Aktive Unterstützung der Interessengemeinschaft Wasserschutzgebiet Ettleben

18 Januar 2013

Aktive Unterstützung der Interessengemeinschaft Wasserschutzgebiet Ettleben

Manchmal muss ich mich wundern, dass die Ereignisse um Stuttgart 21 immer noch weder bei Behörden und Verwaltungen, noch in der Politik angekommen sind. Wie könnte es sonst anders sein, dass wöchentlich Bürgerinnen und Bürger mit Anliegen an mich herantreten, bei denen gegen den Bürgerwillen und das Bürgerwohl entschieden worden ist. Im Fall des neu ausgewiesenen Wasserschutzgebietes in Ettleben wurde ich von der dortigen Interessengemeinschaft Wasserschutzgebiet angeschrieben. Die Tatsache, dass man trotz Einspruch der Bürger und Anlieger das Wasserschutzgebiet über bewohnte und bewirtschaftete Gebiete des Ortes legte und damit beispielsweise die Landwirte in ihrer Berufsausübung einschränkt und diese erschwert, fand ich verfolgenswert. Zumal ich in zwei anderen Fällen an anderen Orten bereits zweimal mit Belangen von Wasserschutzgebieten in der Vergangenheit zu tun hatte und dort ähnlich versucht würde, über den Bürgerwillen hinweg zu gehen.




Rudi Merkl




Erschreckend ist, dass ich mich als einziger (!) der angeschriebenen Politiker überhaupt bei der IG meldete, was auch bezeichnend ist. Was mir dann beim Gespräch mit den IG-Vertretern und den betroffenen Landwirten zu Ohren kam, war äußerst interessant. So taten sich eine Reihe offener und seitens der Ämter bisher überhaupt nicht beantworteter Fragen auf, denen ich nun mit einer Anfrage an die Staatsregierung auf den Grund gehen werde. Denn ich bin sicher, dass viele Fragen, warum etwa Untersuchungsergebnisse nicht vorgelegt worden sind, eine hohe Brisanz in sich bergen.


Ich habe den Ettlebener Bürgerinnen und Bürger keine Wunder versprochen, aber zumindest meinen vollen Einsatz für ihre Belange. Denn die wurden bisher weder von politischen Gremien noch von den Behörden wirklich angehört. Nötigenfalls müssen wir hier auch den Klageweg anstreben.


Hinzu kommt, dass in Ettleben nun auch noch die Flurbereinigung ansteht und dies unter den Vorzeichen des neuen Wasserschutzgebietes weitere Schwierigkeiten mit sich bringt. Deswegen habe ich mich beim Leiter des Amtes für ländliche Entwicklung (ALE) gleich einmal erkundigt, welche Einschränkungen die Ettlebener Grundeigentümer angesichts der sich nun in verschiedenen Wasserschutzgebietszonen befindlichen Grundstücken zeigen. Dabei kam zumindest bei der Flurbereinigung teilweise Entwarnung.




Rudi Merkl




Grundsätzlich ist eine Flurbereinigung in der Gemeinde Ettleben auch mit dem neu ausgewiesenen Wasserschutzgebiet möglich. Allerdings bedarf es eines deutlich höheren Aufwandes. Dabei gilt der Grundsatz, dass bei Verlegung eines Grundstückes der Eigentümer nicht schlechter gestellt werden darf. Grundstücke dürfen also nicht zwischen den verschiedenen Zonen hin- und hergeschoben werden und beliebig verlegt werden. Einen Ausgleich bei den Flächen kann nur mit Zustimmung des Eigentümers erfolgen.


Weiterhin gilt der Grundsatz, Jeder wird gleichgestellt, d.h. Landwirte können nicht freigestellt werden. Die Lage eines Grundstücks im Wasserschutzgebiet wird in der Bewertung des Grundstückes nicht negativ berücksichtigt, d.h. es findet eine Bodenbewertung nach Klassen und Punkten statt und es gibt kein Abschlag für ein Wasserschutzgebiet (wie es dies beispielsweise bei Hängigkeit eines Grundstücks oder übermäßiger Nässe gibt). Es ist lediglich die Art der Nutzung eingeschränkt. Gerade Letzteres birgt aber genau den Sprengstoff, den die Ettlebener Landwirte in meinen Augen richtigerweise auf die Palme bringt. Ich bin gespannt, wie es da weiter geht und werde Sie auf dem Laufenden halten.



 

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