Barrierefreiheit ist nicht nur der ebenerdige Eingang

16 Mai 2014

Barrierefreiheit ist nicht nur der ebenerdige Eingang

Das Schlagwort Inklusion habe ich in der Vergangenheit des Öfteren erläutert und darüber berichtet. Dabei gehört zur Inklusion auch den Menschen mit Handicap einen barrierefreien Zugang zum Leben zu ermöglichen. Wenn wir dabei an Barrierefreiheit denken, dann denkt man zwangsläufig erst einmal an einen ebenerdigen Eingang, um diesen etwa mit einem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen zu bewältigen. Das barrierefreie WC haben wir auch noch im Blick. Die allerwenigsten  Bürger denken jedoch bei Barrierefreiheit an die Sinnesgeschädigten, wie Blinde oder Hörgeschädigte. Diese Menschen, denen man ihre Behinderung oft gar nicht ansieht, leiden jedoch am allermeisten unter ungenügender Barrierefreiheit. Denn wenn ein Hörgeschädigter nichts versteht, ist er eigentlich nicht anwesend.




Jutta Kühl / pixelio.de

Jutta Kühl / pixelio.de


Umso wichtiger ist es, dass im Zuge der Barrierefreiheit auch sogenannte induktive Höranlagen oder Hörschleifen in öffentliche Veranstaltungsräume eingebaut werden um diesen Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben überhaupt zu ermöglichen. So habe ich mich bereits im vergangenen Jahr mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass bei den Scherenburg-Festspielen eine solche Anlage eingebaut wird. Dies ist zwar nicht so einfach, denn es erfordert neben erheblichen finanziellen Mitteln auch ein enges Zusammenspiel von Veranstalter und Behindertenverbänden, aber es lohnt sich. Denn immer mehr Menschen leiden unter Schwerhörigkeit und mit dieser ist es in einem geräuschbehafteten Umfeld dann besonders schwer der eigentlichen Handlung zu folgen. Insofern war es mir auch ein Anliegen, mich zu erkundigen, wie weit denn im Freistaat die Einrichtung von solchen induktiven Höranlagen für hörbehinderte Menschen ist. Aus meiner Anfrage an die Staatsregierung können Sie ersehen: Es gibt noch viel zu tun!


Hier die Anfrage nmit den entsprechenden Anlagen.
Felbinger-130 I
Felbinger_130 I_Anlage1
Felbinger_130 I_Anlage2



 

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