Klare Absage an eine Bürgerenergiewende der „Großen Koalition“ im Landtag

4 April 2014

Klare Absage an eine Bürgerenergiewende der „Großen Koalition“ im Landtag

GroKo jetzt auch in Bayern Diesem Eindruck konnte man sich bei der Diskussion über die Reform des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) nicht verwehren. Wir FREIE WÄHLER stellen enttäuscht fest, dass sich CSU und SPD bei der Debatte im Bayerischen Landtag darauf beschränkt haben, den EEG-Entwurf der Bundesregierung zu feiern. Da hätte ich mir hier schon deutlich konstruktivere Beiträge erwartet und nicht die Fortsetzung des GroKo-Kuschelkurses in Bayern, zumal wir uns mit unserem Dringlichkeitsantrag für die Rettung der dezentralen Bürgerenergiewende eingesetzt haben. Und damit auch klar gegen die Pläne der Großen Koalition ausgesprochen haben, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2017 abzuschaffen und durch ein Ausschreibungsmodell zu ersetzen. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. In Konsequenz bedeutet dies, dass somit künftig also eine Behörde vorgibt, wie viele erneuerbare Energien pro Jahr ans Netz gehen dürfen. Das ist wie bei den Fünfjahresplänen in China. Und die gleichen Personen, die dieses Modell wollen, bezeichnen das EEG als planwirtschaftlich. Das ist absurd!




Guenter Hamich  / pixelio.de

Guenter Hamich / pixelio.de


Wir FREIE WÄHLER forderten weiterhin, endlich die völlig aus dem Ruder gelaufenen Ausnahmeregelungen für Industriekonzerne zu begrenzen. Fast ein Viertel der gesamten EEG-Umlage ist mittlerweile nur auf Ausnahmeregelungen für die stromintensive Industrie zurückzuführen. Bezahlen müssen das alle übrigen Stromverbraucher – also Mittelstand, Handwerk sowie die privaten Haushalte, ein unerträglicher Missstand!


Hier nochmal die Kernforderungen unseres Dringlichkeitsantrages auf einen Blick:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)




  1. das EEG nicht wie im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen ab 2017 durch ein Ausschreibungsmodell ersetzt wird, wodurch Bürgerenergieanlagen aus dem Markt gedrängt werden;

  2. die Besondere Ausgleichsregelung (§ 41 EEG) auf diejenigen Industriebetriebe beschränkt wird, die tatsächlich strom- und exportintensiv sind;

  3. die EEG-Umlage für alle privilegierten Unternehmen um 90 Prozent im Vergleich zum Regelsatz der EEG-Umlage reduziert wird;

  4. der bei der Förderung von Strom aus Windenergieanlagen an Land vorgesehene Deckel von 2.400 bis 2.600 Megawatt (MW) installierter Leistung pro Jahr nicht auf den Bruttozubau, sondern auf den Nettozubau abzielt;

  5. der bei der Förderung von Strom aus Biomasse vorgesehene Deckel von 100 MW installierter Leistung pro Jahr auf 250 MW (netto) erhöht wird;

  6. auch künftig eine Vergütung für Energiepflanzen mit ökologischem Mehrwert gewährt wird;

  7. für den in Bestandsanlagen zum Eigenverbrauch erzeugten Strom weiterhin keine EEG-Umlage zu zahlen ist, soweit es sich um Strom aus erneuerbaren Energien handelt;

  8. Planungssicherheit gewährleistet wird.



 

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