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9 Mai 2015

Neue EU-Norm gefährdet familiengeführte Schaustellerbetriebe

Manchmal sind es schon seltsame Blüten, die die EU-Gesetzgebung austreibt. Jetzt will Brüssel auch noch den Daumen auf die traditionellen bayerischen Volksfeste haben und plant mit einer neue EU-Norm ‚ 'DIN EN 13814‘ vor allem den Schaustellern nicht nur stärker auf die Finger zu schauen, sondern diese weiter reglementieren zu wollen. Bayern ohne traditionelle Volksfeste? – undenkbar. Doch diese neue Regelung stellt die meist familiengeführten Schaustellerbetriebe vor große Herausforderungen. Neben der überbordenden Bürokratie bei der Umsetzung des Mindestlohns gefährdet jetzt diese neue EU-Norm die Schaustellerbetriebe in ihrer Existenz. Bereits geprüfte Schaustellergeschäfte sollen nun nochmals überprüft werden.

H.D.Volz  / pixelio.de

H.D.Volz / pixelio.de



"Völlig ohne Not“, so beschreibt meine Fraktions-Kollegin, MdL Jutta Widmann, die selbst mit ihrem Gatten zusammen einen Festwirtsbetrieb hat und auch auf den unterfränkischen Volksfesten zugegen ist, diese neue Regulierung. Die Kosten einer solchen erneuten Prüfung sind nicht ganz billig, das hat jeder PKW-Besitzer schon bei TÜV-Prüfungen hautnah erfahren. Nur betragen sie bei den Schaustellern ein Vielfaches der PKW-Prüfung und die müssen natürlich die Schausteller tragen. Bei manchen Betrieben kann dies zum finanziellen Ruin führen.

Deshalb setze ich hier durchaus auch auf eine vernünftige und sachorientierte Lösung: Der Bayerische Landtag muss sich für einen Bestandsschutz für ältere Fahrgeschäfte einsetzen. Zumal alle anderen EU-Mitgliedsstaaten  Ausnahmeregelungen für solche Fahrgeschäfte haben – nur, ja nur wieder Deutschland nicht. Was soll man dazu sagen?

Jedenfalls ist für mich auch klar, dass auch ältere Fahrgeschäfte - ich erinnere mich etwa an ‚Lehnert’s Kettenkarusell’, das in meiner Kindheit stets an Kirchweih in meinem Heimatort präsent war – notwendig sind, um die Attraktivität von Volksfesten und gerade auch der kleineren Feste  in ganz Bayern zu erhalten. Nur so können Vielfalt und Attraktivität unserer schönen bayerischen Volksfeste erhalten werden.


3 Mai 2015

Gesamteuropäische Lösung für Flüchtlingsproblematik nötig

Die Flüchtlingsproblematik ist derzeit eines der großen politischen Themen. Aufgrund des bereits eingetretenen Flüchtlingsstromes und den Prognosen für die nächste Zeit ist dies eine große Herausforderung für die Politik im Großen wie im Kleinen. Und eine Lösung ist derzeit für mein Verständnis noch nicht in Sicht. Klar ist, wir brauchen hier eine gesamteuropäische Strategie und wir müssen meines Erachtens in den Herkunftsländern ansetzen. Wenn dort Tyrannen am Werk sind und die Lebensumstände unzumutbar geworden sind, ist die Weltpolitik gefordert. Ein „immer noch mehr Flüchtlinge aufnehmen“ ist deshalb in meinen Augen nicht die Patentlösung, denn sonst kann es leicht zu einem Stimmungsumschwung auch in der hiesigen Bevölkerung kommen.

Zwar wird hierzulande in Kommunen und Bürgerschaft diese Herausforderung nahezu vorbildlich angenommen, aber sehr leicht kann es auch zu einer Umkehr dieser positiven Stimmungslage kommen, wenn beispielsweise bei der Beschulung der Flüchtlingskinder zu wenig Lehrerstunden in den sogenannten BAF-Klassen seitens der Staatsregierung zur Verfügung gestellt werden und die nötigen Stunden vom regulären Unterricht der deutschen Kinder abgezogen werden. So wurden im März nochmals rund 70 neue BAF-Klassen (das heißt ausgesprochen Beschulung Asylbewerber und Flüchtlinge) an den Schulen aufgemacht, aber an den staatlichen Schulen hierfür den jeweiligen Schulen nur 2 (!) Lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Doch die Flüchtlingskinder bekommen natürlich weitaus mehr Unterricht pro Woche. Wir FREIEN WÄHLER haben bereits im November 2014 ein Notprogramm für die Flüchtlingsbeschulung gefordert, um den Schulen und Kommunen unbürokratisch vor Ort unter die Arme zu greifen. Die Regierungspartei hat dies jedoch als nicht nötig angesehen und unseren Antrag abgelehnt.

Dieter Schütz  / pixelio.de

Dieter Schütz / pixelio.de



Auch in einem anderen Bereich sehe ich Gefahr für die Stimmungslage. Erst kürzlich habe ich ein Empfehlungsschreiben eines Wohlfahrtsverbandes bekommen, dass die Tafeln, die Lebensmittel für Bedürftige ausgegeben, künftig auch die Asylbewerber und Flüchtlinge bedienen sollen. Ob dies gerechtfertigt ist, da sollte sich der/die geneigte Leser/in mit nachstehender Übersicht des Leistungsumfangs nach § 3 Asylbewerber-Leistungsgesetz selbst ein Bild von machen. In wieweit die Tafeln allerdings Lebensmittel an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ausgeben, liegt  in deren Ermessen und wird durchaus unterschiedlich gehandhabt.

