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9 März 2018

Digitale Bildung – die Mammutaufgabe für Bayerns Bildungssystem

In letzter Zeit wird im Landtag, auch wegen der Verabschiedung und Diskussion um den Nachtragshaushalt, wieder vermehrt über das Thema digitale Bildung gesprochen. Die Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag haben viele konkrete Vorschläge gemacht, wie digitale Bildung in Zukunft aussehen sollte. In diesem Beitrag möchte ich zunächst genauer erklären, was unter dem Begriff Digitale Bildung zu verstehen ist und anschließend die meiner Meinung nach sinnvollsten Maßnahmen beschreiben, die zur erfolgreichen Umsetzung digitaler Bildung beitragen können.




Helene Souza / pixelio.de


Was bedeutet digitale Bildung?


Durch digitale Bildung soll Schülern und Studenten der kritische Umgang mit digitalen Medien vermittelt werden. Viele bezeichnen diese Kompetenz als eine eigenständige Kulturtechnik und stellen sie damit auf eine Ebene mit den bisherigen Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen. Das bedeutet allerdings auch, dass der bloße Einsatz von digitalen Medien, etwa durch Powerpoint-Präsentationen oder die sogenannten SmartBoards, viel zu kurz greift. Die aktuellen Diskussionen um Fake News in den gesellschaftlich immer relevanteren sozialen Medien zeigen, dass junge Menschen lernen müssen, die neuen digitalen Medien kritisch und reflektiert zu nutzen. Digitale Bildung ist mittlerweile eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und gleichzeitig eine Kernkompetenz, die von Arbeitnehmern vermehrt gefordert wird.


Wie kann digitale Bildung umgesetzt werden?


Um digitale Bildung überhaupt zu ermöglichen, muss zunächst die passende Infrastruktur an Schulen und Universitäten gegeben sein. Leider ist dies noch nicht überall in Bayern der Fall. Der Breitbandausbau muss auch weiterhin mit voller Kraft vorangetrieben werden, sodass alle Bildungseinrichtungen in Zukunft über ausreichende Verbindungsgeschwindigkeiten verfügen. Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung an Schulen und Universitäten verlangt des Weiteren auch Personal, das die Wartung und Betreuung des IT-Systems übernimmt. Stellen für Systembetreuer sind nach wie vor eine Seltenheit an Bayerns Schulen. Zuletzt kann digitale Bildung nur erfolgreich vermittelt werden, wenn auch genügend Endgeräte vorhanden sind. Diese müssen stets auf dem aktuellsten Stand gehalten werden und Eigentum der einzelnen Bildungseinrichtungen sein. Ich halte nichts von Lösungen wie BYOD (Bring your own Device), die das Kultusministerium anstrebt. Meiner Meinung nach müssen die Chancen auf Bildung gleich verteilt sein. Und neue Tablets oder Smartphones sind teuer und nicht jede Familie kann sich das finanziell leisten.




Lisa MichèleLietz  / pixelio.de

Lisa MichèleLietz / pixelio.de


Ein zweiter wichtiger Schritt ist die Befähigung der Lehrkräfte für die Vermittlung digitaler Bildung. Für viele der heutigen Lehrkräfte wurde digitale Bildung während ihrer eigenen Schulzeit und im Studium nicht vermittelt. Das ist auch nur logisch, denn wer hätte vor zwanzig Jahren vorhersehen können, welche Rolle das Internet und die Digitalisierung heute in unserem Leben einnehmen. Dennoch ist es von absoluter Wichtigkeit, dass durch Weiterbildungen und Veränderungen in den Lehramtsstudiengängen Lehrkräfte so geschult werden, dass sie zunächst selbst sicher im Umgang mit digitalen Medien werden und dies dann auch weitervermitteln können.


Im Landtag wurde zuletzt oft vorgeschlagen, dass das Fach Informatik in den Lehrplänen einen höheren Stellenwert bekommen und für die Schüler verpflichtend werden soll. In Informatik soll den Schülern dann ein Grundverständnis und der Umgang mit der digitalen Welt vermittelt werden. Dieser Ansatz greift meines Erachtens nach viel zu kurz. Digitale Bildung sollte vielmehr über die Fächergrenzen und den gesamten Bildungsweg hinweg vermittelt werden. Dazu muss sich die gesamte Art zu Lehren und zu Lernen verändern. Diese Riesenaufgabe gilt es konsequent anzugehen und gegebenenfalls Investitionen zu tätigen, um auch weiterhin den hohen Bildungsstandard Bayerns beibehalten zu können.



