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9 März 2018

Digitale Bildung – die Mammutaufgabe für Bayerns Bildungssystem

In letzter Zeit wird im Landtag, auch wegen der Verabschiedung und Diskussion um den Nachtragshaushalt, wieder vermehrt über das Thema digitale Bildung gesprochen. Die Oppositionsparteien im Bayerischen Landtag haben viele konkrete Vorschläge gemacht, wie digitale Bildung in Zukunft aussehen sollte. In diesem Beitrag möchte ich zunächst genauer erklären, was unter dem Begriff Digitale Bildung zu verstehen ist und anschließend die meiner Meinung nach sinnvollsten Maßnahmen beschreiben, die zur erfolgreichen Umsetzung digitaler Bildung beitragen können.




Helene Souza / pixelio.de


Was bedeutet digitale Bildung?


Durch digitale Bildung soll Schülern und Studenten der kritische Umgang mit digitalen Medien vermittelt werden. Viele bezeichnen diese Kompetenz als eine eigenständige Kulturtechnik und stellen sie damit auf eine Ebene mit den bisherigen Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen. Das bedeutet allerdings auch, dass der bloße Einsatz von digitalen Medien, etwa durch Powerpoint-Präsentationen oder die sogenannten SmartBoards, viel zu kurz greift. Die aktuellen Diskussionen um Fake News in den gesellschaftlich immer relevanteren sozialen Medien zeigen, dass junge Menschen lernen müssen, die neuen digitalen Medien kritisch und reflektiert zu nutzen. Digitale Bildung ist mittlerweile eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und gleichzeitig eine Kernkompetenz, die von Arbeitnehmern vermehrt gefordert wird.


Wie kann digitale Bildung umgesetzt werden?


Um digitale Bildung überhaupt zu ermöglichen, muss zunächst die passende Infrastruktur an Schulen und Universitäten gegeben sein. Leider ist dies noch nicht überall in Bayern der Fall. Der Breitbandausbau muss auch weiterhin mit voller Kraft vorangetrieben werden, sodass alle Bildungseinrichtungen in Zukunft über ausreichende Verbindungsgeschwindigkeiten verfügen. Die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung an Schulen und Universitäten verlangt des Weiteren auch Personal, das die Wartung und Betreuung des IT-Systems übernimmt. Stellen für Systembetreuer sind nach wie vor eine Seltenheit an Bayerns Schulen. Zuletzt kann digitale Bildung nur erfolgreich vermittelt werden, wenn auch genügend Endgeräte vorhanden sind. Diese müssen stets auf dem aktuellsten Stand gehalten werden und Eigentum der einzelnen Bildungseinrichtungen sein. Ich halte nichts von Lösungen wie BYOD (Bring your own Device), die das Kultusministerium anstrebt. Meiner Meinung nach müssen die Chancen auf Bildung gleich verteilt sein. Und neue Tablets oder Smartphones sind teuer und nicht jede Familie kann sich das finanziell leisten.




Lisa MichèleLietz  / pixelio.de

Lisa MichèleLietz / pixelio.de


Ein zweiter wichtiger Schritt ist die Befähigung der Lehrkräfte für die Vermittlung digitaler Bildung. Für viele der heutigen Lehrkräfte wurde digitale Bildung während ihrer eigenen Schulzeit und im Studium nicht vermittelt. Das ist auch nur logisch, denn wer hätte vor zwanzig Jahren vorhersehen können, welche Rolle das Internet und die Digitalisierung heute in unserem Leben einnehmen. Dennoch ist es von absoluter Wichtigkeit, dass durch Weiterbildungen und Veränderungen in den Lehramtsstudiengängen Lehrkräfte so geschult werden, dass sie zunächst selbst sicher im Umgang mit digitalen Medien werden und dies dann auch weitervermitteln können.


Im Landtag wurde zuletzt oft vorgeschlagen, dass das Fach Informatik in den Lehrplänen einen höheren Stellenwert bekommen und für die Schüler verpflichtend werden soll. In Informatik soll den Schülern dann ein Grundverständnis und der Umgang mit der digitalen Welt vermittelt werden. Dieser Ansatz greift meines Erachtens nach viel zu kurz. Digitale Bildung sollte vielmehr über die Fächergrenzen und den gesamten Bildungsweg hinweg vermittelt werden. Dazu muss sich die gesamte Art zu Lehren und zu Lernen verändern. Diese Riesenaufgabe gilt es konsequent anzugehen und gegebenenfalls Investitionen zu tätigen, um auch weiterhin den hohen Bildungsstandard Bayerns beibehalten zu können.



13 Dezember 2017

Kosten für Mobilfunkausbau nicht auf bayerische Kommunen abwälzen

"Mist, ich hab' kein Netz!" - Dieser Ausspruch ist für viele Menschen im ländlichen Raum Bayerns noch immer Alltag. Ich kann auf der Stelle gleich mehrere Beispiele aus meinem unterfränkischen Wahlbezirk nennen, in denen Handyempfang seit vielen Jahren auf dem Weihnachtswunschzettel steht, aber das Christkind bisher nicht vorbei gekommen ist. Dies ist beispielsweise in Habichtsthal oder Löffelsterz der Fall. Deshalb soll es für dünnbesiedelte Gebiete, in denen der Ausbau für die Netzbetreiber unwirtschaftlich und nicht vertraglich festgelegt ist, ein staatliches Förderprogramm geben - mit bis zu 80 Prozent Förderung vom Freistaat.



