All posts in Anfragen

24 Januar 2012

Anfragen und Transparenz

Denjenigen, die meine Internetseite aufmerksam betrachten ist vielleicht aufgefallen, dass ich eine Kategorie „Anfragen“ angelegt habe. Hier präsentiere ich allen Besuchern meiner Homepage Antworten der Staatsregierung auf Anfragen die ich über den Landtag an die einzelnen Ministerien gestellt habe.

Als Abgeordneter des Bayerischen Landtags habe ich in drei Varianten die Möglichkeit Fragen zu stellen. Über die „Anfrage zum Plenum“ sind mir genau drei Fragen erlaubt, die ich in einer Woche, in der eine Plenarsitzung im Landtag stattfindet, bis Montag um 12:00 Uhr stellen kann und für welche ich bis Donnerstagvormittag eine Antwort erhalte.

Die „Schriftliche Anfrage“ erlaubt mir insgesamt 24 Fragen an die Staatsregierung zu stellen. Dies kann jederzeit geschehen und die Ministerien haben vier Wochen Zeit für die Beantwortung.

Die umfangreichste Form ist die „Interpellation“, die aber nur von einer Fraktion initiiert werden kann, bei der eine unbegrenzte Anzahl von Fragen zu einem Thema gestellt werden können. Hier legt jedoch die Staatsregierung selbst den Zeitpunkt der Beantwortung fest.

Warum muss man Fragen stellen?

Diese Frage wird mir immer wieder von Bürgern gestellt. Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags haben alle das Recht die aufgezeigten Fragen zu stellen. Bei den Abgeordneten der Regierungsparteien CSU und FDP wird davon aber wenig Gebrauch gemacht. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass diese Abgeordneten umfangreich und unkompliziert eine telefonische Auskunft bei den einzelnen Ministerien erhalten. Als Mitglied einer oppositionellen Fraktion verweisen mich die Ministeriumsmitarbeiter aber selbst bei einer telefonischen Nachfrage zu einem bestimmten Thema darauf, den offiziellen Weg über einer Anfrage an den Bayerischen Landtag zu wählen. Möchte ich etwas wissen, muss ich somit eine Schriftliche Anfrage stellen oder auf die Information verzichten.

Die Informationen die ich bei den Ministerien erfragen möchte, gehören zur ganzen Bandbreite der Themengebiete und betreffen die Ausgaben und die Pläne für den  Straßenbau in Bayern genauso wie die Prognose zu den Schülerzahlen in den einzelnen Regionen usw. Fragen ergeben sich auf unterschiedliche Weise: zum einen werde ich von Bürgern direkt angesprochen, ob ich Informationen zu einem bestimmten Thema habe, zum anderen wollen Verbände aber auch Bürgermeister oder Gemeinderäte etwas genauer wissen, was in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Selbstverständlich stoße auch ich bei der täglichen Zeitungslektüre oder in Gesprächen  auf viele Widersprüche, die ich in Frageform an die Ministerien herantrage, um Gewissheit zu bekommen.

Das Fragerecht ist für einen Abgeordneten der Opposition somit eines der stärksten Instrumente um die Staatsregierung und ihre Arbeitsweise zu kontrollieren. Die Bayerische Staatsregierung hat zu diesem Thema deshalb selbst folgendes geantwortet:
„Die Staatsregierung steht auf dem Standpunkt, dass ein starkes parlamentarisches Fragerecht in einem demokratischen Rechtsstaat zwingend erforderlich ist.“

Dem Einwand, dass durch die Fragen auch wiederum ein gewisser bürokratischer Aufwand betrieben werden muss, stimme ich voll zu. Dieser Aufwand ist meiner Meinung nach aber gerechtfertigt, da er zur Kontrolle der Regierung und zur Erhaltung unseres demokratischen Rechtsstaates „zwingend erforderlich“ ist.

Mit diesen Anfragen wird die Regierung gezwungen ihre Politik transparent zu gestalten und alle Informationen zu veröffentlichen. Denn die Antworten werden nicht nur von mir auf meiner Internetseite gezeigt, sondern auch auf den Seiten des Bayerischen Landtags, von allen fragenden Abgeordneten veröffentlicht. Somit tragen auch meine Anfragen an die Staatsregierung zu mehr Transparenz der Politik in Bayern bei. Dass diese Transparenz Geld kostet leuchtet jedem ein. Doch dies ist notwendig, um unser politische System auch in Zukunft zu legitimieren und mit aller Offenheit die politischen Prozesse den Bürgern Bayerns zu präsentieren.

