All posts in Bundespolitik

8 Juli 2014

Mautkonzept nicht zufriedenstellend

Der Bund kassiert, die Straßen bleiben schlecht und die Kommunen schauen in die Röhre


Begeisterung sieht anders aus. Auf diesen Nenner kann man wohl die nunmehr vom Bundesverkehrsminister vorgestellten Mautpläne der Bundesregierung bringen. Sie überzeugen die FREIEN WÄHLER in keinster Weise. Es hat sich ja nun schon gezeigt, dass seit der Einführung der Lkw-Maut bisher kein einziger zusätzlicher Cent für Autobahnen und Bundesstraßen zur Verfügung gestellt wurde. Und nun diese Milchmädchen-Rechnung. Die Mehreinnahmen führen nur dazu, dass weniger Geld aus dem Bundeshaushalt in unsere Straßen fließt. Genauso wird es mit der Pkw-Maut geschehen. Wir brauchen endlich feste Finanztöpfe für die Finanzierung unserer Straßen. Ansonsten werden mit jeglicher Maut nur weitere Haushaltslöcher gestopft.




Erich Westendarp  / pixelio.de

Erich Westendarp / pixelio.de


Seit Jahren fordern wir FREIE WÄHLER eine Erhöhung des Kommunalanteils an der Kfz-Steuer. Bund und Länder müssen hier deutlich mehr Geld lockermachen. Die Kommunen tragen einen Großteil des Maut-Ausweichverkehrs und müssen dafür auch von den Mehreinnahmen profitieren. Aber die Erfahrungen aus der Lkw-Maut zeigen: Der Bund kassiert und die Kommunen gehen leer aus. Zu befürchten ist vielmehr, dass auch im Fall der neuen Maut die Realität sein wird, dass die Gemeindestraßen vom Lkw-Ausweichverkehr kaputtgefahren werden, ohne dass hier Mauteinnahmen ankommen. Die Kommunen gehen also leer aus.


Noch dazu ist das Dobrindt-Konzept alles andere als ausgegoren. Eine Vielzahl von Fragen bleibt weiter unbeantwortet. Dies können SIE unter  diesem Link nachlesen.



5 Juni 2014

10H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen

Willkürliche Regelung dient allein der Blockade


Auch diese Woche komme ich nicht drum herum ein paar Sätze zu dieser Seehofer’schen Willkür-Politik und der geplanten 10H-Abstandsregelung(Abstand zwischen Windrad und Wohnbebabauung soll 10x die Höhe des Windrades sein) für Windkraftanlagen zu sagen. Trotz Ablehnung im Bundestag will die CSU-Mehrheit wieder mal im Schnellverfahren und obwohl es keine gesetzliche Grundlage gibt, ein Gesetz durch den Bayerischen Landtag boxen. Mit deutlichen Worten haben wir dies kritisiert, schließlich ist der zehnfache Abstand völlig willkürlich gewählt und zum Schutz der Wohnbevölkerung absolut nicht erforderlich.


Auf totales Unverständnis stößt dieses Vorhaben bei uns FREIEN WÄHLERN. Eigentlich dachte ich immer, wir wären in Bayern in einem geordneten Bundesland. Aber langsam gewinne ich immer mehr die Überzeugung, dass wir in einer Bananenrepublik leben. Seehofer baut sich sein Schloss gerade da, wo und wie es im gefällt. Unerträglich! Denn mit welchem Grund sollte im Bayerischen Landtag bereits zu diesem Zeitpunkt über eine Änderung der Bayerischen Bauordnung beraten werde, obwohl die gesetzliche Grundlage noch gar nicht vorliegt? Schließlich werden sich Bundestag und Bundesrat erst in den nächsten Wochen mit dem Gesetz befassen, das eine Änderung der bayerischen Verordnung erst ermöglichen würde.




Phantasievoller Protest der Grünen-Abgeordneten im Landtag gegen die willkürliche 10H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen in Bayern.

Phantasievoller Protest der Grünen-Abgeordneten im Landtag gegen die willkürliche 10H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen in Bayern.


Doch was schert dies die CSU! So lehnte die Mehrheitsfraktion einen von den FREIEN WÄHLERN unterstützten Antrag auf Absetzung des Gesetzentwurfs von der Tagesordnung ab. Im Umkehrschluss bedeutet dies, die CSU nimmt die Energiewende nicht ernst und, wie wir sehen, nimmt diese Fraktion auch die demokratischen Spielregeln nicht ernst.