Ich begrüße dies grundsätzlich, jedoch muss der Freistaat die Lücken im Mobilfunknetz in eigener Regie mit staatlichen Mitteln durchführen und nicht einen Teil der Kosten auf die Kommunen abschieben. Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag im bayerischen Landtag unterstütze ich deshalb ausdrücklich.


Grundproblem ist, dass die verbleibenden 20 Prozent der Kosten, die Abwicklung und der bürokratische Aufwand wie beim Breitbandausbau, wieder den Kommunen aufgebürdet werden soll. Da sich die 'weißen Flecken' auf der Mobilfunklandkarte ausschließlich im ländlichen Raum befinden, trifft es erneut vor allem den strukturschwachen Raum. Bei Mobilfunkstandorten sei es ungleich schwieriger, "gemeindescharf" zu arbeiten, als etwa bei der Breitbandversorgung. Denn Handymasten einer Kommune versorgen häufig auch Gebiete der Nachbarkommunen mit.


Da der Bund in dieser Sache seiner Aufgabe nicht nachkommt, befürworte ich ein staatliches Programm zum Mobilfunkausbau. Allerdings muss der Freistaat dieses selbst zu 100 Prozent finanzieren und organisieren, da den Kommunen im ländlichen Raum keine weiteren finanziellen und bürokratischen Lasten zugemutet werden können. Was sollen Bayerns Bürgermeisterinnen und Bürgermeister denn noch alles organisieren? Es reicht doch, dass sie schon den Breitbandausbau stemmen.



13 Dezember 2017

Dezentrale Energiewende statt Mega-Stromtrassen

Bis 2025 werden hunderte Kilometer an Stromleitungen im Freistaat vergraben und sorgen nicht nur für finanzielle Mehrbelastungen, sondern auch für immense Schäden in unserer Umwelt und bei unseren Bauern. Die Freie Wähler Landtagsfraktion hat einen Dringlichkeitsantrag „Stromtrassen stoppen“ eingereicht, den auch ich unterstütze. Denn die Staatsregierung und Bundesregierung haben sich nie ernsthaft mit dem Gedanken auseinandergesetzt, ob es Alternativen zu den HGÜ-Stromtrassen gibt, sondern sich sofort für Mega-Leitungen, wie SuedLink und SuedOstLink, entschieden. Diese durchfurchen unsere bayerischen Böden und benötigen rund 100 Kubikmeter bewegendes Bodenvolumen und 5000 Hektar Fläche. Zudem besteht die Gefahr, dass durch die Veränderung des Bodenzustands und des Wasserhaushalts bleibende Schäden in unserer Umwelt hervorgerufen werden.



Die letzten Atomkraftwerke werden in der Bundesrepublik im Jahr 2022 abgeschaltet; die neuen HGÜ-Trassen werden aber frühestens 2025 fertig sein. Das unterstreicht, wie wichtig es wäre, statt mit HGÜ-Leitungen ein Milliardengrab zu schaufeln, frühzeitig auf eine dezentrale Energiewende zu setzen und die vielen Kommunen, Haushalte und Regionen zu fördern, kleine Energiespeicher zu vernetzen und die dortige Wertschöpfung anzukurbeln. Mit der dezentralen Energiewende käme es auch zu weniger Übertragungsverlusten durch Hochspannungsleitungen. Derzeit gehen in Deutschland fast 6 Prozent der bereitgestellten Elektroenergie im Stromnetz verloren. Von 2000 bis 2015 wurde bereits der Übertragungsverlust um ca. 20 Prozent reduziert; ein Rückgang, der maßgeblich der stark ausgeweiteten dezentralen Energieversorgung zugeschrieben wird.



13 Dezember 2017

EU-Fördergelder kommen auch bei uns in der Region an

Immer wieder höre ich bei meinen zahlreichen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit kommunalen Mandatsträgern den gefühlten Vorwurf, dass unsere Region gegenüber der Metropole München und dem Süden Bayerns benachteiligt würde. Gefühlt ist da was dran: Sanierung Gärtnerplatztheater München (125 Millionen Euro), dritte Stammstrecke München (4 Milliarden Euro), weiterer Konzertsaal München (im Gespräch sind 300 Millionen), da bleibt fast automatisch dieser Eindruck hängen.


Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass sich auch in diesem Jahr einige Gemeinden in Unterfranken über Fördergelder aus dem Topf des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) freuen dürfen. Gerne war ich deshalb bei der Übergabe der Förderbescheide in Esselbach mit von der Partie, bei dem der Leiter des Amtes für Ländliche Entwicklung, Porzelt, diese an die Bürgermeisterin der Stadt Marktheidenfeld sowie die Bürgermeister von Esselbach und Kreuzwertheim übergab.