26 Januar 2018

Informationen zum Volksbegehren

Das Volksbegehren über die Straßenausbaubeitragssatzung schlägt in den Medien und dem Landtag auf. Auch zu mir kommen viele Bürgerinnen und Bürger, die sich beteiligen wollen und weitere Informationen dazu wünschen. 

Einen kleinen Überblick darüber, was ein Volksbegehren überhaupt ist, auf welchem Weg Sie sich beteiligen können und wie der Ablauf vonstatten geht, möchte ich Ihnen hier geben.



Ablauf des Volksbegehren


Ein Volksbegehren ist in drei Stufen aufgeteilt:



 1. Antrag auf Zulassung:


Antrag auf Zulassung: Hier müssen die Initiatoren mindesten 25.000 Stimmen von stimmberechtigten Befürwortern sammeln. Es gibt keine Frist, bis wann die Unterschriften abgegeben werden müssen. Als stimmberechtigt gilt, wer


- Deutscher im Sinn des Art.116 Abs.1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in Bayern seine Wohnung hat (bei mehreren Wohnungen seinen Hauptsitz hat) oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhält,
- nicht vom Stimmrecht  ausgeschlossen ist.


Die jeweilige Gemeinde muss dies überprüfen und bestätigen. Sonst gelten die Stimmen nicht. Deshalb ist für jede Gemeinde ein eigenes Unterschriftenheft erforderlich. Personen aus verschiedenen Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften können nicht auf derselben Liste unterschreiben. Die Eintragungslisten müssen im Original versendet werden. Eine Einreichung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.



2. Eigentliches Volksbegehren


Sobald das Innenministerium den Antrag annimmt, beginnt das eigentliche Volksbegehren. Nun werden in Rathäusern und Kreisverwaltungsreferaten Eintragungslisten ausgelegt. Dort müssen sich innerhalb von 14 Tagen 10 Prozent der Stimmberechtigten in Bayern (ca. 945.000 Personen) eintragen, damit das Volksbegehren rechtsgültig ist und den Bayerischen Landtag erreicht.



3. Abstimmung im Landtag


Sobald das Volksbegehren rechtsgültig ist, muss die Staatsregierung innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme abgeben und das Begehren dem Landtag unterbreiten. Dort stimmen nun die Landtagsabgeordneten über das Volksbegehren ab.


- Nimmt der Landtag die Gesetzesvorlage unverändert an, wird dieses damit Gesetz.
- Lehnt der Landtag das Volksbegehren ab, findet innerhalb von drei Monaten ein Volksentscheid über den Gesetzentwurf statt. Der Landtag kann aber auch einen eigenen Gesetzesentwurf als Alternative zur Abstimmung vorlegen. Der Volksentscheid wird bei einer einfachen Mehrheit (mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen) angenommen. Sollte es bei dem Volksentscheid um eine Verfassungsänderung gehen, muss die Zahl der Ja-Stimmen mindesten 25 Prozent aller Stimmberechtigten umfassen.
- Der Landtag bestreitet die Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens. Dies können die Unterzeichner auch durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof prüfen lassen.



Seit 1946 wurden in Bayern bisher 20 Volksbegehren zugelassen. Acht davon konnten die notwendige Eintragung von mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten erzielen. Fünf dieser Vorschläge wurden als Gesetz angenommen.


Bekannte Volksbegehren waren beispielsweise das „Volksbegehren zu G9“ (2005 nicht geschafft), das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ (2009 erfolgreich mit 13,9 Prozent Ja-Stimmen), das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ (2013 erfolgreich mit 14,3 Prozent Ja-Stimmen) und das Volkbegehren „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8 in Bayern“ (2014 nicht geschafft).



22 Januar 2018

Warum die Freude am Lesen nicht verloren gehen darf

Schon als Kind habe ich immer gerne gelesen: Abenteuerromane, Krimis und Fantasiegeschichten. Heute greife ich öfter zur Zeitung, als zu einem Buch – aber das Lesen ist, auch in meiner täglichen Arbeit, immer noch ein wichtiger Teil meines Lebens. Gerade deshalb engagiere ich mich Jahr für Jahr auch beim Vorlesetag und besuche Schulen in der Region.