Aus Sicht der FREIEN WÄHLER kommt die 10H-Regelung einer Absage an die Windkraft gleich – und damit einer massiven Gefährdung der Energiewende. Angeblich will die Staatsregierung die Kosten der Energiewende reduzieren – und dann nimmt sie ausgerechnet die günstigste unter allen erneuerbaren Energien aus dem Rennen? Das ergibt doch keinen Sinn und zeigt einmal mehr, dass die Staatsregierung kein Konzept für eine sinnvolle und bezahlbare Energiewende hat. Neben der unweigerlichen Kostensteigerung hätte die Entscheidung auch den Bau weiterer Stromtrassen zur Folge. Je weniger Strom aus erneuerbaren Energien in Bayern künftig dezentral erzeugt wird, desto mehr muss schließlich importiert werden. Und während gegen den Stromtrassenbau derzeit vielerorts protestiert wird, steht die bayerische Bevölkerung einer Umfrage zufolge mit großer Mehrheit hinter dem Windkraftausbau.



27 Mai 2014

Gesetzeswidrige 10 H-Regelung vom Bundesrat abgelehnt

Noch wenige Tage vor der Europawahl erhielt der Wahl-Populismus von Ministerpräsident Seehofer einen herben Dämpfer. War er mit dem Thema 10-H-Regelung noch bei Landes- und Bundestagswahl auf Stimmenfang gegangen und hatte allen Windkraftgegnern kräftig Honig ums Maul geschmiert, so fiel die Polit-Maskerade noch rechtzeitig vor der Europawahl und das Schmierentheater um die umstrittene und gesetzeswidrige 10-H-Regelung ist damit nahezu am Ende. Denn der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Zuständigkeitsregelung für Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnhäusern abgelehnt.


690938_original_R_by_Erwin Lorenzen_pixelio.de(Bild: Erwin-Lorenzen / Pixelio)


Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass er die vorgesehene Länderöffnungsklausel als überflüssig und im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv ansieht. Zudem betonen die Länder, dass sie auch aus fachlichen Gesichtspunkten kein Bedürfnis für eine Länderöffnungsklausel sehen. Bereits nach geltendem Recht sei nämlich über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen gewährleistet, dass angemessene Abstände zur Wohnbebauung einzuhalten sind.


Der Gesetzentwurf sollte länderspezifische Regelungen für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnhäusern ermöglichen. Dies trägt nach Darstellung der Bundesregierung dem Umstand Rechnung, dass angesichts der gewachsenen Gesamthöhe von Windenergieanlagen die Akzeptanz dieser Anlagen vielfach von der Entfernung zu Wohnhäusern abhängt. Den Ländern sollte daher die Befugnis eingeräumt werden, durch Landesgesetze Mindestabstände zu bestimmten baulichen Nutzungen festlegen zu können.


Mit dieser Entscheidung gegen den Gesetzesentwurf könnte die Windkraft als effiziente regenerative Energie wieder Fahrt aufnehmen und die Energiewende insgesamt wieder deutlich mehr dezentral umgesetzt werden. Gerade vor dem Hintergrund der Stromtrassen-Diskussion ein gutes Signal zur rechten Zeit.

Ministerpräsident Seehofer kümmert diese ablehnende Haltung scheinbar dennoch nicht, denn im bayerischen Kabinett hat er in dieser Woche nun einen erneuten Vorstoß mit einer Baugesetzänderung vollzogen, die den Kommunen den ’Schwarzen Peter’ zuschiebt und es in die kommunale Hand legt, ob die Genehmigung eines Windrades auch unter weniger als 10H-Abständen möglich sein soll. Ich meine, dass das eine ganz unfaire Nummer ist, denn damit will der sich selbst in dieser Sache aussichtslos ins Aus sich manövrierende Seehofer nun die Schuld Anderen zuschieben. Ein echter ’Schwarzer Horst’!  


16 Mai 2014

Statt Mottgersspange, Stärkung der Hauptstrecke Hanau-Würzburg nötig

Mit einer gewissen Portion Skepsis habe ich dieser Tage den Start der Bürgerbeteiligung zur Wiederaufnahme der Planungen zur sogenannten „Mottgersspange“ durch den hessischen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir in Gelnhausen beobachtet. Die umstrittene Nord-Spessarttrasse, die einmal den Zugverkehr zwischen Frankfurt und Würzburg entlasten und gleichzeitig für bessere Durchlässigkeit des Zugverkehrs im hessischen Spessart sorgen soll, stand bereits schon einmal vor der Jahrtausendwende  hoch im Kurs bei den Bundesbahn-Funktionären. Nachdem die Planungen zwischenzeitlich bereits im Aktenschrank abgelegt waren, wurden diese durch Aktivitäten von hessischen Landtagsabgeordneten wieder ausgegraben und tatsächlich durch die hessische Regierung wieder salonfähig gemacht, weil diese sich an einem Teil der Planungskosten beteiligen will.