Auch die gläserne Kuppel des Berliner Reichstages soll Transparenz in der Politik symbolisieren.Foto: Michael Plasmeier (ThePlaz), wikipedia.org



18 November 2011

Per Online-Buchungssystem Elternsprechtage effizienter machen

Elternarbeit gewinnt für das Gelingen der Schulbildung heutzutage mehr denn je an Bedeutung. Elternsprechtage sind für die wichtige Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schule deshalb von großer Bedeutung. Online Buchungssysteme für Elternsprechtage könnten dazu beitragen, dass sie für Lehrer wie Eltern entspannter stattfinden können. Doch wo da noch Hürden im Weg sind, das zeigt meine Anfrage an die Staatsregierung.

Oft sind Elternsprechtage für viele Eltern mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Lange Wartezeiten und nicht immer einfach zu koordinierende Besuche mehrerer Lehrkräfte machen den so wichtigen Kontakt zu den Lehrkräften nicht selten zu einem Wettlauf mit der Zeit. Online-Buchungssysteme für Elternsprechtage an Schulen könnten helfen die Wartezeiten erheblich zu verkürzen und eine effizientere Zeitplanung zu ermöglichen. Doch wie so oft liegen zwischen Wunsch und Wirklichkeit viele noch zu beseitigende Hürden. In diesem Fall ist es der Datenschutz, der bisher die Umsetzung an vielen Schulen verhindert hat.

Lesen Sie dazu die Stellungnahme der Staatsregierung auf meine Frage, welche Einschätzung bezüglich des Datenschutzes hierzu der Bayerische Datenschutzbeauftragte hat:

"Es trifft nicht zu, dass Online-Buchungssysteme für Elternsprechtage an Schulen von der Staatsregierung grundsätzlich abgelehnt werden. Bei deren Einsatz sind allerdings die einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten. Je nach Ausgestaltung des Verfahrens können grundsätzliche datenschutzrechtliche Bedenken gegen dessen Anwendung sprechen. Das ist z. B. der Fall, wenn über einen Link auf der Web-Seite der Schule für jedermann (weltweit) offen einsehbar ist, betreffend welche Schülerin/ welchen Schüler sich die Erziehungsberechtigten bei welcher Lehrkraft angemeldet haben. Diese Information ist jedoch nur für einen kleinen Kreis von Adressaten von Interesse – eine weltweite Streuung der Information aus Datenschutzsicht nicht erforderlich. Unabhängig davon handelt es sich bei den Buchungsdaten um Informationen, die genaue Auskunft über den Aufenthalt der Erziehungsberechtigten und Zeiten der Abwesenheit von ihrer Wohnung geben, die in falschen Händen keineswegs harmlos sind."









Online-Buchungssysteme für Elternsprechtage könnten Wartezeiten erheblich verkürzen und eine effizientere Zeitplanung ermöglichen.Foto von Gerd Altmann./ PIXELIO
















Hinsichtlich dieser Einlassung der Staatsregierung muss ich schon darauf hinweisen, dass mittlerweile die technischen Möglichkeiten dies ermöglichen, dass mit passwortgeschützten Bereichen diese datenschutzrechtlichen Bedenken erheblich reduziert bis ausgeschlossen werden können. Vor allem traue ich den computerversierten Lehrkräften an den Schulen hier mehr Knowhow zu als es das Kultusministerium aufweist. Aber wie schwer hier die bürokratischen Mühlen des Ministeriums mahlen zeigt die weitere Einlassung zu meiner Fragestellung:

"Bei Einrichtung eines Online-Buchungssystems für Elternsprechtage mit personenbezogenen Daten in einem passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage bestehen die o.g. grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Bedenken zwar nicht, es ist aber zu beachten, dass entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) eine datenschutzrechtliche Freigabe des Verfahrens und die Aufnahme des Verfahrens in das Verfahrensverzeichnis der Schule durch den örtlich zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind (vgl. Art. 26 und 27 BayDSG). Je nachdem, wem der passwortgeschützte Bereich zur Einsicht offen steht, sind ggf. auch Einwilligungen der Betroffenen einzuholen (Art. 15 BayDSG). Im Übrigen müssen bei Einrichtung eines passwortgeschützten Bereichs an der Schule die technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, um den Datenschutz zu gewährleisten (vgl. Art. 7 BayDSG) – z. B. Übertragung der personenbezogenen Daten nur mit geeigneter Verschlüsselung, ausreichender Passwortschutz. Bei Speicherung personenbezogener Daten auf einem schulexternen Server ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 6 BayDSG abzuschließen".

