Mindestlohn-Dringlichkeitsantrag zum Abbau von Dokumentationspflichten

9 Mai 2015

Mindestlohn-Dringlichkeitsantrag zum Abbau von Dokumentationspflichten

Manchmal ist es schwer, das politische Gebaren im Bayerischen Landtag zu verstehen. Mehr noch, es kann einen gelegentlich auch wütend machen. So geschehen ist das beispielsweise in dieser Woche bei der Debatte unseres Dringlichkeitsantrages zum Abbau der Dokumentationspflicht beim Mindestlohn. Da stellen sich die Redner der CSU minutenlang hin und schimpfen über die Unzulänglichkeiten des von ihren Parteikollegen in Berlin beschlossenen Mindestlohn-Gesetzes und stimmen am Ende gegen genau diese in unserem Dringlichkeitsantrag enthaltene Intention."Mit welcher CSU habe ich es heute zu tun?" fragte deshalb nicht zu Unrecht mein Fraktionskollege Thorsten Glauber.

Als Hintergrund muss man wissen: Vor zwei Wochen vertagte die CSU einen FREIE WÄHLER-Antrag zum Mindestlohn mit Verweis darauf, dass am darauf folgenden Wochenende im Koalitionsausschuss in Berlin ohnehin alles geklärt werde. Dort erwies sich die CSU jedoch als zahnloser Tiger und kam mit leeren Händen zurück. Diesmal durfte die Plenarsitzung im Bayerischen Landtag herhalten und sich das Klagelied der CSU zum Mindestlohn anhören, um im gleichen Atemzug die Ablehnung unseres Antrages  zum Abbau lebensfremder Dokumentationspflichten mitzuerleben.

Thorben Wengert  / pixelio.de

Thorben Wengert / pixelio.de



Lebensfremd vor allem deshalb, wenn man sich das Beispiel, das unser Fraktionsvorsitzender Hubert Aiwanger darlegte, vor Augen hält. Bekanntlich muss auch bei mithelfenden Familienangehörigen im elterlichen Betrieb alles dokumentiert werden. Und es ist einfach absurd, wenn bei einem landwirtschaftlichen Betrieb der Sohn zu Erntezeiten nach zehn Stunden die Mistgabel fallen lassen muss, nur weil er die Gesamtarbeitszeit überschreitet und die ausstehende Ernte nicht vollziehen kann. Dazu fällt mir nur ein, dass so ein Gesetz eben nur von einer Bundes-Sozialministerin gemacht werden kann, die 23 Semester Philosophiestudium hinter sich hat und der es an Lebenserfahrung mangelt.

Dennoch ist die Zweizüngigkeit der CSU schon bemerkenswert: Da gibt es einerseits die CSU, die in Berlin nichts entscheidet und andererseits die CSU, die in Bayern über ihr eigenes Versagen auf Bundesebene herum jammert. Kein Wunder, wenn die öffentliche Meinung über Politiker so schlecht ist, bei solchem Hin-und-Her kann einem nur schlecht werden!

Deshalb fordern wir FREIEN WÄHLER die CSU auf, ihre angebliche Haltung zum Mindestlohn endlich auch in Berlin durchzusetzen. Dazu zählen die Streichung der Dokumentationspflichten für Minijobs und eine klare Abgrenzungsregelung für Ehrenamtliche auch außerhalb des Sports sowie die Streichung der Auftraggeberhaftung für Subunternehmer. Außerdem ist uns die Reduzierung der sonstigen Dokumentationspflichten wichtig – insbesondere durch Absenkung der Einkommensgrenze von 2.958 Euro pro Monat, ab der Dokumentationspflichten entfallen. Des Weiteren müssten in Familienbetrieben mitarbeitende Angehörige vom Mindestlohn ausgenommen und die Auftritte bewaffneter Zöllner vor Kunden entschärft werden.

Unseren Dringlichkeitsantrag zu den Dokumentationsplichten im Landtag haben die CSU, SPD und GRÜNE („die Dokumentation ist wichtig und darauf kann nicht verzichtet werden“) heute abgelehnt. Wir werden weiter am Ball bleiben und deshalb ein ganzes Antragspaket in den Bayerischen Landtag einbringen. Vielleicht stimmt ja das nächste Mal die „andere“ CSU ab – dann für unsere Anträge.


 

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