Nun ist so eine Bürgerbeteiligung durchaus löblich. Und es ist auch erfreulich, dass seitens des Landes Hessen auch die bayerische Seite miteinbezogen wird, aber andererseits brauchen wir diese für unsere im nördlichen Spessart gelegenen Ortschaften beeinträchtigende Trasse nicht. Ich lehne sie daher ab! Vielmehr setze ich auf einen weiteren, verstärkten Ausbau der bestehenden Bahntrasse der Hauptstrecke Hanau-Nantenbach-Würzburg. Hierzu läuft derzeit ein Prüfverfahren bei der Deutschen Bahn, inwieweit ein weiterer Ausbau möglich ist und wie viel Verkehr eine ertüchtigte Trasse aufnehmen könnte, um somit die Planungen für die Mottgersspange überflüssig zu machen.





MontageDistelrasenTunnel, Copyright by IPS

MontageDistelrasenTunnel, Copyright by IPS


Da verstehe selbst ich ehrlich gesagt die Politik nicht: Warum wartet man nicht erst einmal ab, was bei dieser Prüfung herauskommt, bevor man höchst umstrittene Pläne wieder auspackt und die Menschen in unserer Region verunsichert?


Ohnehin unverständlich ist für mich die Tatsache, dass die durch die derzeit vorgenommene Optimierung der Strecke, den Bau der Umfahrung des Nadelöhrs Schwarzkopftunnel in die gesamte zukünftige Berechnung der Leistungsfähigkeit dieser Strecke bislang nicht einbezogen wurde. Deshalb ist meine ablehnende Haltung gegenüber der Mottgersspange klar: Für die Wirtschaftskraft unserer Region Mainfranken brauchen wir, um wirtschaftlich konkurrenzfähig zu bleiben, eine starke DB-Hauptachse Hanau-Würzburg mit zentralen Hauptbahnhöfen in Aschaffenburg und Würzburg, und keine Umleitung über das Abstellgleis Mottgers.


Deshalb unterstütze ich auch weiterhin die Gegner der Nordspessart-Trasse, die Initiative „Pro Spessart“ und verweise in diesem Zusammenhang auf die ablehnende Haltung der bayerischen Staatsregierung, die mir durch mehrere Anfragen bestätigt worden sind.


 


16 Mai 2014

Pflegeeinrichtungen von Überbürokatie entlasten

Wie brisant die Situation in den Pflegeeinrichtungen hinsichtlich des Personals ist, darüber habe ich an dieser Stelle schon einmal berichtet. Zu wenig Fachpersonal, insgesamt zu wenig Pflegekräfte und dann noch die Qualität der Pflege. Das sind immer wiederkehrende Kritikpunkte, die leider ihre Berechtigung haben. Mit einem flauen Gefühl im Magen erinnere ich mich nur ungern an die Besuche im Pflegeheim, wenn meine Mutter hin und wieder dort zur Kurzzeitpflege untergebracht war. Überforderte Pflegekräfte, auch, weil mittlerweile ein Formalismus und Bürokratismus in der Pflege Einzug gehalten hat, die jenseits des Begreifbaren ist. So muss inzwischen jedes Waschen, Kämmen, Zähneputzen oder Eincremen säuberlich notiert werden. Mittlerweile geht etwa ein Drittel der sogenannten „ Pflegezeit“ für die Dokumentation der Pflege drauf. Da muss man sich zu Recht fragen, ob die Pflegekräfte ihre Zeit nicht für sinnvollere Tätigkeiten nötiger brauchen?



Mit einem Dringlichkeitsantrag haben wir FREIEN WÄHLER im Landtag nun eine rechtsverbindliche Regelung für eine Dokumentationsentlastung der Pflegeeinrichtungen gefordert: Pflege geht uns alle an! Wenn die Staatsregierung bloße Absichtserklärungen und Versprechungen in einen Antrag fasst, so ist das ein Schlag ins Gesicht für jeden Pflegenden. Die Fakten sind bekannt, jetzt muss gehandelt werden! Es muss endlich eine gesetzliche Regelung geben, die klarstellt, dass das Abzeichnen von Maßnahmen der Grundpflege, die zur täglichen Routine gehören, nicht erforderlich ist. Nur so kann den berechtigten Unsicherheiten der Pflegenden und auch der Pflegeeinrichtungen begegnet werden, die ohne eine klare Regelung Haftungsprozesse fürchten.





