Nachtragshaushalt 2018: Wie steht es mit dem Sozialen?

4 Januar 2018

Nachtragshaushalt 2018: Wie steht es mit dem Sozialen?

Ausgaben für familienbezogene Leistungen und Wohnungsbau im Nachtragshaushalt 2018



Kostenstelle „Soziales“ (Familienbezogene Leistungen und Wohnungsbau)

Zu den zukunftsträchtigen Investitionen muss auch eine ganze Reihe von Ausgaben für soziale Aspekte gezählt werden. Exemplarisch möchte ich an dieser Stelle familienbezogene Leistungen sowie Aufwendungen für den Wohnungsbau in den Fokus rücken.


Für familienbezogene Leistungen stehen insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro im Doppelhaushalt 2017/2018 zur Verfügung. Davon entfallen alleine 450 Millionen Euro auf das Betreuungsgeld. Solche Leistungen sollen Ausdruck einer familienfreundlichen Politik sein. In Zeiten des demografischen Wandels ist eine solche umso mehr angebracht, betrachtet man alleine die Politikfelder, die sich mit der Alterung der Gesellschaft in irgendeiner Form auseinandersetzen müssen. Dazu gehören beispielsweise die Felder der Gesundheit, Migration, der Sozialpolitik und der Wirtschaftspolitik.


Insbesondere in Anbetracht des sich zuspitzenden Mangels an Wohnraum und dem damit verbundenen Anstieg der Mietpreise speziell in den Ballungsräumen, darf zukünftig auch der Wohnungsbau nicht vernachlässigt werden. Analog dazu wird der Wohnungspakt Bayern weiter ausgebaut. Der Bewilligungsrahmen für die Wohnraumförderung steigt im Nachtragshaushalt 2018 um insgesamt etwa 63 Millionen Euro auf rund 498 Millionen Euro. Der Bewilligungsrahmen für das Jahr 2018 für den Wohnungsbau insgesamt beträgt unter Einbezug des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms, der Wohnraumförderung und der Studentenwohnraumförderung etwa 680 Millionen Euro. Das Bayerische Städtebauförderungsprogramm wird um insgesamt 45 Millionen Euro aufgestockt. Dies schlägt sich auch auf den Bewilligungsrahmen 2018 für die Städtebauförderung nieder. Dieser soll nun circa 310 Millionen Euro betragen. Grundsätzlich kann der Staatsregierung daher durchaus der Wille attestiert werden, dem Wohnraummangel entgegenzuwirken.


 


Es muss allerdings kritisch hinterfragt werden, ob die oben dargelegten Aufwendungen tatsächlich ausreichen, um die Situation auf den Wohnungsmärkten zu entschärfen. So wurde in Bayern im Jahr 2016 die Fertigstellung von 70.000 Wohneinheiten (diese braucht es, um den bestehenden Bedarf zu decken) angestrebt, aber lediglich eine Stückzahl von etwa 52.000 tatsächlich erreicht. Das entspricht einem Defizit von etwa 26 Prozent, das man in die nachfolgenden Jahre natürlich weiter mitschleppt. Insbesondere der soziale Wohnungsbau erweist sich bundesweit als großes Sorgenkind. Eigentlich müssten jedes Jahr deutschlandweit etwa 80.000 neue Sozialwohnungen gebaut werden. Diese Zielsetzung erreichte man in den vergangenen Jahren bei weitem nicht (2015: 14.500; 2016: 24.550). Diese Defizite stauen sich ebenfalls weiter an. Selbstverständlich müssen an dieser Stelle Bund und Länder gleichermaßen in die Verantwortung genommen werden. Mit Blick auf die erforderlichen Wohnungszahlen muss jedoch davon ausgegangen werden, dass es sich (aufgrund der großen Versäumnisse der Politik in den vergangenen Jahren) hier um ein Mammutprojekt handelt, welches nicht mit eher marginalen Mittelaufstockungen zu bewältigen ist. Daher erscheinen mir die Mittel zum Wohnungsbau weiterhin als zu niedrig, um den tatsächlichen Bedarf zu erfüllen. Schließlich sind die Ausgaben für den Wohnungsbau in Relation zum Gesamtvolumen des Nachtragshaushalts vernichtend gering (siehe Abbildung).


Beim Themenkomplex Asyl gehen die Ausgaben für die Unterbringung Jahr für Jahr kontinuierlich zurück. Gleichzeitig verstärkt der Freistaat Bayern die Leistungen für die Integration. Wenn man sich allerdings in Erinnerung ruft, dass die Ausgaben für die Sicherheit rund um Asylunterkünfte trotz rückläufiger Flüchtlingszahlen gestiegen sind, legt das den Verdacht nahe, dass die anerkannten Flüchtlinge entweder keine Wohnungen finden oder erst nach langer Wartezeit eigenen Wohnraum anmieten können. An dieser Stelle lässt sich wiederum auf die großen Versäumnisse im Wohnungsbau verweisen. Diesen Schuh muss sich nun auch die Staatsregierung endlich einmal anziehen.


 


 

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