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24 März 2016

Flüchtlingspolitik: Kommunen finanziell entlasten

Sätze wie „Integration muss vor Ort geschehen!“ hört man in Berlin oft und tatsächlich setzen sich viele Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen sehr engagiert genau dafür ein. Trotz des starken Willens und den bewundernswerten Integrationsversuchen sind viele Kommunen am Ende ihrer Möglichkeiten, denn die finanziellen Mittel fehlen.


In einem Dringlichkeitsantrag haben wir FREIE WÄHLER daher gefordert, dass der Bund Bayern sowie dessen Städte und Gemeinden finanziell stärker unterstützt. Da die Asyl- und Flüchtlingspolitik eine nationale, gesamtstaatliche Aufgabe ist, kann man die Länder und Kommunen nicht einfach im Regen stehen lassen.




Flüchtlinge in Esselbach berichten MdL Felbinger über ihren Fluchthintergrund

Flüchtlinge in Esselbach berichten MdL Felbinger über ihren Fluchthintergrund


Der Bund muss dringend finanzielle Ressourcen und personelle Kapazitäten zur Verfügung stellen, sonst kann die Integration vor Ort nicht gelingen – und das wäre fatal. Durch die Zuwanderung entstehen vor allem den Landkreisen hohe Aufwendungen. Wir FREIE WÄHLER fordern daher eine vollständige Erstattung der in Zuge der Asylpolitik anfallenden Personal- und Sachkosten, um die Landkreise zu unterstützen. Außerdem braucht es zusätzliche Finanzmittel für Kita-Plätze, Schulen und weiteres Personal für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen – quasi ein Integrationsprogramm für bayerische Kommunen.


Ich bin der Meinung, dass diese Investitionen wichtig und richtig sind, denn nur durch flächendeckende und zeitnahe Integrationsmaßnahmen kann Integration auch gelingen. Würden solche Maßnahmen aufgrund fehlender Finanzmittel scheitern, würde das in meinen Augen das Scheitern der aktuellen Flüchtlingspolitik bedeuten.



9 März 2016

Auch Unterfranken bei Städtebauförderung reichlich bedacht

Seit 1971 trägt die Städtebauförderung, eine Finanzhilfe des Bundes und des Freistaates Bayern, mit über vier Milliarden Euro einen bedeutenden Beitrag zur städtebaulichen Erneuerung bayerischer Städte, Märkte und Dörfer bei. Um die Verwendung solcher Fördermittel in unterfränkischen Gemeinden und Städten eruieren zu können und vor allem dem ewigen Vorurteil, Unterfranken würde bei staatlichen Zuschüssen benachteiligt, entgegenzuwirken, habe ich eine Schriftliche Anfrage an das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr gestellt.


In den Programmjahren 2007 bis 2014 hat die Städtebauförderung insgesamt 113 Städte und Gemeinden in Unterfranken mit Finanzhilfen aus neun (!) verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen unterstützt. Eine beachtliche Hilfestellung wenn man bedenkt, dass somit seit 2007 geförderte Projekte mit einem Kostenvolumen von rund 236 Mio. € durchgeführt oder begonnen wurden.




Michael Baudy  / pixelio.de

Michael Baudy / pixelio.de


Wie auch in den Handlungsschwerpunkten der Städtebauförderung vorgesehen, stellen die Stärkung der Innenstädte und Ortsmitten, die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf sowie die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen die Hauptfördergründe dar.


Für die Sanierung des Altortes Binsfeld bei Arnstein stellte die Städtebauförderung in dieser Zeit beachtliche 1.719.000 Euro zur Verfügung. Wer Binsfeld kennt und vor allem weiß, welche tollen innerörtlichen Strukturen von der zentralen Wärmeversorgung bis hin zum Mehrgenerationenhaus geschaffen wurden, der kann nur über gut angelegtes Geld urteilen. Auch in Burgsinn, Zellingen, Marktheidenfeld und Gemünden standen die Altorte im Mittelpunkt der Förderung. Mit Hilfe von 2.574.500 Euro konnte außerdem in Karlstadt der Ortskern von Karlburg gestaltet werden.