Asylbewerber erhalten folgende Leistungen nach §3 Asylbewerber-Leistungsgesetz:

Grundleistungen und sonstige Leistungen:

  • Unterkunft einschließlich Heizung

  • Ernährung

  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts

  • Mittel zur Gesundheits- und Körperpflege

  • Kleidung

  • ärztliche Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände (§ 4 AsylbLG)

  • sonstige Leistungen, insbesondere, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind (§ 6 AsylbLG).


Diese Leistungen werden vorrangig als Sachleistungen gewährt.

Werden anstelle der vorrangigen Sachleistungen Geldleistungen ausgegeben, so gelten für das Jahr 2015 nach § 3 Abs. 2 (AsylbLG) und der Übergangsregelung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 folgende Beiträge:

  • Alleinstehende oder Alleinerziehende mit eigenem Haushalt 227 €

  • Ehepartner, Lebenspartner, Partner in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt 204 €

  • Erwachsene ohne eigenen oder gemeinsamen Haushalt 181 €

  • Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 201 €

  • Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 160 €

  • Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 136 €.


Die Kosten für Unterkunft, Heizung und Hausrat werden zusätzlich zu diesen Beträgen erbracht.

Unabhängig davon, ob Sach- oder Geldleistungen erbracht werden, erhalten Leistungsberechtigte monatlich einen Barbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens und zwar im Jahr 2015 in folgender Höhe:

  • Alleinstehende oder Alleinerziehende mit eigenem Haushalt 143 €

  • Ehepartner, Lebenspartner, Partner einer ehe- oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt 129 €

  • Erwachsene ohne eigenen oder gemeinsamen Haushalt 114 €

  • Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 85 €

  • Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 92 €

  • Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 84 €.



27 Februar 2015

Dringlichkeitsantrag gegen weitere Griechenlandhilfsgelder

Risiko für deutsche Steuerzahler immer größer

Das tägliche Lesen der Nachrichten kann einem Angst und Bange machen. Nicht nur die verschiedenen humanitären Krisenherde auf der ganzen Welt halten einem schier den Atem an. Da gibt es ja außerdem immer wieder Diskussionen zur prekären Finanzsituation mit der Fortsetzung des Eurorettungskurses der Bundesregierung für Griechenland. Einen Tag vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag haben wir FREIE WÄHLER dieses Thema auch im Bayerischen Landtag mit einem Dringlichkeitsantrag zur Sprache gebracht, schließlich haben in den Vortagen bereits auch eine Reihe von Bundestagsabgeordneten aus Reihen der Berliner Koalition ihre Skepsis für eine weitere Unterstützung  Griechenlands geäußert.

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Doch weit gefehlt, im Bayerischen Landtag sitzen außer den Freien Wählern scheinbar nur brave Partei-Soldaten, die in schwarz-rot-grüner Eintracht ein „Weiter so“ huldigten und die unseren Dringlichkeitsantrag auf Bausch und Bogen verdammten. Dabei bin ich seit langem der festen Überzeugung, dass Griechenland mit immer weiteren Finanzspritzen nicht mehr substanziell und nachhaltig geholfen werden kann, solange nicht strukturelle Veränderungen in der inneren Verwaltung und im griechischen Renten- und Versorgungssystem angepackt und gefordert werden.

Wir FREIE WÄHLER wollten mit unserem Dringlichkeitsantrag erreichen, dass endlich über Alternativen nachgedacht und der Rettungskurs geändert wird. Denn die Risiken für unsere Steuerzahler werden momentan immer größer, genauso wie die Not und Arbeitslosigkeit in Griechenland. Rund 300 Milliarden Euro Schulden hat das Land, 15 Milliarden Zinslast muss es pro Jahr stemmen – bei einer Wirtschaftskraft, die gerade einmal der Hälfte Bayerns entspricht. Auch der größte Optimist muss dabei erkennen, dass wir mit der aktuellen Griechenlandpolitik sehenden Auges geradewegs auf eine Wand zurasen.

Und wenn man zur Erkenntnis kommt, dass die sündteure Medizin nicht wirkt und der Patient immer kränker wird, muss man auch einmal Gedanken daran verschwenden die Medizin zu wechseln. Wir FREIE WÄHLER sehen hierzu nahezu unausweichlich als einzige Möglichkeit, eine Parallelwährung Drachme für Griechenland einzuführen, damit das Land wieder abwerten und wettbewerbsfähig werden kann. Das ist die einzige Chance, wenn wir wenigstens einen Teil unserer Hilfsgelder wiedersehen wollen. Dieser Vorschlag war für unsere Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen aber außerhalb jeder Vorstellungskraft. Ich bin hingegen überzeugt, dass vorausgesetzt der Bundestag stimmt dem weiteren Griechenland-Hilfspaket im Bundestag zu, das Problem spätestens in einigen Monat genau in diese Richtung erneut diskutiert wird. Wetten, dass …?

Hier der Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument!


20 Dezember 2014

TTIP Diskussion in Arnstein

Handelsabkommen ja – Freihandelsabkommen nein

Die vier Buchstaben sind so geheimnisvoll, wie die Verhandlungen, die dahinter stecken. TTIP, vier Buchstaben hinter denen das sogenannte Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA steckt, das angeblich so wichtig wäre für unsere Wirtschaft. Wir Freie Wähler und auch ich persönlich sind nun wahrlich keine Wirtschaftsgegner und wir wollen Exporte, aber bei einem prognostizierten Wirtschaftswachstum von 0,05 % durch TTIP, ist bei Abwägung von Chancen und Risiken dieser Preis meines Erachtens zu hoch.