Der Fond ist ein gutes Beispiel dafür, dass die EU auch bis in die kommunale Ebene hinein positiv wirkt. In Bayern werden so von 2014 bis 2020 jährlich Projekte zur Dorferneuerung oder zum Ausbau der Infrastruktur gefördert. Um ELER-Fördergelder zu erhalten, müssen die Projekte zwischen 25.000 und 1,5 Mio. Euro kosten. Der Fördersatz liegt bei rund 60 Prozent. In der Förderperiode 2014 bis 2020 werden so bayernweit 84 Millionen Euro auf verschiedene Projekte verteilt. Nach Unterfranken gehen davon Förderungen in Höhe von 14,5 Millionen Euro, womit auch die eingangs erwähnte gefühlte Benachteiligung unserer Region widerlegt ist.


Verschiedene Projekte in Unterfranken gefördert


Im Bezirk Unterfranken kamen mit der jetzigen Förder-Tranche davon etwa 4,1 Millionen Euro an. Insgesamt 12 Projekte werden gefördert. In Esselbach wird beispielsweise der Neubau des Dorfgemeinschaftshauses und der Umbau des ehemaligen Wirtshauses mit beinahe 900.000 Euro gefördert. In Rothof bei Rottendorf wird aus der Alten Schule ein Dorfgemeinschaftshaus gemacht, von der EU gibt es einen Zuschuss von 385.000 Euro. In Altfeld bei Marktheidenfeld wird ein Generationenpark geschaffen, in dem sich Jung und Alt begegnen können. 465.000 Euro aus dem ELER-Fördertopf erhält die Gemeinde dafür.


Bei der Übergabe der Zuwendungsbescheide war für mich vor allem die Erkenntnis wichtig, dass die jeweiligen Projekte aus Bürgerbeteiligungen hervor gegangen sind. Das halte ich für außerordentlich wichtig, da dann auch eine hohe Identifikation der Bevölkerung mit diesen Projekten einhergeht - was wichtig für die spätere Nutzung ist. Da ich selbst aus dem ländlichen Raum stamme, ist mir eine angemessene Förderung sinnvoller Projekte wichtig. Ich bin überzeugt, dass das Leben auf dem Land durch Dorfläden, Gemeinschaftshäuser und gute Infrastruktur aufgewertet und damit attraktiver wird. Ich hoffe, dass die verantwortlichen Bürgermeister in den Kommunen Unterfrankens auch in den kommenden Jahren erfolgreich Fördergelder beantragen und der ländliche Raum auch weiterhin gestärkt wird.



8 Dezember 2017

Die Straßenausbaubeitragssatzung – eine himmelschreiende Ungerechtigkeit

Um auch meine Meinung klar zu artikulieren, ich bin ein überzeugter Anhänger der Abschaffung dieser ungerechten Beiträge. Denn alle bisherigen Berechnungs- und Ausführungsnodelle haben ihre Ungerechtigkeiten. Es kann einfach nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger in Unterfranken in 97% der Gemeinden zu den STRABS herangezogen werden und im Süden Bayern Kommunen es ihren Bürgern ermöglichen auf die Erhebung zu verzichten.



Was ist die Straßenausbaubeitragssatzung und wie funktioniert sie?

Die Satzung erlaubt es Kommunen bei der Sanierung ihrer Ortsstraßen 20-80 Prozent der Kosten auf die Grundstücksbesitzer abzuwälzen. Je nach Größe des Grundstücks fallen so oft fünfstellige Kosten für die Anwohner an. Im bayerischen Kommunalabgabengesetz (KAG) ist eine sogenannten „Soll-Regelung“ verankert, die Kommunen sollen ihre Bürger also an den Kosten für Straßenbaumaßnahmen beteiligen. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jedoch festgestellt, dass die „Soll-Regelung“ faktisch eine „Muss-Regelung“ ist.



Bitten alle bayerischen Kommunen ihre Bürger bei zur Kasse?

Auch wenn die Kommunen grundsätzlich verpflichtet sind, Straßenausbaubeiträge zu erheben, wird diese Regelung besonders in reichen Kommunen, wie etwa München, nicht umgesetzt. Arme Kommunen im ländlichen Raum können ihre Straßen nur instand halten, wenn sie ihre Bewohner an den Kosten beteiligen. In Niederbayern sind es nicht mal 40 Prozent der Kommunen, die die Strabs anwenden, während im Regierungsbezirk Unterfranken 97 Prozent der Kommunen sind.




Angelina S........ / pixelio.de


Was spricht gegen die Strabs?

Die jetzige Situation ist ungerecht. Finanzstarke Kommunen erheben keine Beiträge für den Straßenausbau bei ihren Bürgern, während finanzschwache Kommunen ihre Straßen nicht mehr instand halten, aus Angst die Bürger übermäßig zu belasten oder zu verärgern. Gleichzeitig werden Bürger, die Grundstücke und Wohneigentum besitzen, bestraft. Der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung sollte aber vom Staat gefördert werden, um beispielsweise Altersarmut vorzubeugen. Außerdem ist der Verwaltungsaufwand der Strabs viel zu groß, wodurch kleine Kommunen durch mehr Bürokratie zusätzlich belastet werden.