Besonders erfreulich finde ich die Tatsache, dass der Fördersatz für struktur- und finanzschwache Städte und Gemeinden mittlerweile auf bis zu 80% angehoben wurde. Somit können vor allem Räume mit besonderem Handlungsbedarf verstärkt gefördert werden – das halte ich persönlich für das Schaffen gleichwertiger Lebensbedingungen in ganz Bayern unabdingbar.



11 Februar 2016

Sattler-Altlast Schonungen – eine unendliche Geschichte?

Schon mehrfach war die Sattler-Altlast in Schonungen in den vergangenen Jahren ein Thema für mich im Landtag. Es war schließlich ein langes Prozedere, ehe der Weg frei war für die Gemeinde Schonungen, die Altlastensanierung in Zusammenarbeit und mit wesentlicher finanzieller Unterstützung des Freistaates sowie der Bewohner durchzuführen. Erst im vergangenen Jahr konnte ich mich bei einem abschließenden Besuch mit der Kreistagsfraktion von der durchwegs gelungenen Altortsanierung überzeugen. Der Ort selbst wurde durch diese Maßnahme erheblich aufgewertet und die weitere Entwicklung hiermit positiv beeinflusst. Immer wieder gab es allerdings beim Sanierungsprozess erhebliche Ungereimtheiten zwischen den Behörden und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, sodass ich bereits in der Vergangenheit mehrfach mit Schriftlichen Anfragen an die Staatsregierung Licht ins Dunkel bringen musste.


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Abschluss der Sattleraltlasten mit Schwierigekeiten für einige betroffene Eigentümer

Und auch jetzt sind die Bürger, die sich in der Bürgerinitiative SuB (Solidargemeinschaft umweltbewusster Bürger e.V.) seit Jahren gegen die Vorgaben der „Oberen“ wehren, erneut vor den Kopf gestoßen, denn auf mehrfache Anfragen beim Landratsamt Schweinfurt zum Baupreisindex (BKI) wurde Ihnen mitgeteilt, dass eine jeweilige Anpassung der Wertermittlung bezüglich des BKI auf den Stand des Auszahlungsjahres selbstverständlich wäre, was die Regierung von Unterfranken nun jedoch verneint.


Die Auslegung der Regierung von Unterfranken würde dazu führen, dass die betroffenen Eigentümer noch mehr Geld verlieren würden, was für diese in keinster Weise nachvollziehbar ist. Einen Rechtsstreit können die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht führen, weil dann die Auszahlung des Gesamtbetrages der Wiederherstellungskosten erst einmal bis zu einer Gerichtsentscheidung in ferner Zukunft verschoben werden würde. Dies können sich die schwer getroffenen Eigentümer nicht leisten, weshalb ich eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung gestellt habe, um die strittigen Fragen zwischen den beiden Parteien zu klären und möglichst schnell auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken.


Lesen Sie hier meine Schriftliche Anfrage zum Thema.



3 Februar 2016

Fünf wichtige Pfeiler für eine erfolgreiche Integration für Flüchtlinge

Die Frage, wie man Flüchtlinge erfolgreich und möglichst rasch integriert, wird auch im Bayerischen Landtag immer wieder thematisiert und diskutiert. Wir FREIE WÄHLER plädieren dafür, Zuwanderung nicht mehr nur als Problem, sondern auch als Chance für Bayern und Deutschland wahrzunehmen. Damit das gelingt, müssen wir bereits jetzt die Weichen stellen, denn Voraussetzung für einen erfolgreichen Integrationsprozess ist eine schnelle und erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt.




Inessa Podushko  / pixelio.de

Inessa Podushko / pixelio.de


Damit dies gelingt, halten wir folgende Maßnahmen für dringend erforderlich:




  • rasche Sprachförderung als entscheidenden Grundbaustein für eine Integration – sowohl am Arbeitsmarkt, als auch in der Gesellschaft.