Bei solchen Besuchen komme ich natürlich auch immer wieder mit den Lehrkräften vor Ort ins Gespräch und deren Fazit ist oft erschreckend: Kinder greifen in ihrer Freizeit kaum noch zum Buch, viele besitzen nicht einmal mehr Bücher. Natürlich wird trotzdem gelesen, beispielsweise in sozialen Netzwerken. Doch ist das vergleichbar? Ich meine, nur bedingt.


Natürlich wird die Lesekompetenz auch beim Lesen von „Posts“ auf Sozialen Netzwerken geschult, doch meiner Meinung nach bleibt dabei Vieles auf der Strecke. Viel lesen erweitert erwiesenermaßen den eigenen Wortschatz, fördert die Satzbaufähigkeit und regt die Phantasie an – da hilft ein Abenteuerroman natürlich deutlich mehr, als der Griff zum Smartphone, um die neuesten Tweets zu durchforsten.




Simone Peter / pixelio.de


Dass die Lesekompetenz zunehmend schwindet, merken die Lehrer natürlich tagtäglich: Texte werden oft nur mit Hilfestellung verstanden und das zieht sich – was Vielen erst einmal gar nicht bewusst ist – natürlich durch alle Fächer. Als Beispiel möchte ich hier das Verstehen von Textaufgaben in Mathematik oder das Bearbeiten von Textquellen im Geschichtsunterricht nennen. Die Lesekompetenz ist und bleibt der Grundstein des Lernens und dieser darf nicht weiter vor sich hin bröckeln.


Ich vertrete daher die Meinung, dass die Lesekompetenz in der Schule noch stärker gefördert werden muss, denn nur so kann ein erfolgreicher Schulabschluss und ein Eintritt in das Berufsleben erreicht werden. Ist es wirklich nötig, dass in der zweiten Klasse an unseren Grundschulen bereits technisches Verständnis erlernt werden soll, bevor die Kinder überhaupt richtig lesen können? Im Lehrplan Plus für die zweite Jahrgangsstufe steht beispielsweise: „Anhand von Gegenständen aus dem täglichen Leben entdecken die Schülerinnen und Schüler die Anwendung physikalischer Gesetzmäßigkeiten (z. B. Hebelgesetz, Zentrifugalkraft) zur Arbeitserleichterung. Beim Bau einfacher Modelle (z. B. von Türmen oder Brücken) beschäftigen sie sich mit den Eigenschaften und der Funktionalität realer Bauwerke. Die Schülerinnen und Schüler lernen somit technische Errungenschaften als Grundlage unserer Kultur und Arbeitswelt kennen.“ Meiner Meinung nach sollte hier erst einmal das Lesen lernen im Vordergrund stehen, denn die Defizite im Lesen ziehen sich bis in die höheren Jahrgangsstufen hindurch!


Es gilt also, unseren Kindern und Jugendlichen wieder mehr Freude am Lesen zu bereiten – und das nicht nur in der Schule. Ein Buch zu Ostern anstatt Schokolade im Übermaß wäre somit vielleicht eine gelungene und vor allem gewinnbringende Abwechslung für die Ferien!



4 Januar 2018

Nachtragshaushalt 2018

Übersicht über die Einzelposten des kommunalen Finanzausgleichs


In dieser Woche hat der Ministerrat den von Finanzminister Söder vorgestellten Regierungsentwurf des Nachtragshaushalts 2018 des Freistaates Bayern beschlossen. Fragen des Staatshaushaltes sind im Bayerischen Landtag, wie auch in der Bevölkerung, immer wieder ein viel diskutiertes Thema. Schließlich muss in Haushaltsfragen so einiges unter einen Hut gebracht werden. Beispielsweise nachhaltiges Wirtschaften, sinnvolle Investitionen und die faire und angemessene Verteilung von Mitteln, um nur einige wenige Aspekte zu nennen. Es handelt sich beim Staatshaushalt schlicht und ergreifend um eine ganz besonders zentrale Weichenstellung in Hinblick auf die Zukunft des Freistaates und der hier lebenden Menschen. Daher lohnt sich jedes Mal wieder ein genauerer Blick auf die Haushaltspläne der Regierung. Ich möchte für Sie in meinem Blog den Entwurf der Staatsregierung für den Nachtragshaushalt 2018 etwas aufdröseln.




