung um elf Prozent angestiegen sind.


Auch für das „Begleitete Fahren“ im Alter von 17 kann festgestellt werden, dass dadurch sowohl das Anfängerrisiko als auch das Jugendlichen-Risiko reduziert werden konnte. Und auch die Jugendlichen profitieren davon, je länger sie es praktizieren. Die Teilnehmer am „Begleiteten Fahren“ verstoßen signifikant seltener gegen Verkehrsregeln und verursachen deutlich weniger Unfälle.



Als Fazit kann man also sagen, dass die Jugendlichen mit ihren „Privilegien“ deutlich sorgsamer umgehen als dies vielfach „gefühlt“ in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Deswegen hätte ich auch unter den Voraussetzungen, dass der Führerschein mit 16 nur zu Berufs-, Arbeits- oder Studienzwecken verwendet werden darf, grundsätzlich nichts einzuwenden. Wenn man damit die Jugendlichen unterstützen kann, dann erfüllt eine solche Regelung ihren Zweck.





Vielleicht dürfen auch 16-jährige Jugendliche demnächst den Weg zur Arbeit mit dem Auto fahren. Foto: Helene Souza/ PIXELIO



13 April 2012

Neuausschreibung der Bahnstrecke „Kissinger Stern“

Dem Schienenverkehr habe ich schon so manchen Beitrag gewidmet. Nunmehr steht für die Region Main/Rhön die Neuausschreibung des sogenannten "Kissinger Sterns" ab dem Jahr 2014 an. Dabei handelt es sich um die bisher vom privaten Betreiber 'Erfurter Industrie Bahn' (EIB) gefahrene Bahnlinie von meiner Heimatstadt Gemünden nach Bad Kissingen und von dort weiter bis Schweinfurt/Meiningen.


Die achtseitige Ausschreibung der Bayerischen Eisenbahn-Gesellschaft (BEG) bietet einen guten Einblick in die vielschichtigen Anforderungen für den heutigen Betrieb einer Bahnlinie und liefert Zahlen, Daten, Fakten rund um den Eisenbahnbetrieb:



" BEG startet Ausschreibung für Kissinger Stern


Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hat heute die Wiederausschreibung der Nahverkehrsleistungen für den Kissinger Stern bekanntgegeben. Nachdem der Freistaat schon durch die erste Ausschreibung im Jahr 2002 das Angebot in der Region erheblich ausweiten konnte, soll die Wiederausschreibung nochmals Verbesserungen bringen. Es sollen wesentlich mehr Züge als bisher über den Schweinfurter Hauptbahnhof hinaus nach Schweinfurt Mitte und Schweinfurt Stadt verkehren. Im Spätverkehr will die BEG zudem das Angebot von Schweinfurt nach Bad Neustadt (Saale) und Bad Kissingen erweitern.


Die Ausschreibung für den Kissinger Stern ist in ein Grundangebot und eine Eventualposition gegliedert. Die Angebote können bis 20. September 2012 abgegeben werden; der Zuschlag erfolgt voraussichtlich im Dezember. Der neue Vertrag beginnt dann im Dezember 2014 und endet 2026 nach einer Laufzeit von 12 Jahren.


Weitere detaillierte Informationen zur Ausschreibung „Kissinger Stern“ erhalten Sie im aktuellen Ausschreibungsflyer.


Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bayerische Eisenbahngesellschaft"




Foto: Erich Westendarp/ PIXELIO



22 März 2012

Meine Anfrage zur Kommunalen Sonderbaulast

Einige Kommunen sind nicht in der Lage wichtige Bauprojekte schnell durchzuführen, da die bürokratischen Mühlen oftmals zu lang mahlen. Auch wenn ein Projekt bereits durchgeplant ist, kann es aufgrund einer fehlenden Finanzierungszusage durch den Bund oder den Freistaat auf lange Sicht nicht realisiert werden. Eine Möglichkeit diese Projekte doch umzusetzen, ohne lange darauf warten zu müssen, dass die Anträge alle Instanzen durchlaufen haben, ist die Kommunale Sonderbaulast. Das bedeutet, dass die Gemeinde ein Bauprojekt vorfinanziert und zu einem späteren Zeitpunkt das Geld aus staatlichen Mitteln zurückerhält. Der Haken dabei ist jedoch, dass viele Kommunen es sich schlichtweg nicht leisten können Projekte vorzufinanzieren.


Da beißt sich der Hund mal wieder in den Schwanz, denn wie soll es diesen Gemeinden gelingen die Bauvorhaben zu finanzieren? Voraussetzung dafür, dass man Finanzierungszusagen erhält ist unter anderem die Bedeutung des Vorhabens, doch wie definiert sich die Bedeutung eines Vorhabens? Bekommt ein Projekt mehr Mittel wenn es von großer Bedeutung für die Gemeinde ist oder mehr Geld wenn es wichtiger für den Freistaat ist? Das erschließt sich mir nicht wirklich. Hochinteressant ist auch, dass der Staatsregierung keine detaillierten Erkenntnisse darüber vorliegen bei welchen Projekten der Freistaat die Planungen übernommen hat und wie hoch die Planungskosten waren. Wurde hier geschludert? Eine detailliertere Ausführung dazu gibt es in der Antwort der Staatsregierung auf meine Anfrage hin, in der auch einige Beispiele von Kommunen und Projekten aufgeführt sind.




