In den letzten Wochen ist das Thema der europäischen Einlagensicherung immer wieder in den Fokus gerückt und es wurde kontrovers diskutiert. Generell bedeutet Einlagensicherung, dass der Kontoinhaber im Falle eines Bankenausfalls geschützt wird und ihm die Bankeinlage bis zu einer bestimmten Höhe zurückgezahlt wird.
In Mitgliedstaaten der EU ist heute durch nationale Einlagensicherungssysteme garantiert, dass bis 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank gesichert sind. Da sich deutsche Kreditinstitute im Laufe der Jahre einen ansehnlichen Sicherungsfond angelegt haben, ist die Diskussion über eine Änderung der Einlagensicherung hitzig. Im Vergleich zur nationalen Einlagensicherung sieht die europäische Einlagensicherung eine europaweite Haftung vor.
Bereits im Oktober hat die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion einen Antrag gegen die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in Europa eingebracht. Wir haben die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundes- und europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass künftig sämtliche Bestrebungen nach einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherungen abgelehnt werden. Es kann schließlich nicht angehen, dass die über Jahre zum Schutz der Kundeneinlagen im Rahmen bestehender Instituts- und Einlagensicherungssysteme gebildeten Sicherungsmittel, insbesondere bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen, für eine grenzüberschreitende Haftung für Kreditinstitute mit unterschiedlichen bzw. teils risikobehafteten Geschäftsmodellen herangezogen werden.
Die Umsetzung solcher Pläne würde letztlich bedeuten, dass deutsche Sparer zur Rettung ausländischer Banken herangezogen werden können. Das wollten wir FREIE WÄHLER unbedingt verhindern. Erfreulicherweise wurde dem Antrag im zuständigen Ausschuss auch einstimmig zugestimmt. Umso befremdlicher ist es, dass die CSU nun einen inhaltsgleichen Dringlichkeitsantrag ins Plenum eingebracht hat. Wieder einmal übernimmt die CSU damit die guten Ideen der FREIEN WÄHLER und verkauft sie als ihre eigenen! Es zeigt aber einmal mehr, wie wichtig wir FREIEN WÄHLER deshalb für die Landespolitik sind.
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