Tony Hegewald  / pixelio.de

Tony Hegewald / pixelio.de


Der Bürokratiewahn mit Doppel- und Mehrfachprüfungen durch den MDK und die FQA – die frühere Heimaufsicht – muss endlich ein Ende haben. Zudem sollten alle Prüfungen einer Pflegeeinrichtung zeitlich und inhaltlich eng aufeinander abgestimmt werden. Darüber hinaus setzen wir uns für eine unabhängige Ausgestaltung des MDK ein. Es kann nicht angehen, dass die gleiche Instanz sowohl für die Finanzierung als auch für die Kontrolle zuständig ist.



8 Mai 2014

Freihandelsabkommen nur mit Einschränkung!

Die vier Buchstaben TTIP (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft), die für das derzeit zwischen der Europäischen Union und den USA verhandelten Freihandelsabkommen stehen, geben im Moment auf der politischen Bühne nicht nur wegen der bevorstehenden Europawahl Anlass zur Sorge. Sie sorgen deshalb für Unruhe, weil es bei diesem transatlantischen Abkommen in ganz erheblichem Maße um unsere sozialen Standards, um unsere hohen Standards beim Verbraucherschutz, bei der Lebensmittelsicherheit, beim Datenschutz oder bei der Gesundheitsversorgung geht. Und diese wollen wir für uns alle in jedem Fall erhalten.




IESM  / pixelio.de

IESM / pixelio.de


Deshalb hat der Bayerische Landtag in den vergangenen Monaten bereits mehrere 'rote Linien‘ beschlossen. In einem erneuten Antrag fordern wir deshalb die Staatsregierung auf, diese festgelegten Grenzen auch ernst zu nehmen. Dies aus gutem Grund, denn die Bundesregierung in Gestalt des Bundeswirtschaftsministers Gabriel ist derzeit drauf und dran dieses Abkommen zu unterzeichnen. Wir FREIE WÄHLER meinen jedoch, dass für den Fall einer Unterzeichnung durch die Bundesrepublik sowie einer notwendigen Ratifizierung durch den Bundesrat die Staatsregierung das Abkommen ablehnen muss, sollten diese rote Linien überschritten werden.


Sicher fragen Sie sich, was sind denn das nun für ‚rote Linien’? Dazu zählt für uns etwa das klare Bekenntnis gegen den Einsatz von Gentechnik bei Lebensmitteln oder der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge wie etwa die Trinkwasserversorgung. Diese bayerischen roten Linien hatte der Landtag einstimmig beschlossen – umso unverständlicher ist nunmehr die Tatsache, dass die CSU den Antrag der FREIEN WÄHLER abgelehnt hat.


Welche möglichen negativen Folgen dieses transatlantische Freihandelsabkommen für uns Bürgerinnen und Bürger tatsächlich hat, lässt sich an einer Aufzählung der Themen deutlich ablesen. Dazu zählen insbesondere der Schutz der öffentlichen Versorgung und der damit verbundenen kommunalen Daseinsvorsorge wie die Trinkwasserversorgung sowie der Erhalt unserer Standards im Bereich der Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr, die Sozialstandards und Arbeitnehmerrechte, die Umweltstandards, Verbraucherschutzstandards, Standards zur Lebensmittelsicherheit, EU- Datenschutzstandards, Schutz der öffentlichen Gesundheit, die Zuständigkeit der regionalen Gebietskörperschaften für kulturelle und regionale Vielfalt sowie die Sicherstellung, dass die Souveränität der nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und deren Rechtsordnungen nicht durch sogenannte Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismen unterlaufen werden dürfen.




Jiry  / pixelio.de

Jiry / pixelio.de


Nachdem es sich bei dem transatlantischen Freihandelsabkommen nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie um ein „gemischtes Abkommen“ handeln dürfte, das voraussichtlich auch Länderzuständigkeiten berühren wird, muss auch die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat über dessen Inkrafttreten mitentscheiden. Sollten allerdings die aufgeführten roten Linien, die alle Fraktionen des Landtags in insgesamt vier Drucksachen einstimmig festgelegt haben, durch das endgültige Verhandlungsergebnis überschritten werden, muss auch die Staatsregierung das Abkommen im Bundesrat letztendlich ablehnen. Ebenso soll sich im Fall der notwendigen Ratifizierung im Bundestag die Staatsregierung entsprechend auf Bundesebene einsetzen, um auch in dieser Kammer eine Zustimmung im Falle der Überschreitung der roten Linien des Bayerischen Landtages zu verhindern.


