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19 April 2016

Schulen müssen dringend finanzielle Mittel abrufen

Derzeit werden insgesamt 63.615 Flüchtlinge an unseren Schulen beschult, davon 22.453 an Grund- und Mittelschulen, 41.162 an Berufsschulen. An dieser Zahl lässt sich schnell erkennen, dass zur Integration dieser Kinder und Jugendlichen dringend finanzielle Mittel nötig sind.


Der Nachtragshaushalt 2016 umfasst im Bildungsbereich erfreulicherweise Stellen und Mittel im Umfang von 160,7 Millionen Euro. Dafür haben wir als FREIE WÄHLER intensiv gekämpft und erstmals sind unsere Forderungen vollumfänglich erfüllt worden. Darin enthalten sind beispielsweise 1.079 Planstellen, erstmalig 10 Millionen Euro zum flexiblen Einsatz von Drittkräften, weitere Personalmittel und Mittel für Kooperationspartner, Mittel zur Berufsorientierung von Flüchtlingen und rund 10 Millionen Euro für Gastschulbeiträge für Landkreise und Kommunen.




Rainer Sturm  / pixelio.de

Rainer Sturm / pixelio.de


In einem Verbandsgespräch mit dem BLLV hat sich jedoch gezeigt, dass es ein Problem gibt: viele Schulen wissen nicht, dass es diese Mittel gibt. Oft werden Schulen durch ein Kultusministerielles Schreiben über Neuigkeiten informiert, dies ist jedoch noch nicht geschehen. Sowohl der BLLV als auch wir FREIE WÄHLER fordern die Schulen daher auf, dringend selbstständig Initiative zu ergreifen und Mittel bei der zuständigen Regierung anzufordern. Nur wenn die finanziellen Mittel abgerufen werden, können zum einen genügend Übergangsklassen gebildet und zum anderen die Sprachförderung ausgebaut werden.


Werden diese Mittel nicht abgerufen, ist das fatal für die künftigen Haushaltsverhandlungen. Wie das ablaufen wird, kann ich Ihnen kurz und knapp sagen: sollten die Mittel, auch wenn die Schulen nichts von deren Existenz wissen, nicht abgerufen werden, wird das Kultusministerium behaupten, es gäbe keinen Bedarf. Im nächsten Haushalt werden dann die Mittel gesenkt, was weniger Stellen und weniger Gelder bedeuten würde – und das gilt es zu verhindern!



24 März 2016

Förderlehrer als pädagogische Zweitlehrkraft an jeder Schule

Förderlehrerinnen und Förderlehrer tragen an bayerischen Grund-, Mittel- und Förderschulen durch die Arbeit mit Schülergruppen maßgeblich zur Sicherung des Unterrichtserfolges bei. Aufgabe der Förderlehrkräfte ist es, Schülerinnen und Schüler individuell zu betreuen und zu fördern – ganz nach deren Bedarf.


An bayerischen Schulen läuft das in der Regel so ab, dass ein Förderlehrer oder eine Förderlehrerin in Absprache mit der Klassenlehrkraft gezielt Schülerinnen und Schüler aus dem Klassenverbund holt, um Unterrichtsinhalte zu vertiefen und zu sichern. Vor allem in Zeiten der Inklusion, des Ganztages und der Integration der Flüchtlinge sind Förderlehrkräfte eine wichtige Stütze im Schulalltag – genau deshalb fordern wir FREIE WÄHLER, dass hier mehr Stellen geschaffen werden.


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Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung als Förderlehrkraft ist ein mittlerer Schulabschluss, die gesundheitliche Eignungsfeststellung sowie das Bestehen eines Eignungstests. Im Gegensatz zu Lehramtsstudenten werden Förderlehrerinnen und Förderlehrer an bayernweit zwei Staatsinstituten, die sich in Bayreuth und in Freising befinden, ausgebildet. Während der dreijährigen Ausbildung am Staatsinstitut wird den Förderlehrkräften neben grundlegenden Kenntnissen in Pädagogik, Psychologie und Schulpädagogik eine fachdidaktische Ausbildung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Deutsch als Fremdsprache vermittelt. Weiterhin finden förderspezifische Aufgabenfelder wie Lernbeobachtung, Förderplanung und Medienpädagogik Berücksichtigung. Anschließend erfolgt, ähnlich dem Referendariat, in Kooperation mit wöchentlichen Seminarveranstaltungen eine zweijährige Ausbildungsphase an der Schule.


