Unterschiedliche Erwartungshaltung und breitgefächertes Meinungsbild zur Umsetzung der Inklusion

23 Mai 2011

Unterschiedliche Erwartungshaltung und breitgefächertes Meinungsbild zur Umsetzung der Inklusion

Nicht nur die Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention zur Inklusion kommt in Fahrt, sondern auch die Diskussion darüber. Bei drei Veranstaltungen zu diesem Thema in der vergangenen Woche erlebte ich dabei die breite Vielfalt von „das ist noch viel zu wenig“ bis hin zu „passt mir bloß auf den Erhalt der Förderschulen auf“. Klar wurde mir dabei, dass in der Bevölkerung eine riesige Erwartungshaltung zu der Beschulung von Schülern/innen mit Behinderung in Regelschulen vorhanden ist. Überrascht war nun erst mal über eine Zahl aus dem Schulamtsbereich München-Land. Dort haben sich bereits 679 Schülerinnen und Schüler aus Förderschulen für das nächste Jahr für die inklusive Beschulung an Regelschulen angemeldet. Das entspricht rund vier Prozent des Gesamtschülerpotentials  in diesem Schulamtsbezirk und liegt etwas unter meiner persönlichen Einschätzung. Ich hatte als Richtzahl einmal 10-15 Prozent geschätzt.

Umso interessanter ist die Bewertung des Gesetzentwurfes der interfraktionellen Arbeitsgruppe. Während bei einer Diskussionsveranstaltung in Ringelai im Bayerischen Wald die Bedenken vor einer zu weiten Öffnung der Regelschulen und den Folgen für Kommunen und Landkreisen in punkto Kosten, aber auch die Gewährleistung der Förderqualität oben anstanden, war das Urteil der Vertreter von Verbänden und Organisationen bei der Anhörung im Bayerischen Landtag genau gegensätzlich. Herbe Kritik an dem viel zu schwach ausgelegten Inklusions-Gesetz hagelte es hierbei vor allem von Elternverbänden und Sozialverbänden. Da war es nahezu Balsam auf die Seele, dass bei einer Tagung an der Evangelischen Akademie in Tutzing auch die Rechtsauffassung noch einmal in den Fokus genommen wurde. Demnach stellt der wichtige Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention lediglich einen „subjektiven Rechtsanspruch auf Zugang zur Regelschule, aber nicht auf besondere Maßnahmen dar“.  Da muss ich sagen, dann sind wir in Bayern eigentlich schon sehr weit gekommen mit dem Gesetzentwurf, denn der beschreibt „besondere Maßnahmen“.

Es ist geschafft. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention zur Inklusion wurde von der interfraktionellen Arbeitsgruppe, der auch ich als Vertreter der Freien Wähler angehöre, der Öffentlichkeit vorgestellt.



Wie dem auch sei, das Inklusionsthema wird uns noch sehr, sehr lange beschäftigen. So wollen etwa der Bayerische Gemeinde- und Städtetag gegen den Gesetzentwurf klagen, da sie das Konnexitätsprinzip, wonach der, der ein Gesetz erlässt auch zahlen muss, nicht gewährleistet sehen. Und so ganz Unrecht haben die kommunalen Spitzenverbände nicht, denn explizit ist im Artikel 24 auch die davon die Rede, dass die Umsetzung der UN-Konvention „Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen“ sei. Demnach wäre eine Drittelung der Kosten für Berlin, München und die jeweilige Kommune die logische Folge.

Insofern bin ich gespannt auf die nächsten Wochen und Monate und eine hoffentlich interessante Blog-Diskussion. Was halten Sie von der Inklusion, also der Beschulung von benachteiligten und behinderten Kindern und Jugendlichen in der Regelschule?


 

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