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27 April 2012

Folgenreiche Entscheidung: Von den Freien Wähler gewollte ESM-Verhinderung misslungen

Es war mal eine der spannende und folgenreichsten Diskussion, die in dieser Woche seitens der FREIEN WÄHLER im Plenum des Bayerischen Landtages heraus gefordert wurde! Der Erfolg der Kampagne „Bayern stoppt den ESM“ setzt die Politik zunehmend unter Druck. Die Freien Wähler haben nun den Bayerischen Landtag gezwungen, zum ESM Farbe zu bekennen.



In einer namentlichen Abstimmung über einen Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER votierten auch zwei FDP-Abgeordnete für das Petitum der „Freien“, das die bayerische Staatsregierung dazu auffordert , sich bei der Bundesregierung und dem Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Ratifizierung des ESM-Vertrages und des Fiskalpaktes abgelehnt werde. Auch zwei CSU-Abgeordnete scherten aus der Marschrichtung ihrer Partei aus und enthielten sich der Stimme. Das reichte zwar nicht für eine Mehrheit, aber die kontroverse Diskussion zeigte, dass sich über die Zukunft des Rettungsschirmes die Geister scheiden.



Wenn noch einige ebenfalls wankelmütige Abgeordnete aus Reihen der CSU und FDP den Mut gehabt und Rückgrat gezeigt hätten, dann hätte Bayern den ESM bei der Abstimmung im Bundesrat am 16.6. zu Fall bringen können. Wir FREIE WÄHLER wollten die Politik damit endlich zur Vernunft zwingen. Wahrscheinlich ist diese Vernunft sogar mehrheitlich im Parlament vorhanden, aber der Mut nicht.



Es ist ein Wahnsinn, wenn Deutschland diesem ESM-Vertrag zustimmt. Dann ist die Bundesrepublik mittelfristig nur noch Geldbeschaffer und Verwaltungsapparat für EU-Funktionäre und die staatliche Souveränität wird massiv beschnitten. Dies ist wohl den allermeisten Parlamentariern nicht bekannt, wie auch bei der Diskussion im Plenum wieder viele „unqualifizierte“ Zwischenrufe bewiesen.


In unseren Augen darf eine solch weitreichende Entscheidung nicht ohne Volksabstimmung geschehen. Und ich bin sicher, wenn das Volk den ESM kennen würde, würde es ihm nicht zustimmen. Mittlerweile attestieren uns FREIEN WÄHLER sogar Experten, dass wir die „einzige Partei, [seien] die geschlossen ausspricht, was alle wissen: Die Organisation des ESM (ist) weder hinreichend demokratisch legitimiert, noch findet eine parlamentarische Kontrolle statt. Mit ihm wird die Grundlage für eine schleichende Transformation der einstigen Währungs- in eine Transferunion gelegt“.





Foto:Wilhelmine Wulff/ PIXELIO



26 April 2012

Kämpfen für Frankens Winzer

Für uns Franken war die in dieser Woche geführte Diskussion zur Freigabe des europäischen Weinbaus, die die EU plant, eine Herzensangelegenheit. Schließlich geht es hier um den Erhalt und Bestand des Weinbaus in Steillagen, der unsere Region prägt.



Zum einen soll mit der geplanten Freigabe des Anbaustopps bis Ende 2015 das Pflanzregime für den Weinbau in Europa aufgehoben werden. Nach einer Übergangsregelung könnte dann auch in Deutschland ab 2019 ohne Einschränkungen überall Wein angebaut werden. Vor allem würde das für die landschaftsprägenden Steillagen in Franken das Aus bedeuten, denn der damit verbundene höhere Aufwand würde sich im Kampf gegen maschinenbetriebenem Anbau von Großindustriellen im Flachland nicht mehr lohnen.



