Der Aufschrei bei vielen Bürgerinnen und Bürgern war groß, als die Staatsregierung die 10H-Regelung in Bezug auf Windräder ins Leben gerufen hat. Diese Richtlinie schreibt vor, dass der Abstand von Windrädern die zehnfache Anlagehöhe betragen soll – dass das die Energiewende nicht wirklich vorantreibt, liegt auf der Hand.
Wir FREIE WÄHLER haben daher gemeinsam mit den GRÜNEN eine Klage gegen die sogenannte 10H-Regelung beim Bayerischen Verfassungsgericht eingereicht. Nicht nur mir ist es ein Rätsel, wie man ausgerechnet auf eine Abstandsregelung der zehnfachen Anlagenhöhe kommt. Diesen Aspekt haben wir daher auch gezielt in unsere Klage mit aufgenommen, da eine solch willkürliche Regelung die Energiewende unnötig ausbremst und den Bau weiterer Windräder erschwert.
Dass die Pläne der Staatsregierung bis dato aufgehen, zeigt ein Blick auf die Zahlen: seit dem Inkrafttreten der 10H-Regelung wurden bayernweit nur noch sechs Neuanträge gestellt. Das wundert mich nicht, denn die Möglichkeiten für den Bau von Windkrafträdern sind seither drastisch eingeschränkt!
Statt zu widerlegen, dass sie den Ausbau der Windkraft verhindern will, hat die Staatsregierung lediglich auf die bisherigen Erfolge bei Wasserkraft und Sonnenenergie verwiesen. Das eine hat mit dem anderen meiner Meinung nach jedoch in der Argumentation wenig zu tun! Warum wir auch die Windkraft für eine zielführende Energiewende brauchen, habe ich in einem weiteren Blog für Sie zusammengefasst!
Obwohl die Staatsregierung keine Sachargumente für die 10H-Regelung liefern konnte, hat das Verfassungsgericht unsere Klage abgewiesen. Diese Entscheidung ist meines Erachtens ein herber Rückschlag für die Energiewende, daher werden wir FREIE WÄHLER hier auch nicht nachgeben sondern uns weiterhin vehement für eine Verbesserung der Bedingungen für die Windkraft in Bayern einsetzen.
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