Nachdem Förderlehrerinnen und Förderlehrer diese Ausbildung durchlaufen haben, sind sie vor allem für die gezielte Förderung durch beispielsweise Lese- und Rechtschreibkurse ausgebildet. Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Schülerinnen und Schüler gezielte Förderung benötigen, brauchen wir mehr Ausbildungsplätze für Förderlehrer. Aktuell wird nur an etwa 60% aller Schulen eine Förderlehrkraft unterstützend eingesetzt – da kann ich nur ganz deutlich sagen: Das ist zu wenig!


Unter diesen Umständen könnte sich eine Schule ja schon freuen, überhaupt eine Förderlehrkraft zur Verfügung zu haben. Stellen Sie sich aber jetzt einmal EINE Förderlehrkraft an EINER Schule mit mehreren hundert Schülern vor. Das ist ein Tropfen auf dem heißen Stein unter dem vor allem die Förderlehrkräfte, um die sich die Kollegen reißen, leiden.


Bei meinem Besuch in einer Schule in Finnland konnte ich mich erneut davon überzeugen, wie wichtig eine gut ausgestattete Schule für den Bildungserfolg ist. Wir müssen dringend umdenken! Eine Förderlehrkraft als feste Zweit-Lehrkraft anzustellen wäre in meinen Augen ein erstrebenswertes Ziel, denn nur durch eine individuelle Unterstützung können sich alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Kompetenzen entfalten – und das sollte schließlich immer unser höchstes Ziel sein! Und gerade im Zuge der an vielen Schulen schon vorhandenen Flüchtlingskindern und der damit für die Lehrkraft zusätzlichen Belastung ist es unumgänglich für individuelle Förderung entsprechende Stellen zu schaffen. Deshalb fordern wir FREIE WÄHLER für jede Schule eine Förderlehrkraft als pädagogische Zweit-Kraft. Im Gegenzug könnte bei der inklusiven Beschulung von Kindern in vielen Fällen auf den individuellen und nur für einen Schüler eingesetzten Schulbegleiter verzichtet werden, da diese Aufgabe dann die pädagogische Zweit-Lehrkraft übernehmen könnte.



23 März 2016

Zulassungsbeschränkung zum Referendariat stößt auf Kritik

Das Gesetz kommt zur falschen Zeit. Derzeit werden im Grund- und Mittelschulbereich händeringend Lehrkräfte gesucht. Und nun will die Staatsregierung den Studenten den Zugang zum Referendariat verwehren. Ein fatales Signal. Denn: Künftige Lehrkräfte verlieren jedwede Planungssicherheit über ihr Studium und sie müssen davon ausgehen, dass sie bis zu drei Jahre länger warten müssen um ins Referendariat gehen zu dürfen.


Das kostet jungen Menschen nicht nur Nerven, sondern auch ganz faktisch Geld. Zudem sind weitere negative Folgen zu erwarten: Viele motivierte Schulabsolventen werden von einem Lehramtsstudium abgehalten und es wird Bürokratie mit zwei zu verwaltenden Wartelisten geschaffen. Das kann niemand wirklich wollen, daher wird eine solche Zugangsbeschränkung auch von allen Lehrerverbänden vehement abgelehnt. Zudem muss man auch immer bedenken: Die Ausbildung zum Lehrer ist erst mit dem zweiten Staatsexamen – und damit nach dem Referendariat – abgeschlossen. Mit dem ersten Staatsexamen haben die jungen Menschen nichts in der Hand. Deshalb hinkt auch ein genereller Vergleich mit anderen Bundesländern, wenn es dort ein Bachelor/Master-System im Lehramt gibt und die jungen Menschen damit andere berufliche Wege anstreben können.


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Die FREIEN WÄHLER schlagen zur Steuerung der Lehramtsstudierenden pragmatische Maßnahmen vor: Es gilt studienbegleitende Beratungsangebote zu stärken und polyvalente Abschlüsse an allen Hochschulen anzubieten. Das heißt: Die Lehramtsstudenten sollen die Möglichkeit erhalten, neben dem ersten  Staatsexamen einen anderen Abschluss – zum Beispiel einen Master – zu erwerben. Damit hätten die Studierenden einen berufsqualifizierenden Abschluss in der Tasche, der ihnen auch außerhalb des Schulsystems berufliche Perspektiven bietet. Der neue Artikel im Lehrerbildungsgesetz ist hier keine Lösung. Er ist zwar ein neues Arbeitsmittel im „Werkzeugkasten“ des Kultusministers, aber leider kann man damit nichts reparieren, sondern lediglich Vertrauen zerstören.