Welche Pläne hat die Staatsregierung mit den Strabs?

Die CSU-geführte Staatsregierung in Bayern möchte aus der bestehenden „Soll-Regelung“ eine „Kann-Regelung“ machen. Die Kommunen sollen also nicht mehr verpflichtet sein, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Problematisch ist dieser Lösungsansatz vor allem, weil er die bestehende Ungerechtigkeit eigentlich nur weiter verschärft. Arme Kommunen, die es vor allem im ländlichen Raum gibt, haben bei einer „Kann-Regelung“ die Wahl: Entweder sie erheben die Straßenausbaubeiträge und belasten so ihre Bürger, oder sie lassen ihre Ortsstraßen verkommen.



Was fordern die Freien Wähler?

Die Freien Wähler wollen durchsetzen, dass die Kommunen ihre Bürger nicht mehr direkt durch Straßenausbaubeiträge belasten können. Jährlich werden etwa 60 Millionen Euro über die bestehende Regelung von den Bürgern eingezogen. Ein Betrag, der sich auch aus Steuergeldern, etwa der Kfz-Steuer, aufbringen ließe. So könnte die bestehende Ungerechtigkeit beendet werden. Im Landtag sperrt sich die CSU gegen den vorliegenden Gesetzentwurf der Freien Wähler. Sollte das Problem nicht direkt im Landtag gelöst werden können, erwägen die Freien Wähler ihre Forderung mit Hilfe eines Volksbegehrens umzusetzen.



13 Mai 2017

Verkehrsinfrastruktur für den ländlichen Raum muss noch besser werden

„Alle Wege führen nach Rom!“, dieser Satz ist uns allen wohl bekannt. Das Straßennetz hat – wie auch bereits zu Zeiten der Römer – auch heute eine große Bedeutung für unser Vorankommen, doch Infrastruktur ist weitaus mehr als nur Straßen. Wie unsere Infrastruktur in Unterfranken ausschaut, habe ich heute in einem Blog für Sie zusammengefasst.


Straßen, Schienen, Wasserstraßen und Flughäfen, unsere Infrastruktur ist vielseitig und im Großen und Ganzen an unsere Bedürfnisse angepasst. Der Ausbau der A3 zwischen Aschaffenburg und Nürnberg ist eines der größten und wichtigsten Straßenbauprojekte im Freistaat und schreitet stetig voran. Es ist ein Mammutprojekt und könnte längst weiter sein, wenn der Bund nur mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen und nicht die Kraftstoffsteuer für die Finanzierung der Renten verwenden würde.




Claudia Hautumm  / pixelio.de

Claudia Hautumm / pixelio.de


In Bezug auf den Schienenverkehr ist der Bau einer Umfahrung des Schwarzkopftunnels auf der Strecke Würzburg-Aschaffenburg derzeit in der Realisierungsphase und soll bis Ende 2017 vollständig abgeschlossen sein. Nach dem Abschluss der Bauarbeiten sind spürbare Zeit- und Qualitätsvorteile im Personen- und Güterverkehr zu erwarten, unter anderem bessere Nahverkehrsanschlüsse in Würzburg und Aschaffenburg sowie ein verbesserter Lärmschutz für Anwohner. Seit Jahrzehnten wurde dieses Projekt diskutiert. Es war überfällig und wir können froh sein, wenn demnächst die Einweihung ansteht.


Auch der Umbau des Würzburger Hauptbahnhofes bringt für die Infrastruktur, besonders in Bezug auf die Barrierefreiheit, viele Vorteile mit sich. Geplant ist, dass der Würzburger Hauptbahnhof zu einem bedeutenden innerdeutschen und europäischen Schienenknotenpunkt wird, eine Entwicklung, die ich als Pendler sehr begrüße. Der neue Bahnhof wird mit rund 20 Millionen Euro durch den Freistaat gefördert und soll bis zur Landesgartenschau 2018 barrierefrei (bis Gleis 7/8) fertig gestellt werden. Das wird ein Meilenstein sein, denn dafür habe ich in den nun gut acht Jahren meiner Landtagszugehörigkeit unzählige Gespräche mit Bahnverantwortlichen, bei Foren und Diskussionen sowie mit Bürgerinnen und Bürgern geführt.




Bei einem Ortstermin mit Bahnhofsmanager Hirsch und den Freien Wählern unter Leitung von Vorsitzendem Helmut Suntheim konnten ich mich über die Planungen für den Bahnhof Würzburg informieren.

Bei einem Ortstermin mit Bahnhofsmanager Hirsch und den Freien Wählern unter Leitung von Vorsitzendem Helmut Suntheim konnten ich mich über die Planungen für den Bahnhof Würzburg informieren.