Kostenstelle Kommunaler Finanzausgleich

Hier möchte ich mich dem kommunalen Finanzausgleich widmen. Für mich stellt dieser einen extrem wichtigen Haushaltsposten dar. Schließlich sind die Kassen unserer Kommunen fortlaufend klamm. Gleichzeitig sind die Gemeinden aber mit einer ganzen Reihe von wichtigen und mitunter kostspieligen Aufgaben betraut. Die Liste umfasst dabei beispielsweise die Ausstattung von Kindergärten und Schulen, die Unterbringung von Flüchtlingen, der Krankenhausbetrieb oder die Instandhaltung von öffentlichen Gebäuden et cetera. Meine Erfahrungen aus der Kommunalpolitik zeigen, dass sich die Kommunen oftmals von der „großen“ Politik im Stich gelassen fühlen.


Dass die Mittel für den kommunalen Finanzausgleich im Nachtragshaushalt mit einem Volumen von etwa 9,5 Milliarden Euro nun ein Rekordhoch erreichen sollen, stimmt mich daher zunächst einmal grundsätzlich positiv. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr beträgt in etwa 598,3 Millionen Euro, was einer Steigerungsquote von 6,7 Prozent entspricht. Generell ein wichtiges Signal an die Verantwortungsträger in den Gemeinden.


Die besonderen Schwerpunkte beim kommunalen Finanzausgleich liegen im Nachtragshaushalt 2018 bei der Krankenhausfinanzierung, der Erhöhung der Mittel für den Bereich Verkehr und einer Stärkung der Schlüsselzuweisungen. So wurden die Mittel für die Krankenhausfinanzierung um ganze 140 Millionen beziehungsweise 28 Prozent auf nun etwa 643 Millionen Euro erhöht. Gleichzeitig werden auch die Mittel für die Investitionspauschalen an die Kommunen um 40 Millionen Euro auf nun 446 Millionen Euro erhöht. Diese Mittel können die Kommunen frei und eigenverantwortlich für Investitionen einsetzen. Die Betriebskostenzuschüsse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) steigen um 23 Millionen Euro auf insgesamt 74 Millionen Euro (Steigerung von 45 Prozent). Die Mittel für den Straßenbau und -unterhalt werden um 23 Millionen Euro auf 337 Millionen Euro angehoben. Erhöht werden auch die Schlüsselzuweisungen um 305 Millionen auf etwa 3,7 Milliarden Euro. Die Zuweisungen an die Bezirke steigen um 42,9 Millionen Euro auf rund 691 Millionen Euro. Die Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen werden bei einer Höhe von 150 Millionen Euro fortgeführt.


Grundsätzlich lässt sich also in fast allen Teilbereichen des kommunalen Finanzausgleichs eine Erhöhung der bereitgestellten Mittel verzeichnen. Mit Sicherheit stellt dies einen Schritt in die richtige Richtung dar. Nichtsdestotrotz könnte hier an ein bis zwei Stellschrauben noch etwas getan werden.


Schließlich stellt der Freistaat weiterhin nur 150 Millionen Euro Stabilisierungshilfen für die besonders (struktur-)schwachen Kommunen zur Verfügung. Doch gerade diese Gemeinden sind ganz besonders auf die Unterstützung des Landes angewiesen. Würde man diese Mittel beispielsweise verdoppeln, würde dies im Staatshaushalt kaum ins Gewicht fallen, aber den schwachen Kommunen wäre damit sicherlich bereits weitergeholfen. Es ist für mich daher unerklärlich, warum die Staatsregierung die Stabilisierungshilfen nicht auch erhöht hat. Darüber hinaus könnte man zum Zwecke der Entlastung der Kommunen auch über eine Erhöhung des Kommunalanteils am Steuerverbund nachdenken. Schließlich hat man die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in ganz Bayern zum Ziel mit Verfassungsrang erhoben, dieser Zielsetzung kann man aber niemals gerecht werden, wenn man die Kommunen nicht mit ausreichenden Mitteln ausstattet.


 


4 Januar 2018

Nachtragshaushalt 2018: Wie steht es mit dem Sozialen?

Ausgaben für familienbezogene Leistungen und Wohnungsbau im Nachtragshaushalt 2018



Kostenstelle „Soziales“ (Familienbezogene Leistungen und Wohnungsbau)

Zu den zukunftsträchtigen Investitionen muss auch eine ganze Reihe von Ausgaben für soziale Aspekte gezählt werden. Exemplarisch möchte ich an dieser Stelle familienbezogene Leistungen sowie Aufwendungen für den Wohnungsbau in den Fokus rücken.