Vielleicht geht es Ihnen beim Lesen dieser Sätze wie mir, es graut einem vor so vielen Vorschriften und Richtlinien. Da wundert es einem nicht, wenn hohes Engagement von Lehrerschaft nahezu im  Keim erstickt wird. Doch ich bin mir sicher, dass die wirklichen „Computerfreaks“ unter den Lehrern sich davon nicht abhalten lassen. Schließlich wissen sie jetzt, was es einzuhalten gilt und haben es mit dieser Anfrage schwarz auf weiß, sodass es nicht zur Schlussfolgerung der Staatsregierung kommen muss, die da lautet:

"Soweit eine der genannten Bedingungen an staatlichen Schulen nicht erfüllt wird, kann das Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Einsatz des Verfahrens aus Rechtsgründen nicht billigen".








Es graut einem vor so vielen Vorschriften und Richtlinien. Foto von Gerd Altmann/ PIXELIO.












13 Juli 2011

Tagesmütter in Unterfranken – Von Angebot und Nachfrage

Nach Einschätzung der Stadt Würzburg fehlen zum jetzigen Zeitpunkt in jedem Stadtteil ein bis zwei Tagespflegestellen, um dem Bedarf an Betreuungsangeboten für unter dreijährige Kinder gerecht zu werden, das erfuhr ich jüngst auf Nachfrage beim Bayerischen Familienministerium. Ähnlich sieht es auch im Landkreis Bad Kissingen aus, hier gäbe es einen Bedarf an zehn weiteren so genannten „qualifizierten Tagesmüttern“. Seit dem Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und Förderungsgesetzes 2005 werden Tagesmütter nämlich unter bestimmten Voraussetzungen vom Jugendamt vermittelt und dann auch staatlich gefördert.

Ginge es nach der Bundesregierung, würde bis 2013 ein Anteil von 30 Prozent der zur Verfügung gestellten Plätze durch die Tagespflege abgedeckt werden. Ich wollte deshalb einmal wissen, wie es eigentlich im Regierungsbezirk Unterfranken um die Versorgung mit Tagesmüttern bestellt ist. Schließlich ist die Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein in der Betreuungslandschaft, sie ist flexibel, familiennah und deshalb besonders geeignet für Kinder unter drei Jahren. Man sollte deshalb eigentlich davon ausgehen können, dass die Nachfrage hier seitens der Eltern besonders groß ist.

Ein Blick auf die aktuellen Zahlen für Unterfranken zeigt jedoch, dass die Inanspruchnahme der Kindertagespflege noch weit hinter den Erwartungen zurücksteht. Die höchsten Betreuungsquoten weisen der Landkreis Bad Kissingen und die Stadt Würzburg mit durchschnittlich ca. 15 Prozent an Tagespflegeplätzen auf. Im Landkreis Haßberge sind es 12 Prozent, im Landkreis Main-Spessart noch 5 Prozent, Rhön-Grabfeld kann 3 Prozent vorweisen und das Schlusslicht bildet der Landkreis Kitzingen, wo überhaupt nur 2,5 Prozent der Kinder von Tagespflegepersonen betreut werden. Auch wenn die von der Bundesregierung angestrebte Betreuungsquote im Moment noch in weiter Ferne steht, überrascht es mich doch sehr, dass weite Teile Unterfrankens bei der Kindertagespflege so deutlich unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 14,5 Prozent liegen. Eigentlich ist das paradox, denn während im Stadtgebiet Würzburg und im Landkreis Bad Kissingen händeringend nach weiteren Tagesmüttern gesucht wird, wären in anderen Teilen Unterfrankens genügend Plätze vorhanden, die Eltern aber nehmen diese Art der Kinderbetreuung gar nicht an. Woran kann das liegen? Wird womöglich die Tagespflege von den Eltern noch nicht als gleichwertiges Angebot zu Kinderkrippen und Kindertagesstätten wahrgenommen?