Fakt ist: bei diesem transatlantischen Abkommen geht es in ganz erheblichem Maß um unsere Sicherheit beim Verbraucherschutz, der Lebensmittelsicherheit, dem Datenschutz und der Gesundheitsversorgung, die alle in jedem Fall erhalten bleiben müssen. Denn da teile ich die Sorgen vieler Bürger vor den Folgen des Abkommens: gerade im Bereich von Lebensmitteln haben wir in Europa sehr hohe Standards. Es darf nicht sein, dass durch das Abkommen künftig Chlorhähnchen, Hormonfleisch und Genfood bei uns Einzug halten. Dagegen müssen wir uns mit allen Mitteln zur Wehr setzen.


Besonders zu kritisieren ist einmal mehr die Intransparenz, mit der das Abkommen ausgehandelt wird. Wir FREIEN WÄHLER haben von Anfang an Offenheit und Klarheit über die Verhandlungen gefordert.



8 April 2014

Bürgerinitiative gegen Stromtrasse

Ruhe vor dem Sturm: Gegen SuedLink formiert sich Bürgerinitiative im Saaletal


Zwar ist es in den vergangenen Wochen wieder etwas ruhiger geworden um die geplanten Stromtrassen quer durch Bayern, doch angesichts des Ende Mai endenden Moratoriums darf diese Ruhe vor dem Sturm nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Untergrund weiter gearbeitet wird. So ist es auch der richtige Schritt, dass sich im Saaletal (Landkreis Bad Kissingen) nun eine Bürgerinitiative gegen die ‚SuedLink-Trasse‘ von Wilster nach Grafenrheinfeld gründet, die gegen eine solche quer durch das Biosphären-Reservat Rhön führende Stromtrasse ankämpft.


Erinnert sei in diesem Zusammenhang nochmal an die Fakten. Die Staatsregierung hat im Juni 2013 im Bundesrat für das Bundesbedarfsplangesetz gestimmt. Hinsichtlich der in diesem Gesetz aufgeführten 36 bundesweiten Stromleitungsvorhaben wurde festgestellt, dass sie energiewirtschaftlich notwendig und zur Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebes erforderlich wären. Zu diesen 36 Vorhaben gehören auch die Bayern betreffenden Höchstspannungsleitungen von Lauchstädt nach Meitingen („Gleichstrompassage Süd-Ost“) sowie von Wilster nach Grafenrheinfeld („SuedLink“), die beide in Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Technik (HGU-Technik) ausgeführt werden sollen.




Erich Westendarp  / pixelio.de

Erich Westendarp / pixelio.de


Im Rahmen einer Pressekonferenz am 04.02.2014 erklärte Staatskanzleiministerin Haderthauer, dass sich das Bayerische Kabinett auf ein Moratorium bei den Planungen für den Bau neuer Höchstspannungsleitungen in Bayern verständigt habe. Noch am 16.10.2013 wurde in einem Schreiben des Bayerischen Wirtschaftsministeriums an die Bundesnetzagentur die Befürchtung geäußert, dass die angebliche Unterdimensionierung der geplanten Stromtrassen den Wirtschaftsstandort Deutschland gefährden würde. Aufgrund dieser Widersprüche und der im Wahlkampf von Ministerpräsident Seehofer zutage gelegten Scheinheiligkeit sind wir FREIE WÄHLER im Landtag tätig geworden und fordern einen ausführlichen Bericht über die Aktivitäten und Stellungnahmen der Staatsregierung hinsichtlich der Bayern betreffenden geplanten Stromtrassen.


Im Einzelnen fordern wir die Staatsregierung dazu auf im Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie darüber zu berichten, ob sich die Staatsregierung im Vorfeld der Genehmigung des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan 2012 in irgendeiner Weise hinsichtlich des künftigen Stromverbrauchs, der Ausbaugeschwindigkeit der Erneuerbaren Energien sowie zur installierten Leistung einzelner Energieträger in Bayern gegenüber der Bundesnetzagentur oder den Übertragungsnetzbetreibern geäußert hat und wenn ja, wie?


Des Weiteren wollen wir von der Staatsregierung wissen, ob diese sich im Vorfeld der Bestätigungen der Netzentwicklungspläne I und II in irgendeiner Weise hinsichtlich der Notwendigkeit und der Ausgestaltung neuer Höchstspannungsleitungen gegenüber der Bundesnetzagentur oder den Übertragungsnetzbetreibern geäußert hat.