Bereits 2010 war ich genau wegen dieses Themas bereits bei der Kollegin aus dem Europaparlament, Anja Weisgerber, in Brüssel und machte die Notwendigkeit, sich dagegen auszusprechen, deutlich. Denn die Sorge ist bei unseren fränkischen Winzern groß, dass damit ausländische Großinvestoren - wie bereits im Ochsenfurter Gau angefragt - auf ehemaligem Ackerland in der Ebene Wein vom "Band" produzieren. Damit könnten sie der handwerksgeprägten fränkischen Winzerschaft den Rang ablaufen.



Nunmehr haben Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg über den Bundesrat den Bund aufgefordert, in Brüssel eine Verlängerung des Anbaustopps bis 2025 zu erwirken. Angeblich würden auch die anderen großen Weinbaunationen Europas das bisherige System erhalten wollen. Das war noch 2010 nicht so und wäre schon einmal ein großer Fortschritt. Denn wenn sich die "Großen" in der EU einig sind, wird es zum einen leichter, sich gegen kleinere Weinbauländer der EU zu behaupten und vor allem gegen die Gefahr aus Übersee zu bestehen.





Die fränkische Landschaft ist geprägt von Weinbergen in Steillage. Foto: Markus Gerhard/ PIXELIO


Problembeladen scheint weiter die Vermarktung des Frankenweins im Ausland zu sein. Relativ erfolglos blieb das Angebot, Fördergelder für Werbemaßnahmen im Ausland zu verwenden. Nachdem es kaum angenommen wurde, wird es nicht mehr weiter geführt werden.



Nur rund fünf Prozent des Frankenweins gehen in den Export. Der Großteil des Frankenweins wird im Umkreis von 150 Kilometern um Franken vermarktet. Deshalb wird es bitter nötig sein um künftig noch mehr gegen die ausländische Konkurrenz zu bestehen die Märkte in Deutschland wie beispielsweise in Städten wie München oder Hamburg zu forcieren.



Deshalb haben wir FREIE WÄHLER in den vergangenen Monaten auch bereits den Vorstoß gemacht in München eine 'Fränkische Weinstube' in Zusammenarbeit mit dem Weinbauverband zu installieren. Denn eine Pfälzische Weinstube gibt es bereits. Da wäre es längst überfällig, dass Franken nachzieht.





Den Frankenwein auch außerhalb von Franken vermarkten. Foto: zaubervogel/ PIXELIO



12 April 2012

Kommunen drohen hohe Nachrüstkosten

Wieder einmal drohen den bayerischen Kommunen Kosten in nicht unerheblicher Höhe aufgrund einer neuen EU-Gesetzgebung. Der neuen europäischen Abgasgrenzwertstufe  VI sehen die FREIEN WÄHLER deshalb mit großer Skepsis entgegen, denn damit verbunden wären für die Kommunen hohe Nachrüstkosten für Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeuge.



Wir FREIE WÄHLER befürchten hohe finanzielle Aufwendungen der bayerischen Städte und Gemeinden, falls ab dem Jahr 2014 eine neue europäische Abgasgrenzwertstufe Euro VI. für schwere Fahrzeuge eingeführt werden sollte. Zwar ist der Vorstoß des Europäischen Parlaments im Sinne des Umweltschutzes ausdrücklich zu begrüßen, jedoch darf das Ergebnis aber nicht sein, dass die Kommunen für eine schlicht zielverfehlende Anordnung am Ende wieder einmal die Zeche zahlen.



Der Hintergrund ist Folgender: Häufig werden Feuerwehrfahrzeuge und Fahrzeuge des Katastrophen­schutzes mit hohen Geschwindigkeiten bei noch kaltem Motor gefahren – mit entsprechend hohem Schadstoffausstoß, welcher der neuen Euroabgasnorm VI. zuwider liefe. Nur bei den seltenen längeren Fahrten wird die notwendige Betriebstemperatur des Motors erreicht und der Schadstoffausstoß dadurch deutlich gesenkt.


