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12 Mai 2016

Kindergeld als Anreiz: familienfreundliche Strukturen schaffen

In meinem Bürgerbüro gehen tagein tagaus viele verschieden Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern ein, mit denen ich mich immer wieder gerne auseinandersetze. Erst kürzlich hat mich eine interessante Anfrage mit einem diskussionswürdigen Vorschlag zum Kindergeld erreicht.


Ein Bürger hat vorgeschlagen, das Kindergeld für das erste Kind zu erhöhen, dem zweiten Kind weniger zu geben und ab dem dritten Kind kein Geld mehr auszuzahlen. Warum diese Idee politisch und gesellschaftlich wenig zielführend ist, habe ich in einer Antwort genauer erklärt.


Eine Recherche meinerseits hat ergeben, dass derzeit rund 17 Millionen Kinder in Deutschland vom Kindergeld profitieren. Wie Sie sicher wissen, wird das Kindergeld zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Das Existenzminimum umfasst natürlich auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. So viel einmal zu den allgemeinen Regelungen.




Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de

Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de


Eine wie hier vorgeschlagene Staffelung des Kindergeldes widerspricht meiner Meinung nach dem Gedanken, dass jedes Kind gleich behandelt werden soll. Jedes Kind benötigt eine individuelle Erziehung und Bildung, die aber ja auch an das Kindergeld gekoppelt ist.


Rund 900.000 Familien in Deutschland, die derzeit drei oder mehr Kinder haben, würden demnach stark benachteiligt werden. Wirft man einen Blick auf die demografische Entwicklung wird deutlich, dass wir genau solche (Groß-)familien dringend brauchen. Das Statistische Bundesamt hat mitgeteilt, dass Deutschland derzeit eine Geburtenziffer von 1,47 hat und die Bevölkerungszahl Deutschlands trotz Zuwanderung von derzeit etwa 81 Millionen Einwohner auf etwa 70 Millionen bis zum Jahr 2060 sinken wird. Die Überalterung unserer Gesellschaft macht deutlicher denn je, dass wir Familien fördern müssen – ich bin der Meinung, dass das Kindergeld das mindeste ist, was wir tun können. Eher müsste als Anreiz für mehr Geburten das Kindergeld für jedes weitere Kind in meinen Augen erhöht werden.


Desweiteren setzen wir FREIE WÄHLER uns für den Ausbau von Kindergärten und Schulen ein, um gleichwertige Bildungschancen herzustellen. Außerdem wollen wir die Gleichberechtigung fördern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. Ein familienfreundliches Umfeld und somit auch eine familienfreundliche Politik ist uns wichtig, daher ein klares JA zum Kindergeld – und zwar für jedes Kind.



11 Mai 2016

Zentrum für Telemedizin – die ärztliche Versorgung der Zukunft?

Schon lange beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum. Viele Landärzte finden keine Nachfolger mehr für ihre Praxen, die Folge davon sind leer stehende Arztpraxen und mangelnde medizinische Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger für Ort. In meinem Landkreis erlebe ich dies beispielsweise in Mittelsinn, einem 1000-Einwohner-Ort im Sinngrund, wo alle Bemühungen einen Nachfolger für den in Ruhestand gehenden Hausarzt zu bekommen, gescheitert sind.


Immer wieder habe ich diesbezüglich Anfragen an die Staatsregierung gestellt, die Antwort war jedoch immer die gleiche: für die Aufrechterhaltung einer flächendeckenden medizinischen Basisleistung ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) zuständig. Diese Antwort finde ich persönlich wenig zufriedenstellend denn eines muss allen Beteiligten klar sein: Das Problem der mangelnden ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum wird sich in naher Zukunft weiter verschärfen, wenn nicht endlich produktiv dagegen angegangen wird.


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Davon, dass es durchaus neue und alternative Wege in der Medizin gibt, konnte ich mich bei einem Ortsbesuch im  in Bad Kissingen ansässigen Zentrum für Telemedizin (ZTM) überzeugen. Geschäftsführer Sebastian Dresbach erklärte eindrücklich, dass technisch bereits viel möglich ist – die Förderungen jedoch zu wünschen übrig lassen.