  • Planungssicherheit für die Ausbildungsbetriebe und Auszubildenden, dass die Ausbildung abgeschlossen werden kann, indem eine Aufenthaltsgestattung während und nach der Ausbildung zugesichert wird.

  • Zugang zu Bildung und Ausbildung für junge Flüchtlinge und Schüler aus bildungsfernen Schichten durch den Ausbau von Patenschaften und Tandems verbessern und weitere Investitionen in den Bildungsbereich und mehr Sozialarbeit an Schulen.

  • Ausbau der Integrationskurse zur Wertevermittlung und Sprachkurse zur Sprachförderung.

  • Stärkere finanzielle Unterstützung der Kommunen, um den Integrationsprozesses und das Zusammenleben vor Ort gelingen zu lassen. Ziel muss es sein, dass vor Ort so viel wie möglich selbstständig geregelt werden kann – eine kommunale Integrationsarbeit bayernweit.


Wir stehen vor einer großen Herausforderung, die es zu meistern gilt – und das kann nur durch gemeinsames Engagement gelingen.



12 Dezember 2015

Geplante Änderung des Wertstoffgesetzes käme Kommunen und Bürgern teuer

Die Änderung des Wertstoffgesetzes wurde auch im Bayerischen Landtag hitzig diskutiert. Das Bundesumweltministerium hat die Einführung einer Wertstofftonne geplant, mit deren Hilfe Abfälle, die bisher noch im Restmüll entsorgt werden, für das Recycling erschlossen werden. Hierzu zählen nicht nur Verpackungen, sondern auch weitere Produkte aus Metall oder Kunststoff.




Maik Schwertle  / pixelio.de

Maik Schwertle / pixelio.de


Mit einem Dringlichkeitsantrag zum Wertstoffgesetz haben wir FREIE WÄHLER ein äußerst wichtiges Problem aufgegriffen. Denn die geplante Neuregelung des Bundesumweltministeriums ist ein Angriff auf die kommunale Daseinsvorsorge. Kommunen verlieren massiv Erlöse für Altpapier und Altmetall und die Bürger bezahlen bis zu 20 Prozent mehr an Gebühren.  Wir fordern deshalb eine Überarbeitung des Wertstoffgesetzes, bei der die Belange der Kommunen, der Umwelt und der Bürger tatsächlich angemessen berücksichtigt werden.


Welche Änderungen eine solche Wertstofftonne mitbringen würde, können Sie hier im Detail nachlesen: 0000006156



13 Oktober 2015

Obdachlose keineswegs schlechter gestellt als Flüchtlinge oder Asylbewerber

Die Vorurteile, die bezüglich der Flüchtlinge und Asylbewerber in Umlauf sind, halten sich hartnäckig. Schon ein kurzer Blick in facebook und andere soziale Medien genügt, um unzählige dieser (Hass-) Parolen zu lesen. Erst kürzlich wurde ich für meine Forderung nach mehr Lehrerstellen, um auch die Beschulung der Flüchtlingskinder zu gewährleisten, an den Pranger gestellt. Antworten wie: „Bin mal Gespannt ob ihr euch für Obdachlose die ihm Winter Erfrieren genauso Einsetzt oder sind die weniger wert wie Irgenwelche Flüchtlinge!“ sind da kein Einzelfall. Ich habe mich daher einmal näher mit dem Thema beschäftigt und kann nun mit absoluter Nachdrücklichkeit Folgendes sagen: Obdachlose werden nicht schlechter behandelt, als Flüchtlinge und Asylbewerber.


Wohnungslose Menschen sind nicht nur, wie man vielleicht zunächst denken mag, Menschen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Zu dieser sehr heterogenen Gruppe gehören beispielsweise auch Personen, die kurz davor stehen ihre Wohnung zu verlieren sowie Menschen, die in unwürdigen Zuständen leben. In der Regel liegt das Problem jedoch nicht ausschließlich in der Wohnungslosigkeit. Obdachlose haben oftmals weitreichendere Probleme wie psychische Erkrankungen, Suchtproblematiken und fehlende soziale Einbindungen.