Obwohl ich die Vielseitigkeit der Infrastruktur in Unterfranken begrüße bin ich der Meinung, dass wir uns von Oberbayern nicht abhängen lassen dürfen. Während über eine dritte Startbahn in München diskutiert wird, kämpfen kleine Flughäfen wie Nürnberg ums Überleben. Die Infrastruktur muss auch im ländlichen Raum konsequent gestärkt werden, um gleichwertige Lebensbedingungen in Bayern zu erreichen. Deshalb fordere ich die gleichen Finanzmittel, die für die Metropolregion München nunmehr bei der Stammstrecke eingesetzt werden, auch für die Verkehrsinfrastruktur des ländlichen Raums zur Verfügung zu stellen.


 Zur Infrastruktur gehören für mich selbstverständlich auch der Zustand der Straßen, der vielerorts mangelhaft ist und das funktionierende und gut ausgebaute Nahverkehrssystem. Besonders in ländlichen Regionen wird oft über die schlechten Bus- und Zugfahrzeiten, vor allem zu späten Abendstunden, geschimpft. Dies kann ich – vor allem im Hinblick auf meine späten Heimfahrten aus München – durchaus nachvollziehen. Ziel muss es sein, alle Orte im Freistaat gut erreichen zu können, selbstverständlich auch außerhalb der Ballungsgebiete. Denn nur wenn dies gelingt, werden wir wieder mehr Familien für einen Umzug in den ländlichen Raum gewinnen können und das ist dringend notwendig.


 Vor allem am Herzen liegt mir in Bezug auf die Infrastruktur der barrierefreie Ausbau aller Bahnhöfe, um das Ziel „Barrierefreies Bayern“ zu erreichen. Wie der Ausbau vorangeht, habe ich in einem gesonderten Blog für Sie zusammengefasst.



12 Mai 2017

Zu wenig Dampf bei Bahnhofsbarrierefreiheit

Barrierefreiheit an bayerischen Bahnstationen: Weitere Verbesserungen bis 2021 zu erwarten


Der Begriff der Mobilität ist in vielerlei Hinsicht ein wichtiger Faktor bei der gesellschaftlichen Inklusion. So sehen sich Menschen mit Behinderung oder aber auch Senioren immer wieder mit großen Herausforderungen konfrontiert, wenn sie von A nach B kommen wollen. Hier hat sich insbesondere der öffentliche Nahverkehr in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Schließlich ist längst nicht jeder Zug oder Bus in Bayern barrierefrei zugänglich. Fortschritte werden natürlich nichtdestotrotz erzielt. Beim vergangenen DB Dialog wurde dargestellt, wie es um die Barrierefreiheit der Bahnstationen in Bayern steht. Die neu gewonnenen Erkenntnisse möchte ich Ihnen im Folgenden kurz darlegen.


Derzeit sind rund zwei Drittel der Stationen in Bayern nicht barrierefrei. Aktuell sind darüber hinaus lediglich 45 Prozent der Bahnsteige mit taktilem Blindenleitsystem ausgestattet. Außerdem sind 235 Servicemitarbeiter in den Bahnhöfen im Einsatz. Das umreißt einen Status quo, der natürlich nicht ansatzweise zufriedenstellend sein kann. Die Deutsche Bahn geht aber davon aus, dass bis 2021 barrierefrei Zugänge für rund 86 Prozent der Bahnreisenden geschaffen werden. Erreicht werden soll dies durch 115 neue barrierefreie Bahnhöfe in Bayern, davon 14 in Unterfranken. Zum Vergleich: Allein in Oberbayern sollen im selben Zeitraum 50 Stationen barrierefrei werden. Für mehr Barrierefreiheit investiert die Bahn zwischen 2009 und 2018 rund 800 Millionen Euro.




Unbenannt

Quelle: BEG


Darüber hinaus werden im Zuge des BayernPakets II bis 2021 weitere 8 Stationen barrierefrei ausgebaut. In Unterfranken betrifft dies den Bahnhof in Rottendorf. Die Maßnahmen des BayernPakets II werden mit 100 Millionen Euro vom Freistaat Bayern bezuschusst. Außerdem sollen die Planungen für den barrierefreien Ausbau der Bahnhöfe Gemünden und Partenstein bis 2021 abgeschlossen werden.


Ich begrüße grundsätzlich jede Investition in mehr Barrierefreiheit im bayerischen Bahnverkehr. Es sollte allerdings jedem klar sein, dass wir von einer vollumfänglichen Barrierefreiheit an den bayerischen Bahnstationen noch weit entfernt sind. Darüber hinaus wird der Regierungsbezirk Oberbayern mit dem Ballungsraum München meines Erachtens nach einmal mehr gegenüber dem ländlichen Raum bevorteilt. Der barrierefreie Ausbau der Bahnstationen scheint im Freistaat in unterschiedlichen Geschwindigkeiten vorangetrieben zu werden, sodass die Schere zwischen Ballungsraum und ländlichen Regionen auch in diesem Fall weiter auseinandergeht. Ich werde mich weiterhin für die vollumfängliche Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr, insbesondere auch im ländlichen Raum, einsetzen und Sie wie immer auf dem Laufenden halten.