Ich setze deshalb auf eine Aufklärungskampagne bei den Bürgerinnen und Bürgern, um diese dafür zu sensibilisieren, dass die deutsche Bundesregierung nicht über die Köpfe der Menschen hinweg zustimmt, so wie es der Bundeswirtschaftsminister vor hat. Ich kann nur sagen, das ist archaische Hinterzimmer-Diplomatie statt offene, bürgerfreundliche Politik im Informationszeitalter die da bei den momentanen Geheimverhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA ablaufen.

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Gut 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger waren kürzlich meiner Einladung nach Arnstein zu einem Grundsatzreferat unserer Europa-Abgeordneten Ulrike Müller gefolgt, um sich über die Auswirkungen des Freihandelsabkommens TTIP auf die Landwirtschaft, Verbraucher und Kommunen zu informieren. Um was geht es überhaupt? Wir Bürger dürfen nicht zusehen, wie über unsere Köpfe hinweg darüber entschieden wird, dass beispielsweise gentechnisch veränderte Nahrungsmittel über dieses Freihandelsabkommen bei uns Einzug halten und unsere kleinbäuerlich strukturierte und mit hohen Qualitätsstandards versehene Landwirtschaft platt gemacht wird.

Vor allem die fehlende Transparenz ist es, die zu berechtigter Skepsis in der Öffentlichkeit beiträgt. So gibt es lediglich eine selektive Veröffentlichung von einzelnen Dokumenten, keine unabhängige Prüfung der von der TTIP-Kommission veröffentlichten Zusammenfassungen und einen fehlenden Zugang von Verbraucherorganisationen zu den Verhandlungen.

Klar ist bisher auch: Für kleine und mittelständische Unternehmen werden sich keinerlei Verbesserungen durch das Freihandelsabkommen ergeben, lediglich Großkonzerne werden davon profitieren.  Selbst viele größere Unternehmen stehen dem Freihandelsabkommen ausnahmslos skeptisch gegenüber. Großkonzerne hingegen werden mit ihren Lobbyorganisationen direkt an den Verhandlungen beteiligt. Dementsprechend ist zu erwarten, dass sich das Abkommen auch nur an den Interessen dieser Unternehmen orientiert. Als Beispiele nannte die Europaabgeordnete, dass bei den bisherigen Verhandlungen regionale Ursprungsbezeichnungen wie ‚Nürnberger Bratwürste’ oder ‚Fränkischer Wein’  von den USA nicht akzeptiert würden.

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Deshalb haben wir Freie Wähler ein Forderungspaket aufgestellt. Darin heißt es unter anderem, dass es keine Privatisierungszwänge für die Daseinsvorsorge, wie beispielsweise die Trinkwasserversorgung, geben darf. Den Investitionsschutz, der es erlauben würde, dass Unternehmen wegen entgangener Einnahmen Regierungen verklagen, gehöre ebenfalls aus dem Vertrag gestrichen. Außerdem dürften die hart erkämpften europäischen Standards nicht abgesenkt werden. Kompromisse bei der Lebensmittelsicherheit lehnen wir ebenfalls entschieden ab. So gehört beispielsweise in der Nutztierhaltung das Spritzen von Hormonen in den USA ganz normal zum Geschäft mit dazu, obwohl die Risiken beim Verzehr dieses Hormonfleisches bisher überhaupt nicht ausreichend erforscht wurden. Gängige Praxis in den USA ist es hingegen, mit einer Hormon-Spritze für einen Dollar 20 Kilo Fleisch zu züchten.

Was ist zu tun? Die Menschen informieren! Und weiter darauf zu setzen, dass aufgrund der bisherigen Erfahrungen ein Handelsabkommen, das transparent verhandelt würde, diesem Freihandelsabkommen eindeutig vorzuziehen wäre.

Nähere Informationen zu TTIP und CETA finden Sie hier.


28 Mai 2014

FW ziehen in Brüssel ein

FREIE WÄHLER ziehen als neue politische Kraft ins Europaparlament ein


Die FREIEN WÄHLER haben im zweiten Anlauf den Sprung ins Europaparlament geschafft. Das ist sicher die aus unserer Sicht positivste Meldung dieser Europawahl. Mit unserer Spitzenkandidatin und neuen Europa-Abgeordneten Ulrike Müller haben wir dort eine bürgerliche Vertreterin, die mit beiden Füßen im Leben steht und die FREIEN WÄHLER und die Bürger Deutschlands dort sicher würdig vertreten wird.




Lupo  / pixelio.de

Lupo / pixelio.de


Noch wenige Tage vor der Wahl hatte ich Ulrike Müller hier im Stimmkreis zu Gast und die Teilnehmer an den Terminen konnten sich von ihr ein Bild machen. Als Landwirtschafts-Expertin wird sie in Brüssel und Straßburg in besonderem Maße gefragt sein. Jetzt gilt es schnell das Brüsseler Büro aufbauen und arbeitsfähig werden. Keine leichte Aufgabe, wenn ich mich noch fünf Jahre zurück erinnere, wie es uns damals beim Landtags-Einzug ergangen ist.


