Erste Anhörung zur Dienstrechtsreform

9 Februar 2010

Erste Anhörung zur Dienstrechtsreform

Die Anhörung zur neuen Dienstrechtsreform, dem größten Gesetzgebungsverfahren dieser Legislaturperiode, hat in dieser Woche bereits die Ausschuss-Mitglieder für Fragen des Öffentlichen Dienstes am Montag nach München einberufen.

Rund zwei Dutzend Experten aus dem Freistaat und verschiedenen anderen Bundesländern nahmen das rund 650 Seiten umfassende Werk kritisch unter die Lupe. Kernstück der neuen Dienstrechtsreform soll eine verstärkte Leistungsorientierung sein. Dabei ist der Verzicht auf die bisherigen vier Laufbahngruppen einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst zugunsten von sogenannten Qualifikationsebenen vorgesehen. Damit soll eine bessere Durchlässigkeit hinsichtlich der Aufstiegsmöglichkeiten gewährt sein.

Die neue Dienstrechtsreform wird den ÖD-Ausschuss nun mehrere Monate jeweils mit Sondersitzungen Dienstags und Donnerstags ausgiebig beschäftigen, ehe noch vor der Sommerpause das Gesetz verabschiedet werden soll, sodass es zum 1.1.2011 in Kraft treten kann. Erstmals wird das Dienstrecht dann keine Verordnung mehr sein, sondern ein Gesetz.


 

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