Intransparente Politik der Staatsregierung

22 August 2014

Intransparente Politik der Staatsregierung

Arbeitsstatistik des bisherigen Landtags deutet auf intransparente Politik der Staatsregierung hin


Die Sommerpause bildet für den Bayerischen Landtag auch stets eine Art Standortbestimmung. Was wurde im abgelaufenen ersten Jahr der 17. Legislaturperiode erreicht, welche Gesetze auf den Weg gebracht? Dabei dient naturgemäß die Anzahl der eingebrachten Anträge und Gesetzentwürfe als Anhaltspunkt und die Vorjahreszahlen als Vergleichsmaßstab.  So fällt auf, dass 2014 die Zahl der vorliegenden Gesetzentwürfe mit  42 deutlich hinter der Anzahl an Gesetzentwürfen zum gleichen Zeitpunkt in der 16. Wahlperiode mit damals 56 zurückliegt. Interessant dabei auch die Gemeinsamkeiten bei der parlamentarischen Arbeit. So wurden nur acht eingebrachte Gesetzentwürfe, also ein Fünftel, auch angenommen. Davon wiederum wurden 4 Gesetzentwürfe ohne Gegenstimmen beschlossen. Das sind 50 % der angenommenen Gesetze.




rudolf ortner  / pixelio.de

rudolf ortner / pixelio.de


Anders zeigt sich das Bild bei der Zahl der Anträge der 17. Legislaturperiode. Standen in der vorherigen  Wahlperiode am 31.7.2009 exakt 794 Anträge zu Buche, so sind zum 31.7.2014 bisher genau 1.000 Anträge im Bayerischen Landtag beraten worden. Im Plenum wurden davon 455 abgelehnt und 64 für erledigt erklärt. Von den 262 im Plenum angenommen Anträgen wurden 208 ohne Gegenstimmen beschlossen. Das sind 79,4 % aller angenommen Anträge bzw. 26,6 % der 781 abschließend beratenen Anträge.


Interessant sind auch die Zahlen der beschlossenen Anträge und Gesetzentwürfe der Opposition. Von diesen Anträgen und Gesetzentwürfen die von der Opposition vorgelegt wurden (ohne interfraktionelle Initiativen mit Beteiligung der CSU) wurden 172 angenommen. Das entspricht 63,7 % der insgesamt 270 angenommenen bzw. 21,6 % der 795 bisher abschließend beratenen Gesetzentwürfe und Anträge. Von den 17 interfraktionellen Anträgen und Gesetzentwürfen mit Beteiligung der CSU wurden 13 angenommen, einer für erledigt erklärt und 3 sind noch unerledigt.


Über den Arbeitseifer der Parlamentarier gibt immer auch die Anzahl der Schriftlichen Anfragen Aufschluss. Hier war ich im Übrigen in der vergangenen Legislaturperiode „Anfragen-König“, was stets bei den anfragemüden Kollegen der CSU für Aufregung sorgte. Jedenfalls waren bis zum 31.7.14 sage und schreibe schon 697 Schriftliche Anfragen druckgelegt. Das entspricht nahezu der doppelten Anzahl vom Vergleichszeitraum der Vor-Wahlperiode, damals waren es 329 Schriftliche Anfragen.


Diese vermehrte Aktivität von uns Parlamentariern zeigt sich auch in der Zahl der vergebenen Drucksachennummern zum 31.7.14: 2.853. In der 16. Wahlperiode waren es zum gleichen Zeitpunkt 1.978, obwohl damals fünf Fraktionen im Landtag vertreten waren.


Das vermehrte Nachfrage-Bedürfnis von uns Abgeordneten lässt zumindest kein gutes Bild auf die Arbeit der Staatsregierung zu, denn in der Regel dienen Nachfragen der Aufklärung, die folglich von der Regierung zuvor zu wenig betrieben wurde. Denn in der Tat ist es so, dass uns Abgeordneten zu viele Informationen seitens der Ministerien vorenthalten werden und wir als Oppositions-MdLs nahezu gezwungen sind, uns manche Informationen auf diesem Weg zu holen. Insofern ist dieses vermehrte Nachfragen eigentlich im Grunde der Hinweis auf eine intransparente Regierungspolitik.


Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht  sowohl zur parlamentarischen Arbeit als auch zum Abstimmverhalten der Fraktionen.



 

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