"Ich frage die Staatsregierung: Nachdem Herr Staatsminister Spaenle nach dem Amoklauf in Winnenden eine Aktualisierung der Krisenpläne an bayerischen Schulen gefordert hat, das Krisenmanagement nach unserem Dafürhalten an einzelnen Schulen einen unterschiedlichen Stellenwert und auch unterschiedlich gehandhabt wird, frage ich die Staatsregierung, wie die Durchführung vor Ort überprüft wird und in welcher Weise sichergestellt ist, dass das Konzept für den Krisenplan bei der Polizei hinterlegt ist?"
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
Nach dem Amoklauf in Erfurt (26. April 2002) wurden die bayerischen Schulen mit Schreiben des Staatsministeriums vom 6. Mai 2002 gebeten, in Zusammenarbeit mit Schulaufsicht, Eltern, Sachaufwandsträgern, Gemeinde, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und ggf. Jugendämtern ein örtliches Sicherheitskonzept zu entwickeln. Um den Schulen eine Orientierungshilfe zu geben, hatte eine interministerielle Arbeitsgruppe (StMUK und StMI) die Kurzhandreichung „Anregungen und Empfehlungen für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes an Schulen“ erarbeitet. Diese liegen den Schulen vor. In den "Anregungen und Empfehlungen für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes an Schulen" ist auch folgende sicherungstechnische Maßnahme vorgesehen: "Das Sicherheitskonzept der Schule einschließlich genauer Einsatzpläne (Grundriss der Schule, Fluchtwege, Zufahrten, besondere Gefahrenpunkte, strategisch wichtige Punkte, festgelegte Sammelplätze, Löscheinrichtungen, elektrische Sicherungen, Sprechanlagen etc.), Erreichbarkeit der namentlich benannten Verantwortlichen sowie Anzahl der Schüler bei Polizei und Feuerwehr hinterlegen."
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