Immer wieder wurde ich im Vorfeld der Europawahl gefragt, was denn die FREIEN WÄHLER mit ein oder zwei Abgeordneten dort bewegen wollen. Dazu ist festzustellen, dass im Europa-Parlament insgesamt jetzt schon rund 160 Parteien aus 28 Nationen vertreten sind und EUROPA einen großen Kompromiss daraus darstellt. Sprich es kommt dort weniger auf Parteipolitik an, sondern auf Sachpolitik, die wir FREIE WÄHLER ohnehin als vernünftiges Mittel ansehen. Bereits vor der Europawahl wurden die FREIEN WÄHLER Mitglied der Europäischen Demokratischen Partei, die im Europaparlament Teil der ALDE-Fraktion ist. Diese war bisher die drittstärkste Kraft im Europaparlament.


Insofern besteht die Hauptaufgabe für Ulrike Müller vor allem darin, Informationen über die Abläufe im EU-Parlament zu erhaschen, darauf aufbauend mit der ALDE-Fraktion vernünftige Empfehlungen zuerarbeiten und Politik-Kompromisse zu schließen. Kein CSU- oder SPD-Politiker bewegt in Brüssel etwas ohne die Fraktionen. Insofern ist die Ausgangsposition für Ulrike Müller als Europa-Abgeordnete exakt die gleiche, wie für jede/n andere/n Abgeordneten-Kollegen/in.



27 Mai 2014

Die Schattenseiten des TTIP

Blinker und Chlorhühner: Wie sich das Transatlantische Freihandelsabkommen auf die Region auswirken könnte


Hätte man vor knapp zwei Monaten auf der Straße gefragt was das Kürzel TTIP bedeutet, hätte es vor allem verständnislose Blicke gegeben. Inzwischen haben die vier Buchstaben Karriere gemacht. TTIP, das Transatlantische Freihandels- abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, ist in aller Munde – und mit jeder Woche, die verstreicht, wächst die Zahl der Kritiker: Schadensersatzklagen, die große Konzerne gegen Staaten fahren können, Hormone im Fleisch und künstliches Saatgut auf den Feldern sind einige Punkte, die neuerdings immer häufiger aufkommen.


Im Grunde ist schnell erzählt, was die EU und USA mit dem Freihandelsabkommen wollen. Es geht darum, untereinander leichter Waren auszutauschen und so die Wirtschaft anzukurbeln. Befürworter des Abkommens erzählen dann das Beispiel der Blinker, die in den USA orange, in der EU gelb sein müssen. Eine willkürliche Norm, die aber Autoherstellern das Leben schwermacht. Mit dem TTIP würden sich die Vereinigten Staaten und die Europäische Union bereit erklären, die Norm des anderen anzuerkennen und den Autobauern dadurch helfen, Zeit und Geld zu sparen.




Erich Westendarp  / pixelio.de

Erich Westendarp / pixelio.de


Gegner, zu denen ich auch gehöre, erzählen das Beispiel vom Chlorhuhn. In den USA ist es nämlich üblich, Hühner in Chlor zu baden, um sie möglichst keimfrei auf den Tisch zu bringen. In der EU ist das vom Lebensmittelrecht her unmöglich. Wie ich finde zu Recht! Akzeptieren EU und USA also die Genehmigungsverfahren des jeweils anderen, kommt auch das mit Chlor versetzte Huhn in die Fleischtheke. Pfuideifl! Deshalb sehe ich als Kritiker das TTIP als den Tod der Demokratie – hingegen glauben Befürworter an die Zukunft und werden nicht müde zu betonen, dass die Verhandlungen noch laufen und die Informationen, die an die Öffentlichkeit gedrungen sind, nur einen sehr verzerrten Blick auf das Abkommen ermöglichen. Aber genau in diesem Punkt liegt meiner Ansicht nach der Knackpunkt: Wir brauchen Transparenz bei den Verhandlungen und kein Hinterzimmer-Gemoschel! Einig sind sich in einem Punkt alle: Kommt das TTIP, wird es sich auf alle Bereiche auswirken – auch auf die direkt vor der Haustüre.


Für mich ist die Situation klar: Freihandelsabkommen können die kommunale Daseinsvorsorge gefährden. Damit könnte sogar die Trinkwasserversorgung in öffentlicher Hand bedroht sein. Zwar bestreiten das wiederum die sogenannten Befürworter, aber Fakt ist, dass die Trinkwasserprivatisierung erst einmal auf Eis gelegt wurde, aber noch nicht endgültig ad acta. Deshalb sind die Bürger zu Recht verunsichert und ich höre immer wieder besorgte Menschen fragen: TTIP, was ist das? Warum sollte mich etwas, das in der EU verhandelt wird, interessieren? Doch das Freihandelsabkommen kann sich auch auf die Felder der Landwirte in der Region auswirken: Wenn eine Genmaissorte in den USA zugelassen wird, müsste diese automatisch auch in der EU zugelassen werden. Damit sind alle unsere Bemühungen zunichte, gen-technisch veränderte Pflanzen von unsren Äckern fern zu halten.


Ziel des Freihandelsabkommens ist es, mehr Wachstum für die EU und die USA zu erzielen. EU-Kommissar Karel De Gucht lässt bei seiner Werbetour für das Abkommen Zahlen sprechen: Der Wegfall von Exportschranken in die USA bringe Europa 120 Milliarden Euro mehr Wirtschaftsleistung im Jahr. Ein Drittel aller Exporte in die USA seien deutsch. Wir leben in einer globalisierten Welt, das sei nicht zu ändern, aber wir wollen sie wenigstens gestalten. Da bin ich durchaus anderer Meinung. Wir brauchen diese höheren Handelsschranken, denn fallen erst einmal die Schranken, sind die Folgen nicht mehr zu kanalisieren.


