Das neue Polizeiaufgabengesetz: praktisch, schwammig, gut?

17 Mai 2018

Das neue Polizeiaufgabengesetz: praktisch, schwammig, gut?

In dieser Woche hat der Bayerische Landtag mit der Mehrheit der CSU-Fraktion die vieldiskutierte Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) beschlossen. Allen Demonstrationen im Freistaat und dem geschlossenen Widerstand der parlamentarischen Opposition zum Trotz (Berichterstattung siehe hier) , haben sich Staatsregierung und CSU bis zuletzt vehement jedem konsensorientierten Dialog verwehrt und keine der geforderten Anpassungen auch nur in Erwägung gezogen. Um das klarzustellen: Nicht alles am neuen Polizeiaufgabengesetz ist schlecht, jedoch sind an zentralen Stellen große Schwächen und Mängel deutlich zu erkennen. Ich möchte das PAG im Folgenden für Sie einordnen und deutlich machen, warum ich und viele andere Kollegen sich in der namentlichen Abstimmung im Maximilianeum letztlich gegen die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes in dieser Form gestellt haben.




 

Adäquate Antworten auf neue Herausforderungen und Problemstellungen


Beginnen wir bei einigen positiven Aspekten der Gesetzänderung. Diese lassen sich im Grunde im Kontext der Digitalisierung ausmachen. So darf die Polizei zukünftig beispielsweise in entsprechenden Fällen nicht nur die Daten auslesen, die auf einem sichergestellten Datenträger/Gerät abgespeichert sind, sondern auch solche, die in einer Cloud abgelegt wurden. Viele Experten halten diese Erweiterung der Befugnisse für eine längst überfällige und notwendige Neuerung.


Darüber hinaus können im Kontext von Fahndungen oder der Suche nach Vermissten zukünftig auch Drohnen und nicht nur Helikopter mit Video- und Wärmebildkameras ausgestattet werden. Auch dies darf als sinnvolle rechtliche Anpassung an die gegebenen technischen Möglichkeiten unserer Zeit gewertet werden.


Die hier exemplarisch genannten Neuerungen sind relativ spezifisch und können somit als punktuelle Novellierungen verstanden werden. Hier gibt es aus meiner Sicht auch wenig zu beanstanden. Die entscheidenden Mängel des Gesetzes lassen sich allerdings auf einer viel fundamentaleren Ebene verorten.



Der springende Punkt: die drohende Gefahr


Im Zentrum der Gesetzesänderung steht nämlich eindeutig die Einfügung der Gefahrenkategorie der drohenden Gefahr für bedeutende Rechtsgüter in Art. 11 Absatz 3 PAG. Artikel 11 des Polizeiaufgabengesetzes dient grundsätzlich der Bestimmung allgemeiner Befugnisse der Polizei. Hier wird unter anderem festgelegt, wann die Polizei zu bestimmten besonderen Maßnahmen berechtigt ist. Dabei geht es vor allem um Präventivmaßnahmen zur Vermeidung schwerer Straftaten wie beispielsweise dem Abhören von Telefongesprächen und anderen Überwachungsmethoden.


Mit der drohenden Gefahr als Erweiterung zum Begriff der konkreten Gefahr geht somit analog auch eine Ausdehnung polizeilicher Befugnisse einher. Dies ist insbesondere deswegen höchst problematisch, da dem Rechtsbegriff der drohenden Gefahr keine eindeutige Definition zugrunde liegt und er somit laut einer Vielzahl von Experten mindestens als schwammig zu bewerten ist. Eben darauf fußt auch die zentrale und massive Kritik am neuen PAG: Der Terminus der drohenden Gefahr mit all seiner Uneindeutigkeit kann schlicht und ergreifend nicht als zureichendes Kriterium für den Einsatz von Maßnahmen, die in die bürgerlichen Freiheitsrechte eingreifen, betrachtet werden.


Das ist kein Pappenstiel! Wir sprechen hier von subjektiven Rechten, die den Bürgern unseres Landes durch das Grundgesetz explizit zugesichert werden.  Insbesondere hierauf basieren unsere freiheitlich-demokratische Ordnung und pluralistische Gesellschaft.  Der Rechtsbegriff der drohenden Gefahr gefährdet aber im schlimmsten Falle die Persönlichkeitsrechte unbescholtener Bürger.



Vor vollendete Tatsachen gestellt


Vor allem auf diesen zentralen Mangel haben die tausenden Demonstranten, die in den vergangenen Wochen insbesondere in Bayerns Großstädten auf die Straße gingen, ebenso wie eine Vielzahl juristischer Experten immer wieder hingewiesen.  Staatsregierung und CSU haben sich mit der absoluten Mehrheit im Rücken die Ohren zugehalten und rigide durchregiert. Ob aus Angst vor der AfD oder als Beweis für eine starke Exekutive mit dem neuen Ministerpräsidenten Söder an der Spitze – wahlkampftaktisches Kalkül hat unzweifelhaft eine große Rolle dabei gespielt. Nach einer Umfrage von Sat.1 Bayern begrüßen allerdings nur 46 Prozent der bayerischen Bürger das neue PAG, 44 Prozent lehnen es ab. Eine solche Polarisierung der öffentlichen Meinung taugt daher auch bei weitem nicht, zur Verteidigung der Agitation von CSU und Staatsregierung. Gerade bei einem solch strittigen Sachverhalt wäre eine längerfristige intensive politische beziehungsweise öffentliche Debatte dringend notwendig gewesen. Bei den Christsozialen hat man lieber Nägel mit Köpfen gemacht und den Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Möglichkeit besteht, dass der Wähler diesen katastrophalen politischen Stil im kommenden Herbst entsprechend quittieren wird, ehe das Bundesverfassungsgericht früher oder später wahrscheinlich das bayerische PAG einkassiert (vergleiche beispielsweise Interview der SZ mit Rechtsprofessor Matthias Bäcker). Verschiedene Parteien und Verbände haben jedenfalls schon diverse Verfassungsklagen angekündigt.


Einen Überblick über die Voten der Abgeordneten bei der namentlichen Abstimmung zum PAG finden Sie hier.



 

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