Die wegen der neuen Abgasnorm Euro VI. erforderliche Nachrüstung oder gar Neuanschaffung der entsprechenden Fahrzeuge wird die bayerischen Kommunen ab 2014 große Summen kosten. Außerdem wird sich durch die neue Abgasnorm auch das Gewicht der Fahrzeuge erhöhen, was wiederum einen höheren Spritverbrauch zur Folge hat. Rettungseinsätze werden erschwert, weil in den Fahrzeugen zusätzlicher Platz für die Abgasführung und ‑kapselung beansprucht wird. Gegen diese nachteiligen Auswirkungen der Euroabgasnorm VI. wehren wir FREIEN WÄHLER uns nachdrücklich.



Die Lösung wäre aus unserer Sicht, dass die Landesbehörden im Falle einer Einführung der Euro-Abgasnorm VI für Feuerwehrfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen erteilen. Das ist im Einklang mit der EG-Fahrzeuggenehmigungs­verordnung möglich - und davon sollte im Interesse unserer Kommunen unbedingt Gebrauch gemacht werden. Denn wenn ich nur meine Heimatstadt Gemünden mit den zwölf Ortswehren hernehme, von denen jedoch nicht alle über die schweren Fahrzeuge verfügen, dann wären mit einer entsprechenden Umrüstaktion sofort deutliche fünfstellige Beträge fällig.



Einen ersten Teilerfolg konnten wir mit unserem Dringlichkeitsantrag bereits erzielen. Dieser wurde im Plenum des Landtags nicht sofort abgelehnt, sondern in den zuständigen Ausschuss verwiesen, um dort ausführlich besprochen zu werden.




29 Februar 2012

Änderungen im Kommunalen Wahlrecht

Die bayerische Gesellschaft wird immer älter, das Kommunalwahlrecht bietet hingegen künftig immer jüngeren Bürger die Möglichkeit sich beispielsweise als Bürgermeister oder Landrat wählen zu lassen. Bereits vom Jahr 2014 an wird das Mindestalter für die Wählbarkeit auf 18 Jahre gesenkt. Zudem reicht es für eine Wahl zum Landrat künftig auch aus, dass der Bewerber dort einen Zweitwohnsitz angemeldet hat. Bisher war verlangt worden, dass der Bewerber dort den »Schwerpunkt der Lebensbeziehungen« hat. Wir FREIEN WÄHLER sehen dies durchaus kritisch, denn damit werden fadenscheinige Kandidaturen, beispielsweise von Prominenten zum Stimmenfang, Tür und Tor geöffnet.


Das neue, in dieser Woche beschlossene Kommunalwahlrecht sieht weitere Änderungen vor – beispielsweise die Lockerung der Wohnortpflicht für kommunale Mandatsträger. Künftig soll auch ein Zweitwohnsitz in der betroffenen Kommune reichen. Auch brauchen ehrenamtliche Mandatsträger nicht mehr einen Grund für einen freiwilligen Rücktritt angeben.


Für die Wähler ist eine weitere Bestimmung wichtig: Die Briefwahl kann künftig ohne Begründung beantragt werden.


Alle detaillierten Änderungen finden Sie hier.






Florentine/PIXELIO; pixelio.de




29 Februar 2012

Mehr Bürgerbeteiligung wagen

Mehr Bürgerbeteiligung, mehr Mitbestimmung, dieses Thema ist spätestens seit "Stuttgart21" in aller Munde. Die jüngste Vergangenheit mit der Causa Wulff, aber auch den schon monatelang uns begleitenden Entwicklungen hinsichtlich der EURO-Rettungsschirme bestätigen uns FREIE WÀHLER diese von uns schon seit langem auf der Agenda stehenden Thema "Mehr direkte Demokratie" wieder aufzugreifen. Lauteten unsere Forderungen schon kurz nach dem Landtagseinzug  im Jahr 2008 eine Direktwahl des Ministerpräsidenten vom Volk anzustreben, so war auch das deutsche Staatsoberhaupt stets für uns ein Amt, das nicht durch gut 1200 Repräsentanten des Volkes nur zu erfolgen habe, sondern von der Mehrheit des Volkes.