Weitere Fragestellungen, etwa hinsichtlich grundsätzlicher Möglichkeiten einer Teilerdverkabelung, Inhalte des Schreiben des Wirtschaftsministeriums an die Bundesnetzagentur vom 16.10.2013, oder inwieweit sich eine Verlangsamung des Tempos beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Bayern auf den Bedarf neuer Höchstspannungsleitungen nach Bayern auswirken würde, können im Detail unserem Antrag entnommen werden.



7 April 2014

Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur

Unser Konzept zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur: Straßenrettungsschirm statt zusätzlicher Belastung der Autofahrer


Holterdipolter, Sie alle kennen das von unseren Staatsstraßen. Auf manchen Streckenabschnitten ist das so schlimm, das man von einem Schlagloch ins nächste rumpelt. Beispielsweise auf der Staatsstraße zwischen Burgsinn und Fellen im Landkreis Main-Spessart. Der Zustand der Straßen in Deutschland und speziell in Bayern verschlechtert sich von Jahr zu Jahr – eine Entwicklung, die dringend gestoppt werden muss, um kommende Generationen nicht noch stärker zu belasten. Wir FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag haben uns deshalb viel Gedanken gemacht, wie man abseits der hinlänglich bekannten seehoferschen Maut-Strategie trotzdem die Straßenfinanzierung auf gesunde Beine stellen kann und nunmehr ein Konzept zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur vorgestellt. Kernpunkt dieses Straßenfinanzierungskonzepts ist ein Straßenrettungsschirm für den Substanzerhalt unserer Straßen.


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Warum kommt es überhaupt dazu, dass trotz horrender Benzinpreise, Kfz-Steuer und anderen den Autofahrer belastenden Kosten die Straßenfinanzierung Probleme bereitet? Das liegt vor allem daran, dass derzeit sämtliche Mehreinnahmen aus dem Straßenverkehr de facto nicht bei der Straßenfinanzierung ankommen, weil es keine wirksame Zweckbindung gibt. Von den rund 55 Milliarden Euro, die sich überwiegend aus Kfz- und Mineralölsteuer sowie der Lkw-Maut zusammensetzen, muss ein höherer Anteil in den Straßenbereich fließen als bisher. Derzeit kommt nicht einmal ein Drittel der Einnahmen wieder auf der Straße an. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, die Einnahmen aus dem Straßenverkehr endlich zu einem größeren Teil für die Straßen zu verwenden, anstatt Autofahrer weiterhin unnötig zu belasten.


Die FREIEN WÄHLER schlagen hierfür zweckgebundene Straßenfinanzierungsfonds vor – sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene. Diese Fonds sollen eine stabile Größe darstellen und nicht von Jahr zu Jahr haushaltsabhängig variieren. So lassen sich auch Straßenprojekte überjährig finanzieren. Allein durch diese überjährige Finanzierung rechnen wir mit Einsparungen um zehn Prozent. Die Höhe der einzelnen Fonds richtet sich nach der genauen Ausgestaltung. Für Bayern gehen die FREIEN WÄHLER derzeit von einem Bedarf von rund 200 Millionen Euro jährlich allein für Bestandserhalt und Nachholbedarf aus. 2013 sind hierfür allerdings nur 126 Millionen Euro ausgegeben worden.


Laut Bericht der Daehre- Kommission vom Dezember 2012 fehlen bei Bundesstraßen jährlich 1,3 Milliarden, bei Landesstraßen (Staatsstraßen) 750 Millionen Euro. Um dieses Defizit endlich abzubauen, hat die Länder-Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2013 umfangreiche Vorschläge entwickelt und beschlossen. Doch die Umsetzung auf Bundes- und Länderebene lässt auf sich warten. Bisher wurde lediglich eine Ausweitung der Lkw- Maut auf weitere 1.000 km Bundesstraße und auf Lkw ab 7,5 Tonnen angekündigt, also nur eine weitere Einnahmeerhöhung. Und auch die Mautpläne der Bundes- und Staatsregierung zielen nur darauf ab, die Einnahmen zu erhöhen und die Autofahrer noch mehr zu schröpfen. Das Problem: Mehr Einnahmen aus dem Straßenverkehr führen nicht zu mehr Geld für unsere Straßen. Deshalb sind die Straßen, wie folgende Darstellung verdeutlicht, chronisch unterfinanziert:


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Deshalb fordern wir: Statt weiterhin die Autofahrer unnötig zu belasten, muss dafür gesorgt werden, dass die Einnahmen aus dem Straßenverkehr auch zu einem größeren Teil als bisher dem Straßenverkehr zu gute kommen.


