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14 Juli 2016

Verbannung der Volksmusik?

Bei unserem Parlamentarischen Abend „Volksmusik verbindet: Musikalische Vielfalt in Bayern“ haben wir FREIE WÄHLER in Hinblick auf die Verbannung der Volksmusik aus dem Programm des BR ein aktuell hitzig diskutiertes Thema aufgegriffen.


Dass viele Menschen die Entscheidung des  Bayerischen Rundfunks, die Volksmusik aus dem frei empfangbaren UKW-Programm von Bayern 1 zu nehmen, bedauern, macht ein Blick auf den diesbezüglichen Widerstand deutlich: drei Petitionen mit mehr als 20.000 Unterschriften zum Erhalt der Volksmusik im Programm des BR wurden eingereicht. Die Volksmusik gilt als Teil des gelebten Brauchtums und des kulturellen Erbes Bayerns. Klingt hochtrabend, doch wird alltäglich praktiziert, wie beispielsweise in Festzelten. Hingegen vieler Vorurteile ist Volksmusik auch bei jungen Leuten wieder beliebt, es werden weiterhin viele junge Gruppen gegründet und so eine neue Szene im Bereich Volksmusik geschaffen.




Auch in Unterfranken nimmt die Volksmusik eine wichtige Rolle ein.

Auch in Unterfranken nimmt die Volksmusik eine wichtige Rolle ein.


Dass man die Volksmusik jetzt auf eine Digitalfrequenz verbannt, obwohl UKW erst in vielen Jahren abgeschaltet werden soll, ist mir ein Rätsel und in meinen Augen bürgerunfreundlich.


Auch aus bildungspolitischer Sicht kommt (Volks-) Musik oft zu kurz. Musikunterricht wird an vielen Schulen eher alibihaft oder gar nicht unterrichtet, immer weniger Kinder und Jugendliche erlernen ein Instrument oder üben sich im Singen. Nun ein solches Zeichen gegen die Volksmusik zu setzen, nimmt dieser noch stärker an Bedeutung. Wir FREIE WÄHLER sind weiterhin der Meinung, dass Volksmusik verbindet und wir daher dringend die ganze musikalische Vielfalt in Bayern erhalten müssen.


Einen Videobeitrag zu unserem Parlamentarischen Abend finden Sie hier.




8 Juli 2016

Meine Woche

Es war zwar nur eine kurze, rund einstündige Rückkehr in meine berufliche Vergangenheit als Sportlehrer an der Dr. Karl-Kroiß-Schule für Hörgeschädigte, aber dafür ein umso angenehmerer Termin. Beim bayerischen Landesschulsportfest in Ismaning traf ich nicht nur einige meiner früheren Schülerinnen und Schüler, sondern auch viele ehemalige Kolleginnen und Kollegen. Als wäre ich nie weg gewesen! Was mir bei dieser Veranstaltung einmal mehr klar wurde und wofür ich schon seit mehreren Jahren im Landtag werbe, besser gesagt kämpfe, ist die eigenständige Betrachtung der Hörschädigung. Zwar ist es im Zeitalter der Inklusion für viele meiner Landtagskolleginnen und –kollegen nicht nachvollziehbar, warum es noch eigene Sport-Wettbewerbe für Gehörlose und Schwerhörige geben soll, wenn man diesen doch eine Teilnahme an Wettbewerben hörender Sportler oder eine Verquickung mit den übrigen Behindertensportlern ermöglichen kann, aber alleine der Blick auf die Starts bei den Kurzstreckensprints  in Ismaning haben mich in meiner Auffassung einmal mehr bestätigt.


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Ein „hörender“ Starter hatte keinerlei Einfühlungsvermögen für die hörgeschädigten Schüler, weder von seiner schnellen und von Hörgeschädigten nicht zu verstehenden Sprache („Auf-die-Plätze-fertig-Schuss“) noch von seiner Gestik oder Mimik, sodass eine Reihe von Schülern den Startschuss erst gar nicht mitbekommen haben und hinterherliefen.