Der Fall Wulff zeigt sehr deutlich auf, dass wir uns dieses monatelange Schauspiel bis zu seiner Dimension hätten ersparen können, wenn schon vor knapp zwei Jahren der Bundespräsident vom Volk bestimmt worden wäre, denn dann wäre der künftige oberste Staatsmann bereits der Bundespräsident der Herzen, Joachim Gauck, gewesen und nicht ein parteigeklüngelter Wulff.

Wie gut nur, dass die Bundeskanzlerin in diesem Punkt nun mal ordentlich in ihre Grenze verwiesen wurde, man möchte sich wünschen, dass sie daraus lernt, ich bringe meine Zweifel an. Letztendlich sind es machtpolitische Spielchen, die das Vertrauen in die Politik immer wieder zerstören anstatt den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Aus dieser Sicht bin ich mir auch sicher, den Grund zu wissen, warum sich Merkel so lange dem Gauck verschlossen hat. Dieser im Leben stehende Mensch wird ihr auf viel unangenehmere Art und Weise nach seiner Wahl am 18. März des Öfteren die Meinung sagen und Kritik an der Politik üben als es Herzog, Rau oder Köhler vorher je taten.

So wie ich Joachim Gauck bei seiner damaligen Vorstellung in unserer Landtagsfraktion erlebt habe ist er für dieses Amt geschaffen. Ungeniert spricht er Dinge an, die ihm nicht passen und setzt in der freiheitlichen Demokratie auf die Mitbeteiligung der Menschen. Ausnahmslos waren wir damals nach dem einstündigen Gespräch der Meinung, eigentlich ist er vom Denken her ein Freier Wähler, der nicht die Parteien sondern den Bürger im Fokus hat!

Genauso, und diese Forderungen haben wir Freie Wähler nun bei den Aschermittwochsreden erneuert, sehen wir nicht länger ein, warum der Bayerische Ministerpräsident denn vom Parlament und damit letztendlich von einer Partei gewählt werden soll. Warum muss ein MP von der größten Partei des Landtages sein, wenn die Menschen vielleicht eine fähigere Person aus dem Leben als solchen haben wollen? Warum soll ein MP nicht genauso wie jeder Bürgermeister und Landrat sich bei anstehenden Entscheidungen seine Mehrheiten organisieren und zwar im Dialog und nicht machtbestimmten Streit zwischen Parteien?

Warum sollen immer Koalitionsparteien alleine bestimmen wie eine Entscheidung endet? Wäre es nicht längst überfällig, dass sich der Bayerische MP wenigstens allmonatlich einmal zum Gespräch mit den Führungsköpfen aller Fraktionen über seinen Kurs austauscht, Planungen und Vorhaben preis gibt und damit sich eine viel größere Akzeptanz holen würde als wenn dies allmittwöchlich nur mit der CSU-Fraktion passiert? Ich meine klar JA und deswegen werden wir Freien Wähler eine solche Initiative angehen. Ich bin sicher, ein Seehofer kann sich dem kaum verschließen, denn sonst ist sein ganzes Gerede von Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung Märchenstunde.

Und auch auf europäischer Ebene halten wir Freien Wähler es für dringend erforderlich zumindest bei gravierenden Entscheidungen die Menschen in den Bundesländer mit zu beteiligen. Das soll nicht bedeuten, dass wir ständig irgendwelche EU-Volksabstimmungen haben, aber man könnte ganz wichtige Entscheidungen und Themen bündeln und im Rahmen beispielsweise von nationalen Wahlen dann abstimmen lassen. Ohnehin nimmt eine europäische Gesetzgebung mehrere Jahre Beratung in Anspruch weswegen die organisatorische Bürgerabstimmungsebene das geringste Problem darstellen dürfte. Aber die Menschen überall in Europa hätten dann zumindest das Gefühl nicht nur noch für Rettungsschirme anderer Länder arbeiten zu gehen und über den Tisch gezogen, sondern mitgenommen zu werden.