Nach Schätzungen könnte das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA die Wirtschaftsleistung um 0,5 Prozent jährlich steigern. Da muss ich ganz klar sagen, das ist mir zu wenig für das damit verbundene Risiko. Zwar würde dies Experten-Prognosen zufolge Hunderttausende neue Arbeitsplätze europaweit bedeuten, vielleicht auch ein paar in unserer Region, aber auch da sage ich: Arbeitsplätze können wir auch anders rekrutieren.


Insofern habe ich einen klaren Standpunkt: Wir sollten die hohen EU-Standards behalten und auf das Freihandelsabkommen mit den USA in der jetzigen Form verzichten. Denn wir wollen weder Gentechnik auf unseren bayerischen Feldern noch Klonfleisch oder Chlorhühnchen haben.




Rosel Eckstein  / pixelio.de

Rosel Eckstein / pixelio.de


Und zu 0,5 Prozent Wirtschaftswachstum im Jahr muss man zum Vergleich wissen, dass Deutschlands  Wirtschaft allein im vergangenen Jahr um 0,8 Prozent gewachsen ist. Und das ganz ohne TTIP! Insofern rechtfertigt dieses Argument kein Abkommen wie TTIP. Denn für so einen geringen Prozentsatz Wirtschaftswachstum möchte ich die Demokratie nicht aufs Spiel setzen. Diese könnte unter anderem durch den Teil „Investorenschutz“ im Abkommen ausgehöhlt werden. Ihn können ausländische Konzerne nutzen, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen. Dann dürfen sie gegen Staaten vor ein Schiedsgericht ziehen. Ein Passus, der in vielen Abkommen vorkommt – und der inzwischen in Verruf geraten ist. Konzerne nutzen ihn immer stärker, um gegen unliebsame Gesetze und Auflagen der Industriestaaten vorzugehen. Zwei Fälle ragen dabei heraus: die Klagen von Philip Morris gegen die Tabakgesetze in Australien und von Vattenfall gegen den Atomausstieg. Der Philip-Morris-Konzern fordert mehrere Milliarden Australische Dollar, 3,5 Milliarden Euro Schadensersatz fordern die Schweden von Deutschland.


Auch wenn die Verhandlungen zum Investorenschutz gerade auf Eis gelegt sind, die Bevölkerung weiß von TTIP wenig, und das ist der größte Kritikpunkt. Die Informationspolitik der EU ist schlecht. Deshalb bin ich jetzt froh, dass mit meiner Noch-Landtagskollegin Ulrike Müller nun eine Freie Wählerin ins EU-Parlament einzieht. Unser Fraktions-Chef Hubert Aiwanger fordert sogar eine Volksabstimmung über das Abkommen. Da hat er gar nicht so Unrecht, denn damit würde man die Menschen endlich bei so wichtigen und folgeschweren Entscheidungen mitnehmen und einen Beitrag dazu leisten, dass die Politik- und/oder Europa-Verdrossenheit abgebaut werden könnte. Sicher wird man Abkommen dieser Art, von denen es ja in Deutschland und in der EU eine Unmenge gibt, nie völlig öffentlich verhandeln können. Aber ich habe Verständnis für den Wunsch nach Transparenz und fordere diese selber ein.


Die gab es übrigens schon vor ein paar Jahren bei den Verhandlungen zum Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen (ACTA), das ebenfalls auf starke Kritik stieß. Doch der Protest der Bevölkerung wurde nicht weniger. Kurze Zeit später legte die EU die Verhandlungen für das Abkommen auf Eis.



8 Mai 2014

Freihandelsabkommen nur mit Einschränkung!

Die vier Buchstaben TTIP (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft), die für das derzeit zwischen der Europäischen Union und den USA verhandelten Freihandelsabkommen stehen, geben im Moment auf der politischen Bühne nicht nur wegen der bevorstehenden Europawahl Anlass zur Sorge. Sie sorgen deshalb für Unruhe, weil es bei diesem transatlantischen Abkommen in ganz erheblichem Maße um unsere sozialen Standards, um unsere hohen Standards beim Verbraucherschutz, bei der Lebensmittelsicherheit, beim Datenschutz oder bei der Gesundheitsversorgung geht. Und diese wollen wir für uns alle in jedem Fall erhalten.




IESM  / pixelio.de

IESM / pixelio.de


Deshalb hat der Bayerische Landtag in den vergangenen Monaten bereits mehrere 'rote Linien‘ beschlossen. In einem erneuten Antrag fordern wir deshalb die Staatsregierung auf, diese festgelegten Grenzen auch ernst zu nehmen. Dies aus gutem Grund, denn die Bundesregierung in Gestalt des Bundeswirtschaftsministers Gabriel ist derzeit drauf und dran dieses Abkommen zu unterzeichnen. Wir FREIE WÄHLER meinen jedoch, dass für den Fall einer Unterzeichnung durch die Bundesrepublik sowie einer notwendigen Ratifizierung durch den Bundesrat die Staatsregierung das Abkommen ablehnen muss, sollten diese rote Linien überschritten werden.


Sicher fragen Sie sich, was sind denn das nun für ‚rote Linien’? Dazu zählt für uns etwa das klare Bekenntnis gegen den Einsatz von Gentechnik bei Lebensmitteln oder der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge wie etwa die Trinkwasserversorgung. Diese bayerischen roten Linien hatte der Landtag einstimmig beschlossen – umso unverständlicher ist nunmehr die Tatsache, dass die CSU den Antrag der FREIEN WÄHLER abgelehnt hat.