Für die Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung ist eine pädagogische Qualifikation entsprechend einem Fachakademieabschluss notwendig, das entspricht einer zwei- bis fünfjährige Ausbildung. Im Vergleich dazu sind die Voraussetzungen, die eine Tagesmutter erfüllen muss, geradezu minimal: Laut Sozialgesetzbuch muss sie sich „durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit den Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen“. Entsprechende Kenntnisse werden in der Regel in speziellen Kursen erworben, hier muss ein Mindestqualifizierungsumfang von 60 Stunden nachgewiesen werden. Ob eine Person für die Tagespflege geeignet ist, wird vom zuständigen Jugendamt festgestellt. Dabei gibt es keine gesetzlich definierten Ausschlusskriterien, sondern lediglich Empfehlungen, aus welchen Gründen eine Pflegeerlaubnis versagt werden kann.

Was Eltern sich wünschen: Das ihre Kinder tagsüber kompetent und nett betreut werden. Foto: Dirk Schroeder/ PIXELIO



In den Augen der Staatsregierung führt die Gegenüberstellung der Qualifikation von Tagesmüttern und Erzieherinnen nicht zu einer objektiven Beurteilung. Es handle sich vielmehr um grundsätzlich unterschiedliche Angebote, mit jeweils eigenen Vor- und Nachteilen. Ich  persönlich finde diese Argumentation zumindest fraglich. Denn wenn die Qualitätssicherung schon nicht über die Qualifizierung der betreuenden Personen erfolgen kann, wäre meines Erachtens ein standardisiertes Kontrollsystem notwendig, um eine sichere und qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten. Es geht hier schließlich um die Betreuung von Kleinkindern, die in der Regel noch nicht selbst in der Lage sind, über die Verhältnisse bei den Tagesmüttern zu berichten.

Eine gesetzlich festgelegte Dokumentationspflicht seitens der Tagesmütter fehlt jedoch bisher – Kontrolle erfolgt lediglich durch das zuständige Jugendamt. Über die Häufigkeit der Überprüfungen entscheidet das Jugendamt selbst, auch hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, empfohlen werden ein bis zweijährliche Kontrollbesuche. Meine Nachfrage beim Familienministerium bezüglich der Häufigkeit solcher flächendeckenden unangekündigten Kontrollen ergab, dass es größtenteils nicht einmal Aufzeichnungen darüber gibt. In Unterfranken haben von den elf Landkreisen überhaupt nur vier ihre Kontrollbesuche dokumentiert. Das allein löst bei mir schon Kopfschütteln aus. Wie kann man an dieser Stelle so nachlässig sein? Alarmierend sind in meinen Augen dann erst recht die vorliegenden Daten: Bei den 56 im Stadtgebiet Würzburg staatlich geförderten Tagesmüttern wurden in den letzten vier Jahren insgesamt lediglich 64 Kontrollen ohne vorherige Anmeldung durchgeführt. Eine Tagesmutter wurde also im Schnitt etwa alle drei Jahre einmal unangekündigt von einem Mitarbeiter des Jugendamtes besucht. Wenn man davon ausgeht, dass ein Kind im Schnitt vielleicht zwei Jahre bei einer Tagesmutter untergebracht ist, kann es also vorkommen, dass in der gesamten Zeit, die es dort verbringt, nicht einmal überprüft wird, wie es um die Qualität der Betreuung bestellt ist. Das ist in meinen Augen fahrlässig!

In dem Fall, dass bei einer Tagesmutter tatsächlich Mängel nachgewiesen werden, wie etwa der Verstoß gegen den Kinderschutz, mangelnde Hygiene oder entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, führen diese in der Regel zu einer Abmahnung, die Tagespflegeperson bekommt die Möglichkeit der Anhörung, es wird auf Reflexion gesetzt. Die Betreuungssituation beeinflusst dies jedoch nicht, die Eltern werden – haben sie das Jugendamt nicht selbst auf die Missstände hingewiesen – über diesen Prozess nicht einmal informiert. Letztlich können sich Eltern also nicht immer sicher sein, dass eine Tagesmutter zu jedem Zeitpunkt den qualitativen Ansprüchen gerecht wird, sie müssen sich vielmehr auf ihre Intuition verlassen. Solange aber vielerorts noch händeringend nach Tagesmüttern gesucht wird, ist es doch naheliegend, dass in Sachen Qualität der Betreuung auch Abstriche gemacht werden. Resümierend würde ich sagen, dass die Eltern vom Staat doch ziemlich alleine gelassen mit der Entscheidung, ob ihr Kind in der Tagespflege gut untergebracht ist. Und das sollte sich schleunigst ändern!