Ein sogenanntes NIDA-Pad, mit dem die meisten Rettungswägen bereits ausgestattet sind, ermöglicht es beispielsweise, Patientendaten noch aus dem Rettungswagen ins Krankenhaus zu übermitteln. So ist das Krankenhaus frühzeitig in der Lage, sich gezielt auf die neu eintreffenden Patienten und Notfälle effizient vorzubereiten. Dennoch wird die neue Technologie – trotz all ihrer Vorteile – bisher nur wenig genutzt und es findet weiterhin eine Patientenübergabe am Eingang der Notaufnahme statt.


Die Telemedizin bietet in vielen verschiedenen Bereichen Neuerungen an, die Erfolg versprechen: Hausnotrufe könnten gezielter beantwortet werden, Experten könnten leichter zu (Not-)fällen hinzugezogen werden und auch der 24-Stunden-Notfalldienst auf dem Land könnte mit Hilfe der Telematik besser umgesetzt werden. Damit all diese Möglichkeiten genutzt werden können, ist jedoch eine bessere Abrechnung der Telemedizin von Nöten. Hier ist die Bundesgesetzgebung gefragt. Ich bin der Meinung, dass an oberster Stelle ein Umdenken stattfinden muss. Natürlich können technische Neuerungen der Telemedizin keinen Arzt ersetzen – aber sie können Ärzte effizient unterstützen bei der Übermittlung und Einholung fachlicher Expertise via Telematik. So kann ein Hausarzt problemlos via Bildschirm einen Facharzt hinzuziehen. Auf diese Weise können stationäre Krankenhaus-Aufenthalte effizient nachbesprochen und nachbehandelt werden. Deshalb ist es wichtig, für eine ausreichende Ärzteversorgung unbedingt hier die richtigen Weichenstellungen zu treffen. Der Telemedizin gehört die Zukunft.



10 Mai 2016

Skandal um kriminelle Pflegedienste

Gefälschte Pflegeprotokolle und fälschliches Vorgeben von Pflegebedürftigkeit sind nur zwei erschreckende Erkenntnisse, die es in Bezug auf den aktuell für Erschütterung sorgenden Pflegebetrug gibt. Medienberichten zufolge sollen kriminelle Pflegedienste in großem Umfang Abrechnungsbetrug zu Lasten der Pflegekassen in ganz Deutschland begangen haben.


Sowohl die Staatsanwaltschaft Augsburg, als auch die in Kempten, sollen bereits ermitteln. In Zusammenhang mit den Betrugsvergehen wurde auch das Bundesland Bayern erwähnt. Erschreckend ist, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle, sondern vielmehr um organisierte Kriminalität handeln soll. Sollte dem so sein, wären die Pflegekassen und damit die gesamte Versichertengemeinschaft um erhebliche Beträge betrogen worden – was natürlich zu einer deutlichen Belastung aller Versicherten führen würde.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


Wir FREIE WÄHLER fordern die Staatsregierung daher in einem Dringlichkeitsantrag auf, dem zuständigen Ausschuss für Gesundheit und Pflege unverzüglich schriftlich und mündlich darüber zu berichten, inwieweit ein solcher Betrug auch in Bayern stattgefunden hat. Ich bin der Meinung, dass wir dem unbedingt nachgehen und bereits jetzt Präventionsmaßnahmen in Bezug auf betrügerische Abrechnungen zu Lasten der Pflegekassen ins Leben rufen müssen. Nur durch ein zielgerichtetes Handeln der Staatsregierung kann der Verdacht schnellstmöglich aufgeklärt und allen künftigen Betrugsversuchen der Riegel vorgeschoben werden



9 Mai 2016

Urteil zur 10H-Regelung sorgt für Empörung

Der Aufschrei bei vielen Bürgerinnen und Bürgern war groß, als die Staatsregierung die 10H-Regelung in Bezug auf Windräder ins Leben gerufen hat. Diese Richtlinie schreibt vor, dass der Abstand von Windrädern die zehnfache Anlagehöhe betragen soll – dass das die Energiewende nicht wirklich vorantreibt, liegt auf der Hand.


