Der Fränkische Rechen darf gehisst werden

20 April 2012

Der Fränkische Rechen darf gehisst werden

Eine der spektakulärsten Petitionen meiner Zeit im Landtag behandelte in dieser Woche den sogenannten „Flaggenstreit“. Dabei geht es um die Zielsetzung von uns Franken am Tag der Franken an den öffentlichen Gebäuden neben der Deutschland und Bayernfahne auch den Fränkischen Rechen aufhängen zu dürfen.

Eigentlich müsste man meinen sollte dies in irgendeiner Weise doch möglich sein. Doch bisher hat der bayerische Amtsschimmel da kräftig gewiehert und dies bereits in einer vormaligen Petition zu Zeiten als die CSU noch alleine regierte, abgelehnt. Nunmehr konnte,  nachdem der unterfränkische Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU), der sonst keine Gelegenheit auslässt bei Reden irgendwelcher Art ‚unsere fränkische Identität‘ herauszustellen, zunächst dies ablehnte, im Nachschlag doch noch eine salomonische Lösung erzielt werden und die Vernunft siegte.

Die Halsstarrigkeit des Innenministeriums schien scheinbar aufgrund des großen öffentlichen Drucks auch von uns FREIEN WÄHLERN nicht weiter aufrecht erhaltbar. Die salomonische Lösung lautet, dass der Frankenrechen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auch an Behörden in Franken gehisst werden darf und damit nicht mehr unter die Bestimmungen der Flaggenverwaltungsordnung fällt. Eine gute Lösung wie ich finde!

Schon fast peinlich, was Staatssekretär Gerhard Eck für das Bayerische Staatsministerium des Inneren in seiner Begründung formulierte. Das Ansinnen stünde nicht  „im Einklang mit den flaggenrechtlichen Vorschriften“. Bei der Frankenfahne handle es sich „nach der durch Verfassung, Gesetz und Verwaltungsanordnung geprägten – Rechtslage (um) keine offizielle Staatsflagge; sie (könne) daher für die Beflaggung staatlich genutzter Gebäude nicht verwendet werden.“

Tatsächlich ist die Beflaggung staatlicher Gebäude weder durch die Verfassung noch durch ein Gesetz geregelt. Alleine mit der Verwaltungsanordnung über die Staatsflagge und die Dienstflagge an Kraftfahrzeugen liegt hierzu eine Regelung vor.




Foto: von Klaus M. [CC-BY-SA-3.0 (www.creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0), via Wikimedia Commons

Foto: von Klaus M. [CC-BY-SA-3.0 (www.creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0), via Wikimedia Commons



 

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