Dies ist ein Paradebeispiel, wie Politik des Öfteren an der Realität vorbei diskutiert wird und bestimmte Personenkreise dadurch richtiggehend um ihre Rechte kämpfen müssen. Erst letzte Woche hatten wir dazu im Landessportbeirat die Diskussion zum Antrag des Bayerischen Gehörlosen-Sportverbandes auf Sitz und Stimme in diesem Gremium. Mit 18 zu 1 und an den Haaren herbei gezogenen Argumenten wurde ich niedergestimmt. Argumente wie „dann kämen alle anderen 53 Sportfachverbände des Bayerischen Landes-Sportverbandes und wollten auch Sitz und Stimme in dem Gremium“ oder „die Gehörlosen seien durch den Versehrten- und Behindertensportverband dort ausreichend vertreten“, zeugen von wenig Sachverstand, denn interessanterweise ist der Gehörlosensport sowohl weltweit mit den Deaflympics, also den Weltspielen der Gehörlosen, als auch bundesweit im Deutschen Olympischen Sportbund als Fachverband mit besonderer Aufgabenstellung eigenständig organisiert und anerkannt.


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Wer einmal die Erfahrung machen will, warum Gehörlose und Schwerhörige eben anders zu betrachten sind als andere behinderte Menschen, der sollte sich einmal zu einer Veranstaltung von hörgeschädigten Menschen begeben und versuchen, dort anzudocken. Spätestens dann, wenn die Gebärden dominieren und die Lautsprache nur in Fragmenten zu vernehmen ist, würde Jederfrau und -mann klar werden, dass es noch schwieriger sein müsste, einem solchen benachteiligten Menschen etwa die Feinheiten eines Flops im Hochsprung oder das Dribbeln im Basketball beizubringen.


Insofern bin ich zumindest glücklich darüber, dass wir es mit vereinten Kräften geschafft haben, dass nun der Gehörlosensport ins Nachwuchs-Leistungssportkonzept des Freistaates aufgenommen worden ist und künftig die gehörlosen Sportler strukturierter und organisierter auftreten können. Freilich gilt es bis dahin noch die hohe Hürde der Finanzierung des Nachwuchsleistungssportkonzeptes durch den Bayerischen Landtag im Doppelhaushalt 2017/1708 zu nehmen.


 



8 Juli 2016

Nothilfe für klamme Kommunen – Stabilisierungshilfe

Im Jahr 2012 hat die Bayerische Staatsregierung für Kommunen, die von der Demografie besonders negativ betroffen bzw. in finanziellen Notlagen sind, die sogenannte Stabilisierungshilfe eingeführt. Ziel dieser Stabilisierungshilfe ist es, betroffenen Kommunen gezielt in ihren finanziellen Notlagen zu helfen.


Genauer gesagt: die Stabilisierungshilfen sollen sparwillige Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und ihnen wieder Handlungsspielräume eröffnen. Da es sich jedoch bei der Stabilisierungshilfe um eine freiwillige Nothilfe handelt, die den Kommunen auf Antrag gewährt werden kann, müssen diese verschiedene Verpflichtungen einhalten. Hierzu gehört beispielsweise, sowohl Pflichtaufgaben als auch freiwillige Leistungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu prüfen und in vertretbarer Weise auf das vor Ort notwendige Maß zu reduzieren. Zu Pflichtaufgaben einer Kommune zählen beispielsweise Schulen, die Feuerwehr und der Straßenerhalt, zu den freiwilligen Leistungen ein Schwimmbad oder eine Bücherei.




M. Großmann  / pixelio.de

M. Großmann / pixelio.de


Im Laufe der letzten Jahre hat sich im Bereich der Stabilisierungshilfe immer wieder etwas getan. Seit dem Antragsjahr 2014 kann zum Beispiel bei entsprechender Bedarfslage ein individuell festzulegender Anteil der gewährten Stabilisierungshilfe auch für investive Bedarfe der Kommune zur Verbesserung und zum Erhalt der kommunalen Grundausstattung verwendet werden. Klingt kompliziert, bedeutet aber im Grunde nur, dass unter anderem Investitionen bei Feuerwehr, Kindertagesstätten oder im Bereich der Dorferneuerung getätigt werden dürfen.