Die Probleme der derzeitigen Straßenfinanzierung auf der Ausgabenseite stellen sich wie folgt dar: Zum einen ist da keine wirksame Zweckbindung: Mehreinnahmen aus der Lkw-Maut bzw. der Mineralölsteuer kommen de facto nicht bei der Straßenfinanzierung an. Ein weiteres Problem ist die gegenseitige Deckungsfähigkeit: Neubau und Erhaltungsmaßnahmen sind meist gegenseitig deckungsfähig. Dies hat zur Folge, dass Mittel, die für den Bestandserhalt von Straßen dringend notwendig wären, zu häufig für politisch interessantere Neubauprojekte verwendet werden.


Fehlende Planungssicherheit gibt es durch die sogenannte Jährlichkeit: Bundes- und Länderhaushalte werden jeweils für ein oder zwei Jahre aufgestellt. Dies erschwert überjährige Projektfinanzierungen, was Unterbrechungen bei Bauprojekten nach sich ziehen kann. Ähnlich sieht es mit der Haushaltsabhängigkeit aus: Die Höhe der Mittel für die Straßenfinanzierung im Bund und den Ländern variiert. So standen 2009 für die bayerischen Staatsstraßen 229 Mio. Euro zur Verfügung, ein Jahr später nur noch 188 Mio. Euro. Für dieses Jahr sind 225 Mio. Euro eingeplant.


Unser Lösungsansatz ist deshalb: Ein Straßenrettungsschirm für den Substanzerhalt. Zweckgebundene Finanzierungsfonds auf Bundes- und Länderebene mit jährlich konstant hohen Einnahmen und der Möglichkeit, Straßenprojekte überjährig zu finanzieren.


 


4 April 2014

Klare Absage an eine Bürgerenergiewende der „Großen Koalition“ im Landtag

GroKo jetzt auch in Bayern Diesem Eindruck konnte man sich bei der Diskussion über die Reform des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) nicht verwehren. Wir FREIE WÄHLER stellen enttäuscht fest, dass sich CSU und SPD bei der Debatte im Bayerischen Landtag darauf beschränkt haben, den EEG-Entwurf der Bundesregierung zu feiern. Da hätte ich mir hier schon deutlich konstruktivere Beiträge erwartet und nicht die Fortsetzung des GroKo-Kuschelkurses in Bayern, zumal wir uns mit unserem Dringlichkeitsantrag für die Rettung der dezentralen Bürgerenergiewende eingesetzt haben. Und damit auch klar gegen die Pläne der Großen Koalition ausgesprochen haben, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2017 abzuschaffen und durch ein Ausschreibungsmodell zu ersetzen. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. In Konsequenz bedeutet dies, dass somit künftig also eine Behörde vorgibt, wie viele erneuerbare Energien pro Jahr ans Netz gehen dürfen. Das ist wie bei den Fünfjahresplänen in China. Und die gleichen Personen, die dieses Modell wollen, bezeichnen das EEG als planwirtschaftlich. Das ist absurd!




Guenter Hamich  / pixelio.de

Guenter Hamich / pixelio.de


Wir FREIE WÄHLER forderten weiterhin, endlich die völlig aus dem Ruder gelaufenen Ausnahmeregelungen für Industriekonzerne zu begrenzen. Fast ein Viertel der gesamten EEG-Umlage ist mittlerweile nur auf Ausnahmeregelungen für die stromintensive Industrie zurückzuführen. Bezahlen müssen das alle übrigen Stromverbraucher – also Mittelstand, Handwerk sowie die privaten Haushalte, ein unerträglicher Missstand!


Hier nochmal die Kernforderungen unseres Dringlichkeitsantrages auf einen Blick:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)




  1. das EEG nicht wie im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen ab 2017 durch ein Ausschreibungsmodell ersetzt wird, wodurch Bürgerenergieanlagen aus dem Markt gedrängt werden;

  2. die Besondere Ausgleichsregelung (§ 41 EEG) auf diejenigen Industriebetriebe beschränkt wird, die tatsächlich strom- und exportintensiv sind;

  3. die EEG-Umlage für alle privilegierten Unternehmen um 90 Prozent im Vergleich zum Regelsatz der EEG-Umlage reduziert wird;

  4. der bei der Förderung von Strom aus Windenergieanlagen an Land vorgesehene Deckel von 2.400 bis 2.600 Megawatt (MW) installierter Leistung pro Jahr nicht auf den Bruttozubau, sondern auf den Nettozubau abzielt;