Weitere Schilderungen zum Thema Zulassungsbeschränkung zum Referendariat finden Sie hier.



22 März 2016

Verbesserung der Studienerfolgsquote dringend notwendig

Schon lange ist bekannt, dass die Studienabbrecherquote auch an Bayerischen Hochschulen erschreckend hoch ist. Eine Expertenanhörung im Ausschuss Wissenschaft und Kunst des Landtages zur Studienerfolgsquote hat nun ergeben, dass ein Großteil der Studienabbrüche darauf zurückzuführen ist, dass der oder die Studierende einen nicht zu den persönlichen Neigungen und Stärken passenden Studiengang gewählt hat.




Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de

Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de


Um die Studienerfolgsquote zu verbessern, fordern wir FREIE WÄHLER daher die Förderung von Eignungsfeststellungsverfahren. Wir fordern die Staatsregierung in unserem Dringlichkeitsantrag dazu auf, gemeinsam mit den Hochschulen Qualitätskriterien für Eignungsfeststellungsverfahren zu entwickeln und Fördermittel für die Einführung und Evaluation solcher Verfahren bereitzustellen.


Ursachen für die Probleme bei der Studiengangwahl sind vor allem ungenaue Kenntnisse über die Anforderungen des Studiengangs und bzw. oder eine Fehleinschätzung der eigenen Stärken. Ein wie von uns gefordertes Eignungsfeststellungsverfahren könnte an beiden Knackpunkten ansetzen und so zu einer erheblichen Senkung der Studienabbruchquote führen. Dass das dringend geschehen muss, verrät ein Blick auf die Zahlen: Schätzungen zufolge brechen knapp 40% aller Studierenden ihr Studium ab.


Natürlich sind bezüglich eines solchen Verfahrens noch viele Fragen offen, beispielsweise ob eine Teilnahme verpflichtend oder freiwillig wäre oder inwiefern ein solches Verfahren beratende oder zulassungsrelevante Wirkung haben sollte. Dennoch bin ich der Meinung, dass die Einführung solcher Eignungsfeststellungsverfahren im Vergleich zu Belastung, Zeitverlust und Kosten, die jeder Studienabbruch mit sich bringt, als gering einzustufen sind. Fest steht, dass sich in Bezug auf den Studienerfolg etwas tun muss – und wir FREIE WÄHLER wollen den Weg dahin ebnen.



16 März 2016

Schulsekretärinnen endlich ordentlich bezahlen und Schulleiter entlasten

 Es ist erst März und dennoch ist ein Thema an vielen Schulen schon jetzt aktuell: Wer wird der neue Schulleiter oder die neue Schulleiterin im nächsten Schuljahr? Viele Rektorinnen und Rektoren gehen auch zum Schuljahr 2016/17 in den Ruhestand, doch Bewerbungen für die vakant werdenden Stellen bleiben immer häufiger aus.




Günther Felbinger im Gespräch mit der Bezirksfachschafts-Vorsitzenden Unterfranken, Christine Starz und BLLV-Vizepräsidenten Tomi Neckov

Günther Felbinger im Gespräch mit der Bezirksfachschafts-Vorsitzenden Unterfranken, Christine Starz und BLLV-Vizepräsidenten Tomi Neckov


Meiner Meinung nach verständlich, wenn man sich die Arbeitsbedingungen einmal genauer anschaut. Durch den Ganztagsschulausbau, die Inklusion, Beurteilungstätigkeiten und die Flüchtlingswellen kommen auf Schulleiter immer mehr Aufgaben zu – und das bei (meist) gleichbleibenden Anrechnungsstunden. An bayerischen Grund- und Mittelschulen, das muss man erst einmal wissen, handelt es sich bei einem Schulleiter bzw. einer Schulleiterin nämlich nicht um ein komplett eigenes Berufsbild. Ein Blick ins Schulhaus verrät: Schulleiterinnen und Schulleiter managen gemeinsam mit den unterbezahlten, aber emsigen Verwaltungsangestellten den Schulalltag und halten ganz nebenbei - je nach Schulgröße - selbst noch mehrere Stunden Unterricht.