Wir FREIE WÄHLER haben daher gemeinsam mit den GRÜNEN eine Klage gegen die sogenannte 10H-Regelung beim Bayerischen Verfassungsgericht eingereicht. Nicht nur mir ist es ein Rätsel, wie man ausgerechnet auf eine Abstandsregelung der zehnfachen Anlagenhöhe kommt. Diesen Aspekt haben wir daher auch gezielt in unsere Klage mit aufgenommen, da eine solch willkürliche Regelung die Energiewende unnötig ausbremst und den Bau weiterer Windräder erschwert.




FW-Landtag

FW-Landtag


Dass die Pläne der Staatsregierung bis dato aufgehen, zeigt ein Blick auf die Zahlen: seit dem Inkrafttreten der 10H-Regelung wurden bayernweit nur noch sechs Neuanträge gestellt. Das wundert mich nicht, denn die Möglichkeiten für den Bau von Windkrafträdern sind seither drastisch eingeschränkt!


Statt zu widerlegen, dass sie den Ausbau der Windkraft verhindern will, hat die Staatsregierung lediglich auf die bisherigen Erfolge bei Wasserkraft und Sonnenenergie verwiesen. Das eine hat mit dem anderen meiner Meinung nach jedoch in der Argumentation wenig zu tun! Warum wir auch die Windkraft für eine zielführende Energiewende brauchen, habe ich in einem weiteren Blog für Sie zusammengefasst!


Obwohl die Staatsregierung keine Sachargumente für die 10H-Regelung liefern konnte, hat das Verfassungsgericht unsere Klage abgewiesen. Diese Entscheidung ist meines Erachtens ein herber Rückschlag für die Energiewende, daher werden wir FREIE WÄHLER hier auch nicht nachgeben sondern uns weiterhin vehement für eine Verbesserung der Bedingungen für die Windkraft in Bayern einsetzen.



9 Mai 2016

Ausbauziele bei Erneuerbaren Energien erhöhen

Die atomare Katastrophe von Tschernobyl jährt sich in diesem Jahr – 30 Jahre sind seither nun vergangen. Bilder und Berichte über die verheerenden Folgen des Super-GAUS rufen uns ins Gedächtnis, wie gefährlich die Nutzung von Atomenergie ist.


Dies ist für uns FREIE WÄHLER ein weiterer Ansporn, die Ausbauziele bei den Erneuerbaren Energien im Bayerischen Energieprogramm deutlich zu erhöhen. Allerdings wird immer deutlicher, dass die Staatsregierung andere Ziele verfolgt: laut ihres aktuellen Energieprogramms im Stromsektor sieht die Staatsregierung einen weitgehenden Ausbaustopp regenerativer Energien vor. Da kann ich nur den Kopf schütteln und frage mich ernsthaft, wie hier noch von Energiewende gesprochen werden kann.


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Während Länder wie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern rechnerisch bereits 100% ihres Stromverbrauchs mit Erneuerbaren Energien decken, verharrt Bayern bei gerade einmal 35%. Mit der lächerlichen 10H-Regelung der Staatsregierung wird ein weiterer Stein in den Weg gelegt. Sogar die Industrie- und Handelskammern in Bayern kritisieren die mangelhafte Bereitschaft der Staatsregierung in Bezug auf das Energieprogramm. Eins ist klar: Wenn sich nicht schnell etwas an der Einstellung der Staatsregierung ändert, wird Bayern bald vom Vorreiter zum Nachzügler in der EU. Um dies zu verhindern, fordern wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag auf, die jährliche Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2025 um mindestens 21 Terrawattstunden (TWh) zu steigern.


