Neues Bundesteilhabegesetz sorgt für Unsicherheit bei Behinderten

7 Februar 2017

Neues Bundesteilhabegesetz sorgt für Unsicherheit bei Behinderten

Thomas Guby, Günther Felbinger, Martin Arold (v. l. n. r. )

Thomas Guby, Günther Felbinger, Martin Arold (v. l. n. r. )


Felbinger: Sinnvolle Umsetzung zum Nutzen der Inklusion nötig


Karlstadt
Bei einem Treffen mit Vertretern der Selbsthilfegruppe für Epilepsie Würzburg tauschte sich der Landtagsabgeordnete Günther Felbinger umfassend über das neue Bundesteilhabegesetz, dem der Bundesrat im Dezember 2016 zugestimmt hat, aus.

Martin Arold, Leiter der Selbsthilfegruppe für Epilepsie Würzburg, sprach stellvertretend für die Angehörigen der Selbsthilfegruppe vor allem über die Unsicherheiten und Bedenken bezüglich des neuen Bundesteilhabegesetzes. So befürchten sie durch das neue Gesetz schlechter gestellt zu werden, zum Beispiel durch den Verlust ihres Schwerbehindertenausweises. „In den letzten Monaten sind viele behinderte Menschen und deren Angehörige auf mich zugekommen, weil sie Bedenken wegen des neuen Gesetzes haben. Allgemein ist eine große Unsicherheit zu spüren, die aber nicht unbedingt gerechtfertigt sein muss“, so Felbinger.

Ziel des Bundesteilhabegesetzes ist es, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umzusetzen und durch bessere und gerechtere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mehr Inklusion in der deutschen Gesellschaft zu erreichen. Im Gesetz wurde hier der Schwerpunkt auf die Schaffung geeigneter Arbeitsbedingungen und -möglichkeiten gelegt. Beispielsweise soll den Werkstätten für behinderte Menschen künftig mehr Geld pro Beschäftigten zur Verfügung stehen und Arbeitgeber bis zu 75 Prozent der Lohnkosten für behinderte Mitarbeiter erstattet bekommen. Auch die Vermögensobergrenze für Behinderte, die Sozialleistungen beziehen, wurde in erheblichem Maße angehoben.

Während des Gesprächs klärte Felbinger einige Fragen der Selbsthilfegruppe, indem er schrittweise das neue Gesetz erklärte und aufzeigte, dass bis zur endgültigen Zustimmung durch den Bundesrat im Dezember bei vielen der kritischen Punkte im Gesetzestext nachgebessert wurde. Nachdem erste Entwürfe des geplanten Gesetzes im vergangenen Jahr veröffentlicht wurden, reagierten die deutschen Sozialverbände mit Empörung. Mehrere Petitionen wurden im Bundestag eingereicht und insgesamt 68 Änderungsanträge formuliert.

Felbinger konnte die Sorgen der Betroffenen bei dem Treffen zerstreuen, auch wenn einige wenige Detailfragen noch ungeklärt blieben, da die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien noch nicht veröffentlicht sind. „Die Staatsregierung und die Bezirke werden ab dem kommenden Jahr gefordert sein. Sie müssen das neue Gesetz auf sinnvolle Weise umsetzen, um eine Verbesserung der Lebensbedingungen und Teilhabemöglichkeiten für behinderte Menschen zu erreichen. Ich denke, dass uns hier ein Schritt hin zu mehr Inklusion und Teilhabe gelingen kann. Ich werde die Umsetzung des Gesetzes beobachten und mich weiterhin dafür einsetzen, dass die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention erreicht werden“, versprach der Inklusionsbeauftragte der Freie Wähler Landtagsfraktion Felbinger.
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