Ortsumgehung Rieneck – Klage liegt beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof

6 Dezember 2011

Ortsumgehung Rieneck – Klage liegt beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof

Wird der Bau der Umgehungsstraße in Rieneck eine Never-Ending-Story? Wir alle hoffen es im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Spessartstädtchens nicht. Mehr als ein Jahrzehnt kämpfen dort Befürworter einer Umgehungsstraße, die den Ort durchschneidet, gegen die Gegner, die eine so genannte Tunnellösung, die Rieneck tatsächlich „umgehen“ würde, wollen. Momentan hat die gegnerische Bürgerinitiative „Mit Sinn und Verstand“ eine Klage gegen den Planfeststellungsbescheid am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof laufen. Ortsbürger haben mich gebeten einmal nachzuhören, wie der Verfahrensstand sei. Dem bin ich gerne nachgekommen und erhielt sehr zügig Auskunft.

Zuletzt war deshalb im Spessartstädtchen etwas Unruhe in der Bevölkerung und im Stadtrat aufgekommen, weil nun monatelang keinerlei Verfahrensstand nach außen gedrungen war. Jedenfalls ist folgender Sachstand festzustellen: Nachdem der Schriftsatz zur Klage gegen das Urteil vom 30.11.2009 am 22. Juni 2011 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit der entsprechenden Begründung des Klägers eingegangen ist, wurde - um das Verfahren in Gang zu setzen - seitens des BayVGH vom Freistaat als dem Beklagten eine entsprechende Gegenäußerung angefordert. Nur die lässt derzeit noch auf sich warten und solange diese fachliche Expertise des Freistaates nicht vorliegt, kann über die Zulassung des Verfahrens NICHT entschieden werden.

Die Sachlage stellt sich – wie nicht anders zu erwarten war - auch für das BayVGH als sehr komplex dar. So ist allein das Urteil aus der 1. Instanz bekanntlich sehr umfangreich. Insofern ist die subjektiv empfundene lange Zeitdauer, die bisher vergangen ist ohne dass nach außen hin etwas passiert ist, durchaus nachvollziehbar und wie mir meine Kollegen Juristen aus der Fraktion berichten nicht ungewöhnlich („ein halbes Jahr ist normal“). Derzeit ist also der Freistaat am Zug und solange kann am BayVGH nichts weiter gehen.

Das muss man so akzeptieren und erfahrungsgemäß wird ein „Nachbohren“ in diesem Fall auch nicht weiterführen, weil natürlich der Freistaat die Sachlage sicher tausendprozentig überprüfen wird, um eine Zulassung der Klage zu verhindern. Dies sollte man als vernünftigerweise in beiderseitigem Interesse abwarten. Zum einen steht in unserem demokratischen Staat jedem der Klageweg zu und zum anderen würde der Weg einer Klage erneut die Zeitschiene erheblich nach hinten verzögern. Wie auch immer die Entscheidung fällt, sie muss nachvollziehbar sein!

Wie sieht der weitere Ablauf aus? Wenn die Begründung des Freistaates beim BayVGH eingeht, erfolgt eine Prüfung auf Zulassung der Klage. Sollte diese zugelassen werden, sprich rechtskräftig werden, dann erfolgen die einzelnen Schritte des Berufungsverfahrens. Je nachdem wie umfangreich diese sind – und in einem solchen komplexen Verfahren ist dann u.a. mit einer Augenscheinnahme zu rechnen – muss mit einem Verfahren u.U. von einem halben Jahr gerechnet werden. Insofern wird es interessant, wie oft die Ortsumgehung Rieneck noch bei mir auf Wiedervorlage erscheinen wird.

Wird der Bau der Umgehungsstraße in Rieneck eine NeverEnding Story? Wir alle hoffen es im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Spessartstädtchens Nicht! . Foto von Andreas Hermsdorf/ PIXELIO



 

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