Unser Ziel ist es außerdem, auch in den Bereichen Wärme und Mobilität erneut nachzubessern. Viel zu viele Gebäude im Freistaat heizen weiterhin ungedämmt nach draußen – Grund hierfür ist, dass es nach wie vor kein Gebäudesanierungsprogramm gibt. Ich bin der Meinung, dass hier an der falschen Stelle gespart wird. Die Energiewende in Bayern muss zielgerichtet vorangetrieben werden, sonst verlieren wir den Anschluss.



9 Mai 2016

G9 auf der Zielgeraden

Die Diskussion um die Besuchsdauer des bayerischen Gymnasiums hat in den vergangenen Jahren nicht nur im Bayerischen Landtag Wellen geschlagen. Auch in der Praxis zeigt sich: das Diskutieren hat sich gelohnt.


Bereits in der Vergangenheit habe ich ausführlich über das Thema G8/G9 berichtet und auch heute möchte ich Sie auf den neuesten Stand bringen: Den aktuellen Anmeldezahlen zufolge entscheiden sich auch im kommenden Schuljahr rund 70 Prozent der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern für die Mittelstufe Plus am Gymnasium. Das halte ich persönlich für ein deutliches Zeichen!


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Nach wie vor ist das achtjährige Gymnasium bei der überwiegenden Mehrheit der Eltern und Kinder/Jugendlichen unbeliebt: zu viel Lernstoff in zu wenig Zeit und somit keine Zeit mehr für ehrenamtliche Tätigkeiten und Freizeitaktivitäten. Wir FREIE WÄHLER sind daher der Meinung, dass die CSU endlich Farbe bekennen und entsprechend handeln muss.


Zwar hat Ministerpräsident Seehofer mittlerweile angekündigt, dass noch vor Ablauf des Pilotprojekts zur Mittelstufe Plus eine Entscheidung „pro oder contra G9“ fallen soll, aber das langt uns nicht. Wir fordern die Staatsregierung daher in einem Dringlichkeitsantrag auf, bis zur Sommerpause einen Fahrplan für die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium zu erstellen. So wollen wir eine erneute planlose Hau-Ruck-Fehlentscheidung verhindern und den Eltern und Schülern eine gewisse Planungssicherheit geben. Ich werde mich daher vehement für unser Ziel, ab dem Schuljahr 2017/2018 wieder allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ein G9 zu besuchen, einsetzen und halte Sie selbstverständlich über den Verlauf der Diskussion auf dem Laufenden.



6 Mai 2016

FW erleichtern Beschaffung von Holzprodukten

Mit der Forderung, die Beschaffung von Holzprodukten für mittelständische Unternehmen nicht unnötig zu bürokratisieren, konnten wir FREIEN WÄHLER uns im Wirtschaftsausschuss erfolgreich durchsetzen.




Martin Höher  / pixelio.de

Martin Höher / pixelio.de


Vor allem mittelständische Unternehmen wie Schreinereien, Zimmereibetriebe oder Landschaftsgärtner beziehen ihr Holz oft vom Holzhandel. Noch ist das relativ unkompliziert, eine drohende zusätzliche Zertifizierungspflicht der Holzbezieher hat dies jedoch in Frage gestellt. Auf unseren Vorschlag hin wird es jedoch auch weiterhin ausreichen, wenn der Holzhandel zertifiziert ist und die Herkunft des Holzes nachweist. Alles andere wäre in meinen Augen auch eine Farce gewesen. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen hätten dadurch einen unverhältnismäßigen Aufwand und hohe Kosten gehabt. Wir sind froh, dass wir dem vorzeitig ein Ende bereiten konnten und der lokale Schreiner/Zimmermann etc. auch weiterhin ohne zusätzliche Zertifizierung an öffentlichen Aufträgen teilnehmen darf.



5 Mai 2016

Bürgerschaftliches Engagement finanziell stärken

Mehr als eine Millionen Flüchtlinge sind allein im Jahr 2015 zu uns gekommen, die Integration erfolgt hauptsächlich durch die herausragende ehrenamtliche Arbeit von engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Wir FREIE WÄHLER fordern daher, dass das Ehrenamt mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet wird, denn nur so kann die tatkräftige Unterstützung der Helferinnen und Helfer gewürdigt und entlohnt werden.