Barbara Nobis  / pixelio.de

Barbara Nobis / pixelio.de


Leistungen für wohnungslose Menschen in Deutschland


Die Obdachlosenhilfe in Deutschland ist daher als ganzes Maßnahmenpaket angelegt. Natürlich muss man sich jeden Einzelfall genau anschauen, jedoch kann generell festgehalten werden, dass alle Obdachlosen vielfältige Angebote und Hilfestellungen in Anspruch nehmen können. Gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege hat das Sozialministerium ein Rahmenkonzept „Hilfen für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in Bayern“ erstellt. Hierzu gehören Angebote wie kommunale Fachstellen, Straßensozialarbeit, teilstationäre Hilfsangebote zur Tagesstrukturierung und Beschäftigung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, verschiedene Beratungsstellen sowie eine medizinische Versorgung. Neben teilstationären Angeboten stehen außerdem stationäre Hilfsangebote für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zur Verfügung. Sicher werden und können nicht alle diese Angebote an jedem Ort und in jeder Stadt in gleicher Weise vorgefunden werden, aber wenn ein Obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Mensch diese in Anspruch nehmen will, dann gelingt das auf Wunsch und Vermittlung durch die entsprechenden Stellen.


Auch Übernachtungsmöglichkeiten und verschiedene Angebote für Tagesaufenthalte können von allen Obdachlosen in Deutschland in Anspruch genommen werden. Hierzu sind die Kommunen sogar zur Vorhaltung verpflichtet. Ambulante Wohnangebote in Form von betreutem bzw. unterstütztem Wohnen hingegen stehen nur Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zur Verfügung, auch hier wird für jeden Einzelfall spezifisch entschieden.


Im Gegensatz zu Asylbewerbern stehen wohnungslosen Deutschen zusätzlich sämtliche Maßnahmen der Arbeitsförderung sowie des Gesundheitssystems und der Pflegeversicherung zur Verfügung.


Was sowohl Obdachlose, als auch Asylbewerber gemeinsam haben, ist die Hilfe durch ehrenamtlich engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger – und dieses Engagement verdient größte Anerkennung!


Ich hoffe, ich konnte die Behauptung, Asylbewerbern ginge es besser als Obdachlosen, hinreichend widerlegen. Außerdem möchte ich noch auf einen kürzlich im Focus erschienenen und lesenswerten Artikel verweisen, der sich genau mit dieser Thematik beschäftigt!



21 September 2015

FREIE WÄHLER sehen Nachjustierungsbedarf bei Straßenausbaubeitragssatzung

Ein derzeit heiß diskutiertes Thema im Bayerischen Landtag ist die Straßenausbaubeitragssatzung. Nachdem die eigentlich für jede Kommune verpflichtende Satzung nur bei rund 70 Prozent der bayerischen Kommunen angewandt wird, ist vor allem unter den Bürgerinnen und Bürgern eine durchaus verständliche Missstimmung aufgetreten. Denn je nachdem, ob sie in einer eher finanzschwachen oder einer reichen Gemeinde oder Stadt wohnen und abhängig davon, wie die Satzung von den Rechtsaufsichtsbehörden in den jeweiligen Bezirken auf ihre Umsetzung verfolgt wird, sehen sich viele Grundstücksbesitzer ungerecht behandelt – oder eben auch nicht. Während in Unterfranken rund 97 Prozent der Kommunen die Satzung anwenden, sind es in Nieder- und Oberbayern nur rund ein Drittel.


Eine reiche Stadt wie München etwa verlangt von ihren Bürgern keine Straßenausbaubeiträge. In anderen Städten hingegen, wie beispielsweise in den vergangenen Jahren in Bad Kissingen, müssen die Bürger teilweise enorm hohe Beträge für die Sanierung von Straßen bezahlen. Dass dies für Unmut bei den Anwohnern sorgt, kann ich durchaus nachvollziehen! Erst kürzlich habe ich dazu selbst eine Informations- und Diskussionsveranstaltung im Wernecker Ortsteil Stettbach abgehalten und dabei die auch meines Erachtens vorhandenen Ungerechtigkeiten kennen gelernt.


