Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Jahrestranche 2017 für den Digitalbonus Standard und den Digitalbonus Plus im laufenden Staatshaushalt zu erhöhen. Hierzu ist insbesondere zu prüfen, inwieweit dem Kap. 07 03 Tit.683 01 überplanmäßige Mittel durch allgemeine Mehreinnahmen bzw. an anderer Stelle nicht in Anspruch genommene Haushaltsmittel für das laufende Haushaltsjahr zugeführt werden können.
Ferner wird die Staatsregierung aufgefordert, im Regierungsentwurf des Nachtragshaushalts 2018 den Ansatz für den Digitalbonus Bayern in dem Maße zu erhöhen, dass der mutmaßliche Bedarf vollumfänglich gedeckt werden kann.
Begründung:
Bereits seit Mai 2017 ist die im Doppelhaushalt 2017/2018 vorgesehene Jahrestranche 2017 für den Digitalbonus Standard und den Digitalbonus Plus in Höhe von 20 Mio. Euro ausgeschöpft. Derzeit können keine neuen Anträge mehr gestellt werden, dies ist erst ab Januar 2018 wieder möglich. Es ist erfreulich, dass das Programm so gut angenommen wird und damit Projekte zur Digitalisierung und IT-Sicherheit bei kleinen und mittelständischen Unternehmen vorangetrieben werden.
Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000011065
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