Welche möglichen negativen Folgen dieses transatlantische Freihandelsabkommen für uns Bürgerinnen und Bürger tatsächlich hat, lässt sich an einer Aufzählung der Themen deutlich ablesen. Dazu zählen insbesondere der Schutz der öffentlichen Versorgung und der damit verbundenen kommunalen Daseinsvorsorge wie die Trinkwasserversorgung sowie der Erhalt unserer Standards im Bereich der Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr, die Sozialstandards und Arbeitnehmerrechte, die Umweltstandards, Verbraucherschutzstandards, Standards zur Lebensmittelsicherheit, EU- Datenschutzstandards, Schutz der öffentlichen Gesundheit, die Zuständigkeit der regionalen Gebietskörperschaften für kulturelle und regionale Vielfalt sowie die Sicherstellung, dass die Souveränität der nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und deren Rechtsordnungen nicht durch sogenannte Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismen unterlaufen werden dürfen.




Jiry  / pixelio.de

Jiry / pixelio.de


Nachdem es sich bei dem transatlantischen Freihandelsabkommen nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie um ein „gemischtes Abkommen“ handeln dürfte, das voraussichtlich auch Länderzuständigkeiten berühren wird, muss auch die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat über dessen Inkrafttreten mitentscheiden. Sollten allerdings die aufgeführten roten Linien, die alle Fraktionen des Landtags in insgesamt vier Drucksachen einstimmig festgelegt haben, durch das endgültige Verhandlungsergebnis überschritten werden, muss auch die Staatsregierung das Abkommen im Bundesrat letztendlich ablehnen. Ebenso soll sich im Fall der notwendigen Ratifizierung im Bundestag die Staatsregierung entsprechend auf Bundesebene einsetzen, um auch in dieser Kammer eine Zustimmung im Falle der Überschreitung der roten Linien des Bayerischen Landtages zu verhindern.


Fakt ist: bei diesem transatlantischen Abkommen geht es in ganz erheblichem Maß um unsere Sicherheit beim Verbraucherschutz, der Lebensmittelsicherheit, dem Datenschutz und der Gesundheitsversorgung, die alle in jedem Fall erhalten bleiben müssen. Denn da teile ich die Sorgen vieler Bürger vor den Folgen des Abkommens: gerade im Bereich von Lebensmitteln haben wir in Europa sehr hohe Standards. Es darf nicht sein, dass durch das Abkommen künftig Chlorhähnchen, Hormonfleisch und Genfood bei uns Einzug halten. Dagegen müssen wir uns mit allen Mitteln zur Wehr setzen.


Besonders zu kritisieren ist einmal mehr die Intransparenz, mit der das Abkommen ausgehandelt wird. Wir FREIEN WÄHLER haben von Anfang an Offenheit und Klarheit über die Verhandlungen gefordert.



27 März 2014

FW fordern: direkte Demokratie stärken

Die Menschen wollen mitgestalten - wir müssen die direkte Demokratie stärken


Als ich dieser Tage einen international eigesetzten, deutschen OSZE-Wahlbeobachter traf, der regelmäßig im Auftrag der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Schwellenländern Wahlen auf ihre rechtmäßige Durchführung überprüft und begutachtet, berichtete dieser eindrucksvoll von den ersten freien Wahlen nach der Diktatur in Libyen. Unter anderem war für alle in Deutschland wohnhaften Libyer in Berlin ein zentrales Wahllokal in Berlin eingerichtet. Und fast mit Tränen in den Augen berichtete der OSZE-Mann, dass Libyer aus allen Teilen Deutschlands eigens für die Wahrnehmung ihres Wahlrechtes in die Bundeshauptstadt gefahren sind, nur um erstmals wählen zu können.


Solch ein drastisches Beispiel, dass Menschen weder Müh noch Zeit scheuen, um wählen zu können, sollte man unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern vielleicht öfter einmal vor Augen führen. Denn betrachtet man die immer niedriger werdende Wahlbeteiligung – egal ob Kommunal-, Landes-, Bundes- oder Europawahl – dann stellt sich die Frage, wie man die Menschen in Bayern wieder mehr für Politik interessieren kann. Die niedrige Wahlbeteiligung bei den zurückliegenden Kommunalwahlen in Bayern ist aus Sicht von uns FREIEN WÄHLERN ein weiterer Beleg dafür, dass sich die Politik dringend Gedanken machen muss, wie die Bevölkerung wieder stärker für die Demokratie gewonnen werden kann. Ein Schritt in diese Richtung ist unser nun im Bayerischen Landtag eingebrachte Gesetzesentwurf, der Verbesserungen bei Volksbegehren vorsieht.





Gabi Eder  / pixelio.de

Gabi Eder / pixelio.de


Damit streben wir FREIE WÄHLER eine Stärkung der direkten Demokratie an. Denn das von uns initiierte Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren hat gezeigt: Die Menschen wollen mitgestalten, sie wollen gefragt werden und sie wollen Veränderungen. Oft ist es ihnen zu wenig, nur zwischen Parteien und Personen wählen zu können. Deshalb sieht der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER insbesondere folgende konkrete Verbesserungen bei Volksbegehren vor: Das Unterschriftenquorum soll von zehn auf acht Prozent gesenkt werden. Um den Bürgern die Eintragung zu erleichtern, soll zum einen die Eintragungsfrist von zwei auf vier Wochen verlängert werden und die Eintragungsräume müssen mindestens am letzten Wochenende vor Fristende geöffnet sein. Auch eine briefliche Eintragung soll künftig ermöglicht werden. Im Gegensatz zur derzeitigen Regelung sollen außerdem finanzwirksame Volksbegehren zulässig sein, soweit weniger als ein Prozent des Staatshaushalts betroffen ist.


