Nachtragshaushalt 2018

4 Januar 2018

Nachtragshaushalt 2018

Übersicht über die Einzelposten des kommunalen Finanzausgleichs


In dieser Woche hat der Ministerrat den von Finanzminister Söder vorgestellten Regierungsentwurf des Nachtragshaushalts 2018 des Freistaates Bayern beschlossen. Fragen des Staatshaushaltes sind im Bayerischen Landtag, wie auch in der Bevölkerung, immer wieder ein viel diskutiertes Thema. Schließlich muss in Haushaltsfragen so einiges unter einen Hut gebracht werden. Beispielsweise nachhaltiges Wirtschaften, sinnvolle Investitionen und die faire und angemessene Verteilung von Mitteln, um nur einige wenige Aspekte zu nennen. Es handelt sich beim Staatshaushalt schlicht und ergreifend um eine ganz besonders zentrale Weichenstellung in Hinblick auf die Zukunft des Freistaates und der hier lebenden Menschen. Daher lohnt sich jedes Mal wieder ein genauerer Blick auf die Haushaltspläne der Regierung. Ich möchte für Sie in meinem Blog den Entwurf der Staatsregierung für den Nachtragshaushalt 2018 etwas aufdröseln.




Kostenstelle Kommunaler Finanzausgleich

Hier möchte ich mich dem kommunalen Finanzausgleich widmen. Für mich stellt dieser einen extrem wichtigen Haushaltsposten dar. Schließlich sind die Kassen unserer Kommunen fortlaufend klamm. Gleichzeitig sind die Gemeinden aber mit einer ganzen Reihe von wichtigen und mitunter kostspieligen Aufgaben betraut. Die Liste umfasst dabei beispielsweise die Ausstattung von Kindergärten und Schulen, die Unterbringung von Flüchtlingen, der Krankenhausbetrieb oder die Instandhaltung von öffentlichen Gebäuden et cetera. Meine Erfahrungen aus der Kommunalpolitik zeigen, dass sich die Kommunen oftmals von der „großen“ Politik im Stich gelassen fühlen.


Dass die Mittel für den kommunalen Finanzausgleich im Nachtragshaushalt mit einem Volumen von etwa 9,5 Milliarden Euro nun ein Rekordhoch erreichen sollen, stimmt mich daher zunächst einmal grundsätzlich positiv. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr beträgt in etwa 598,3 Millionen Euro, was einer Steigerungsquote von 6,7 Prozent entspricht. Generell ein wichtiges Signal an die Verantwortungsträger in den Gemeinden.


Die besonderen Schwerpunkte beim kommunalen Finanzausgleich liegen im Nachtragshaushalt 2018 bei der Krankenhausfinanzierung, der Erhöhung der Mittel für den Bereich Verkehr und einer Stärkung der Schlüsselzuweisungen. So wurden die Mittel für die Krankenhausfinanzierung um ganze 140 Millionen beziehungsweise 28 Prozent auf nun etwa 643 Millionen Euro erhöht. Gleichzeitig werden auch die Mittel für die Investitionspauschalen an die Kommunen um 40 Millionen Euro auf nun 446 Millionen Euro erhöht. Diese Mittel können die Kommunen frei und eigenverantwortlich für Investitionen einsetzen. Die Betriebskostenzuschüsse für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) steigen um 23 Millionen Euro auf insgesamt 74 Millionen Euro (Steigerung von 45 Prozent). Die Mittel für den Straßenbau und -unterhalt werden um 23 Millionen Euro auf 337 Millionen Euro angehoben. Erhöht werden auch die Schlüsselzuweisungen um 305 Millionen auf etwa 3,7 Milliarden Euro. Die Zuweisungen an die Bezirke steigen um 42,9 Millionen Euro auf rund 691 Millionen Euro. Die Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen werden bei einer Höhe von 150 Millionen Euro fortgeführt.


Grundsätzlich lässt sich also in fast allen Teilbereichen des kommunalen Finanzausgleichs eine Erhöhung der bereitgestellten Mittel verzeichnen. Mit Sicherheit stellt dies einen Schritt in die richtige Richtung dar. Nichtsdestotrotz könnte hier an ein bis zwei Stellschrauben noch etwas getan werden.


Schließlich stellt der Freistaat weiterhin nur 150 Millionen Euro Stabilisierungshilfen für die besonders (struktur-)schwachen Kommunen zur Verfügung. Doch gerade diese Gemeinden sind ganz besonders auf die Unterstützung des Landes angewiesen. Würde man diese Mittel beispielsweise verdoppeln, würde dies im Staatshaushalt kaum ins Gewicht fallen, aber den schwachen Kommunen wäre damit sicherlich bereits weitergeholfen. Es ist für mich daher unerklärlich, warum die Staatsregierung die Stabilisierungshilfen nicht auch erhöht hat. Darüber hinaus könnte man zum Zwecke der Entlastung der Kommunen auch über eine Erhöhung des Kommunalanteils am Steuerverbund nachdenken. Schließlich hat man die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in ganz Bayern zum Ziel mit Verfassungsrang erhoben, dieser Zielsetzung kann man aber niemals gerecht werden, wenn man die Kommunen nicht mit ausreichenden Mitteln ausstattet.


 



 

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