Geringer Zuwachs der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Öffentlichen Dienst

13 Dezember 2011

Geringer Zuwachs der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Öffentlichen Dienst

Jedes Jahr bekommen wir im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes den Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat. Einmal mehr zeigen die Zahlen eine wenn auch nur marginale Steigerungsrate um ganze 0,07 Prozent auf nunmehr 5,64 Prozent. Damit ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtquote von fünf Prozent wie schon in den vergangenen fünf Jahren erreicht. Dennoch gibt es keinen Grund Lobeshymnen loszutreten.

Im Ausschuss habe ich diesen Aufwärtstrend in meiner Stellungnahme durchaus gewürdigt. Jedoch ist dies auch der geringste Zuwachs der letzten Jahre. Gerade in Zeiten der Inklusion sollte man meiner Meinung nach schneller vorankommen. Deswegen habe ich in Frage gestellt,  ob die ergriffenen Maßnahmen wirklich wirksam sind. So finde ich es bedauerlich, dass ausgerechnet die Kultus- und Wissenschaftsministerien, die beide für die Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion derzeit an vorderster Front gefragt sind, die 5%-Pflichtquote nach wie vor nicht erfüllen. Gerade diese beiden Ministerien sollten im Hinblick auf die Inklusion eine Vorreiterrolle spielen. Der Fehler liegt deshalb meines Erachtens im System. Es braucht verstärkte Anstrengungen und neue Initiativen.

So reicht es nicht aus darauf zu hoffen, dass beispielsweise in der Lehrerbildung auch mehr Schwerbehinderte ein Studium aufnehmen, sondern es braucht Anreize und Rahmenbedingungen, dass Schwerbehinderten auch die problemlose Aufnahme eines Studiums möglich gemacht werden kann. Vielleicht wird jetzt der eine oder andere schlucken und sich fragen, wie beispielsweise ein Blinder oder auch ein Hörgeschädigter als Lehrer tätig sein kann. Da habe ich sehr gute eigene Erfahrung an meiner früheren Schule mit einem hörgeschädigten Kollegen und einer gehörlosen Kollegin gemacht, die sich nahtlos in das Unterrichtsgeschehen eingefunden haben und eine Belebung für die Schule darstellten. Deshalb müssen wir für behinderte Menschen eine Art Willkommenskultur schaffen und bisher zweifelsohne vorhandene Hürden abbauen.

So habe ich kritisiert, dass allein das Auflegen eines Flyers, der dann in irgendwelchen Regalen steht und nicht direkt Schwerbehinderte anspricht, der Problematik nicht entspricht. Vielmehr gilt es unter den Schwerbehindertenverbänden zu werben für den Öffentlichen Dienst. Erfreulich ist zumindest, dass das Volumen der Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen gestiegen ist. Diese waren in den beiden vergangenen Jahren bedauerlicherweise zurückgegangen. Es handelt sich hier um einen wichtigen Punkt, um behinderte Menschen in den Arbeitsprozess einzubinden. Auch hier sind einige Ressorts im Freistaat wenig vorbildlich. So hat beispielsweise das Wirtschaftsministerium für lächerliche 905,22 Euro Werkstattaufträge vergeben, der Oberste Rechnungshof gar nur für 568,49 Euro. Auch der Landtag selbst stellt mit 1817,61 Euro an Werkstattaufträgen kein Ruhmesblatt dar.
Verstärkt brauchen wir Anstrengungen und neue Initiativen, um Hürden abzubauen und eine Willkommenskultur im Öffentlichen Dienst für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Foto von S. Hofschlaeger/ PIXELIO


 

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