10 Mai 2017

Roaming-Gebühren im europäischen Ausland entfallen

Ab Mitte Juni: Roaming-Gebühren im europäischen Ausland entfallen


Europa, beziehungsweise die Europäische Union, ist in den vergangenen Jahrzehnten in vielen Bereichen weiter zusammengewachsen. Meilensteine wie das Schengen-Abkommen haben diese Entwicklung maßgeblich mitbeeinflusst. Freier Personen- und Güterverkehr hat die Grenzen zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten immer mehr verschwimmen lassen. Auf Reisen in das europäische Ausland erinnern uns heute anstatt Schlagbäumen oft nur vergleichsweise unauffällige Hinweistafeln daran, dass wir in ein anderes Land einreisen. Auf der Schiene fällt der Grenzübertritt, beispielsweise nach Österreich, eigentlich gar nicht mehr auf. Wenn, ja wenn da nicht die Kurznachrichten des Mobilfunkanbieters auf dem Mobiltelefon wären, die uns höflich darauf hinweisen, dass von nun für verschiedene Dienste sogenannte Roaming-Gebühren in teils beträchtlicher Höhe anfallen könnten. Europäische Kommission, Rat und Parlament haben sich kürzlich allerdings darauf verständigen können, dass eben diese Roaming-Gebühren ab dem 15. Juni 2017 der Vergangenheit angehören werden. Ich möchte Ihnen im Folgenden erklären, welche Folgen dies für Sie als Reisender in Europa haben wird.


Was sind überhaupt Roaming-Gebühren?


Roaming-Gebühren wurden bislang von Seiten der Mobilfunkbetreiber für die Durchleitung von Telefonaten, Kurznachrichten (SMS) oder Internetdaten ihrer Kunden durch fremde (ausländische) Netze erhoben. Dadurch konnten den Kunden bei der Nutzung solcher Dienste im Ausland bisher hohe Zusatzkosten entstehen. Die hohen Kosten wurden lange Zeit von den Mobilfunkunternehmen damit gerechtfertigt, dass der Aufbau der Netze sehr kostspielig sei. Nach Angaben der Europäischen Kommission erhielten die Mobilfunkanbieter im Jahr 2009 etwa 5 Milliarden Euro durch die Erhebung von Roaming-Gebühren.




Joachim Kirchner  / pixelio.de

Joachim Kirchner / pixelio.de


Wie sieht die Neuregelung aus?


Ab dem 15. Juni gelten die neuen Regeln für die Mitgliedsstaaten der EU sowie für Island, Norwegen und Liechtenstein. Ab diesem Zeitpunkt können sich die Telekom-Unternehmen Europas die Auslandsnutzung ihrer Kunden gegenseitig in Rechnung stellen. Das bedeutet, dass der Stammanbieter den ausländischen Anbieter dafür bezahlt, dass sein Kunde temporär dessen Netz nutzt.


Für diese Berechnung hat die EU Obergrenzen für die unterschiedlichen Dienste festgelegt. Diese liegt bei Anrufen bei 3,2 Cent pro Minute, je SMS bei einem Cent und für ein Gigabyte Datenvolumen zunächst bei 7,70 Euro. Die Obergrenze für das Datenvolumen soll stückweise abgesenkt werden und zum 1. Januar 2022 bei nur noch 2,50 Euro liegen. Diese Großhandels-Preisdeckel rechnen sich auch für die Verbraucher. Das liegt daran, dass die Kunden im europäischen Ausland ihre monatliche Grundgebühr für ein Datenvolumen ausgeben, welches nach eben jenen Großhandelspreisen berechnet wird.


Kurz zusammengefasst heißt das also: Das Datenvolumen aus ihrem nationalen Handytarif gilt in Zukunft auch im Ausland. Es wird entsprechend des internationalen Großhandelspreises umgerechnet. Es entstehen so lange keine Zusatzkosten für Sie, wie Sie noch von Ihrem tariflich festgelegten Datenvolumen zehren können. Erst wenn Sie dieses im Ausland aufgebraucht haben, müssen Sie (wie auch im Inland) für die Bereitstellung zusätzlichen Volumens bezahlen. Ähnlich wird auch im Falle von Prepaid-Verträgen verfahren.


Dazu ein kleines Rechenbeispiel: Nehmen wir an, Sie bezahlen für ein Gigabyte Datenvolumen im Inland zehn Euro und reisen ins europäische Ausland, während die internationale Preisobergrenze bei fünf Euro liegt. In dem Fall stünden Ihnen dann im Ausland zwei Gigabyte Datenvolumen ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung.


Um unliebsame Nebeneffekte so gut es geht zu vermieden, enthält die neue Regelung auch eine Reihe von Sicherheitsmechanismen wie zum Beispiel eine Nachhaltigkeitsklausel sowie ein Fair-Use-Modell.