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Bei der Klausurtagung der Landtagsfraktion in Großwallstadt nutzten wir Abgeordnete nun die Möglichkeit, diese Frage bei einem Kommunalgespräch mit Bürgermeistern und kommunalen Mandatsträgern zu diskutieren. Dabei konnte auch unter uns Freien Wählern noch keine einheitliche Linie im Umgang mit den umstrittenen Straßenausbaubeitragssatzungen der Kommunen gefunden werden. Nach dreistündiger Debatte vertagten wir eine eindeutige Positionierung bis Ende September. Einigkeit herrschte darüber, die Heranziehung von Anliegern zu den Kosten der Instandsetzung und des Ausbaus kommunaler Straßen bürgerfreundlicher gestalten zu wollen.


Die Diskussions-Spannbreite ging von „Gebühren komplett abschaffen und dafür den Städten und Gemeinden die Ausfälle durch eine Erhöhung der staatlichen Einzahlungen in den kommunalen Finanzausgleich erstatten“ bis hin zur Belassung der bisherigen Satzung. Eine Mehrheit favorisiert allerdings die Einführung von jährlich wiederkehrenden Beiträgen für alle Grundstücksbesitzer in einer Gemeinde, wie sie bereits in Rheinland-Pfalz eingeführt wurden. Den Kommunen solle dabei freigestellt werden, ob sie das neue Modell nutzen oder an den bisherigen Einmalzahlungen festhalten wollen. In jedem Fall aber muss die Bürgerinformation vor dem Beginn einer Baumaßnahme verbessert werden, so die einhellige Meinung aller Mandatsträger. Ebenso müssen die Betroffenen rechtzeitig Einsicht in die Planungsunterlagen und die Kostenschätzung erhalten und somit auch Einfluss auf die Umsetzung oder Ausbaustandards erhalten. Kommunen, die auf Einmalzahlung bestünden, sollten "großzügigere Zahlungsziele" durch erweiterte Möglichkeiten zur Stundung oder Ratenzahlung einräumen. Bereits am kommenden Freitag werden wir FREIE WÄHLER dieses heiße Thema in Unterpleichfeld erneut mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren.



18 August 2015

Kulturfonds Bayern als Kulturförderung des ländlichen Raumes

Seit 1996 gibt es den Kulturfonds Bayern, der aus den Erlösen der Privatisierung der Bayerischen Versicherungskammer eingerichtet wurde und seither Bestandteil der „Offensive Zukunft Bayern ist“. Mit diesem Kulturfonds gibt die Bayerische Staatsregierung, koordiniert durch das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kultur, wichtige Impuls zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur im Freistaat. Vor allem für den ländlichen Raum, Organisationen und Kommunen ist dies oft eine willkommene Fördermöglichkeit, die gerade Kultureinrichtungen weitab der Zentren unterstützen.




I-vista  / pixelio.de

I-vista / pixelio.de


Ich finde es sehr erfreulich, dass dieses Jahr 17 Projekte mit insgesamt 211.600 Euro in Unterfranken gefördert werden. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Überblick über die geförderten Projekte Unterfrankens geben:


Im Landkreis Main Spessart wurde das Projekt „Herbstblüten 2015 – aktuelle Kunst in Mainfranken“ des Kunstvereins Main e.V. in Triefenstein mit 3.700 Euro bezuschusst.


Im Landkreis Bad Kissingen kann sich der Musikverein Steinacher Musikanten über einen 4.100 Euro Zuschuss für einen Probenraum in der generalsanierten Henneberghalle im Bad Bockleter Ortsteil Steinach freuen.


Gleich zwei Projekte werden im Landkreis Rhön-Grabfeld bezuschusst: In Wechterswinkel wird die Ausstellung „Angelika Summa – Skulpturen“ mit 5.900 Euro und die Ausstellung „Faszination Marmor“ mit Werken des Bildhauers Frederic D´Art mit 4.800 Euro gefördert.