Damit wir uns ein aussagekräftiges Bild vom freiwilligen Engagement in Deutschland machen können, bedarf es einer repräsentativen Befragung. Wir FREIE WÄHLER fordern daher, den sogenannten Deutschen Freiwilligensurvey zu aktualisieren. Eine Auswertung und Veröffentlichung dieser Befragung würde nur etwa 30.000 Euro kosten, dennoch hat das Sozialministerium bisher keinerlei Initiative ergriffen. Natürlich klingen 30.000 Euro beim ersten Hinhören viel – doch dieser Freiwilligensurvey würde uns die Gelegenheit geben, das Ehrenamt mit Hilfe verschiedener Maßnahmen gezielt zu stärken und das sollte es uns allemal wert sein.


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Uns ist es ein Anliegen, dass die Kommunen bei der Umsetzung der Ehrenamtskarte eine bessere finanzielle Unterstützung erhalten, denn nur so kann diese ihrer Bedeutung entsprechend um- und eingesetzt werden. Außerdem fordern wir FREIE WÄHLER eine baldige Bestellung eines Landesbeauftragten für das Ehrenamt. Bisher gibt es im Bayerischen Landtag nur einen Runden Tisch „Ehrenamt“. Diesen möchten wir in einen richtigen Unterausschuss umstrukturieren, damit vor allem Handlungsempfehlungen gezielter umgesetzt werden.


Besonders wichtig ist es mir, dass sowohl Freistaat als auch Gesellschaft die enormen Bemühungen der vielen ehrenamtlichen Helfer wahrnehmen und wertschätzen. Vor allem in Bezug auf die Integration der Flüchtlinge werden hier im wahrsten Sinne des Wortes Berge versetzt. Bürgerinnen und Bürger unterstützen beispielsweise Flüchtlinge unentgeltlich beim Erlernen der deutschen Sprache, bei Behördengängen und Arztbesuchen. Es ist meiner Meinung nach das mindeste, diese Menschen in ihrem Tun zu unterstützen – auch finanziell.



4 Mai 2016

Nicht ganz einfach: Schülerbeförderung in Bayern

Nachdem ich immer wieder einmal von interessierten und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gefragt werde, wie der Freistaat denn die Schülerbeförderung regele und wir erst wieder eine Petition auf Schulwegkostenfreiheit im Bildungsausschuss behandelt haben, habe ich Ihnen heute einmal eine Übersicht zu diesem Thema zusammengestellt.


Ganz allgemein ist erst einmal zu sagen, dass die Beförderung der Schülerinnen und Schüler von öffentlichen Volks- und Förderschulen, öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen, zweistufigen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich der Jahrgangsstufe 10 sowie öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert werden. Solche Aufgabenträger sind für die öffentlichen Volks- und Förderschulen die Gemeinden und Schulverbände, für die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen der Schüler oder die Schülerin seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.




Sommaruga Fabio  / pixelio.de

Sommaruga Fabio / pixelio.de


Diese Regelungen über die Schülerbeförderung sind zum einen im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und zum anderen in der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) festgehalten. Wie in den meisten anderen Gesetztestexten auch, werden hier ebenfalls Ausnahmeregelungen definiert, die ich kurz ansprechen möchte.


Damit die Schulwegkosten übernommen werden, muss es sich um die Pflichtschule des Kindes handeln. Konkret bedeutet das, dass die Fahrkosten nur übernommen werden, wenn das Kind die sogenannte Sprengelschule besucht. In Zellingen müsste also ein Kind auch die Grundschule in Zellingen besuchen. Entscheiden sich die Eltern, ihr Kind auf eine andere Schule zu schicken, müssen die Fahrtkosten selbst getragen werden. Ausnahmen sind auch hier gegeben, falls die Pflichtschule beispielsweise eine bestimmte Ausbildungsrichtung oder einen Zweig nicht anbietet.