  5. der bei der Förderung von Strom aus Biomasse vorgesehene Deckel von 100 MW installierter Leistung pro Jahr auf 250 MW (netto) erhöht wird;

  6. auch künftig eine Vergütung für Energiepflanzen mit ökologischem Mehrwert gewährt wird;

  7. für den in Bestandsanlagen zum Eigenverbrauch erzeugten Strom weiterhin keine EEG-Umlage zu zahlen ist, soweit es sich um Strom aus erneuerbaren Energien handelt;

  8. Planungssicherheit gewährleistet wird.



27 März 2014

FW fordern: direkte Demokratie stärken

Die Menschen wollen mitgestalten - wir müssen die direkte Demokratie stärken


Als ich dieser Tage einen international eigesetzten, deutschen OSZE-Wahlbeobachter traf, der regelmäßig im Auftrag der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Schwellenländern Wahlen auf ihre rechtmäßige Durchführung überprüft und begutachtet, berichtete dieser eindrucksvoll von den ersten freien Wahlen nach der Diktatur in Libyen. Unter anderem war für alle in Deutschland wohnhaften Libyer in Berlin ein zentrales Wahllokal in Berlin eingerichtet. Und fast mit Tränen in den Augen berichtete der OSZE-Mann, dass Libyer aus allen Teilen Deutschlands eigens für die Wahrnehmung ihres Wahlrechtes in die Bundeshauptstadt gefahren sind, nur um erstmals wählen zu können.


Solch ein drastisches Beispiel, dass Menschen weder Müh noch Zeit scheuen, um wählen zu können, sollte man unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern vielleicht öfter einmal vor Augen führen. Denn betrachtet man die immer niedriger werdende Wahlbeteiligung – egal ob Kommunal-, Landes-, Bundes- oder Europawahl – dann stellt sich die Frage, wie man die Menschen in Bayern wieder mehr für Politik interessieren kann. Die niedrige Wahlbeteiligung bei den zurückliegenden Kommunalwahlen in Bayern ist aus Sicht von uns FREIEN WÄHLERN ein weiterer Beleg dafür, dass sich die Politik dringend Gedanken machen muss, wie die Bevölkerung wieder stärker für die Demokratie gewonnen werden kann. Ein Schritt in diese Richtung ist unser nun im Bayerischen Landtag eingebrachte Gesetzesentwurf, der Verbesserungen bei Volksbegehren vorsieht.





Gabi Eder  / pixelio.de

Gabi Eder / pixelio.de


Damit streben wir FREIE WÄHLER eine Stärkung der direkten Demokratie an. Denn das von uns initiierte Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren hat gezeigt: Die Menschen wollen mitgestalten, sie wollen gefragt werden und sie wollen Veränderungen. Oft ist es ihnen zu wenig, nur zwischen Parteien und Personen wählen zu können. Deshalb sieht der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER insbesondere folgende konkrete Verbesserungen bei Volksbegehren vor: Das Unterschriftenquorum soll von zehn auf acht Prozent gesenkt werden. Um den Bürgern die Eintragung zu erleichtern, soll zum einen die Eintragungsfrist von zwei auf vier Wochen verlängert werden und die Eintragungsräume müssen mindestens am letzten Wochenende vor Fristende geöffnet sein. Auch eine briefliche Eintragung soll künftig ermöglicht werden. Im Gegensatz zur derzeitigen Regelung sollen außerdem finanzwirksame Volksbegehren zulässig sein, soweit weniger als ein Prozent des Staatshaushalts betroffen ist.


Das sind für uns vor allem Erfahrungswerte aus nunmehr drei Volksbegehren, bei denen sich jeweils zeigte, dass die Menschen in Aussicht auf unmittelbar beeinflussbare Entscheidungen durchaus bereit sind, auch den Weg ins Rathaus auf sich zu nehmen. Deshalb brauchen wir hier noch eine Verstärkung durch eine Absenkung der hohen Hürden.


Um die Bürgerbeteiligung in Bayern zu stärken, setzen wir FREIE WÄHLER uns außerdem für Volksabstimmungen ein, die rechtlich bindend sind und auch vom Volk selbst eingebracht werden können. Unverbindliche Volksbefragungen, wie sie die CSU in ihrem nahezu lächerlichen Entwurf vorsieht, halten wir dagegen für nicht zielführend. Das ist Demokratie à la Seehofer: fragen, aber sich dann nicht an die Antworten halten müssen. So wird das Volk zum bloßen Publikumsjoker degradiert, nein, das ist nicht die Politik der FREIEN WÄHLER. Wir nehmen die Menschen ernst und wollen deshalb wirksame Veränderungen.



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