Abriss Reaktorgebäude Grafenrheinfeld

30 April 2015

Abriss Reaktorgebäude Grafenrheinfeld

Ministerium sieht keine Notwendigkeit für Erhalt


Die Abkehr von der Atomkraft ist längst beschlossen. In wenigen Wochen wird dieses Kapitel auch bei uns in Unterfranken zumindest hinsichtlich der Produktion von Atomenergie mit dem „Aus“ für das AKW Grafenrheinfeld der Vergangenheit angehören. Erledigt ist das Thema dann aber längst noch nicht, denn die Lagerung von Brennelementen erfolgt auch weiterhin in Grafenrheinfeld. Dies war auch der Ausgangspunkt für eine Initiative des Bergrheinfelder Bürgermeisters Peter Neubert, sich Gedanken über die sichere Lagerung dieser Brennstäbe zu machen. Und sein Vorschlag, das Reaktorgebäude des AKWs zunächst nicht rück zu bauen, sondern so lange zu erhalten bis die Endlagerung geklärt sei, ist nicht von der Hand zu weisen. Deshalb habe ich dies zum Anlass genommen eine diesbezügliche Anfrage an die Staatsministerin zu stellen.




kultor  / pixelio.de

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Die Bayerische Staatsregierung sieht allerdings keine Notwendigkeit, das Reaktorgebäude des AKW Grafenrheinfeld über den geplanten Abrisstermin hinaus als Rückversicherung für das atomare Zwischenlager zu erhalten. Dies geht aus einer Antwort des Umweltministeriums auf meine Nachfrage hervor. Es bleibt allerdings unklar, warum das Reaktorgebäude schnell abgerissen werden soll, obwohl es als Rückversicherung noch gut weiter bestehen könnte.


Ich persönlich fand die Idee von Bürgermeister Neubert genial, das Reaktorgebäude zumindest bis zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des atomaren Zwischenlagers im Jahr 2046 zu erhalten, um bei Zwischenfällen strahlende Castor-Behälter in einem strahlungssicheren Gebäude unterbringen zu können. Das Ministerium stellte in der Antwort klar fest: „Für den Lagerbetrieb des Standortzwischenlagers wird das Reaktorgebäude des Kernkraftwerks nicht benötigt“.


In der weiteren Begründung gibt das Umweltministerium an, dass für alle denkbaren Abweichungen bei einem Castor-Behälter ein vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigtes Reparaturkonzept vorliege, das allein im Standortzwischenlager umgesetzt werden könne. Ich werde mich beim Bundesamt für Strahlenschutz noch einmal über die Notfallszenarien informieren, weil ich mir nicht vorstellen kann, wie beispielsweise leckgeschlagene Castor-Behälter in den Gebäuden des Zwischenlagers geöffnet oder repariert werden sollen.


Hier meine Anfrage zum Nachlesen!



 

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