Außerdem muss der einfach zurückzulegende Schulweg, wenn er nicht besonders beschwerlich oder gefährlich ist, länger als drei Kilometer entfernt sein, ansonsten werden auch hier keine Fahrtkosten erstattet. Schülerinnen und Schüler mit Behinderung erhalten generell eine Schulwegkostenerstattung.




Günter Havlena  / pixelio.de

Günter Havlena / pixelio.de


Ab dem Besuch der 11. Klasse oder der Berufsschule müssen die Fahrtkosten vom Schüler bzw. der Schülerin selbst getragen werden. Natürlich wird auch hier von Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht, beispielsweise wenn die Fahrtkosten pro Familie und Schuljahr über der so genannten Familienbelastungsgrenze liegen. Diese Belastungsgrenze ist derzeit auf einen Betrag von 420,00 Euro festgesetzt – wird sie überschritten, erstattet der Landkreis die Kosten der notwendigen Beförderung nach dem Schuljahr teilweise, wenn ein Erstattungsantrag gestellt wird.


Außerdem werden die Schulwegkosten komplett übernommen, wenn eine Familie Kindergeld für drei oder mehr Kinder, Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht.


Aufgrund dieser vielen Ausnahmeregelungen wundert es mich nicht, dass hier immer wieder Fragen zu der finanziellen Regelung der Schulwegkosten auftauchen. Ich hoffe, ich konnte mit diesem Beitrag etwas Licht ins Dunkel bringen!


3 Mai 2016

Freistellung ehrenamtlicher Rettungskräfte sichern

Egal ob Autounfall, Hochwasser oder ein Brand – die bayerischen Rettungskräfte, die hauptsächlich ehrenamtlich tätig sind, sind zur Stelle und helfen in der Not. Schon lange setzen wir FREIE WÄHLER uns für die Wertschätzung der ehrenamtlichen Rettungskräfte ein, beispielsweise durch unseren Antrag auf Gleichstellung von Rettungshelfern.




Jens Bredehorn  / pixelio.de

Jens Bredehorn / pixelio.de


Auch im vergangenen Jahr hat sich wieder eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig ehrenamtliche Rettungskräfte für unsere Gesellschaft sind. Doch hinter dem Hilfseinsatz steht viel mehr! Oft müssen sich Rettungskräfte für einen Einsatz von der Arbeit freistellen lassen, das gelingt jedoch nicht immer. Vor allem wenn Spezialisten oder Führungskräfte um Freistellung bitten, können betriebsinterne Arbeitsabläufe beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund ist ein Freistellungsanspruch unterhalb der Katastrophenschwelle bei Einsatzkräften der freiwilligen Hilfsorganisationen oft nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben und hängt größtenteils vom Wohlwollen des Dienstherren ab.


Wir FREIE WÄHLER haben daher bezüglich dieses Spannungsfeldes einen Dinglichkeitsantrag mit der Forderung nach einem Bericht über die Freistellungspraxis bayerischer Behörden bei ehrenamtlichen Rettungskräften gestellt. Ich bin gespannt, wie der Freistaat dieses Spannungsfeld bewertet und wie die Freistellung gehandhabt wird. Generell bin ich der Meinung, dass der Freistaat Bayern bei der Retterfreistellung mit gutem Beispiel vorangehen sollte, andererseits ist mir auch klar, dass die Funktionsfähigkeit dieser großen Behörde ebenso sichergestellt sein muss, wie ein reibungsloser Ablauf in einem Betrieb.


Einig sind wir uns denke ich alle: wir müssen den vielen ehrenamtlichen Rettungskräften dankbar sein und deren Arbeit wertschätzen – denn ohne sie stünden Keller oft wochenlang unter Wasser, vermissten Personen und Unfallopfern könnte nicht annähernd so schnell geholfen werden und auch Brände würden weitaus größere Schäden anrichten. Die Einsatzkräfte zu unterstützen sollte daher selbstverständlich sein.


Über die Antwort zu dem von uns angeforderten Bericht über die Freistellungspraxis werde ich Sie selbstverständlich baldmöglichst informieren.



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