Ebenfalls zwei Projekte werden im Landkreis Kitzingen bezuschusst. Für die Auftaktveranstaltung der Reihe „Kitzinger Kulturzeichen – Schleierzeichen 2015“ gibt es 10.000 Euro. Die Communität Casteller Ring e.V. in Schwanberg darf sich außerdem über eine Förderung von 3.500 Euro für ihr Chorprojekt auf dem Schwanberg freuen.


Den höchsten Betrag unterfrankenweit erhält im Landkreis Schweinfurt das Kleine Stadttheater Gerolzhofen mit 25.000 Euro für die Aufführung von „Fräulein Schmit und der Aufstand der Frauen“. Die Stadt Schweinfurt erhält insgesamt Zuschüsse für drei Projekte, die Ausstellung „Gott und die Welt“ in der Kunsthalle Schweinfurt mit 20.000 Euro, das Ausstellungsprojekt mit der Künstlergruppe „WIR“ in der Kunsthalle Schweinfurt, mit 16.400 Euro und für die Ausstellung mit Werken des Bildhauers Werner Mally, ebenfalls in der Kunsthalle Schweinfurt, mit 10.000 Euro.


Ich möchte noch einmal alle Gemeinden und Kulturschaffende in Unterfranken dazu ermutigen, rechtzeitig (bis Anfang Oktober) Anträge zur Förderung im Rahmen des Kulturfonds zu stellen. Das entsprechende Formular kann auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft Forschung und Kunst  heruntergeladen werden. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Projekt förderungswürdig ist, der kann sich diesbezüglich auch gerne mit mir in Verbindung setzen, dann werde ich dies entsprechend unterstützen.



17 Juni 2015

Bundesförderprogramm für finanzschwache Kommunen noch planlos

Die Meldung, dass der Bundestag die Einrichtung eines vom Bund mit Mitteln in Höhe von 3,5 Mrd. Euro ausgestatteten Sondervermögens für finanzschwache Kommunen im Jahr 2015 beschlossen hat, eilte in Windeseile durch die Nachrichten. Mittlerweile haben mich schon eine Reihe von Bürgermeistern darauf angesprochen, schließlich steht der Mehrheit der bayerischen Kommunen das Wasser bis zum Hals. Allein in den vergangenen Wochen erreichten mich mehrere Schreiben von Bürgermeistern aus meinem Wahlkreis, indem diese sogenannte Stabilisierungshilfen beim Freistaat beantragten.




I-vista  / pixelio.de

I-vista / pixelio.de


Mit dem neuen Bundesfördertopf für finanzschwache Kommunen sollen Kommunen, die in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen planen und strukturschwach sind, mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent gefördert werden. Die Mittel sollen nach einem Schlüssel an die Länder ausgeschüttet werden, der Einwohnerzahl, Höhe der Kassenkredite und Anzahl der Arbeitslosen berücksichtigt. Wie das Finanzministerium nun mitteilt, sollen  insgesamt 289,24 Mio. Euro nach Bayern fließen.


Hingegen bestehen hinsichtlich der Kriterien nach denen die Fördersätze für Investitionen bayerischer Kommunen festgesetzt werden und dahingehend, wer die Mittelvergabe entscheiden soll, noch keine konkreten Vorstellungen. Das Finanzministerium schreibt dazu lediglich: "Um den landesspezifischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, soll die Festlegung der Kriterien für die Finanzschwäche den Ländern obliegen. Die Kriterien für die Verteilung in Bayern sind noch offen und hängen letztlich vom endgültigen Gesetzeswortlaut und der zwischen den Ländern und dem Bund zu schließenden Verwaltungsvereinbarung ab. Die Staatsregierung wird bei der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes im Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden dafür Sorge tragen, dass die Finanzhilfen zielgerichtet für Investitionen in die Infrastruktur finanzschwacher Kommunen zur Verfügung stehen“.