Meine Anfragen und die Antworten der Bayerischen Staatsregierung können sie im Original einmal hier und dann auch noch einmal hier nachlesen.

Ohne weitere Worte. Foto: Franz Mairinger/ PIXELIO



1 Juli 2011

Rien ne va plus – Geht bei den Bayerischen Spielbanken bald nichts mehr?

Die Bayerischen Spielbanken stecken in der Krise. Das ist nicht unbedingt ein Geheimnis aber da der bayerische Freistaat und somit auch wir alle als Steuerzahler die Spielbanken finanzieren, geht es uns alle an und war mir wiedermal eine detaillierte Anfrage an die Bayerische Staatsregierung wert.  Die Verluste der Spielbanken sind aktuell in einem so hohen Millionenbereich angelangt, das der Freistaat Geld zuschießen muss. Darüber hinaus wird es aber weitergehende Überlegungen zur Zukunft der Spielbanken und damit auch zum Glücksspiel in Bayern geben müssen. Denn während es den staatlichen  Casinos immer schlechter geht, verzeichnen die privaten Glücksspielanbieter, gerade im Automatenbereich, weiter Zuwächse.  Die staatlichen Institute ziehen nun aber anscheinend die Notbremse, denn an einen plötzlichen Aufschwung im staatlichen Glücksspielbereich ist nicht zu denken. Meine Anfrage ergab, dass neben einer Neuausrichtung der angebotenen Spielbereiche auch sukzessive Personal abgebaut werden soll. Am 26. Juni ist  dafür eine von der staatlichen Lotterieverwaltung gesteckte Frist abgelaufen, bei der freiwillig ausscheidenden Angestellten eine Abfindung angeboten werden sollte.

Die genauen Details, vor allem auch die Gewinn- und Verlustrechnungen der einzelnen Casinos können sie im Detail hier nachlesen.

Gerade Roulette aber auch andere klassische Kartenspiele haben bei den Geldspielen gegenüber den Automatenspielhallen eingebüsst. Foto: S. Hofschlaeger/ PIXELIO



2 Juni 2011

Einsatz der Bereitschaftspolizei bei Klausurtagungen der CSU

Eine  meiner Meinung nach interessante Fragestellung richtete diesmal mein Landtagskollege Thorsten Glauber an die Bayerische Staatsregierung, die ich hier gern präsentieren möchte. Hintergrund war die alljährlich stattfindende  winterliche Klausurtagung der CSU in Wildbad Kreuth.  Dafür musste eine komplette Einheit der Bereitschaftspolizei München in einem Rund-um–die-Uhr-Einsatz rund 2000 Überstunden ableisten, damit dem Sicherheitsbedürfnis der CSU-Abgeordneten Rechnung getragen werden konnte. Gerade unter der Personalknappheit bei der Bereitschaftspolizei ein absolutes Unding. Die 2000 Überstunden mussten indes in Freizeit ausgeglichen werden, was im Rückschluss bedeutet, dass viele der Bereitschaftspolizisten bei anderen, wichtigen Einsätzen wieder fehlten. Für mich ist diese Gutsherrenart der bayerischen CSU unerträglich, denn wie jede andere Partei auch, sollte es der CSU möglich sein einen privaten Sicherheitsdienst zu engagieren und damit nicht unnötig staatliche Ressourcen in Anspruch zu nehmen. Wie nicht anders zu erwarten sieht dies die Staatsregierung gänzlich anders und begründet das Polizeiaufgebot mit dem Sicherheitsbedürfnis der externen Gäste der Klausurtagung.

Aber machen sie sich doch gern selbst ein Bild und lesen Anfrage und Antwort gern hier nach.