Das sind für uns vor allem Erfahrungswerte aus nunmehr drei Volksbegehren, bei denen sich jeweils zeigte, dass die Menschen in Aussicht auf unmittelbar beeinflussbare Entscheidungen durchaus bereit sind, auch den Weg ins Rathaus auf sich zu nehmen. Deshalb brauchen wir hier noch eine Verstärkung durch eine Absenkung der hohen Hürden.


Um die Bürgerbeteiligung in Bayern zu stärken, setzen wir FREIE WÄHLER uns außerdem für Volksabstimmungen ein, die rechtlich bindend sind und auch vom Volk selbst eingebracht werden können. Unverbindliche Volksbefragungen, wie sie die CSU in ihrem nahezu lächerlichen Entwurf vorsieht, halten wir dagegen für nicht zielführend. Das ist Demokratie à la Seehofer: fragen, aber sich dann nicht an die Antworten halten müssen. So wird das Volk zum bloßen Publikumsjoker degradiert, nein, das ist nicht die Politik der FREIEN WÄHLER. Wir nehmen die Menschen ernst und wollen deshalb wirksame Veränderungen.



28 Februar 2014

Weg nach Brüssel für FW geebnet

Bundesverfassungsgericht macht Weg für FREIE WÄHLER nach Brüssel frei


Es war für uns  FREIE WÄHLER die Entscheidung der Woche: Das Bundesverfassungsgericht kippt auch die 3%-Hürde bei der Europawahl und gab damit unserer Klage statt. Damit haben wir FREIEN WÄHLER sehr gute Chancen, nach der Europawahl im Mai erstmals mit Abgeordneten ins Europaparlament einzuziehen. Unsere Verfassungsbeschwerde, die vom Staatsrechtler Prof. von Arnim vorgetragen wurde, war damit einmal mehr erfolgreich. Die vom Bundestag hektisch errichtete 3% Hürde wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt – wie 2011 auch die 5%-Hürde.




Petra Schmidt @ pixelio  / pixelio.de

Petra Schmidt @ pixelio / pixelio.de


Wir FREIEN WÄHLER hatten 2009 bei den Europawahlen „aus dem Stand“ heraus bereits 1,7% erreicht und wären ohne diese Hürde mit mindestens zwei  Abgeordneten im Europaparlament vertreten gewesen. Nunmehr wird mit mehrjähriger Verspätung ein großer Traum für die FREIE WÄHLER-Bewegung wahr. Mit meiner Fraktionskollegin und Europa-Spitzenkandidatin, MdL Ulrike Müller, wird dann erstmals eine der Unsrigen in Brüssel und Straßburg vertreten sein.


Die Karlsruher Entscheidung ist ein bedeutender Sieg für die europäische Demokratie und ein weiterer richtiger Schritt auf dem Weg zu einer echten europäischen Parlamentsdemokratie. Unsere Wähler dürfen sich  bei Ulrike Müller sicher sein, dass sie unsere regionalen und liberalen Ideale in Brüssel vertreten und konstruktive Politik im Europaparlament machen wird. Bewusst habe ich deshalb soeben die Formulierung „eine der Unsrigen“ gewählt, da dies gerade bei vielen FREIEN von der Basis immer wieder ein Argument gegen die Beteiligung an Wahlen übergeordneter Ebenen ist, dass man dann nicht wisse, wer die FREIEN WÄHLER dort vertrete.


Ziele für uns FREIE WÄHLER im Europaparlament sind die Verschlankung der Brüsseler Bürokratie und die Stärkung der heimatlichen Region. Dazu gehört die Schließung des EU-Zweitstandortes Straßburg. Der Doppelaufwand, die Fahrten der Abgeordneten und weiterer Mitarbeiter zwischen Brüssel und Straßburg kosten unnötig Geld und Zeit. Außerdem soll der Ausschuss der Regionen aufgewertet werden. Wir wollen die europäische Agrarlandschaft und Verbraucherschutzstandards vor der Aufweichung durch transatlantische Standardabsenkungen schützen, Volksabstimmungen in Europafragen, Schluss mit den Euro-Rettungsschirmen und der Schuldengemeinschaft, die Trinkwasserprivatisierung stoppen und weniger Geld nach Brüssel geben, dafür mehr regional verteilen und Finanzumwege sparen.


Einen großen Vorteil birgt zudem die Karlsruher Entscheidung. FREIE WÄHLER-Stimmen haben eine sichere Perspektive und gehen nichts ins Leere, sondern werden mit einem Mandat belohnt. Damit ist auch den politischen Gegner der Wind aus den Segeln genommen, die vor der letzten Bundestagswahl in Angst um die Schwächung der eigenen Partei immer wieder betonten, dass FREIE WÄHLER-Stimmen bei Nichterreichen der 5%-Hürde sogenannte „verlorene Stimmen“ seien. Damit ist jetzt Schluss: auf geht’s nach Europa!