Für familienbezogene Leistungen stehen insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro im Doppelhaushalt 2017/2018 zur Verfügung. Davon entfallen alleine 450 Millionen Euro auf das Betreuungsgeld. Solche Leistungen sollen Ausdruck einer familienfreundlichen Politik sein. In Zeiten des demografischen Wandels ist eine solche umso mehr angebracht, betrachtet man alleine die Politikfelder, die sich mit der Alterung der Gesellschaft in irgendeiner Form auseinandersetzen müssen. Dazu gehören beispielsweise die Felder der Gesundheit, Migration, der Sozialpolitik und der Wirtschaftspolitik.


Insbesondere in Anbetracht des sich zuspitzenden Mangels an Wohnraum und dem damit verbundenen Anstieg der Mietpreise speziell in den Ballungsräumen, darf zukünftig auch der Wohnungsbau nicht vernachlässigt werden. Analog dazu wird der Wohnungspakt Bayern weiter ausgebaut. Der Bewilligungsrahmen für die Wohnraumförderung steigt im Nachtragshaushalt 2018 um insgesamt etwa 63 Millionen Euro auf rund 498 Millionen Euro. Der Bewilligungsrahmen für das Jahr 2018 für den Wohnungsbau insgesamt beträgt unter Einbezug des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms, der Wohnraumförderung und der Studentenwohnraumförderung etwa 680 Millionen Euro. Das Bayerische Städtebauförderungsprogramm wird um insgesamt 45 Millionen Euro aufgestockt. Dies schlägt sich auch auf den Bewilligungsrahmen 2018 für die Städtebauförderung nieder. Dieser soll nun circa 310 Millionen Euro betragen. Grundsätzlich kann der Staatsregierung daher durchaus der Wille attestiert werden, dem Wohnraummangel entgegenzuwirken.


 


Es muss allerdings kritisch hinterfragt werden, ob die oben dargelegten Aufwendungen tatsächlich ausreichen, um die Situation auf den Wohnungsmärkten zu entschärfen. So wurde in Bayern im Jahr 2016 die Fertigstellung von 70.000 Wohneinheiten (diese braucht es, um den bestehenden Bedarf zu decken) angestrebt, aber lediglich eine Stückzahl von etwa 52.000 tatsächlich erreicht. Das entspricht einem Defizit von etwa 26 Prozent, das man in die nachfolgenden Jahre natürlich weiter mitschleppt. Insbesondere der soziale Wohnungsbau erweist sich bundesweit als großes Sorgenkind. Eigentlich müssten jedes Jahr deutschlandweit etwa 80.000 neue Sozialwohnungen gebaut werden. Diese Zielsetzung erreichte man in den vergangenen Jahren bei weitem nicht (2015: 14.500; 2016: 24.550). Diese Defizite stauen sich ebenfalls weiter an. Selbstverständlich müssen an dieser Stelle Bund und Länder gleichermaßen in die Verantwortung genommen werden. Mit Blick auf die erforderlichen Wohnungszahlen muss jedoch davon ausgegangen werden, dass es sich (aufgrund der großen Versäumnisse der Politik in den vergangenen Jahren) hier um ein Mammutprojekt handelt, welches nicht mit eher marginalen Mittelaufstockungen zu bewältigen ist. Daher erscheinen mir die Mittel zum Wohnungsbau weiterhin als zu niedrig, um den tatsächlichen Bedarf zu erfüllen. Schließlich sind die Ausgaben für den Wohnungsbau in Relation zum Gesamtvolumen des Nachtragshaushalts vernichtend gering (siehe Abbildung).


Beim Themenkomplex Asyl gehen die Ausgaben für die Unterbringung Jahr für Jahr kontinuierlich zurück. Gleichzeitig verstärkt der Freistaat Bayern die Leistungen für die Integration. Wenn man sich allerdings in Erinnerung ruft, dass die Ausgaben für die Sicherheit rund um Asylunterkünfte trotz rückläufiger Flüchtlingszahlen gestiegen sind, legt das den Verdacht nahe, dass die anerkannten Flüchtlinge entweder keine Wohnungen finden oder erst nach langer Wartezeit eigenen Wohnraum anmieten können. An dieser Stelle lässt sich wiederum auf die großen Versäumnisse im Wohnungsbau verweisen. Diesen Schuh muss sich nun auch die Staatsregierung endlich einmal anziehen.


 


19 Dezember 2017

Wie laut darf die Müllabfuhr hupen?

Ein nicht ganz gewöhnliches Problem wurde mir dieser Tage aus Karlstadt näher gebracht. Es ging um eine auf den ersten Blick eher nebensächliche Aktion eines Müllfahrers, der langandauernd hupend auf einen parkenden, den Weg versperrenden Wagen, aufmerksam machte.




