Ich frage die Staatsregierung:
1.
a) Welche Daten erfassen die „intelligenten“ Wasserzähler?
b) Welche dieser Daten werden per Funk versendet?
2.
a) Handelt es sich um personenbezogene Daten?
b) Wie wird sichergestellt, dass diese nicht auch durch Unbefugte abgerufen werden können?
Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
zu 1)
Mit dem Artikelgesetz zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften soll in Art. 24 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) eine Rechtsgrundlage für den Einbau und Betrieb elektronischer Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul geschaffen werden. Nach dieser neuen Vorschrift dürften in einem elektronischen Wasserzähler nur Daten gespeichert und verarbeitet werden, die zur Erfüllung der gemeindlichen Pflichtaufgabe der Wasserversorgung und zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Hygiene der gesamten Wasserversorgungseinrichtung erforderlich sind.
Lesen Sie die komplette Schriftliche Anfrage als pdf-Dokument: 17_0019804
Dokument herunterladen (.pdf)
Neueste Kommentare