Da bin ich mal gespannt, wer von diesem scheinbar großen Kuchen etwas abbekommt, denn die besonders „klammen“ Kommunen sind ja mangels Geld oft nicht mal in der Lage, minimale Förder-Gegenfinanzierungen von 10, 20 oder 30 Prozent durchzuführen.



4 Juni 2015

Der demografische Wandel und seine Folgen

Horrende Wohnungsmieten, überfüllte U-Bahnen und Dauerstau auf den Straßen – das sind definitiv einige Schattenseiten des schönen Münchens. Setzt man sich einmal genauer mit dem Demografie-Bericht für München, herausgegeben vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung, auseinander, stellt man fest, dass die Einwohnerzahl Münchens bis 2030 um fast 15 Prozent auf rund 1,65 Millionen Einwohner ansteigen wird. Blickt man in viele ländliche bayerische Regionen, zeigt sich ein anderes Bild: hier kämpft man mit den Folgen von Geburtenrückgang und Wegzug.

Die Folgen des demografischen Wandels treffen den ländlichen Raum hart: neun der 71 bayerischen Landkreise verfügen über keine eigene Entbindungsstation mehr, während die Klassenzimmer in München aus allen Nähten platzen kämpft man in ländlichen Regionen um jeden Schüler – vielen kleinen Schulen droht die Schließung. Es tut sich eine Schere auf zwischen erheblichen Schrumpfregionen und enormen Wachstumsregionen. Ein Viertel der Fläche Bayerns entwickelt sich demografisch so ungünstig, dass es einer besonderen Förderung bedarf, die den sogenannten Räumen mit besonderem Handlungsbedarf zukommen muss. In Unterfranken sind davon die Landkreise Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Main-Spessart erheblich betroffen.

Sommaruga Fabio  / pixelio.de

Sommaruga Fabio / pixelio.de



Als bildungspolitischer Sprecher der Freien Wähler Landtagsfraktion interessiert mich die Entwicklung im Bildungsbereich natürlich besonders. Betrachtet man die voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen in allen Schularten Bayerns in den kommenden 20 Jahren, wird man mit einem Rückgang von 19 Prozent konfrontiert, die Schülerzahlen werden von 1,29 Millionen im Schuljahr 2010/2011 auf 0,8 Millionen im Schuljahr 2030/2031 sinken. Fast 500 000 Schüler weniger, das ist etwa vergleichbar mit der Einwohnerzahl der Stadt Nürnberg! Vor allem in ländlichen Regionen bedeutet das das Wegsterben vieler Schulen. Gerade dem wollen wir FREIEN WÄHLER allerdings entgegen streben und setzen uns deshalb für den Erhalt von Kleinstschulen im ländlichen Raum besonders ein. Warum soll nicht – sofern die Kommune das will – eine jahrgangsübergreifende Grundschule der Jahrgänge 1 bis 4 den Schulstandort erhalten. Schließlich bedeutet eine Schule am Ort Leben und Identifikation mit dem Ort. Bei einem kürzlichen Südtirol-Besuch konnte ich mich davon überzeugen, dass Kleinstschulen mit bis zu 10-12 Kindern hocheffizient arbeiten und den Schülern unwahrscheinlich viel Handwerkszeug mit an die Hand geben. Kooperationen mit örtlichen Betrieben, Organisationen und Vereinen können helfen, die Lebenswirklichkeit sehr viel besser darzubringen als jeder Lehrplan es vorschreibt.

Wir sind also gefragt etwas zu tun und dafür zu sorgen, dass die Grundversorgung sichergestellt werden kann – und zwar in allen Regionen Bayerns. Gleichwertige Lebensbedingungen, das schließt das Breitbandkabel ebenso ein wie den Schulstandorterhalt und eine verbesserte Infrastruktur.

Trotz der vielen Probleme, die uns der demografische Wandel bringt, birgt er auch Chancen – wir müssen sie nur nutzen und lernen, mit der veränderten Situation umzugehen.


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