Fionn Große / pixelio.de

Fionn Große / pixelio.de


Einen in seiner Arbeit sehr konzentrierten Anlieger störte das so sehr, dass er den Müllfahrer direkt zur Rede stellte und bei mir anfragte, ob man überhaupt so lange innerorts hupen darf und wieso unbedingt die großen Müllwagen durch die engen und zugeparkten Straßen fahren müssen, wenn da ein Durchkommen so schwierig ist. Und wenn schon parkende Autos die Müllabfuhr behindern, darf man dann überhaupt noch längere Zeit, beispielsweise während eines Urlaubs, an der Straße parken? Diese Fragen, die für jeden einzelnen Bürger interessant sind, betreffen nicht nur die Landespolitik, sondern auch die Kreispolitik. Denn in dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz ist geregelt, dass die Landkreise und kreisfreien Gemeinden für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind. Durch eine Abfallwirtschaftssatzung klären diese, wie die Abfälle entsorgt werden und beauftragen Unternehmen, die Abfälle abzuholen.


Doch was passiert, wenn ein Müllauto nicht an die bereitgestellten Mülltonnen gelangt? Laut der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Main-Spessart sollen sämtliche Abfälle zu dem bekannt gegebenen Zeitpunkt so zur Abfuhr bereitgestellt werden, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden. Außerdem sind die Behältnisse nach den Weisungen der mit der Abholung beauftragten Person am Abholtag auf oder vor dem Grundstück so aufzustellen, dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Sollte die Abholstelle der Mülltonnen zugeparkt oder anderweitig versperrt sein, sodass ein Müllfahrzeug die Abholstelle nicht anfahren kann, können, auch wenn die Anwohner dies nicht zu verschulden haben, die Müllgefäße oftmals nicht abgeholt werden. Je nach vorliegendem Einzelfall müssen die Tonnen in einer solchen Situation vor die Absperrung gebracht und dort bereitgestellt werden. Auch bemühen sich die Fahrer der Müllfahrzeuge, solche Stellen später nochmals anzufahren. Dafür gibt es jedoch keine gesetzliche Regelung.


Damit müsste der Müllfahrer, wenn er nicht an die bereitgestellten Tonnen gelangt, diese auch nicht abholen. Durch das laute Hupen wollte er auf den blockierten Weg aufmerksam machen; doch dürfen Schall- und Leuchtzeichen nach der Straßenverkehrsordnung nur außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Ankündigung eines Überholvorgangs gegeben werden. Damit hätte strenggenommen der Müllfahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen.


Hier gilt es also an den Tagen der Müllabfuhr sein Auto so zu parken, dass die Müllabfuhr problemlos durchkommt. Sollte mehrmals die Tonne nicht geleert worden sein, kann man bei den zuständigen Stellen nachfragen, ob gegebenenfalls die Park- oder Müllabholsituation geändert werden kann.



15 Dezember 2017

BR-Klassik bleibt auf seiner angestammten UKW-Frequenz


Jahrelang stand es zur Diskussion, ob die digitale Jugendwelle „Puls“ des Bayerischen Rundfunks auf der UKW-Frequenz des Senders BR Klassik ausgestrahlt werden soll. Auch ich habe mich jahrelang für eine Verbleib des Klassik-Radios im UKW-Bereich eingesetzt. Nun heißt es tief durchatmen: „Puls“ wird weiterhin digital empfangbar bleiben, BR Klassik bleibt auf der UKW-Frequenz erhalten. In seiner Begründung zu dieser Entscheidung verweist BR-Intendant Ulrich Wilhelm auf die großen Fortschritte beim Ausbau des digitalen Übertragungsnetzes DAB+ in Bayern. Diese hätten eine hohe Dichte junger privater Sender auf DAB+ bedingt, die das Digitalradio heute zu einem deutlich attraktiveren Umfeld für die junge Marke PULS werden lässt.


Wie steht es um das Medium „Radio“?