Bild: Gerd Altmann/ PIXELIO



27 Februar 2012

Politischer Aschermittwoch 2012 der FREIEN WÄHLER



1 Dezember 2011

Mehr Bürgernähe, Mitbestimmung und Transparenz durch E-Demokratie

In der heutigen Zeit werden immer mehr Daten angehäuft und die Angst der Bürger vor dem viel beschworenen, gläsernen Menschen wächst. Wir FREIEN WÄHLER setzen uns nicht nur für eine sinnvolle und die persönlichen Rechte jedes einzelnen wahrenden gesetzlichen Regelungen ein, wir gehen noch einen Schritt weiter: wir fördern und fordern mehr Mitbestimmung und Transparenz durch den Einsatz von E-Demokratie.

Sie werden zu Recht fragen, was es mit diesem Schlagwort auf sich hat?!

E-Demokratie oder ausführlicher elektronische Demokratie beschäftigt sich ganz konkret mit den Schnittstellen von Informations- und Kommunikationstechnologien und demokratischen Prozessen innerhalb eines Staats. Dabei geht es um Fragen der politischen Legitimation, aber auch um das Arbeitsfeld der (politischen) Partizipation, also der konkreten Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürger und Organisationen in politische Entscheidungsprozessen. Nicht zuletzt richtet sich das Angebot natürlich auch an die Öffentlichkeit, werden doch in der Politik Belange und Problemstellungen thematisiert, die uns alle betreffen. Was die technische Seite angeht, gibt es bereits heute ein vielfältiges Angebot von Diskussions- und Diskursplattformen über elektronische Abstimmungsverfahren bis hin zum sogenannten „Parlameter“.

Wir FREIEN WÄHLER denken dabei konkret an Liveübertragungen von Ausschusssitzungen oder nach dem Vorbild des ZDF, an ein sogenanntes „Landtagsparlameter“, des Weiteren denken wir über die Errichtung eines Bürgerausschusses nach.

Sie werden berechtigterweise fragen, ob sich so viel Aufwand in Planung, Zeit und natürlich auch in finanzieller Hinsicht überhaupt lohnt? Schauen wir doch mal zu unseren estnischen Nachbarn, die bereits einen „Online-Bürgerausschuss“ errichtet haben. Auch bei uns in Bayern sollen die Menschen zukünftig Änderungsvorschläge zu Gesetzentwürfen einbringen können, sodass wir Abgeordnete noch zielgerichteter in Ihrem Sinne entscheiden können.

Ob wir dann auch wirklich in Ihrem Sinne entschieden haben, soll zukünftig anhand eines sog. „Landtagsparlameters“ öffentlich sichtbar gemacht werden. Als Vorbild dient das „ZDF-Parlameter“. Über anschauliche und ansprechende Grafiken kann man dort schon heute nachvollziehen, wie einzelne Anträge von den entsprechenden Mitgliedern des Bundestages behandelt wurden. Werfen Sie doch einmal einen Blick auf die aktuellen Entscheidungen, die das „ZDF-Parlameter“ momentan so Kund tut, es lohnt sich!

Auch die dritte Überlegung hinsichtlich der Verbesserung der Transparenz der politischen Entscheidungen im Landtag bezieht Sie, meine lieben Leserinnen und Leser, direkt mit ein. Künftig sollen neben den Plenarsitzungen auch regelmäßig Ausschusssitzungen via Internet übertragen werden. Zwar sind diese bereits öffentlich, jedoch können sie noch nicht „on demand“ – also zeitunabhängig – von zu Hause aus verfolgt werden.

Last but not least machen wir uns auch für die Errichtung eines Transparenzregisters stark, das auf der Internetpräsenz des Bayerischen Landtags geführt werden soll. In diesem Verzeichnis sollen dann alle Interessenvertreter, die sich in ständigem Kontakt mit der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag befinden, aufgeführt werden.

So anschaulich können parlamentarische Prozesse veranschaulicht werden. Quelle: ZDF




30 November 2011

Freie Wähler wollen Volksabstimmungen auch in Europa

Mehr direkte Demokratie zu ermöglichen haben sich die Freien Wähler stets auf die Fahnen geschrieben. So standen schon die Direktwahl des Ministerpräsidenten und des Bezirkstagspräsidenten auf unserer Agenda. Nunmehr haben wir mit einem Antrag zur Einführung von Volksabstimmungen bei wichtigen Fragen zur Zukunft Europas einen weiteren Anlauf genommen.