Ab dem Jahr 2015 wird zudem jedem Stabilisierungshilfeempfänger ein Festbetrag in Höhe von 5.000 Euro für Investitionen gewährt, die keiner Zweckbindung unterliegen.


Wichtig zu wissen ist, dass Stabilisierungshilfen maximal in fünf Jahresraten bewilligt werden können. Dass die Stabilisierungshilfe wichtig und richtig ist zeigt die Zahl der Stabilisierungshilfeempfänger: in Unterfranken hat sich beispielsweise die Zahl der Empfänger von Jahr 2013 auf das Jahr 2014 fast verdoppelt – das ist der größte Anstieg bayernweit. Ich bin mir sicher, dass die Zahlen für die Jahre 2015 und 2016 ebenfalls einen Anstieg verzeichnen werden, denn Unterfranken kämpft gegen den demographischen Wandel an.


Ganz aktuell ist das Thema Stabilisierungshilfe für mich in dieser Woche im Stadtrat in Gemünden zur Entscheidung angestanden. Durchaus mit Skepsis verfolgten einige Kolleginnen und Kollegen diese Thematik, weil sie befürchteten, dass wir als Stadt dadurch in ein Zwangs-Korsett gepresst werden und handlungsunfähig werden könnten. Ich kann dieses flaue Gefühl im Magen durchaus nachvollziehen, jedoch bin ich überzeugt, dass die „Sparkriterien“ bei uns in Gemünden weitestgehend schon ausgereizt sind. Gerade deshalb halte ich es für sinnvoll auf diese Hilfe des Staates zurück zu greifen. Gemünden ist damit die erste Kommune im Landkreis überhaupt, die Stabi-Hilfe beantragt und springt damit auf einen zunehmenden Trend auf. Demzufolge beantragen immer mehr Kommunen Stabilisationshilfe.


Weitere Details finden Sie in meiner diesbezüglichen Schriftlichen Anfrage: 17_0007326



24 Juni 2016

Aufstockung der Mobilen Reserve dringend nötig

Stellen Sie sich vor: mehrmals im Monat steht ihr Kind vor offiziellem Unterrichtsende vor der Haustüre, die Erklärungen immer ähnlich: Der Nachmittagsunterricht/die AG/die 6. Stunde entfällt. Solche Situationen sind in Bayern längst keine Ausnahme mehr, denn es fehlt an Personal.


Bereits zu Schuljahresbeginn fängt der Teufelskreis an: das Kultusministerium vergibt Stellen, diese sind jedoch auf Unterkante genäht. Ist eine Lehrkraft krank, wegen einer Fortbildung freigestellt, auf Klassenfahrt, auf Praktikumsbesuch ihrer Schülerinnen und Schüler oder in den Prüfungsablauf der Abschlussprüfungen eingeplant steht die Schulleitung oft vor einem Problem. Solche Situationen werden seit dem Schuljahr 1979/80 eigentlich von den sogenannten Mobilen Reserven gelöst: diese mobilen Lehrkräfte stehen zur Deckelung des kurzfristigen Unterrichtsausfalls flexibel zur Verfügung. Dass dies jedoch nicht funktionieren kann, wenn auch hier an allen Ecken und Enden gespart wird, wurde dieses Schuljahr deutlicher denn je.


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Trotz zusätzlicher Einstellungen von Mobilen Reserven zum November, Januar und Februar ganz nach dem Gießkannenprinzip war der Unterrichtsausfall an den Grund- und Mittelschulen erschreckend hoch. Wir FREIE WÄHLER fordern daher bereits zu Schuljahresbeginn eine höher angesetzte Grundversorgung. Gerade unter dem Aspekt der Inklusion und der während des Schuljahres verstärkt an den Schulen ankommenden Flüchtlingen ist uns außerdem eine „gerade-so-Deckelung“ des Bedarfs nicht genug. Wir setzen uns für eine Aufstockung der Mobilen Reserven um 10% ein. Nur wenn die Unterrichtsversorgung an unseren Grund- und Mittelschulen zu 110% abgedeckt ist, kann im Schulalltag flexibel und bedarfsgerecht reagiert werden.


