Einsatz von Flüsterasphalt

3 März 2011

Einsatz von Flüsterasphalt

 


Ich frage die Staatsregierung:


 


1. Wie sind die Auswirkungen von Lärm mindernden Fahrbahnbelägen, sogenanntem „Flüsterasphalt“, abhängig von der Geschwindigkeit?


a) Ab welcher Geschwindigkeit ist der Einsatz von Flüsterasphalt sinnvoll?


 


b) Ab welcher Lärmbelastung in Dezibel bewirkt Flüsterasphalt eine wahrnehmbare Lärmminderung?


 


c) Liegen der Staatsregierung statistische Untersuchungen zur Wirksamkeit von Flüsterasphalt vor?


 


2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Straße mit einem Lärm mindernden Fahrbahnbelag ausgestattet wird?


a) Ist Flüsterasphalt bereits auf Straßen im Freistaat erprobt worden, und wenn ja, wo?


 


b) Auf welchen Straßen in Bayern, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen, soll Flüsterasphalt in den nächsten fünf Jahren zum Einsatz kommen?


 


3. Welche Mehrkosten entstehen durch die Asphaltierung mit Lärm reduzierenden Belägen im Vergleich zu herkömmlichen Belägen, welche Kostenunterschiede gibt es verglichen mit anderen Lärmschutzmaßnahmen?

Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 22.01.2011


 


Vorbemerkung:


Die Lärm mindernde Wirkung von Fahrbahnbelägen basiert auf der speziellen Oberflächentextur, die die Schwingungsanregung der Reifen vermindert und das sogenannte Airpumping, die Geräuschentwicklung durch Luftverdrängungs- und Ansaugeffekte, reduziert. Fahrbahnbeläge aus offenporigem Asphalt (OPA) wirken zusätzlich lärmschluckend aufgrund ihres hohen Anteils zugänglicher Hohlräume.


 


Zu 1.:


a) Der Anteil der Reifen-Fahrbahn-Geräusche an der Gesamtgeräuschemission des Straßenverkehrs wird auf Asphalt-Fahrbahnbelägen ab etwa 55 km/h dominant. Bei niedrigeren Geschwindigkeiten überwiegen Motoren- und Antriebsgeräusche. Dementsprechend entfalten Lärm mindernde Fahrbahnbeläge erst ab Fahrgeschwindigkeiten von etwa 60 km/h ihre volle Wirkung. Bei niedrigeren Geschwindigkeiten ist die Lärm mindernde Wirkung entsprechend geringer.


 


b) Lärmminderungsmaßnahmen sind unabhängig von der absoluten Lärmbelastung ab einer Pegelreduzierung um mindestens 3 dB(A) wahrnehmbar. Zur Lärm mindernden Wirkung der Asphaltbeläge siehe Antwort zu 1. c.


 


c) OPA hat nach Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen bei Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h eine Lärmminderungswirkung von 5 dB(A) gegenüber dem Referenzbelag.


 


Neuere Lärm mindernde Fahrbahndeckschichten, wie etwa Lärm optimierte Splittmastixbeläge oder Dünnschichtbeläge, befinden sich noch in der Erprobungsphase. Zur lärmtechnischen Langzeitwirkung liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Erste Messergebnisse zeigen, dass diese Deckschichten im Neuzustand bei Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h eine Lärmminderungswirkung von 4 bis 5 dB(A) erreichen.



 

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