Noch immer fällt es der CSU schwer bei Parteiveranstaltungen auf staatliche Institutionen, wie die Polizei zu verzichten und selbst einen Sicherheitsdienst zu finanzieren. Foto: Thomas Siepmann/ PIXELIO



29 April 2011

Verkehrte Welt – wenn Banken bis zu 20 Euro für Fahndungsfotos verlangen

Für mich unglaublich, aber dennoch traurig Realität – auch in unserer Region gibt es einige Banken, die die Polizei für die Bereitstellung von Fotos Verdächtiger zahlen lassen. Meine Anfrage bezüglich einer detaillierten Auflistung der dadurch für die bayerische Polizei entstandenen Gesamtkosten, wurde mit Hinweis auf einen, der Anfrage nicht entsprechenden Arbeitsaufwand, abgewiegelt. Wie hoch die Gesamtzahl der Kosten für Fahndungsbilder ist, bleibt also weiter unklar.  Zu dem handle es sich nur um Einzelfälle, in denen der Polizei von Banken und Sparkassen für Bildmaterial Kosten in Rechnung gestellt werde, ein Handlungsbedarf sei also nicht erkennbar.

Das sehe ich keinesfalls so!

In meinen Augen macht es wenig Sinn, wenn die Polizei für die Bereitstellung von Material, das bei der Ergreifung verdächtiger Personen hilft, auch noch zahlen muss!

Wie gewohnt finden Sie im Folgenden die Anfrage samt Antwortschreiben.


9 April 2011

Meine Anfrage zu den beengten Platzverhältnissen in der Mainfrankenbahn

Die beengten Platzkapazitäten in der neuen Mainfrankenbahn die seit Wochen die Menschen in Unterfranken beschäftigen, haben auch mich veranlasst, nach Gründen für diesen unerträglichen Missstand bei der Bayerischen Staatsregierung nachzufragen. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die beim Bayerischen Wirtschaftministerium angesiedelt ist,  war in der Vergangenheit für die Ausschreibung der Strecken und Vergabe an geeignete Verkehrsunternehmen zuständig.  Grundlage für die Angebote der Eisenbahnunternehmen war eine von der BEG erstellte Fahrgastzählung aus 2005, die eine jährliche Steigerung der Fahrgastzahlen beinhalten sollte. Auf dieser Basis berechnete auch die DB-Regio, die letztendlich den Zuschlag für die Mainfrankenbahn erhielt, ihre Platzkapazitäten. Wie das Wirtschaftministerium in der Antwort nun einräumt,  erhielten die Bieter von der BEG aber lediglich die momentanen Fahrgastzahlen, ohne Nachfragzuwächse mit einzukalkulieren.  Wenn zwischen den Jahren 2000 – 2006 eine Steigerung des Fahrgastaufkommens von 1000 auf 1700 Bahnnutzer ansteigt, dann müssen meiner Meinung nach die Unternehmen, die sich für diese Strecke bewerben und entsprechend ihre Zugkapazitäten wirtschaftlich einplanen wollen, dies auch so gesagt bekommen.

Die gesamte Anfrage können sie hier wie gewohnt im Original komplett ansehen.



18 März 2011

Haben die Freiwilligen Feuerwehren Nachwuchsprobleme?

Ich befinde mich ständig im Dialog mit den Freiwilligen Feuerwehren, so wie zum Beispiel im Zuge der Neugestaltung des Feuerwehrführerscheins, wo mir immer wieder zugetragen wurde, dass die Freiwilligen Feuerwehren in den Gemeinden mit Nachwuchssorgen zu kämpfen hätten. Um mir davon einen Überblick verschaffen zu können, bemühte ich wiederholt das Innenministerium und fragte nach, wie sich die Zahlen der ehrenamtlich Tätigen bei den Freiwilligen Feuerwehren in den Regierungsbezirken Bayerns entwickelt haben. Außerdem wollte ich wissen, wie die Vergütung bei Einsätzen der Feuerwehren geregelt ist und ob daraus Nachteile für die Arbeitnehmer entstehen können, wenn diese von ihrem Arbeitsplatz zum Einsatz fahren müssen. Trotz der durchweg positiv gemeldeten Zahlen wird in Zukunft der freiwillige Dienst bei den Feuerwehren in Konkurrenz mit den technischen Hilfswerken treten, da durch die Bundeswehrreform auch diese Ersatzdienste wegfallen. Das bedeutet, dass gerade das Technische Hilfswerk seine ehrenamtlichen Helfer auf andere Art und Weise rekrutieren muss. Dass es hier unter Umständen zu Interessenskonflikten mit den Feuerwehren kommen kann, ist absehbar.