Da dies aktuell nicht der Fall ist, kann ich laute Beschwerden von Erziehungsberechtigten durchaus verstehen. Die Flüchtlinge werden mit den allerletzten Reserven beschult, oft fallen im Notfall daher jedoch Förderkurse und AG´s aus sobald die Stunden knapp werden.


Studien zeigen, dass die Lehrkräfte in Bayern ihr Bestes geben, um trotz der widrigen Bedingungen allen Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden – die damit verbundene Mehrarbeit über Monate hinweg zehrt jedoch an den Nerven und macht auf lange Sicht krank.


An der Bildung zu sparen ist in meinen Augen der fatalste Fehler, den Bayern machen könnte. Ich werde mich daher weiterhin vehement für eine Verbesserung der Unterrichtsversorgung einsetzen und stehe diesbezüglich auch in einem ständigen Austausch mit dem Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV).



24 Juni 2016

Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge

Bei vor Ort Terminen habe ich in jüngster Vergangenheit immer wieder von der hohen finanziellen Belastung der Kommunen durch die Finanzierung der Asylbewerber und Flüchtlinge gehört. Dies habe ich zum Anlass genommen, mich mit einer Anfrage an das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zu wenden, um Näheres über die Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge zu erfahren.


Insgesamt betrugen die Kosten für die komplette Versorgung der Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge im Jahr 2015 95.675.426,55€.  Im Jahr 2013 waren das noch rund 73 (!) Millionen Euro weniger. Dieser gravierende Unterschied lässt sich natürlich mit dem drastischen Anstieg der Flüchtlingszahlen begründen.




Dirk Wahn, einfachmalraus.net  / pixelio.de

Dirk Wahn, einfachmalraus.net / pixelio.de


Diese Gesamtkosten lassen sich genauer aufschlüsseln, im Folgenden möchte ich Ihnen einen genaueren Überblick bieten: die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus den Kostenfaktoren Unterbringung, Verpflegung, Verbesserung der medizinischen Versorgung, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz wie beispielsweise Bargeldzahlungen und medizinische Versorgung sowie juristische Kosten. Natürlich stellen die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz mit 69.941.130 € den größten Posten im Jahr 2015 in Unterfranken dar.


Neben diesen direkten Gesamtkosten fallen außerdem Kosten für staatliches Personal in der Unterbringungsverwaltung an. Im Jahr 2015 waren dies in Unterfranken 31.427.570€. Hervorheben möchte ich jedoch auch die Tatsache, dass durch den Anstieg der Flüchtlingszahlen auch Arbeitsplätze in der Region geschaffen wurden. Allein in Unterfranken wurden 222 Stellen in der Unterbringungsverwaltung geschaffen, bayernweit rund 1475.


Natürlich werden die Kommunen finanziell unterstützt, dies geschieht vor allem durch den kommunalen Finanzausgleich. Eine weitere große Entlastung erfahren die Kommunen zudem durch die Übernahme der Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber. Seit November 2015 werden so sogar die Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge außerhalb des Finanzausgleichs erstattet. Zusätzlich wurde außerdem eine sogenannte Kümmerpauschale seitens des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ins Leben gerufen, die die Kosten für Hausverwalter zur Betreuung der dezentralen Unterkünfte mit einer Verwaltungspauschale erstattet.


Uns FREIEN WÄHLERN ist dies jedoch nicht genug. Die Kommunen müssen beispielsweise die Kosten für Bildungseinrichtungen tragen und das ist für viele Kommunen schlichtweg eine finanzielle Überforderung. Wir werden uns daher weiterhin für eine bessere finanzielle Unterstützung der Kommunen einsetzen und nicht locker lassen!



23 Juni 2016

Zahl der „Fehlbeleger“ steigt stetig

Bestimmt erinnern Sie sich noch gut an folgende Situation: Im Januar setzte unser Landshuter Landrat Peter Dreier 31 Flüchtlinge in einen Bus nach Berlin. Ziel dieser Aktion war es, vor dem Kanzleramt auf die Flüchtlingspolitik und deren Schwierigkeiten aufmerksam zu machen.


Die in diesem Bus sitzenden Flüchtlinge waren sogenannte Fehlbeleger. Als Fehlbeleger gelten diejenigen Flüchtlinge, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylbewerber anerkannt wurden und daher aus ihrer Unterkunft ausziehen müssen. Problem an dieser Sache ist, dass in unzähligen Landkreisen keine Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt mehr zur Verfügung stehen.




I-vista  / pixelio.de

I-vista / pixelio.de


Ende Februar 2016 wurden in Bayern insgesamt 13.045 Fehlbeleger registriert, davon entfielen 1.995 auf Unterfranken. Der Landkreis, der hiervon am stärksten betroffen ist, ist Aschaffenburg mit 294 Fehlbelegern. Doch auch Main-Spessart ist mit 113 Fehlbelegern betroffen. Laut meiner Anfrage an das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration betrug der prozentuale Anteil der Fehlbeleger in bayerischen Asylunterkünften Ende Februar 8,4%. Wenn man den generell vorherrschenden Wohnungsmangel im Freistaat bedenkt, wird das Problem deutlich: immer mehr Menschen sind auf der Suche nach Wohnraum. Die eklatante Situation in Bezug auf den Wohnraummangel habe ich in meinem Blog bereits näher beschrieben.


Bisher dürfen anerkannte Asylbewerber bei drohender Obdachlosigkeit weiterhin in den Asylunterkünften leben, jedoch verständlicherweise nur übergangsweise. Vor allem die Kommunen leiden unter dieser zusätzlichen Belastung, hier muss dringend eine Lösung gefunden werden. Bisher wurde der Bayerische Wohnungspakt ins Leben gerufen, der sich aus den Säulen „staatliches Sofortprogramm“, „kommunales Wohnraumförderungsprogramm“ und „Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung“ zusammensetzt. Dennoch muss hier weiter gedacht werden, denn auch „Otto-Normal-Bürger“ haben derzeit vor allem in den Ballungsgebieten Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden. Mir ist besonders wichtig, dass diese Tatsache nicht in Vergessenheit gerät und ebenfalls Berücksichtigung findet bei der Lösungsfindung.



16 Juni 2016

FW prangern Altersarmut an

Stellen Sie sich vor: Sie waren 35 Jahre lang vollzeitbeschäftigt. Endlich gehen Sie in Rente und freuen sich darauf, Ihre Freizeit zu genießen. Diese Zeit wird für viele jedoch zum blanken Horror, wenn die tatsächliche Rente festgelegt wird. Die drohende Altersarmut schwebt wie ein Damoklesschwert über Deutschland, es muss nun dringendst ein Umdenken stattfinden!


Wir FREIE WÄHLER prangern das Handeln der Bundesregierung scharf an und fordern zum Handeln gegen das Rentendesaster auf. Seit Jahren wird in Sachen Rentenreform eine falsche Politik, oft geprägt durch Untätigkeit, betrieben. Das macht mich persönlich wütend, denn die düsteren Aussichten der Leidtragenden scheinen nicht genug Motivation für die Politik in Berlin zu bieten.




Thorben Wengert  / pixelio.de

Thorben Wengert / pixelio.de


Als bürgernahe Partei fordern wir daher eine grundlegende und vor allem sozial ausgewogene Rentenreform, die durch ein Drei-Säulen-Modell gestaltet werden könnte. Wir plädieren für eine Stärkung aller betrieblichen Altersvorsorgungen, für eine umfassende steuerliche Berücksichtigung der privaten Vorsorge und für die Verbreiterung der Einnahmebasis der Rentenkasse.


Ich bin der Meinung, dass die Rente eine Anerkennung der Lebensleistung sein muss – eine Altersarmut von fleißigen Arbeitnehmern im reichen Bayern entspricht dieser Vorstellung nicht im Mindesten. Dass die Wortwahl Altersarmut nicht übertrieben ist, macht ein kurzes Beispiel des Bundesarbeitsministeriums deutlich: von Altersarmut bedroht ist bereits ein Arbeitnehmer, der ab dem Jahr 2030 in Rente geht und vorher nicht ein durchschnittliches monatliches Einkommen von deutlich mehr als 2.500€ brutto hatte – und das selbst bei einer Vollbeschäftigung von 35 Jahren. Wer in diesen Jahren weniger verdient hat, wird ohne eine gelungene Rentenreform eine Rente unterhalb der Grundsicherung erhalten und somit auf staatliche Unterstützung angewiesen sein.


Wir FREIE WÄHLER werden weiterhin dafür kämpfen, dass es nicht soweit kommt und sagen der Rentenpolitik der Bundesregierung mit unserem Drei-Säulen-Modell den Kampf an.



20 Mai 2016

Koalitionsstreit bringt Bayern nicht weiter

Von Harmonie und Einigkeit kann bei den Schwesternparteien CDU/CSU schon lange keine Rede mehr sein. Immer wieder geraten die Meinungsverschiedenheiten zwischen Horst Seehofer und Angela Merkel in die Schlagzeilen und die Differenzen scheinen eher größer als kleiner zu werden. Natürlich vertreten auch wir FREIE WÄHLER die Meinung, dass es einem europäischen Lösungsansatz und einem nationalen Masterplan der Bundesregierung bedarf, um die Krise zu lösen. Dennoch darf nicht aus den Augen verloren werden, dass auch Bayern und seine Kommunen Lösungsansätze brauchen – und das dringender denn je.


Positiv ist, dass seit Neujahr die Einzelfallprüfung auch bei syrischen Flüchtlingen wieder durchgeführt wird und somit der unkontrollierten Einreise ein Ende gesetzt wurde. An der Basis, also in den Städten und Kommunen, wird unterdessen mit den hohen Zuwanderungszahlen gekämpft: Wohnraummangel, Personalmangel bei Verwaltungsangestellten, Asylrichtern, Lehrern und Polizisten, steigende Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge, Integration.


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Doch wie soll Integration unter solch widrigen Umständen gestemmt werden? Wir FREIE WÄHLER fordern daher mehr Unterstützung für die Kommunen durch das Schaffen von Wohnraum, das Einstellen von dem so dringend benötigten Personal und dessen Kostenübernahme. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Flüchtlinge zukünftig Marken für Essen, Kleidung und ähnliches bekommen, anstatt Bargeldauszahlungen.


Um die Integration voran zu treiben, müssen außerdem Projekte wie die „Kompetenzfeststellung an der Werkbank“ zahlreich angeboten und gezielt genutzt werden. Nur so gelingt ein möglichst reibungsloser Übergang in den Arbeitsmarkt.


Wir FREIE WÄHLER werden weiterhin unser Möglichstes tun, um die Kommunen und Ehrenamtlichen vor Ort zu unterstützen. Was Horst Seehofer und die weiteren Handlungsschritte der Bundesregierung angeht, darf man gespannt sein.



17 Mai 2016

Medienkompetenz anstatt Programmiersprachen an Schulen

In einem Antrag hat die SPD die Forderung in den Landtag eingebracht, dass Digitalisierung zum Pflichtprogramm in allen bayerischen Schulen gemacht werden soll. Auch in meinen Augen ist die Digitalisierung in unserem Leben so essentiell, dass sie die Schulen ebenso erreichen muss. Unvorstellbar, dass es auch heute noch Schulen ohne Internetanschluss in den einzelnen Klassenzimmern gibt – das ist schlichtweg realitätsfremd.




Tim Reckmann  / pixelio.de

Tim Reckmann / pixelio.de


Im Gegensatz zur SPD stellen wir FREIE WÄHLER uns jedoch deutlich gegen das Vorhaben, Informatik als Pflichtfach einzuführen. Natürlich ist es notwendig, dass Schülerinnen und Schüler sich in der Flut der Medien zurechtfinden und diese gezielt und verantwortungsvoll nutzen können. In der Schule ist daher auf vielfältige Art und Weise die Medienkompetenz in den Lehrplan der bayerischen Schulen eingebunden. Ich bin jedoch der Meinung, dass klar zwischen Medienkompetenz und Informatik an sich getrennt werden muss. Im Fach Informatik geht es weniger um das Erlernen des verantwortungsvollen Umgangs mit Medien, sondern um das Programmieren von Software und um Programmiersprachen. Dass, wie durch die SPD gefordert, mindestens eine Programmiersprache ähnlich einer Fremdsprache an Schulen unterrichtet werden muss, halte ich für unsinnig. Es gibt viele Dinge, die für das Leben der Lernenden wichtig sind, die Medienkompetenz gehört da unumstritten dazu aber Programmiersprachen sicher nicht. Vor allem nicht in einer Zeit, in der viele Schülerinnen und Schüler bereits mit dem Erlernen tatsächlicher Fremdsprachen häufig Schwierigkeiten haben.


An vielen bayerischen Mittelschulen können interessierte Schülerinnen und Schüler beispielsweise Informatik als Wahlfach wählen und sowohl das Programmieren von Software als auch Programmiersprachen lernen – das ist für Lernende, die sich dafür interessieren, ein wunderbares Angebot. Ein solches Angebot für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich zu machen wäre nicht zielführend, ich werde daher gegen den entsprechenden Antrag stimmen und mich weiter für den Ausbau der Medienkompetenz an Schulen, beispielsweise in Form des Medienführerscheins Bayern, einsetzen.



13 Mai 2016

Bayern: Der Verlierer beim Bundesverkehrswegeplan

Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass der neue Bundesverkehrswegeplan das stärkste Investitionsprogramm für die Infrastruktur ist, das es je gab. Bis 2030 werden 264,5 Milliarden Euro in die Modernisierung von Verkehrswegen investiert. Die Prioritäten sind klar: Das Prinzip des Erhalts steht mit 70 Prozent deutlich vor dem Ziel von Neubauten.


Im neuen Bundesverkehrswegeplan wird genau festgelegt, in welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßen der Bund bis 2030 investiert. Wir FREIE WÄHLER sind der Ansicht, dass Bayern hier deutlich zu wenig Mittel zugesprochen bekommt. Von den bundesweiten Gesamtmaßnahmen für den Bereich Straße erhält der Freistaat nur einen Anteil von 16,9 Prozent. Betrachtet man die reinen Mittel für Investitionen in den Straßenneubau und- ausbau, sinkt diese Zahl sogar auf rund 15 Prozent.


Bayern macht rund ein Fünftel der Fläche Deutschlands aus und ist Heimat für knapp 16 Prozent aller Bundesbürger – Zahl steigend. Bedenkt man zusätzlich, dass der Ferien- und Güterverkehr in Richtung Südeuropa immer weiter ansteigt, wird schnell deutlich, dass Bayern Verlierer beim Bundesverkehrswegeplan ist.



Wir FREIE WÄHLER fordern daher die Staatsregierung dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Finanzmittel für Bayern im Bundesverkehrswegeplan 2030 deutlich aufgestockt werden. Ein Blick in die Region macht deutlich, wie wichtig die Finanzmittel wären: zwar befindet sich mit dem Projekt B26n vom Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck (A7) nach Karlstadt zumindest ein für den Landkreis Main-Spessart von großer Bedeutung befindliches Straßenbauprojekt im vordringlichen Bedarf plus und kann somit einer Realisierung in den nächsten Jahren entgegenblicken, doch viele dringend nötigen Maßnahmen bleiben unberücksichtigt.


Zwar wurde die Ortsumgehung Gemünden B26 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, allerdings nur für den weiteren Bedarf mit Planungsrecht. Eine zeitnahe Realisierung ist somit nicht zu erwarten. Ähnlich schaut es bei dem Weiterbau der B26n von Karlstadt zur A3 aus. Auch diese befindet sich im weiteren Bedarf mit Planungsrecht im neuen Verkehrswegeplan – jedoch in der gleichen Einstufung wie bisher. Als neues Projekt ist die Ortsumgehung Rechtenbach aufgenommen worden, aber auch nur für den weiteren Bedarf.


Hinsichtlich der Weiterführung der B26n ab Karlstadt sowie der Ortsumgehung Gemünden und Rechtenbach habe ich mich deshalb für eine Höherstufung ausgesprochen, um deren extremer Verkehrsbelastung schneller ein Ende zu bereiten. Eine stärkere Berücksichtigung Bayerns im neuen Bundesverkehrswegeplan würde weitere Finanzmittel bedeuten und somit ermöglichen, weitere Projekte anzugehen und hoch zu stufen. Wir FREIE WÄHLER werden hier nicht locker lassen und weiterhin für eine stärkere Berücksichtigung kämpfen.



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