Mit der faktischen Abschaffung der Roaming-Gebühren fällt nach langer Zeit ein Zusatzkostenfaktor weg, der eigentlich bereits seit Jahren nicht mehr zu legitimieren war. Das sind gute Nachrichten für Europa und vor allem für die europäischen Verbraucher. Die FREIEN WÄHLER hatten sich in den vergangenen Jahren fortlaufend innerhalb und mit der ALDE-Fraktion für eine Abschaffung der Roaming-Gebühren stark gemacht. Es freut mich sehr, dass sich auch in diesem Thema geduldiges Arbeiten bezahlt gemacht hat.



3 Mai 2017

Die Bayerische Landesstiftung: Förderung für Soziales und Kulturelles

In seiner Sitzung vom 27. April hat der Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung auch über Förderanträge aus Unterfranken entschieden. Insgesamt sollen nun 797.825 Euro Förderung in unseren Regierungsbezirk fließen, während in ganz Bayern knapp über 9,5 Millionen Euro ausgeschüttet werden. Da stellt sich die Frage, was mit diesen Geldern überhaupt gefördert werden soll und wie darüber entschieden wird, welches Projekt eine Förderung erhält und welche nicht. Dies möchte ich im Folgenden genauer beleuchten.Spatenstich


Nach den Richtlinien für die Vergabe von Förderungsmitteln der Bayerischen Landesstiftung wird die Landesstiftung auf sozialem und kulturellem Gebiet tätig. Förderungsfähig ist demnach grundsätzlich jedes Vorhaben beziehungsweise Projekt innerhalb Bayerns, zu dessen Förderung der Staat nicht gesetzlich verpflichtet ist. Darüber hinaus darf das betreffende Projekt nicht unter die Pflichtaufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften fallen. Maßgebliche Voraussetzung zur Förderung durch die Landesstiftung ist die öffentliche Nutzung beziehungsweise regelmäßige öffentliche Zugänglichkeit des Objekts. In Ausnahmefällen können auch Außensanierungen von Baudenkmälern privater Eigentümer gefördert werden, sofern dem betreffenden Objekt stadt- beziehungsweise ortsbildprägende Bedeutung zugeschrieben werden kann.


Die Bayerische Landesstiftung fördert Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von bedeutenden Bau- und Kunstdenkmälern, Baumaßnahmen bei überregional bedeutsamen nichtstaatlichen Museen, und bedeutende sozialpolitische Bauprojekte gemeinnütziger oder öffentlicher Träger, vor allem der Alten- und Behindertenhilfe. Seit ihrer Gründung hat die Bayerische Landesstiftung über 500 Millionen Euro an Zuschüssen und Darlehen bewilligt und damit rund 8.000 Vorhaben finanziell unterstützt.


Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Stiftungsrat. Dieser tritt zu diesem Zwecke dreimal jährlich zusammen (Frühling, Sommer und Winter). Der Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung setzt sich folgendermaßen zusammen: Als Vorsitzender fungiert der Bayerische Ministerpräsident. Sein Stellvertreter in diesem Beschlussorgan ist der Staatsminister der Finanzen. Hinzu kommen noch Vertreter des Landtags sowie der Obersten Staatsbehörden.


Gefördert werden können selbstverständlich nur Projekte, für deren Bezuschussung entsprechende Anträge eingereicht werden. Antragsformulare für Soziale Bauprojekte, kirchliche Baudenkmäler sowie Denkmäler und Museen können hier heruntergeladen werden. Ich kann die Verantwortlichen in den Landkreisen und Kommunen nur ermutigen, die entsprechenden Anträge für geeignete Projekte bei der Landesstiftung einzureichen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Antrag bewilligt wird (vorausgesetzt, das Vorhaben ist mit den Förderrichtlinien vereinbar), ist vergleichsweise sehr hoch. Darüber hinaus erscheint es mir sinnvoll soziale und kulturelle Vorhaben vor Ort zu unterstützen. Schließlich kommen solche Projekte häufig auch in vielerlei Hinsicht den Lebensbedingungen in ländlichen Gegenden zugute.


Die gesamte Förderliste der Bayerischen Landesstiftung finden Sie hier: Bayerische Landesstiftung - Förderliste 2017



7 Februar 2017

Räume mit besonderem Handlungsbedarf im Landesentwicklungsprogramm: Eine sinnvoll gewählte Kategorie?

Den Kommunalpolitikern ist der Begriff des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) durchaus ein Begriff. Der Nichtinsider kann die Bedeutung jedoch relativ schnell erschließen.


Der RmbH war bereits im März 2015 Gegenstand eines Blogs auf meiner Homepage. Ich möchte diesen Begriff nun, rund zwei Jahre später, noch einmal aufgreifen und darstellen, was man unter einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf versteht, welche Bedeutung er für das Landesentwicklungsprogramm Bayerns besitzt und warum er in den letzten Monaten wieder in den Fokus verschiedenster Akteure geraten ist.


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Was versteht man unter einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf?


Als RmbH gelten Kommunen und Landkreise, die laut Landesentwicklungsplan wegen Strukturschwäche besonders zu entwickeln sind. Welche Gebiete zu solchen strukturschwachen Räumen gezählt werden, wird anhand eines sogenannten „Strukturindikators“ ermittelt.