Lesen Sie hier die komplette Antwort des Innenministeriums auf meine Anfrage.

Noch haben die Feuerwehren keine Nachwuchssorgen, zukünftig treten sie aber in konkurrenz mit den technischen Hilfswerken aufgrund der Bundeswehrreform und Neuordnung der Ersatzdienste. Quelle: Paulwip

Noch haben die Feuerwehren keine Nachwuchssorgen, zukünftig treten sie aber in konkurrenz mit den technischen Hilfswerken aufgrund der Bundeswehrreform und Neuordnung der Ersatzdienste. Quelle: Paulwip/ PIXELIO



21 Februar 2011

Meine Anfrage: Kulturförderung in Unterfranken

Findet außerhalb der großen Metropolen in Bayern auch eine vernünftige Kulturförderung statt? Diese Frage beschäftigt mich nicht erst seit der Zukunftsrat die ländlichen Räume im westlichen und nördlichen Unterfranken sich selbst überlassen möchte. Im vergangenen Jahr war es das Mozartfest in Würzburg, das um mehr Unterstützung bei der Bayerischen Staatsregierung angefragt hatte. Deshalb interessierte mich diesmal generell, wie hoch die finanziellen Mittel für die einzelnen Kulturevents in Unterfranken sind. Ich kann selbstverständlich nachvollziehen, dass die Bayerische Landeshauptstadt einen Großteil an Kulturfördergeldern erhält, jedoch dürfen auch hier die anderen Regionen nicht vergessen werden. Zum einen bietet der Kulturfonds seit Jahren eine einmalige und gezielte Förderung , zum anderen sind es aber auch regelmäßige finanzielle Unterstützungen wie zum Beispiel für den Bad Kissinger Sommer oder das oben erwähnte Mozartfest, die bedeutende Kulturelle Veranstaltungen in Unterfranken fördern.

In meiner Anfrage ging es nun um alle Fördergelder die für kulturelle Events in den Jahren 2000-2010 nach Unterfranken flossen. Eine genaue Auflistung finden sie hier.



11 Februar 2011

Meine Anfrage: DSL-Versorgung in Bayern

Das Web 2.0 erobert die Welt! Leider nur da, wo die notwendige Infrastruktur vorhanden ist. Denn ohne DSL oder brauchbare UMTS-Verbindungen findet das Web 2.0 nur zu Hause in den eigenen vier Wänden statt und eine wirkliche weltweite Kommunikation kann nicht funktionieren. Meine Anfrage an die Staatsregierung richtete sich deshalb diesmal nach den aktuellen Fortschritten beim DSL-Ausbau in Bayern. Meiner Meinung nach wäre dies, ebenso wie beim Straßenbau, eine Aufgabe des Freistaates gewesen. Dies sah die Staatsregierung allerdings anders, so dass nun jede Kommune für sich mit den Telekommunikationsunternehmen verhandeln muss und anschliessend lediglich, nach einem Antragsverfahren, auf eine teilweise Förderung durch den Freistaat hoffen kann. So ist es auch nicht verwunderlich, dass es noch immer weiße Flecken bei der DSL-Versorgung in Bayern gibt. Ehrlicherwiese haben diese  in den letzten zwei Jahren weiter abgenommen. Doch noch immer gibt es Gemeinden, die vergeblich auf die Anbindung an die Datenautobahnen hoffen. Einen Überblick über den derzeitigen Stand liefert deshalb die Übersicht, die mir die Staatsregierung zur Verfügung gestellt hat. Trotz allem bleibt es auch meine Aufgabe die Kommunen zu Unterstützen, damit vielleicht auch mit Hilfe der neuen LTE-Funktechnik zumindest eine Grundversorgung hergestellt werden kann.

Lesen Sie die gesamte Anfrage mit allen Schaubildern und Tabellen hier nach.

So sieht die momentane Versorgung mit DSL in Bayern aus. Die weißen Flecken gilt es so schnell wie möglich auch farblich zu gestalten, sprich mit Breitbandinternetverbindungen zu versorgen.

So sieht die momentane Versorgung mit DSL in Bayern aus. Die weißen Flecken gilt es so schnell wie möglich auch farblich zu gestalten, sprich mit Breitbandinternetverbindungen zu versorgen.



Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen