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19 Juli 2016

Schonungen kämpft gegen Schulschließung

Vor gut zwei Jahren ist die Staatliche Realschule in Schonungen zum Schuljahr 2013/2014 komplett eigenständig geworden. Dieser Tag wurde in Schonungen mit einem Festakt gefeiert und sorgte in der Bevölkerung für viel Freude. Warum die Existenz der Schonunger Realschule nun auf der Kippe steht, werde ich Ihnen in diesem Blog erklären.


In den letzten Jahren hat sich die Schülerzahl am Walther-Rathenau-Gymnasium, einem der vier Gymnasien in Schweinfurt, fast halbiert. Als Grund hierfür wird stets der demographische Wandel angegeben, meiner Meinung nach spielen jedoch auch politische Entscheidungen wie der Wechsel vom G9 zum G8 eine Rolle. Der Oberbürgermeister der Stadt Schweinfurt steht aufgrund der rückgängigen Schülerzahlen nun vor einer schwierigen Entscheidung und fordert die Schließung des Rathenau-Gymnasiums.




Uta Herbert  / pixelio.de

Uta Herbert / pixelio.de


Damit das Gebäude nicht leer steht ist nun geplant, die Schonunger Realschule in das Gebäude der Rathenau-Schule umzusiedeln. Natürlich kann ich die Denkweise des Oberbürgermeisters Remele verstehen, allerdings setze ich mich vehement gegen die Verlagerung der Schonunger Realschule ein.


In Schonungen ist mit der Eigenständigkeit der Realschule ein Stein ins Rollen gekommen. Geplant ist, einen Grundschulneubau an die Realschule anzugliedern und auch eine Kinderkrippe in unmittelbarer Nähe zum Schulzentrum ist geplant. Besonders beeindruckend finde ich die Entwicklung der Schonunger Realschule. Nicht nur die Schülerzahlen sind kontinuierlich gestiegen, sondern die Realschule hat als einzige Realschule in Bayern den Innovationspreis 2016 erhalten.


Ich bin schon lange ein Verfechter der Stärkung des ländlichen Raumes. Die Tatsache, dass die Realschule in Schonungen Ausgangspunkt für zahlreiche weitergehende Planungen innerhalb der Gemeindestruktur wurde, ist ein eindeutiges Zeichen für deren Bedeutung innerhalb der Gemeinde. Eine Verlagerung der Realschule Schonungen hätte nicht nur für Schonungen, sondern auch für die Bildungslandschaft der Region weitreichende, negative Folgen.


Bei meinem Besuch vor Ort habe ich den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Gemeinderat daher meine volle Unterstützung zugesagt und werde mich dem Kampf gegen die Verlagerung anschließen.



15 Juli 2016

Realschulen nicht länger im Stich lassen

Vor allem die Diskussion um das Gymnasium prägt seit Jahren die Bildungslandschaft, doch auch die anderen Schularten verdienen unsere Aufmerksamkeit. Wir FREIE WÄHLER haben daher eine Aktuelle Stunde zum Thema „Zukunft der Realschulen jetzt gestalten“ gehalten.




Dieter Schütz  / pixelio.de

Dieter Schütz / pixelio.de


Man mag es auf Grund der vielen arbeitslosen Junglehrer nicht glauben, doch an den Realschulen fehlen ebenso wie an den Mittelschulen Lehrkräfte. Seit Jahren werden an der Bayerischen Realschule Stunden gekürzt und Klassen vergrößert. Schon lange fordern wir daher ein Ende der Stundenkürzungen, mehr Lehrerstunden, den vollständigen Abbau übergroßer Klassen sowie ein qualitativ und finanziell besser ausgestattetes Ganztagsschulangebot. Diese Schritte sind dringend notwendig, wenn wir die Bildungsqualität aufrecht erhalten und jedem einzelnen Schüler gerecht werden wollen. Mir ist es persönlich wichtig, dass auch an den weiterführenden Schulen ein solides Angebot im Ganztagsbereich angeboten wird, denn die gesellschaftlichen Strukturen haben sich geändert und auch die Schulen müssen darauf reagieren können.


Erfreulicherweise konnten wir unsere Bemühungen als ersten Teilerfolg verbuchen: die CSU hat endlich Zahlen genannt und zugesichert, dass die Realschulen 238 von 337 Lehrerstellen aus der demografischen Rendite zurückerhalten. Natürlich ist das nur ein erster Schritt in die richtige Richtung, doch immerhin ist ein erster Meilenstein gesetzt. Wir werden uns auch weiter tatkräftig dafür einsetzen, dass es an Bayerns (Real-)Schulen weiter geht und unser Nachwuchs das bestmögliche Bildungsangebot erhält.



8 Juli 2016

Meine Woche

Es war zwar nur eine kurze, rund einstündige Rückkehr in meine berufliche Vergangenheit als Sportlehrer an der Dr. Karl-Kroiß-Schule für Hörgeschädigte, aber dafür ein umso angenehmerer Termin. Beim bayerischen Landesschulsportfest in Ismaning traf ich nicht nur einige meiner früheren Schülerinnen und Schüler, sondern auch viele ehemalige Kolleginnen und Kollegen. Als wäre ich nie weg gewesen! Was mir bei dieser Veranstaltung einmal mehr klar wurde und wofür ich schon seit mehreren Jahren im Landtag werbe, besser gesagt kämpfe, ist die eigenständige Betrachtung der Hörschädigung. Zwar ist es im Zeitalter der Inklusion für viele meiner Landtagskolleginnen und –kollegen nicht nachvollziehbar, warum es noch eigene Sport-Wettbewerbe für Gehörlose und Schwerhörige geben soll, wenn man diesen doch eine Teilnahme an Wettbewerben hörender Sportler oder eine Verquickung mit den übrigen Behindertensportlern ermöglichen kann, aber alleine der Blick auf die Starts bei den Kurzstreckensprints  in Ismaning haben mich in meiner Auffassung einmal mehr bestätigt.


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Ein „hörender“ Starter hatte keinerlei Einfühlungsvermögen für die hörgeschädigten Schüler, weder von seiner schnellen und von Hörgeschädigten nicht zu verstehenden Sprache („Auf-die-Plätze-fertig-Schuss“) noch von seiner Gestik oder Mimik, sodass eine Reihe von Schülern den Startschuss erst gar nicht mitbekommen haben und hinterherliefen.


Dies ist ein Paradebeispiel, wie Politik des Öfteren an der Realität vorbei diskutiert wird und bestimmte Personenkreise dadurch richtiggehend um ihre Rechte kämpfen müssen. Erst letzte Woche hatten wir dazu im Landessportbeirat die Diskussion zum Antrag des Bayerischen Gehörlosen-Sportverbandes auf Sitz und Stimme in diesem Gremium. Mit 18 zu 1 und an den Haaren herbei gezogenen Argumenten wurde ich niedergestimmt. Argumente wie „dann kämen alle anderen 53 Sportfachverbände des Bayerischen Landes-Sportverbandes und wollten auch Sitz und Stimme in dem Gremium“ oder „die Gehörlosen seien durch den Versehrten- und Behindertensportverband dort ausreichend vertreten“, zeugen von wenig Sachverstand, denn interessanterweise ist der Gehörlosensport sowohl weltweit mit den Deaflympics, also den Weltspielen der Gehörlosen, als auch bundesweit im Deutschen Olympischen Sportbund als Fachverband mit besonderer Aufgabenstellung eigenständig organisiert und anerkannt.


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Wer einmal die Erfahrung machen will, warum Gehörlose und Schwerhörige eben anders zu betrachten sind als andere behinderte Menschen, der sollte sich einmal zu einer Veranstaltung von hörgeschädigten Menschen begeben und versuchen, dort anzudocken. Spätestens dann, wenn die Gebärden dominieren und die Lautsprache nur in Fragmenten zu vernehmen ist, würde Jederfrau und -mann klar werden, dass es noch schwieriger sein müsste, einem solchen benachteiligten Menschen etwa die Feinheiten eines Flops im Hochsprung oder das Dribbeln im Basketball beizubringen.


Insofern bin ich zumindest glücklich darüber, dass wir es mit vereinten Kräften geschafft haben, dass nun der Gehörlosensport ins Nachwuchs-Leistungssportkonzept des Freistaates aufgenommen worden ist und künftig die gehörlosen Sportler strukturierter und organisierter auftreten können. Freilich gilt es bis dahin noch die hohe Hürde der Finanzierung des Nachwuchsleistungssportkonzeptes durch den Bayerischen Landtag im Doppelhaushalt 2017/1708 zu nehmen.


 



8 Juli 2016

Schulbegleiter in Unterfranken

Im Rahmen der Inklusion und auch in Bezug auf die Schülerinnen und Schüler an Förderschulen kommt immer wieder der Begriff des Schulbegleiters/der Schulbegleiterin auf. Die immer weiter steigende Zahl von Schulbegleitern zeigt, dass das Thema stetig aktueller wird. Daher möchte ich Ihnen einen kleinen Einblick in die Thematik der Schulbegleitung geben.


Rechtlich handelt es sich bei der Schulbegleitung um eine eingliederungshilferechtliche Leistung zur Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass Schulbegleiter Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher, seelischer oder mehrfacher Behinderung im Schulalltag unterstützen und begleiten, um diesen den Schulbesuch zu ermöglichen und zu erleichtern. Somit sind Schulbegleiter, je nach individuellem behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf des Kindes oder des Jugendlichen, vor allem im pflegerischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich unterstützend tätig, jedoch nicht im Bereich Bildung an sich. Die Aufgabentrennung zwischen Lehrkraft und Schulbegleitung ist strikt: Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen dürfen keine Unterrichtsaufgaben übernehmen.




Evelyn Merz  / pixelio.de

Evelyn Merz / pixelio.de


Vor allem immer wieder hitzig diskutiert wird das Thema der Vergütung von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern. Generell bemisst sich die Höhe der Vergütung im Grundsatz nach der notwendigen fachlichen Qualifikation des Schulbegleiters/der Schulbegleiterin, die sich wiederum nach dem individuellen Bedarf des behinderten Kindes richtet. Außerdem entstehen weitere Unterschiede bezüglich der Vergütung aufgrund dessen, dass im Rahmen des Sozialhilferechts die Kosten für die Schulbegleitung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung übernommen werden, die Kosten für die Schulbegleitung für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche jedoch im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts. Für Schulbegleiter/-innen, die keine besondere Qualifikation benötigen und bei einem Dienst angestellt sind, erstattet der Bezirk für Betreuungszeiten aktuell regelmäßig einen Stundensatz (60 Minuten) von 22,87€.


Die Zahl der Schulbegleiter hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. Im Jahr 2010 waren in Unterfranken 142 Schülerinnen und Schüler mit Schulbegleitung registriert, zum Stand 30. April 2015 waren es bereits 422 Schülerinnen und Schüler, für die der Bezirk Unterfranken die Kosten für den Einsatz einer Schulbegleitung übernahm.


Meiner Meinung nach sind Schulbegleiter – wenn der Einsatz mit der (Schul-)familie abgestimmt ist – eine wichtige Stütze für Schülerinnen und Schüler mit notwendigem Förderbedarf. Allerdings bin ich der Ansicht, dass für die heterogene Schülerschaft eine pädagogische Zweitkraft, die fest in das Unterrichtsgeschehen eingebunden ist, hilfreicher wäre, als ein nicht pädagogisch ausgebildeter Schulbegleiter.



24 Juni 2016

Aufstockung der Mobilen Reserve dringend nötig

Stellen Sie sich vor: mehrmals im Monat steht ihr Kind vor offiziellem Unterrichtsende vor der Haustüre, die Erklärungen immer ähnlich: Der Nachmittagsunterricht/die AG/die 6. Stunde entfällt. Solche Situationen sind in Bayern längst keine Ausnahme mehr, denn es fehlt an Personal.


Bereits zu Schuljahresbeginn fängt der Teufelskreis an: das Kultusministerium vergibt Stellen, diese sind jedoch auf Unterkante genäht. Ist eine Lehrkraft krank, wegen einer Fortbildung freigestellt, auf Klassenfahrt, auf Praktikumsbesuch ihrer Schülerinnen und Schüler oder in den Prüfungsablauf der Abschlussprüfungen eingeplant steht die Schulleitung oft vor einem Problem. Solche Situationen werden seit dem Schuljahr 1979/80 eigentlich von den sogenannten Mobilen Reserven gelöst: diese mobilen Lehrkräfte stehen zur Deckelung des kurzfristigen Unterrichtsausfalls flexibel zur Verfügung. Dass dies jedoch nicht funktionieren kann, wenn auch hier an allen Ecken und Enden gespart wird, wurde dieses Schuljahr deutlicher denn je.


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Trotz zusätzlicher Einstellungen von Mobilen Reserven zum November, Januar und Februar ganz nach dem Gießkannenprinzip war der Unterrichtsausfall an den Grund- und Mittelschulen erschreckend hoch. Wir FREIE WÄHLER fordern daher bereits zu Schuljahresbeginn eine höher angesetzte Grundversorgung. Gerade unter dem Aspekt der Inklusion und der während des Schuljahres verstärkt an den Schulen ankommenden Flüchtlingen ist uns außerdem eine „gerade-so-Deckelung“ des Bedarfs nicht genug. Wir setzen uns für eine Aufstockung der Mobilen Reserven um 10% ein. Nur wenn die Unterrichtsversorgung an unseren Grund- und Mittelschulen zu 110% abgedeckt ist, kann im Schulalltag flexibel und bedarfsgerecht reagiert werden.


Da dies aktuell nicht der Fall ist, kann ich laute Beschwerden von Erziehungsberechtigten durchaus verstehen. Die Flüchtlinge werden mit den allerletzten Reserven beschult, oft fallen im Notfall daher jedoch Förderkurse und AG´s aus sobald die Stunden knapp werden.


Studien zeigen, dass die Lehrkräfte in Bayern ihr Bestes geben, um trotz der widrigen Bedingungen allen Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden – die damit verbundene Mehrarbeit über Monate hinweg zehrt jedoch an den Nerven und macht auf lange Sicht krank.


An der Bildung zu sparen ist in meinen Augen der fatalste Fehler, den Bayern machen könnte. Ich werde mich daher weiterhin vehement für eine Verbesserung der Unterrichtsversorgung einsetzen und stehe diesbezüglich auch in einem ständigen Austausch mit dem Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV).



17 Mai 2016

Medienkompetenz anstatt Programmiersprachen an Schulen

In einem Antrag hat die SPD die Forderung in den Landtag eingebracht, dass Digitalisierung zum Pflichtprogramm in allen bayerischen Schulen gemacht werden soll. Auch in meinen Augen ist die Digitalisierung in unserem Leben so essentiell, dass sie die Schulen ebenso erreichen muss. Unvorstellbar, dass es auch heute noch Schulen ohne Internetanschluss in den einzelnen Klassenzimmern gibt – das ist schlichtweg realitätsfremd.




Tim Reckmann  / pixelio.de

Tim Reckmann / pixelio.de


Im Gegensatz zur SPD stellen wir FREIE WÄHLER uns jedoch deutlich gegen das Vorhaben, Informatik als Pflichtfach einzuführen. Natürlich ist es notwendig, dass Schülerinnen und Schüler sich in der Flut der Medien zurechtfinden und diese gezielt und verantwortungsvoll nutzen können. In der Schule ist daher auf vielfältige Art und Weise die Medienkompetenz in den Lehrplan der bayerischen Schulen eingebunden. Ich bin jedoch der Meinung, dass klar zwischen Medienkompetenz und Informatik an sich getrennt werden muss. Im Fach Informatik geht es weniger um das Erlernen des verantwortungsvollen Umgangs mit Medien, sondern um das Programmieren von Software und um Programmiersprachen. Dass, wie durch die SPD gefordert, mindestens eine Programmiersprache ähnlich einer Fremdsprache an Schulen unterrichtet werden muss, halte ich für unsinnig. Es gibt viele Dinge, die für das Leben der Lernenden wichtig sind, die Medienkompetenz gehört da unumstritten dazu aber Programmiersprachen sicher nicht. Vor allem nicht in einer Zeit, in der viele Schülerinnen und Schüler bereits mit dem Erlernen tatsächlicher Fremdsprachen häufig Schwierigkeiten haben.


An vielen bayerischen Mittelschulen können interessierte Schülerinnen und Schüler beispielsweise Informatik als Wahlfach wählen und sowohl das Programmieren von Software als auch Programmiersprachen lernen – das ist für Lernende, die sich dafür interessieren, ein wunderbares Angebot. Ein solches Angebot für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich zu machen wäre nicht zielführend, ich werde daher gegen den entsprechenden Antrag stimmen und mich weiter für den Ausbau der Medienkompetenz an Schulen, beispielsweise in Form des Medienführerscheins Bayern, einsetzen.



9 Mai 2016

G9 auf der Zielgeraden

Die Diskussion um die Besuchsdauer des bayerischen Gymnasiums hat in den vergangenen Jahren nicht nur im Bayerischen Landtag Wellen geschlagen. Auch in der Praxis zeigt sich: das Diskutieren hat sich gelohnt.


Bereits in der Vergangenheit habe ich ausführlich über das Thema G8/G9 berichtet und auch heute möchte ich Sie auf den neuesten Stand bringen: Den aktuellen Anmeldezahlen zufolge entscheiden sich auch im kommenden Schuljahr rund 70 Prozent der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern für die Mittelstufe Plus am Gymnasium. Das halte ich persönlich für ein deutliches Zeichen!


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Nach wie vor ist das achtjährige Gymnasium bei der überwiegenden Mehrheit der Eltern und Kinder/Jugendlichen unbeliebt: zu viel Lernstoff in zu wenig Zeit und somit keine Zeit mehr für ehrenamtliche Tätigkeiten und Freizeitaktivitäten. Wir FREIE WÄHLER sind daher der Meinung, dass die CSU endlich Farbe bekennen und entsprechend handeln muss.


Zwar hat Ministerpräsident Seehofer mittlerweile angekündigt, dass noch vor Ablauf des Pilotprojekts zur Mittelstufe Plus eine Entscheidung „pro oder contra G9“ fallen soll, aber das langt uns nicht. Wir fordern die Staatsregierung daher in einem Dringlichkeitsantrag auf, bis zur Sommerpause einen Fahrplan für die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium zu erstellen. So wollen wir eine erneute planlose Hau-Ruck-Fehlentscheidung verhindern und den Eltern und Schülern eine gewisse Planungssicherheit geben. Ich werde mich daher vehement für unser Ziel, ab dem Schuljahr 2017/2018 wieder allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ein G9 zu besuchen, einsetzen und halte Sie selbstverständlich über den Verlauf der Diskussion auf dem Laufenden.



4 Mai 2016

Nicht ganz einfach: Schülerbeförderung in Bayern

Nachdem ich immer wieder einmal von interessierten und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gefragt werde, wie der Freistaat denn die Schülerbeförderung regele und wir erst wieder eine Petition auf Schulwegkostenfreiheit im Bildungsausschuss behandelt haben, habe ich Ihnen heute einmal eine Übersicht zu diesem Thema zusammengestellt.


Ganz allgemein ist erst einmal zu sagen, dass die Beförderung der Schülerinnen und Schüler von öffentlichen Volks- und Förderschulen, öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen, zweistufigen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich der Jahrgangsstufe 10 sowie öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert werden. Solche Aufgabenträger sind für die öffentlichen Volks- und Förderschulen die Gemeinden und Schulverbände, für die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen der Schüler oder die Schülerin seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.




Sommaruga Fabio  / pixelio.de

Sommaruga Fabio / pixelio.de


Diese Regelungen über die Schülerbeförderung sind zum einen im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und zum anderen in der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) festgehalten. Wie in den meisten anderen Gesetztestexten auch, werden hier ebenfalls Ausnahmeregelungen definiert, die ich kurz ansprechen möchte.


Damit die Schulwegkosten übernommen werden, muss es sich um die Pflichtschule des Kindes handeln. Konkret bedeutet das, dass die Fahrkosten nur übernommen werden, wenn das Kind die sogenannte Sprengelschule besucht. In Zellingen müsste also ein Kind auch die Grundschule in Zellingen besuchen. Entscheiden sich die Eltern, ihr Kind auf eine andere Schule zu schicken, müssen die Fahrtkosten selbst getragen werden. Ausnahmen sind auch hier gegeben, falls die Pflichtschule beispielsweise eine bestimmte Ausbildungsrichtung oder einen Zweig nicht anbietet.


Außerdem muss der einfach zurückzulegende Schulweg, wenn er nicht besonders beschwerlich oder gefährlich ist, länger als drei Kilometer entfernt sein, ansonsten werden auch hier keine Fahrtkosten erstattet. Schülerinnen und Schüler mit Behinderung erhalten generell eine Schulwegkostenerstattung.




Günter Havlena  / pixelio.de

Günter Havlena / pixelio.de


Ab dem Besuch der 11. Klasse oder der Berufsschule müssen die Fahrtkosten vom Schüler bzw. der Schülerin selbst getragen werden. Natürlich wird auch hier von Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht, beispielsweise wenn die Fahrtkosten pro Familie und Schuljahr über der so genannten Familienbelastungsgrenze liegen. Diese Belastungsgrenze ist derzeit auf einen Betrag von 420,00 Euro festgesetzt – wird sie überschritten, erstattet der Landkreis die Kosten der notwendigen Beförderung nach dem Schuljahr teilweise, wenn ein Erstattungsantrag gestellt wird.


Außerdem werden die Schulwegkosten komplett übernommen, wenn eine Familie Kindergeld für drei oder mehr Kinder, Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht.


Aufgrund dieser vielen Ausnahmeregelungen wundert es mich nicht, dass hier immer wieder Fragen zu der finanziellen Regelung der Schulwegkosten auftauchen. Ich hoffe, ich konnte mit diesem Beitrag etwas Licht ins Dunkel bringen!


1 Mai 2016

Befristete Verträge im Bildungsbereich nicht tolerierbar

Es ist April, die Sonne lässt sich immer öfter sehen und der Frühling scheint greifbar nah. Die bayerischen Schülerinnen und Schüler haben gerade die Osterferien hinter sich und in wenigen Wochen ist – nach dem ein oder anderen „Schulaufgabenmarathon“ – auch schon wieder Pfingsten. Das Schuljahresende scheint für die Lernenden noch weit entfernt, doch vor allem bei Junglehrerinnen und Junglehrern steigt der Stresspegel.




Dieter Schütz  / pixelio.de

Dieter Schütz / pixelio.de


Schon jetzt stellen sich viele Lehrerinnen und Lehrer die immer wieder aufkommenden Fragen: Wohin verschlägt es mich zum neuen Schuljahr? Bekomme ich diesmal einen festen Vertrag? Wann muss ich Arbeitslosengeld beantragen?


Wir FREIE WÄHLER kritisieren den Umgang mit Aushilfsverträgen im Schulbereich schon lange: mit dem Ende des Schuljahres in der letzten Juliwoche endet für viele Lehrkräfte auch der Arbeitsvertrag – man ist also bis zum Beginn des neuen Schuljahres arbeitslos. Ich bin der Meinung, dass der Freistaat Bayern seine Vorbildfunktion besonders in Bezug auf seine soziale Verantwortung ernster nehmen muss. Es kann nicht sein, dass vor allem junge Menschen Jahr für Jahr hingehalten und in gewisser Weise ausgebeutet werden. Aushilfsverträge und ständige Versetzungen bieten keinerlei Planungssicherheit.


Auch im Hochschulbereich sieht die Situation ähnlich aus: vor allem nichtwissenschaftliches Personal leidet unter den prekären Beschäftigungsverhältnissen. In den vergangenen zwei Jahren wurden im nichtwissenschaftlichen Bereich mehr als 1.400 Mitarbeiter von den bayerischen Hochschulen eingestellt – 92 Prozent dieser Arbeitsverträge sind befristet. Bei über einem Drittel liegen nicht einmal Sachgründe für die Befristung vor, das ist nicht hinnehmbar. Wir FREIE WÄHLER setzen uns daher auch weiterhin tatkräftig für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bildungsbereich ein und stellen uns entschlossen gegen die vorherrschende Aushilfskräftepolitik der Staatsregierung.



19 April 2016

Schulen müssen dringend finanzielle Mittel abrufen

Derzeit werden insgesamt 63.615 Flüchtlinge an unseren Schulen beschult, davon 22.453 an Grund- und Mittelschulen, 41.162 an Berufsschulen. An dieser Zahl lässt sich schnell erkennen, dass zur Integration dieser Kinder und Jugendlichen dringend finanzielle Mittel nötig sind.


Der Nachtragshaushalt 2016 umfasst im Bildungsbereich erfreulicherweise Stellen und Mittel im Umfang von 160,7 Millionen Euro. Dafür haben wir als FREIE WÄHLER intensiv gekämpft und erstmals sind unsere Forderungen vollumfänglich erfüllt worden. Darin enthalten sind beispielsweise 1.079 Planstellen, erstmalig 10 Millionen Euro zum flexiblen Einsatz von Drittkräften, weitere Personalmittel und Mittel für Kooperationspartner, Mittel zur Berufsorientierung von Flüchtlingen und rund 10 Millionen Euro für Gastschulbeiträge für Landkreise und Kommunen.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


In einem Verbandsgespräch mit dem BLLV hat sich jedoch gezeigt, dass es ein Problem gibt: viele Schulen wissen nicht, dass es diese Mittel gibt. Oft werden Schulen durch ein Kultusministerielles Schreiben über Neuigkeiten informiert, dies ist jedoch noch nicht geschehen. Sowohl der BLLV als auch wir FREIE WÄHLER fordern die Schulen daher auf, dringend selbstständig Initiative zu ergreifen und Mittel bei der zuständigen Regierung anzufordern. Nur wenn die finanziellen Mittel abgerufen werden, können zum einen genügend Übergangsklassen gebildet und zum anderen die Sprachförderung ausgebaut werden.


Werden diese Mittel nicht abgerufen, ist das fatal für die künftigen Haushaltsverhandlungen. Wie das ablaufen wird, kann ich Ihnen kurz und knapp sagen: sollten die Mittel, auch wenn die Schulen nichts von deren Existenz wissen, nicht abgerufen werden, wird das Kultusministerium behaupten, es gäbe keinen Bedarf. Im nächsten Haushalt werden dann die Mittel gesenkt, was weniger Stellen und weniger Gelder bedeuten würde – und das gilt es zu verhindern!



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