Hiermit möchten wir Freien Wähler die gerade auch im Blick auf die Euro-Krise immer kritischer werdenden Bürgerinnen und Bürger und ihre Einstellung zur Europäischen Union mehr in Entscheidungen einbeziehen. Dies soll vor allem gelten, wenn wichtige Zuständigkeiten von den Mitgliedsstaaten auf Europa übertragen werden sollen. Hierbei ist der Freistaat Bayern auf Landesebene wie auf kommunaler Ebene bereits Vorbild. Diese direkten Mitwirkungsmöglichkeiten wie beispielsweise Bürgerbegehren haben sich in Bayern seit Jahrzehnten bewährt. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass sich die Menschen mit politischen Entscheidungen wirklich identifizieren können. Als Paradebeispiel sei hier das Volksbegehren zum Nichtrauchergesetz erwähnt.

Es ist die Aufgabe der Politik, politische Entscheidungen gut zu begründen und dadurch die Zustimmung der Menschen zu notwendigen wichtigen Veränderungen und deren Vertrauen zu erarbeiten. Durch den Vertrag von Lissabon könnten die Verträge neben dem ordentlichen Änderungsverfahren auch über ein "vereinfachtes Änderungsverfahren" revidiert werden, wie es 2011 bereits im Rahmen der Etablierung des Europäischen Stabilitätsmechanismus erfolgte. Gerade hier Bedarf es unserer Meinung nach einer angemesseneren Beteiligung der Bürger am Ratifizierungsprozess, um zu verhindern, dass Vertragsänderungen künftig ohne ausreichende öffentliche Diskussion und Information, wie sie bei ordentlichen Änderungsverfahren zu erwarten sind, erfolgen.

Es ist Aufgabe der Politik, die Menschen in Europa angemessen miteinzubeziehen. Foto von Thomas Siepmann/ PIXELIO



5 November 2011

Viel Amt, wenig Ehre – das Ehrenamt muss gestärkt werden

Alle reden vom Ehrenamt, aber immer weniger machen es! Eine bedenkliche Tendenz, noch dazu im europäischen Jahr des bürgerschaftlichen Engagements. Es wird immer schwieriger in Vereinen und Organisationen noch Freiwillige und Ehrenamtliche zu finden, die Tätigkeiten und Ämter übernehmen, weil neben der vielen Arbeit wenig Anerkennung herüberkommt. Hier ist der Staat gefordert den rückläufigen Tendenzen im Ehrenamt mit verbesserten Rahmenbedingungen Einhalt zu bieten. Deshalb haben wir FREIE WÄHLER vier Anträge zur Stärkung des Ehrenamtes ins Parlament eingebracht.

Ein großes Anliegen ist es uns, bereits Schüler und Jugendliche für bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtliche Tätigkeiten zu gewinnen. Nur wenn diese Aktivitäten auch Anerkennung finden, kann die Fortführung ehrenamtlichen Engagements von dauerhaftem Erfolg gekrönt sein. Deshalb haben wir in Baden-Württemberg Anleihe genommen und möchten analog für Bayern, dass Schülerinnen und Schüler auf einem gesonderten Beiblatt zum Zeugnis bzw. einem gesonderten Kompetenz- und Engagementsnachweis zertifiziert bekommen. Dadurch wollen wir unsere Anerkennung für dieses Engagement zum Ausdruck bringen.

Weiterhin sind wir der Ansicht, dass bürgerschaftliches Engagement bereits in der Schule als Lernziel in die erste Ebene des Lehrplans aufgenommen werden sollte. Zwar ist in allen Lehrplänen bereits Bezug auf Artikel 131 der Bayerischen Verfassung genommen und die Lehrpläne für Gymnasien bzw. Realschulen nennen Eigeninitiative, Toleranz und Solidarität als Werte, die es bei den jungen Menschen zu entwickeln gilt, doch wird Bürgerschaftliches Engagement dabei nicht als eigenständiger wert aufgeführt.

