Jugendliche profitieren vom Begleiteten Fahren und Führerschein ab 17

20 April 2012

Jugendliche profitieren vom Begleiteten Fahren und Führerschein ab 17


Einen hochinteressanten Erfahrungsaustausch zur Verkehrssicherheit in Bayern hatte unsere Fraktion in dieser Woche mit der Landesverkehrswacht. Dabei standen aufgrund der aktuellen Diskussion zwei Themen besonders im Fokus. Zum einen der Führerschein mit 16 und die Ausnahmegenehmigung für 17jährige sowie der Gesundheitstest für Senioren.



Während ich persönlich bei Letzterem keinen direkten Handlungsbedarf sehe und frühestens ab der Ruhestandsgrenze mit 65 Jahren mir einen solchen Gesundheitstest im Fünfjahres-Rhythmus vorstellen könnte, schreit es bei den Jugendlichen förmlich nach Handlungsbedarf.



Bereits vor längerer Zeit hatte ich mich hierzu nach zwei parlamentarischen Anfragen  geäußert: Die Möglichkeit mehr Ausnahmegenehmigungen für 17-jährige Jugendliche, die zum Arbeitsplatz oder dem Weg zur Berufsschule auf das Kraftfahrzeug angewiesen sind, sollte deutlich weniger regulativ von den Regierungsbehörden gehandhabt werden. Das Thema hat damals sogar die MAIN POST Titelseite geziert und aufgrund dieser weitreichenden Forderung wurde ich gleich vom Kommentator als „Freier Wühler“ bezeichnet.



Da kann ich jetzt knappe vier Monate später nur Grinsen, denn selbige Zeitung hat sich nun bei dem seit Tagen virulenten Themas Führerschein mit 16 deutlich weniger geziert. Wie dem auch sei, ich halte den Führerschein mit 17 in Ausnahmefällen nach wie vor für eine hocheffiziente Sache, um damit Jugendlichen bei der Ausbildung zu helfen. Denn in den ländlichen Räumen macht der schlecht ausgebaute öffentliche Personennahverkehr in vielen Fällen einen frühen Arbeitsbeginn oft unmöglich und schränkt damit die Berufschancen der Jugendlichen erheblich ein.



Umso erfreulicher war die Tatsache, dass wir hier auch von den Vertretern der Landesverkehrswacht Unterstützung bekamen. Zumal eines auch deutlich zu Tage tritt: Jugendliche sind bei Verkehrsunfällen nicht überproportional beteiligt. Bei den insgesamt 350 667 Verkehrsunfällen in Bayern im Jahr 2011 gab es 70 277 Verletzte, 780 Getötete und davon waren 225 „junge Fahrer“ (Alter 18-24). Auch die Zahlen für Fahranfänger, die an Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren, gingen um 0,9 Prozent zurück, während sie bei den Unfällen mit Seniorenbeteiligung um elf Prozent angestiegen sind.


Auch für das „Begleitete Fahren“ im Alter von 17 kann festgestellt werden, dass dadurch sowohl das Anfängerrisiko als auch das Jugendlichen-Risiko reduziert werden konnte. Und auch die Jugendlichen profitieren davon, je länger sie es praktizieren. Die Teilnehmer am „Begleiteten Fahren“ verstoßen signifikant seltener gegen Verkehrsregeln und verursachen deutlich weniger Unfälle.



Als Fazit kann man also sagen, dass die Jugendlichen mit ihren „Privilegien“ deutlich sorgsamer umgehen als dies vielfach „gefühlt“ in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Deswegen hätte ich auch unter den Voraussetzungen, dass der Führerschein mit 16 nur zu Berufs-, Arbeits- oder Studienzwecken verwendet werden darf, grundsätzlich nichts einzuwenden. Wenn man damit die Jugendlichen unterstützen kann, dann erfüllt eine solche Regelung ihren Zweck.





Vielleicht dürfen auch 16-jährige Jugendliche demnächst den Weg zur Arbeit mit dem Auto fahren. Foto: Helene Souza/ PIXELIO



 

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