Die Ortsumgehung Mittelstreu, bei deren Einweihung ich 2011 zu Gast war, wurde durch die Kommunale Sonderbaulast finanziert.




8 März 2012

Unzureichende Planung zur Sanierung des Würzburger Hauptbahnhofs

Sicher haben Sie diese Situation auch schon erlebt. Sie kommen irgendwo an ein neu errichtetes oder saniertes Gebäude hin, schauen sich um und wundern sich wie man so einen Schildbürgerstreich für viel Geld bauen kann? So geschehen im vergangenen Jahr bei der Eröffnung des neuen Haltepunktes Kleingemünden, bei dem der Treppenabgang exakt auf der Straßenfahrbahn endet, ganz zu schweigen von der fehlenden Barrierefreiheit!


Soweit soll es zumindest beim bis 2018 für einen zweistelligen Millionenbetrag zu sanierenden  Würzburger Hauptbahnhof - der deutschlandweit als der schäbigste Großstadtbahnhof gilt - einmal nicht kommen. Dafür war einem engagierten Würzburger Mitbürger und mir in den vergangenen Monaten kein Weg zu weit. Die DB-Zentrale München und der Bahnhofsmanager in Würzburg waren unsere Anlaufstationen, um hinsichtlich der Erreichbarkeit der Bahnsteige und der Barrierefreiheit bereits in der Planungsphase klar ersichtliche Ungereimtheiten noch zu verbessern.


Denn den Planungen zufolge soll auch nach der Sanierung keine Verbreiterung der ohnehin nicht besonders üppigen Bahnsteigaufgänge über das jetzige Maß hinaus möglich sein und auch für die anzuvisierende Barrierefreiheit ist lediglich je ein Aufzug für die hochfrequentierten Bahnsteige geplant. Wer einmal frühmorgens oder abends in der Rush-Hour nach einer Zugankunft die Bahnsteige am Würzburger Bahnhof benutzt, kann ein Lied davon singen: zähes Fortkommen bis Stau ist der Alltag. Da ist die Frage mehr als berechtigt, wieso man mit einer Sanierung solche "Flaschenhälse" nicht beseitigen kann?


Eine Verbreiterung der Aufgänge hätte zwangsläufig eine Verengung der ohnehin nicht besonders breiten Bahnsteige zur Folge während breitere Bahnsteige wiederum einen Eingriff in die Gleisbettungen zur Folge hätten. Dafür wiederum ist gar nicht DB Station und Service zuständig, sondern DB Netz! Geht es noch umständlicher? Diese Frage ist bei Problemstellungen mit der Bahn leider auch immer gerechtfertigt, denn nach der Privatisierung der Deutschen Bahn in viele Konzerne ist dort nichts einfacher geworden, ganz im Gegenteil!


So haben wir verschiedene Varianten ins Gespräch gebracht, um eine Verbreiterung der Aufgänge wie der Bahnsteige zu erreichen und auch mindestens zwei Aufzüge pro Bahnsteig. Doch bisher vergeblich: Eine Gleisbettverlegung wäre nur unter erheblichem finanziellen Mehraufwand in Millionenhöhe möglich. Auch ein Bahnsteigtausch, sodass der ICE-Bahnsteig auf Gleis 8/9 verlegt werden würde, weil dort ein breiterer Aufgang bereits jetzt vorhanden ist, wurde abgelehnt. Dann bleibt also tatsächlich auch nach der Sanierung alles beim Alten!!!


Am Realisierbarsten gilt nach wie vor unser Vorschlag bzw. unsere Forderung nach einem zweiten Aufzuge an jedem ICE-Bahnsteig, um so dem hohen Fahrgast-aufkommen gerecht zu werden und den behinderten Menschen einen möglichst einfachen Zu- und Abgang vom bzw. zu den Bahnsteigen zu gewähren. Doch dazu fehlen derzeit rund 500.000 Euro, die als Mehrkosten zu Buche schlagen würden. Und die Förderung des Bundes ist nur an einer Stelle pro Bahnsteig bezuschussbar. Trotzdem müsste bei einem zweistelligen Millionenbetrag das doch machbar sein.


Warum ein zweiter Aufzug? Ich selbst habe im vergangenen Jahr am Rostocker Bahnhof das Dilemma nur eines vorhandenen Aufzuges erlebt. Ist dieser gerade von anderen Kunden belegt, so muss man warten. In der Zwischenzeit ist dann der Zug unter Umständen schon weg gefahren, denn es gilt auch zu berechnen, dass für einen Behinderten, ob mit oder ohne Rollstuhl, andere Umsteigzeiten zugrunde zu legen sind. Und vor allem gilt: Die Planung und Bauausführung muss diskriminierungsfrei sein, d.h. der Fernverkehr darf nicht dem Nahverkehr vorgezogen werden. Da zweifeln wir mit Kopfschütteln die Aussage der Bahn-Chefs an: „Die Machbarkeit ist an Gleis 4/5 technisch nicht durchführbar und an anderen Bahnsteigen nicht finanzierbar.“ Was soll man dazu sagen?





Am Würzburger Bahnhof ist bereits an der Treppe Endstation für Rollstuhlfahrer.....




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