Das Radio stellt bis heute ein echtes Massenmedium dar und galt schon als solches lange bevor das Fernsehen in den heimischen Wohnzimmern flächendeckend Einzug hielt. Radio hört man oft ganz „nebenbei“ zuhause, bei der Arbeit oder im Auto. Manchmal auch ganz bewusst, um ein Sportereignis oder Nachrichten zu verfolgen. Die vieldiskutierte Digitalisierung hat schon lange die Radiosender erreicht und so muss sich auch dieses Medium mit neuen Realitäten arrangieren und adäquate Antworten auf Herausforderungen der großen digitalen Revolution finden. Es gibt zahlreiche Sender, private wie auch öffentlich-rechtliche, die um die Gunst der Hörerinnen und Hörer konkurrieren. Jüngere Menschen nutzen sehr häufig das digitale Angebot und können zwischen einer Vielzahl von nationalen und internationalen Sendern wechseln. Die Hörerschaft besteht aber nicht nur aus jungen, technik-affinen Menschen. Auch Stammhörer, die schon seit vielen Jahren „ihrem“ Sender treu bleiben und ihr klassisches und analoges Radiogerät nutzen, dürfen nicht aus dem Auge verloren werden.  Schließlich gehört es nicht zuletzt zu unseren demokratischen Grundprinzipien, dass sich ein jeder über das Medium seiner Wahl über Zeit- beziehungsweise Tagesgeschehen informieren können muss. Es geht hier also nicht zuletzt auch um gesellschaftliche (kulturelle) Teilhabe.  Hiervon darf nach meinem Empfinden keine gesellschaftliche Gruppe beispielsweise aufgrund von technischen Hürden ausgeschlossen werden. So gilt es immer wieder vernünftige Lösungen für alle Hörer zu eruieren.


Die Entscheidung des Bayerischen Rundfunks solch eine Lösung, mit der im Grunde alle Parteien und Lager gut werden leben können. Mich freut der Ausgang in dieser Frage vor allem auch deswegen, weil ich mich seit 2014 kontinuierlich dafür eingesetzt habe, dass die Übertragungspraxis des BR so verbraucherfreundlich wie nur irgend möglich ausgestaltet bleibt. Insbesondere der im Raum stehende Frequenztausch von BR-Klassik und PULS hat mich dabei immer wieder in Form von Anträgen und Gesetzesentwürfen in meiner Arbeit im Bayerischen Landtag beschäftigt. Daher stellt der hier beschriebene Fall nicht zuletzt ein wunderbares Beispiel dafür dar, dass sich Hartnäckigkeit und Ausdauer auch in der Politik immer wieder lohnen.



15 Dezember 2017

Der lange Weg zur Lärmschutzwand

 


Wie lange sich manchmal ein Projekt hinziehen kann, zeigt sich am Beispiel der Lärmschutzwände in Obersinn. Seit nunmehr einem Jahrzehnt geplant und immer wieder aus allen möglichen und unmöglichen Gründen seitens der Deutschen Bahn verschoben, begleitet mich dieses Projekt über meine Zeit im Landtag - und das sind mittlerweile schon neun Jahre- und auch schon davor war mir dieses Thema geläufig und immer wieder Gegenstand von Gesprächen mit der Deutschen Bahn.


Nach vielen Anfragen an das Staatsministerium und zahlreichen Gesprächen mit betroffenen Anwohnern vor Ort und der Bürgermeisterin Lioba Zieres freuten wir uns alle, nachdem die Bahn mitteilten, dass es 2018 mit der Umsetzung endlich losgehen würde. Doch dann machte der Umweltschutz uns einen Strich durch die Rechnung. Laut der Bahn verzögert sich nun der Baubeginn schon wieder, da aufgrund einer vermuteten Echsen-Population nun erst umfangreiche Untersuchungen mit mindestens drei Begehungen durch einen Biologen erforderlich sind, bevor der Bau starten kann. Dass dies nicht schon im Vorfeld bekannt war und angegangen wurde, geht mir nicht in den Kopf. Es ist klar, dass die Natur schützenswert ist, aber ein solches Hindernis muss doch schon während der Planungsphase bekannt sein.


Mit der abermaligen Verzögerung kann die angedachte sowieso notwendige Sperrung der Bahnstrecke nicht mehr für die Errichtung der Lärmschutzwände genutzt werden. Damit verzögert sich das Projekt Lärmschutzwand in Obersinn wieder zeitlich um einiges nach hinten, denn erst die Sperrpausen in den Jahren 2019 und 2020 kämen dafür Betracht, außer die Bahn findet eine Lösung vorher die Lärmschutzwände von der Gleisaußenseite her zu bauen. Ich hoffe, eines Tages noch die Lärmschutzwand in Obersinn betrachten zu dürfen.



