Keine Stromtrasse „SUEDLINK“ im Sinn- und Bachgrund!

1 August 2014

Keine Stromtrasse „SUEDLINK“ im Sinn- und Bachgrund!

Alarm im Sinngrund und dem nördlichen Main-Spessart. Seit einigen Tagen ist klar, eine Stromtrasse soll den Sinngrund und Bachgrund bis nach Grafenrheinfeld durchqueren. Eine Nachfrage meinerseits bei der Firma TENNET, die für die Bundesregierung die Stromtrassen plant, gab letzte Gewissheit.


Insofern stehen die Alarmzeichen auf rot, denn mehrere mögliche Stromtrassen durch das Sinntal nach Gemünden und weiter in den Bachgrund würden den Tod für jeglichen Tourismus in unserer Region bedeuten. 80 Meter hohe Strommasten, eine 35 Meter breite Trasse, das sind die Alternativ-Planungen von TENNET nachdem der Widerstand im Landkreis Bad Kissingen groß ist. Die Pläne der Bundesregierung,  in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur und dem Stromtrassenbauer TENNET eine Höchstspannungsstromtrasse von Wilster nach Grafenrheinfeld zu bauen, sind in den vergangenen Monaten bisher nur auf Proteste bei den Anliegern entlang des geplanten Trassenverlaufs an der BAB 7 im Landkreis Bad Kissingen gestoßen. Nunmehr steht für mich spätestens nachdem die Alternativtrassen-Planung durch TENNET auf meine Nachfrage hin bestätigt wurde, fest, dass es jetzt auch öffentlichen Widerstand im Landkreis Main-Spessart geben muss.




TENNET / suedlink.tennet.eu/fileadmin/tennet/Downloads/trassenkorridore/Kompakt_3_140218_0452_Eignung.pdf

TENNET / suedlink.tennet.eu/fileadmin/tennet/Downloads/trassenkorridore/Kompakt_3_140218_0452_Eignung.pdf


Eher durch Zufall habe ich erfahren, dass TENNET eine Alternativtrasse entlang der Eisenbahnstrecke im Sinngrund bis Gemünden und dann weiter entlang des Bachgrunds mit diesen 80 Meter hohen Masten in Erwägung zieht. Das ist doch ein Irrsinn in diesem engen Tal überhaupt auf die Idee zu kommen dort eine solche Leitung entlang führen zu wollen. Mittlerweile ist sogar neben einer 500 kV Wechselstromleitung von einer weiteren, parallel verlaufenden 380 kV-Gleichstromleitung die Rede. Dass die Main-Spessarter Region im Sinngrund und entlang des Maintals auch als Alternativtrasse in Erwägung gezogen wird, ist bisher aber noch nicht weiter durch das ausführende Unternehmen TENNET an die kommunalpolitischen Entscheidungsträger der Region herangetragen worden.


Auf meine Nachfrage  hin bestätigte TENNET diese Idee und schreibt: ‚In Bayern ist eine Korridorführung im Sinntal, die entlang der 110-kV-Bahnstromlinie verläuft, ein solch alternativer Trassenkorridorabschnitt. Auch im Zuge unseres Projektdialogs ist die Sinngrund-Alternative in vielen Hinweisen ins Spiel gebracht worden.’ Für mich sind diese Aussagen ein Alarmsignal. Hier müssen sich die Bürgermeister und der Kreistag schnellstmöglich positionieren um diese völlig überflüssige Stromtrasse zu verhindern. Wir müssen ein Netzwerk an Widerstand aufbauen, ähnlich wie es im Landkreis Bad Kissingen bisher geschehen ist.




Lupo  / pixelio.de

Lupo / pixelio.de


Bereits vor Wochen habe ich deshalb die Bürgermeister der Sinngrundgemeinden informiert, die daraufhin auch teilweise der Mitgliederversammlung der Bürgerinitiative „Sinntal gegen die Stromtrasse“ in Römershag am vergangenen Montag beiwohnten, und hoffe nun auf eine schnelle Reaktion trotz der Urlaubszeit. Denn bereits bis Ende August könnte TENNET Nägel mit Köpfen machen und die Alternative Trasse durch den Sinngrund bei den nächsten „Bürgerdialogen“, die Anfang September in den betroffenen Regionen durchgeführt werden sollen, vorstellen. Außerdem verlange ich von TENNET den Menschen im Sinngrund und Maintal die Pläne schnellstmöglich offen zu legen und mit den Kommunalpolitikern und Mandatsträgern vor Ort im Landkreis Main-Spessart in Kontakt zu treten.


Für mich ist nach wie vor seitens der Bundesregierung nicht überzeugend nachgewiesen, dass diese Stromtrassen nötig sind. Vielmehr setzte ich auf regionale und dezentrale regenerative Energieversorgung, wie es auch die BI Sinntal vorschlägt, da auch Mindestabstandsgrenzen trotz möglicher Erdverkabelung (200 Meter zu offener und 400 Meter zu geschlossener Bebauung) nicht eingehalten werden können.



 

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