Strafanzeigen gegen Landesbank-Vorstandsmitglieder zielführend

17 Juni 2011

Strafanzeigen gegen Landesbank-Vorstandsmitglieder zielführend

Die Geschehnisse um die Bayerische Landesbank begleiten uns nun schon seit Beginn unseres Daseins im Bayerischen Landtag. Auf unser Drängen hin wurde bekanntlich ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, der in den vergangenen zwei Jahren akribisch, aber – so hatte man den Eindruck - zuweilen zahnlos agierte. Umso erfreulicher, dass sich nunmehr doch sukzessive in dieser scheinbaren ‚never ending story‘ ein bisschen Gerechtigkeit einzustellen scheint. Nachdem bereits vor Wochen gegen die Verwaltungsräte Anzeige erstattet worden war, hat nunmehr die Staatsanwaltschaft vom Landgericht München I acht ehemalige Vorstandsmitglieder wegen schwerer Untreue und Korruption angeklagt. Der strafrechtlich relevante Schaden beträgt 624 Millionen Euro.

Im Nachhinein war es meiner Meinung nach völlig richtig, dass wir Freien Wähler zusammen mit der SPD unter Anführung unseres Landesbank-Experten Bernhard Pohl im Dezember 2009 Strafanzeige gegen Vorstand und Verwaltungsrat der Bayern LB wegen des Verdachts der Untreue gestellt haben. Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben unseren Verdacht bei den Vorständen bestätigt. Deshalb kam es nun zur Erhebung der Anklage.

In diesem Zusammenhang möchte ich einmal das aufopferungsvolle Wirken von meinem Fraktionskollegen Pohl herausstellen, der sich als Jurist die Materie derart einverleibt hat und hier intensiv – oft auch gegen massiven Widerstand der übrigen Fraktionen – Impulse gesetzt hat. Aber auch die zuständige Sondereinheit bei der Staatsanwaltschaft ist ihrer Aufgabe gerecht geworden und hat gezeigt, dass auch und gerade bei schwerwiegenden Fällen hart durch gegriffen wird. Das Sprichwort ‚Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen‘ gilt nicht im Fall der BayernLB.

Nicht nachvollziehbar ist für mich hingegen die Tatsache, dass die Verwaltungsräte offensichtlich nicht angeklagt werden. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass die Anzeige der FREIEN WÄHLER richtig war, denn in dem teuersten Finanzskandal der bayerischen Geschichte muss das Verhalten aller Verantwortlichen überprüft werden. Es wäre fatal, wenn man den beteiligten Politikern einen Persilschein ausgestellt hätte. Wenn nach Abschluss der Ermittlungen gegen die Verwaltungsräte kein Tatverdacht besteht, muss das Verfahren eingestellt werden, wie bei jedem anderen Staatsbürger auch. Wichtig ist, dass es hier kein Sonderrecht für Politiker gegeben hat. Genauso intensiv, wie sich die Staatsanwaltschaft dieses Themas angenommen hat, müssen nun auch die Zivilgerichte arbeiten. Deswegen bleibt unsere Forderung, den kompletten damaligen Vorstand und Verwaltungsrat auf Schadensersatz zu verklagen, unvermindert bestehen.

Die ‚never ending story‘ geht weiter.



 

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