Bürokratieabbau geht in Bayern voran

5 Februar 2011

Bürokratieabbau geht in Bayern voran

Sicher ist es ihnen auch schon oft so gegangen. Hier noch einen Antrag stellen, dort noch ein Formular ausfüllen und noch einige Zahlen für die x-te Statistik. Das Stöhnen über scheinbar überbordende Bürokratie wird an mich immer wieder bei Gesprächen mit Handwerkern, Unternehmern und auch Bürgermeistern heran getragen. Für uns Freie Wähler war dies Anlass genug bereits vor Weihnachten einen entsprechenden Antrag  „Bürokratieabbau in Bayern“ zu stellen. Gesagt getan! Doch bereits im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes (ÖD) erwartete uns ein scharfer Wind der Regierungskoalition und schnell kam zu unserem umfassenden Berichts- und Fragenkatalog der Vorwurf damit noch mehr Bürokratie aufzubauen auf. So beschränkten wir den Antrag zunächst auf einen von allen Fraktionen mitgetragenen Besuch der Zentralen Normprüfungstelle der Staatskanzlei.

Beim Besuch in der Staatskanzlei erwartete mich dabei eine Vielzahl von interessanten Informationen, die ich ihnen nicht vorenthalten möchte. Diese Normprüfungsstelle wurde 2003 durch den damaligen Ministerpräsidenten Stoiber eingerichtet mit dem Ziel bei den Rechtsgrundlagen der Normprüfung die Verfahren der Normsetzung „Die Regulierung … auf das zwingend gebotene Maß zu beschränken“. Diese furchtbare Formulierung meint nichts anderes als die Gesetzesentwürfe und Rechtsverordnungen so einfach und verständlich wie möglich zu halten. Als Vergleich dienen hier drei Beispiele an denen dies deutlich wird. Die EU-Verordnung zur Herstellung von Karamellbonbons hat 25 911 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter und die zehn Gebote 287 Wörter.

Lediglich 11 von 16 Bundesländern haben eine derartige Normprüfungsstelle und auch die Bundesregierung nach dem Vorbild Bayerns seit 2006. Der Erfolg gibt dieser Stelle in der Staatskanzlei durchaus Recht denn seit 2003 kam es bei den Gesetzen zu einem Abbau von 346 auf nunmehr nur noch 258 Gesetze, sprich eine Reduzierung um 25 Prozent. Bei den Verordnungen ist die Zahl des Bürokratie-Abbaus noch höher und liegt bei 42 Prozent von ehemals 1162 auf 674.

Nun haben wir alle den Eindruck, dass davon nichts zu spüren ist, eher ganz das Gegenteil. Dies liegt aber an der Tatsache, dass der überwiegende Großteil der Zuständigkeiten in der Gesetzgebung und den Verordnungen auf Bundesebene liegt. So hat sich die Bundesregierung mit dem Programm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ das stolze Ziel die Bürokratiekosten bis Ende 2011 um 25 Prozent zu senken gegeben. Ein durchaus lohnenswertes Ziel, wie man mir auf Nachfrage erläuterte, denn die Bürokratiekosten für die Bundesgesetzgebung belaufen sich jährlich auf 50 Milliarden (!) Euro während die Landesgesetzgebungs-Bürokratiekosten gerade einmal zwischen 2-3 Millionen Euro liegen.

Deshalb ist es eine wichtige Aufgabe, dass hier auf Bundesebene angesetzt wird, denn dort liegt gewissermaßen die „Bürokratie“ vergraben, die uns allen scheinbar so zum Stöhnen Anlass gibt. Aber ungeachtet dessen wird unsere Fraktion weiter an dem Thema dran bleiben, denn ehrlich gesagt bin ich zwar nach dem Besuch bei der Normprüfstelle um Einiges schlauer, aber richtig glücklich bin ich mit dem aufgezeigten Ergebnis noch nicht. Das liegt daran, dass meines Erachtens der Gesetzgeber unter Bürokratie etwas Anderes versteht als der gemeine Bürger, der sich mit noch einem Formular und einer weiteren Statistik herumschlagen muss. Dennoch liegt das Anfordern eines weiteren Formulars natürlich eng gekoppelt an einer Verordnung. Als Ergebnis steht für mich fest, dass alles doch nicht so einfach ist wie man glaubt.

Je mehr Gesetze und Verordnungen es in einem Staat gibt, desto höher sind die Kosten für die Verwaltung und natürlich auch für jeden Bürger. Bild: Gerd Altmann

Je mehr Gesetze und Verordnungen es in einem Staat gibt, desto höher sind die Kosten für die Verwaltung und natürlich auch für jeden Bürger. Bild: Gerd Altmann/ PIXELIO



 

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