FREIE WÄHLER fordern Informationszugangsgesetz in Bayern

15 November 2014

FREIE WÄHLER fordern Informationszugangsgesetz in Bayern

Transparenz von Entscheidungen herzustellen und den Bürgerinnen und Bürgern einen allgemeinen und voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um die Menschen bei politischen Entscheidungen mitzunehmen. Egal, ob auf kommunalpolitischer Ebene im Gemeinde-, Stadtrat oder im Kreistag, aber auch auf landes- oder bundespolitischer Ebene müssen Sachverhalte für den Bürger nachvollziehbar sein. Dazu gehört es auch, dass unsere Behörden proaktiv bestimmte Informationen veröffentlichen so dass der Informationszugang nicht zu einem Gnadenakt wird.


Dass dies oft auch im „Kleinen“ vor Ort schon ein Problem darstellt, davon musste ich bei einem Besuch eines FREIE WÄHLER-Ortsverbandes in Unterfranken Kenntnis nehmen. Bürgermeister oder Kommunalverwaltungen, die Informationen zurückhalten, um sich damit ggf. einen Informationsvorsprung zu verschaffen oder aber bewusst Informationen zu verheimlichen, sollten nach Auffassung von uns FREIEN WÄHLERN endlich der Vergangenheit angehören. Deshalb ist für uns die Einführung eines Informationszugangsgesetzes auch in Bayern dringend erforderlich, um die Menschen im Freistaat besser einzubinden, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern, die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern und die Akzeptanz staatlichen Handelns zu stärken.




Thorben Wengert  / pixelio.de

Thorben Wengert / pixelio.de


Deshalb haben wir einen entsprechenden Gesetzvorschlag in den Landtag eingebracht. Umso bedauerlicher ist die Tatsache, dass die Regierungsmehrheit dies ablehnte. Diese ablehnende Haltung der CSU zeigt für mich leider einmal mehr, dass die Staatsregierung an wirklicher Transparenz und Bürgernähe überhaupt nicht interessiert ist.  Anstatt selbst einmal konstruktive Vorschläge zu bringen, schiebt die CSU Scheinargumente vor und sieht Probleme, wo überhaupt gar keine existieren.


So steht von Seiten der CSU der Vorwurf im Raum, der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER widerspreche in einigen Punkten den Schutznormen des Bundesdatenschutzgesetzes. Das ist nicht nur lächerlich, das ist eine Ausrede. Wenn das so wäre, dann würden ja elf Bundesländer und der Bund mit ihren Informationsfreiheitsgesetzen gegen den Datenschutz verstoßen. Fakt ist: ein voraussetzungsloser Anspruch auf Informationszugang bedeutet nicht automatisch einen bedingungslosen Informationszugang. Und ich verspreche eines: Das war sicherlich nicht unser letzter Versuch, dieses Demokratiedefizit in Bayern zu beseitigen.



 

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