 


12 Februar 2014

Breitbandausbau: Fördersätze auch für Ruppertshütten

Der Breitbandausbau ist wohl eines der größten Sorgenkinder der ländlichen Gemeinden. Eine schnelle DSL-Verbindung ist heutzutage das Nonplusultra und das nicht nur für junge Familien bei der Festlegung ihres Wohnortes und Lebensmittelpunktes. Ich kann selber ein Lied davon singen, denn an meinem Heimatort Langenprozelten surfe ich noch in der grauen Vorzeit und könnte jedes Mal bei der Versendung eines Fotos sprichwörtlich den Anschieber spielen und die Datenmenge selber durch die Leitung drücken, eine 1000er-Verbindung, darüber wäre ich zu Hause manchmal glücklich.




Aka  / pixelio.de

Aka / pixelio.de


Dabei sprechen wir in der modernen Datenwelt längst von 16000er oder zukunftsorientiert von einer 50 MBit-Geschwindigkeit. Die sind vor allem dann nötig, wenn Gewerbebetriebe vor Ort sind und ständig  große Datenmengen versenden müssen. Aber meine Heimatstadt Gemünden hat den rechtzeitigen DSL-Ausbau leider zu lange nicht richtig ernst genommen und trotz zahlloser Anfragen im Stadtrat, wann denn die Stadtverwaltung in die Pötte komme, erst auf den letzten Drücker in einer Art Verzweiflungstat den Förderantrag für das frühere ungenügende Förderverfahren gestellt. Dass demzufolge heute noch mehr als die Hälfte des Stadtgebietes DSL-unterversorgt ist, wundert deshalb nicht, denn dafür gab es ja lediglich 100 000€ Zuschuss, ein bisschen dürftig für eine Stadt mit 14 Stadtteilen.


Deshalb haben wir FREIEN Wähler im Bayerischen Landtag auch früh nach Auslaufen dieses "Spar"-Programmes darauf gedrängt, dass hier bessere Fördermöglichkeiten inszeniert werden müssen, was nach viel diskutieren mit der damaligen Regierungskoalition dann auch umgesetzt  worden ist. Nur dass dieses neue Programm neue Hindernisse, nämlich 19 bürokratische Genehmigungsverfahren, in sich birgt, das war nicht unser Ziel! Dies hängt aber mit der komplizierten EU-Förderung zusammen.


Das führte zu der grotesken Situation, dass noch knapp zwei Jahre nach Anlaufen des neuen Förderprogrammes bayernweit erst 2(!) Kommunen einen Förderbescheid erhalten hatten. Nach den Landtagswahlen hat Seehofer nun dem Breitbandausbau mit Verlagerung ins Finanzministerium neuen Schub gegeben. Minister Söder installierte in jedem Landkreis sogenannte Breitband-Manager, die vor Ort den Kommunen beratend zur Seite stehen sollen. An den und die Staatsregierung hatte ich mich dieser Tage auch gewandt, als ich bei einer Wahlveranstaltung vom Ortssprecher meines Nachbarortes Ruppertshütten angesprochen worden bin, dass das Förderverfahren wieder mal am Stocken sei. Dabei konnte ich auch für andere Kommunen wertvolle Informationen erhalten: denn voraussichtlich noch in diesem Frühjahr wird es eine nochmalige Veränderung bei den Fördersätzen und der Förderhöhe in der  Breitbandförderung in Bayern geben.


Demnach hat Bayern bereits kurz vor Weihnachten bei der EU-Kommission  eine Änderung der Förderrichtlinien beantragt. In den neuen Richtlinien soll der Fördersatz auf maximal 90% angehoben werden. Außerdem ist beantragt, auch die Förderhöchstsumme von derzeit 500.000 Euro je Gemeinde auf eine Million zu erhöhen. Gerade für Gemeinden mit vielen Ortsteilen ist die Anhebung der Förderhöchstsumme und des Fördersatzes ein wichtiges Signal, damit endlich die flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet Realität wird.




 berggeist007  / pixelio.de

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Beispielsweise könnte diese Neuregelung für den DSL-Ausbau im Lohrer Ortsteil Ruppertshütten bereits zum Tragen kommen. Hier hatte es bis Mitte Januar noch Verzögerungen bei der Prüfung zweier Angebote gegeben, weil ein Unternehmen es versäumt hatte, eine Garantieerklärung darüber abzugeben, dass die geforderte Geschwindigkeit von 50 Mbit/s auch tatsächlich in allen Haushalten verfügbar sein wird. Die Regierung von Unterfranken musste deshalb noch eine juristische Prüfung abwarten, um im Nachhinein Klagen durch das unterlegene DSL-Unternehmen zu verhindern. In Kürze soll nun die  Stadt Lohr  grünes Licht erhalten, um den Förderantrag stellen zu können.


Mit den Neuregelungen bei der Breitbandförderung, vor allem mit der Erhöhung der Fördersätze, kann die Stadt Lohr viel eigenes Kapital sparen und es zur Erschließung anderer Stadteile einsetzen - endlich ein richtiges Signal! Damit es aufgrund dieser Verzögerung trotzdem zu einem rechtzeitigen Ausbau kommt, empfahl die Regierung von Unterfranken gleichzeitig einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen, damit parallel dazu die Arbeiten  vor Ort bereits beginnen können. 


An diesem Beispiel wird wieder einmal deutlich, wie wichtig es für mich als Abgeordneter ist, vor Ort bei Veranstaltungen zu sein und gleichzeitig zeigt es, wie einfach manche Dinge mit der Unterstützung eines Abgeordneten geregelt werden können.



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