Warum immer nur Unterfranken nach Oberbayern?

29 September 2013

Warum immer nur Unterfranken nach Oberbayern?

Eine Frage, die mir alljährlich immer wieder von Junglehrern und sich um die Bildung unserer Kinder sorgenden Eltern gestellt wird, ist die nach den Richtlinien für die Zuweisung der Lehramtsanwärter und Junglehrer an ihre Seminar- und Einsatzschulen durch das Kultusministerium. Gerade wir in Unterfranken haben mit diesem Problem, dass beispielsweise hochmotivierte und gut ausgebildete Junglehrer nach ihrer Referendarzeit erst einmal den beschwerlichen Weg nach Oberbayern oder Schwaben antreten müssen, reichlich Erfahrung. Auch ist der Zeitpunkt der Festlegung der Lehrerzuweisung immer wieder heftiger Kritikpunkt der Bürgerinnen und Bürger.




GG-Berlin  / PIXELIO / pixelio.de

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Die Fragen sind deshalb immer wieder dieselben: Nach welchen Gesichtspunkten werden die zur Ausbildung als Studienreferendare anstehenden „fertigen“ Studenten an die Seminarschulen in den einzelnen Bezirken verteilt? Gibt es hier nur die Note als Kriterium oder auch soziale Gesichtspunkte (verheiratet, Kind etc.) oder noch ganz andere? Warum werden die Referendare nicht zunächst in „ihren“ Bezirken an Seminarschulen ausgebildet, um die teilweise immensen Kosten für Unterkunft und Lebenshaltungskosten in den Ballungsräumen zu umgehen?


Grundsätzlich hängt die Problematik natürlich mit Lehrerbedarf zusammen, der jedoch nach Meinung von uns FREIEN WÄHLERN mehr als gegeben ist, nur steht die Sparpolitik der Staatsregierung da meistens dagegen.


Darüber, wie an den einzelnen Schularten letztendlich die Regelungen sind, können Sie sich im Nachfolgenden selbst ein Bild machen.


Grundschule


Nach der Zuweisung der Lehramtsanwärter auf die Regierungsbezirke durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erfolgt die Zuweisung auf Studienseminare und die Festlegung des Dienstortes durch die Regierung in Zusammenarbeit mit den staatlichen Schulämtern. Persönliche Wünsche zum Einsatzort werden bei der Einstellung berücksichtigt, soweit die dienstlichen Erfordernisse dafür Raum lassen. Im Bereich der Grundschulen gibt es keine ausgewiesenen Seminarschulen. Einsatzort kann grundsätzlich jede Grundschule in Bayern sein.


Hauptschule


Nach der Zuweisung der Lehramtsanwärter auf die Regierungsbezirke durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erfolgt die Zuweisung auf Studienseminare und die Festlegung des Dienstortes durch die Regierung in Zusammenarbeit mit den staatlichen Schulämtern. Persönliche Wünsche zum Einsatzort werden bei der Einstellung berücksichtigt, soweit die dienstlichen Erfordernisse dafür Raum lassen. Im Bereich der Hauptschulen gibt es keine ausgewiesenen Seminarschulen. Einsatzort kann grundsätzlich jede Hauptschule in Bayern sein.


Realschule


Die Zuweisung der Studienreferendare zu den Seminarschulen erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Sie kann nicht vor Mitte bis Ende August vorgenommen werden, da erst dann feststeht, wie viele Studienreferendare pro Fächerverbindung die Erste Staatsprüfung bestanden haben und voraussichtlich antreten. Vorher können auch die Seminarschulen, die die schulpraktische Ausbildung in den jeweiligen Fächerverbindungen übernehmen, nicht definitiv festgelegt werden. Die Studienreferendare werden über ihren jeweiligen Seminarort schriftlich informiert, sobald dieser feststeht.


Die Ortswünsche der Studienreferendare hinsichtlich der Zuweisung zu einer Seminarschule werden nach Möglichkeit berücksichtigt; letztendlich entscheiden allerdings die sozialen Verhältnisse von Studienreferendaren und Studienreferendarinnen (Familienstand und Zahl der Kinder) und ihre Leistungen im Vergleich mit denen aller anderen ihrer Fächerverbindung und ihres Prüfungsjahrganges darüber, ob eine Zuweisung an die gewünschten Standorte erfolgen kann.


Oberstes Prinzip für die Zuweisung von Studienreferendaren durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an Einsatzschulen ist eine gesicherte Unterrichtsversorgung an allen Realschulen in Bayern. Daneben entscheiden die sozialen Verhältnisse von Studienreferendaren und Studienreferendarinnen und ihre Leistungen im Vergleich mit denen aller anderen ihrer Fächerverbindung und ihres Prüfungsjahrganges darüber, wie wohnortnah der Einsatz erfolgen kann.


Gymnasium


Personen, die zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, werden vom Staatsministerium einer Seminarschule in Bayern zugewiesen. Dort findet die Ausbildung im 1. und 4. Halbjahr statt. Im 2. und 3. Halbjahr des viersemestrigen Vorbereitungsdienstes wird die Lehrkraft in der Regel einer, in seltenen Fällen auch einer zweiten Einsatzschule zur eigenverantwortlichen Unterrichtstätigkeit zugewiesen. Diese Schulen sind in der Regel nicht die Seminarschulen. Die Zuweisung wird in vielen Fällen mit einem Umzug verbunden sein, da die Seminarschulen in der Regel in größeren Städten liegen, aber jedes staatliche Gymnasium Einsatzschule sein kann. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bemüht sich, die persönlichen Wünsche zum Standort der Seminar- oder Einsatzschule zu berücksichtigen, soweit die dienstlichen Erfordernisse dafür Raum lassen.



 

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