13 Dezember 2017

Kosten für Mobilfunkausbau nicht auf bayerische Kommunen abwälzen

"Mist, ich hab' kein Netz!" - Dieser Ausspruch ist für viele Menschen im ländlichen Raum Bayerns noch immer Alltag. Ich kann auf der Stelle gleich mehrere Beispiele aus meinem unterfränkischen Wahlbezirk nennen, in denen Handyempfang seit vielen Jahren auf dem Weihnachtswunschzettel steht, aber das Christkind bisher nicht vorbei gekommen ist. Dies ist beispielsweise in Habichtsthal oder Löffelsterz der Fall. Deshalb soll es für dünnbesiedelte Gebiete, in denen der Ausbau für die Netzbetreiber unwirtschaftlich und nicht vertraglich festgelegt ist, ein staatliches Förderprogramm geben - mit bis zu 80 Prozent Förderung vom Freistaat.



Ich begrüße dies grundsätzlich, jedoch muss der Freistaat die Lücken im Mobilfunknetz in eigener Regie mit staatlichen Mitteln durchführen und nicht einen Teil der Kosten auf die Kommunen abschieben. Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag im bayerischen Landtag unterstütze ich deshalb ausdrücklich.


Grundproblem ist, dass die verbleibenden 20 Prozent der Kosten, die Abwicklung und der bürokratische Aufwand wie beim Breitbandausbau, wieder den Kommunen aufgebürdet werden soll. Da sich die 'weißen Flecken' auf der Mobilfunklandkarte ausschließlich im ländlichen Raum befinden, trifft es erneut vor allem den strukturschwachen Raum. Bei Mobilfunkstandorten sei es ungleich schwieriger, "gemeindescharf" zu arbeiten, als etwa bei der Breitbandversorgung. Denn Handymasten einer Kommune versorgen häufig auch Gebiete der Nachbarkommunen mit.


Da der Bund in dieser Sache seiner Aufgabe nicht nachkommt, befürworte ich ein staatliches Programm zum Mobilfunkausbau. Allerdings muss der Freistaat dieses selbst zu 100 Prozent finanzieren und organisieren, da den Kommunen im ländlichen Raum keine weiteren finanziellen und bürokratischen Lasten zugemutet werden können. Was sollen Bayerns Bürgermeisterinnen und Bürgermeister denn noch alles organisieren? Es reicht doch, dass sie schon den Breitbandausbau stemmen.



13 Dezember 2017

Dezentrale Energiewende statt Mega-Stromtrassen

Bis 2025 werden hunderte Kilometer an Stromleitungen im Freistaat vergraben und sorgen nicht nur für finanzielle Mehrbelastungen, sondern auch für immense Schäden in unserer Umwelt und bei unseren Bauern. Die Freie Wähler Landtagsfraktion hat einen Dringlichkeitsantrag „Stromtrassen stoppen“ eingereicht, den auch ich unterstütze. Denn die Staatsregierung und Bundesregierung haben sich nie ernsthaft mit dem Gedanken auseinandergesetzt, ob es Alternativen zu den HGÜ-Stromtrassen gibt, sondern sich sofort für Mega-Leitungen, wie SuedLink und SuedOstLink, entschieden. Diese durchfurchen unsere bayerischen Böden und benötigen rund 100 Kubikmeter bewegendes Bodenvolumen und 5000 Hektar Fläche. Zudem besteht die Gefahr, dass durch die Veränderung des Bodenzustands und des Wasserhaushalts bleibende Schäden in unserer Umwelt hervorgerufen werden.



Die letzten Atomkraftwerke werden in der Bundesrepublik im Jahr 2022 abgeschaltet; die neuen HGÜ-Trassen werden aber frühestens 2025 fertig sein. Das unterstreicht, wie wichtig es wäre, statt mit HGÜ-Leitungen ein Milliardengrab zu schaufeln, frühzeitig auf eine dezentrale Energiewende zu setzen und die vielen Kommunen, Haushalte und Regionen zu fördern, kleine Energiespeicher zu vernetzen und die dortige Wertschöpfung anzukurbeln. Mit der dezentralen Energiewende käme es auch zu weniger Übertragungsverlusten durch Hochspannungsleitungen. Derzeit gehen in Deutschland fast 6 Prozent der bereitgestellten Elektroenergie im Stromnetz verloren. Von 2000 bis 2015 wurde bereits der Übertragungsverlust um ca. 20 Prozent reduziert; ein Rückgang, der maßgeblich der stark ausgeweiteten dezentralen Energieversorgung zugeschrieben wird.



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