Dies sollte in unseren Augen aber der Fall sein, da nur auf diese Weise die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung im Dienst der Gesellschaft den ihr gebührenden Stellenwert erhält. Laut einer Studie wirkt bürgerschaftliches Engagement in der Schule im Sinne einer aktiven Teilhabe an der Gesellschaft nachhaltig.

In gleicher Weise möchten wir mit einem Berichtsantrag von der Staatsregierung aufgezeigt bekommen, in welcher Weise Bürgerschaftliches Engagement auch im Bereich der Hochschulen derzeit verwirklicht wird und fordern mit dem Aufzeigen eines Konzeptes auch dessen Realisierung bei den Studierenden. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist uns die dauerhafte Sicherstellung der gerade erst eingeführten Ehrenamtscard und deren flächendeckende Verbreitung in Bayern. Hierzu sollte die Staatsregierung zunächst einmal ein Konzept präsentieren.

Alle reden vom Ehrenamt, aber immer weniger machen es, das muss sich dringend ändern! Bild: Gerd Altmann/ PIXELIO



3 November 2011

Zur Lage von Menschen mit Behinderung in Bayern

Ein wichtiges Datum im Kalender ist für mich der regelmäßige Bericht der Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Irmgard Badura. Diese berichtet dem Kabinett regelmäßig sowohl über die Lage von Menschen mit Behinderung in Bayern als auch über ihre Tätigkeit in der ersten Hälfe der Legislaturperiode.

Frau Badura ist selbst hochgradig sehbehindert beziehungsweise „gesetzlich blind“. Seit Januar 2009 vertritt sie ehrenamtlich die Belange von Menschen mit Behinderung in Bayern. „Bewusstsein zu schaffen für die Belange behinderter Menschen und zwar nicht nur im sozialpolitischen Bereich, sondern in allen Politikfeldern“, nennt sie als großes Anliegen.

Und damit sind wir bereits mitten in den Dingen, denn es muss sich noch viel in Bayern tun, damit Menschen mit Behinderung von Anfang an mit dabei sind und mit dabei sein können! Frau Badura kritisiert nämlich, dass es zwar an gut gemeinten Regelungen nicht mangelt, aber die praktische Umsetzung noch lange nicht befriedigend ist.

Das erlebe auch ich immer wieder. Im Nahverkehr hat sich in den letzten Jahren einiges verändert, so bieten zum Beispiel viele Straßenbahnen und Busse Einstiegshilfen und spezielle Hilfsvorrichtungen für Behinderte an, die Lage im Schienenverkehr ist aber noch immer katastrophal. Von 1000 bayerischen Bahnhöfen sind erst rund ein Fünftel behindertengerecht umgebaut. Scheinbar ist es noch lange keine Selbstverständlichkeit bereits bei den Planungen für einen Neubau Rücksicht auf die Belange von behinderten Menschen zu nehmen.

In Sachen Inklusion stehen wir erst am Anfang eines langen Weges, der einerseits in den Köpfen stattfinden muss, andererseits aber auch durch konkrete technisch-bauliche, personelle und finanzielle Verbesserungen. Frau Badura hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Barrierefreiheit nicht nur bedeutet, dass es rollstuhlgerechte Zugänge gibt, zugleich fällt ebenfalls der leichte Zugang zu Informationen unter dieses Schlagwort. Dabei heißt es umdenken. Auch ich bin stets bemüht, die Informationen auf meiner Homepage allen Usern bestmöglich darzustellen. Sei es etwa durch die Möglichkeit Schrift und Kontrast zu verändern oder durch gebärdenunterstützte Podcasts, deren Untertitelung noch folgen soll.

Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, dass es rollstuhlgerechte Zugänge gibt, zugleich fällt ebenfalls der leichte Zugang zu Informationen unter dieses Schlagwort. Bild: Dieter Schütz/ PIXELIO



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