Nach der Regelung von 2013 wurde zunächst jede Gemeinde als RmbH eigeordnet, deren Strukturindikator weniger als 85 Prozent des bayerischen Durchschnitts erreichte. In der Kabinettssitzung vom 12. Juli 2016 wurde dieses Kriterium kürzlich aufgeweicht. Künftig soll ein Strukturindikator unterhalb von 90 Prozent des bayerischen Durchschnitts ausreichen, damit eine Kommune zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf erklärt wird. Auf diese Erweiterung möchte ich weiter unten noch einmal genauer eingehen.


Zunächst aber mehr zum Begriff des Strukturindikators. Dieser setzt sich aus verschieden-gewichteten Kenngrößen zusammen.


Für Kreisregionen werden aktuell folgende Faktoren herangezogen:


-        Bevölkerungsprognose des Landesamts für Statistik 2014 bis 2034 (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Arbeitslosenquote 2011 bis 2015 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Beschäftigtendichte am 30.06. im fünfjährigen Jahresdurchschnitt 2011 bis 2015 (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


-    Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner 2009 bis 2013 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 20 Prozent)


-        Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-jährigen je 1.000 Einwohner dieser Altersgruppe 2010 bis 2014 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


Für Gemeinden werden aktuell folgende Faktoren herangezogen:


-        Bevölkerungsprognose des Landesamts für Statistik 2014 bis 2028 (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Arbeitslose 2011 bis 2015 (Arbeitslose je 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort und Arbeitslose; Stichtag jeweils 30.06., Fünfjahresdurchschnitt) (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Beschäftigtendichte am 30.06. im fünfjährigen Jahresdurchschnitt 2011 bis 2015 (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


-        Einkünfte je Steuerpflichtigem 2010 in Euro (Anteil am Gesamtindikator 20 Prozent)


-        Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-jährigen je 1.000 Einwohner dieser Altersgruppe 2010 bis 2014 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


Welche Rolle spielt der Begriff des RmbH für das Landesentwicklungsprogramm?


Räume mit besonderem Handlungsbedarf erhalten in der Regel günstigere Konditionen für verschiedene Förderprogramme. So erhalten sie beispielsweise höhere Fördersätze beim Breitbandausbau. Diese systematische und gewollte Bevorteilung soll dem Zweck dienen, gleichwertige Lebensbedingungen im gesamten Freistaat herzustellen.


Für weitere Erläuterungen zu diesem Aspekt, verweise ich auch den Blog aus dem März 2015.


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Warum sind die RmbHs mittlerweile wieder in aller Munde?


Wie oben bereits angerissen hat das Kabinett im Juli 2016 beschlossen, die Kategorie des Raumes mit besonderem Handlungsbedarf zu erweitern. Wie bereits angesprochen reicht nun ein Strukturindikator unterhalb von 90 Prozent des bayerischen Durchschnitts, damit eine Kommune oder ein Landkreis als RmbH eingeordnet wird.  Darüber hinaus soll auch keiner Region, die bereits 2013 zum RmbH erklärt wurde, diese Etikettierung wieder abgenommen werden, unabhängig davon, ob ihr Strukturindikator mittlerweile nicht mehr den entsprechenden Kriterien entspricht.


Das führt dazu, dass aktuell insgesamt 33 Kreisregionen und 150 Gemeinden außerhalb dieser Kreisregionen als RmbH festgelegt werden. Zum Vergleich: Nach der letzten Erweiterung durch Ministerratsbeschluss vom 5. August 2014 zählten noch lediglich 11 Landkreise mit 150 Einzelgemeinden zu den RmbHs.


Es drängt sich der Eindruck auf, dass mittlerweile die Hälfte Bayerns zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf erklärt wurde. Das lässt einerseits die Vermutung zu, dass wir von gleichwertigen Lebensbedingungen in Bayern weit entfernt sind. Andererseits muss die Frage gestellt werden, ob angesichts der hohen Anzahl von RmbHs eine effektive Förderung der wirklich bedürftigen Kommunen noch möglich ist. Es liegt auf der Hand, dass die Töpfe, die zur Förderung von Räumen mit besonderem Handlungsbedarf zur Verfügung gestellt werden, entsprechend aufgestockt werden müssen. Andernfalls würde man Gefahr laufen, dass sich eine Art Gieskannen-Prinzip etabliert, nach dem überall irgendwie, aber nirgendwo gezielt und angemessen gefördert werden kann.


Aus meiner Schiftlichen Anfrage zu den Räumen mit besonderem Handlungsbedarf geht hervor, welche einzelnen Kommunen und Landkreise aktuell zu dieser Kategorie gezählt werden. Leider enthält die Antwort der Staatsregierung keine konkreten Angaben über die Höhe der Fördergelder, die in der Vergangenheit in Räume mit besonderem Handlungsbedarf geflossen sind beziehungsweise in Zukunft in solche fließen sollen.


Über neue Erkenntnisse werde ich Sie wie gewohnt fortlaufend informieren.


(Dieser Beitrag wurde zuletzt am 15. Main 2017 aktualisiert)



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