Schulleiter


Kein Wunder also, wenn die Bewerbungsflut auf solche Stellen ausbleibt, hier muss das Kultusministerium dringend umdenken. Wir FREIE WÄHLER fordern daher ausreichend Leitungszeit und somit weniger eigenverantwortlichen Unterricht für die Schulleitung, mehr Kompetenzen im Grund- und Mittelschulbereich und einen weiteren Aufbau der erweiterten Schulleitung, die es bisher nur an Realschulen, Gymnasien und an beruflichen Schulen gibt. Außerdem muss dringend eine zeitgemäße Ausbildung für kommende Schulleitungen angeboten werden, die natürlich auch eine angemessene Besoldung nach sich ziehen muss.


Neben den Anrechnungsstunden für die Schulleitung hängt auch der Zuteilungsschlüssel für Verwaltungsangestellte maßgeblich von Schüler- und Klassenzahl ab. Zurückgehende Schülerzahlen führen auch zu einer Stundenkürzung bei den Verwaltungsangestellten und das, obwohl der Verwaltungsaufwand in den letzten Jahren stetig steigt.


Verwaltung


Ich bin der Meinung, dass die Arbeit der Verwaltungsangestellten nicht genug gewürdigt wird – das schließt die Bezahlung mit ein. Bereits in der Vergangenheit habe ich mich daher mit mehreren Anträgen für die Stundenerhöhung der Verwaltungsangestellten und einer Neueinstufung des Tätigkeitsbildes der heimlichen Schul-Manager(-innen) eingesetzt, die wiederum ebenfalls eine Entlastung der Schulleitung mit sich bringen würde.



14 März 2016

Augen und Ohren auf bei der Umsetzung der Behördenverlagerung

Bei einem Gespräch mit Vertretern der Bayerischen Finanzgewerkschaft haben wir FREIE WÄHLER die geplante Behördenverlagerung diskutiert. Insgesamt sollen bis zum Jahr 2020 mehr als 3100 Arbeitsplätze in den ländlichen Raum verlagert werden, was wir durchaus begrüßen. Auch Unterfranken soll 346 davon abbekommen.


So sollen in Bad Kissingen rund 100 Arbeitsplätze am Haus für Gesundheitsmanagement entstehen, in Bad Neustadt rund 70 Arbeitsplätze für die Bearbeitungsstelle des Finanzamtes Nürnberg-Süd, für ein regionales IT-Zentrum 5 und für die IT-Sicherheit 15 Arbeitsplätze. Durch die Behördenverlagerung sollen außerdem folgende Arbeitsplätze entstehen: rund 150 in Ebern bei der Landesbaudirektion der Autobahndirektion Nordbayern, in Obernburg 30 für die Bearbeitungsstelle des Finanzamtes Nürnberg-Nord, in Gemünden 15 beim künftigen Krebsregister und in Lohr am Finanzamt 13 sowie mit der Verlagerung des Staatsarchives nach Kitzingen 17.




Martin Moritz  / pixelio.de

Martin Moritz / pixelio.de


Bisher ist geplant, dass ein Großteil dieser Arbeitsplätze nach Oberfranken und in die nördliche Oberpfalz verlagert wird. Infrastrukturell bietet diese Behördenverlagerung durchaus viele Vorteile und stärkt zudem den ländlichen Raum. Bei den betroffenen Beamten stößt dieses Vorhaben jedoch nicht immer auf Gegenliebe, was ich persönlich gut nachvollziehen kann.


Gerhard Wipijewski, der Landesvorsitzende der Bayerischen Finanzgewerkschaft (bfg), hat daher in unserem Gespräch Unterstützungsmaßnahmen für die von der Behördenverlagerung betroffenen Beamten gefordert. Genau diese Unterstützung ist meiner Meinung nach entscheidend dafür, ob die Behördenverlagerung zielführend sein wird oder nicht. Klar ist, dass ein solches Vorhaben nur dann gelingen kann, wenn die betroffenen Beamten mitziehen und sich für das Gelingen einsetzen.


Dass die Behördenverlagerung wichtig und auch für viele Beamte von Vorteil sein kann, hat ein weiterer Gesichtspunkt unseres Gespräches gezeigt: die Situation der öffentlich Bediensteten in Ballungsräumen wird immer angespannter. Der Wohnungsmarkt ist überlaufen und schreckt einen großen Teil qualifizierten Personals ab – das würde im ländlichen Raum sicher anders aussehen.


Ich bin daher gespannt, wie die Behördenverlagerung für alle Beteiligten gewinnbringend umgesetzt werden kann und möglichst reibungslos über die Bühne geht. Ich werde Augen und Ohren offen halten und dann hoffentlich auch 2017 in meiner Heimatstadt Gemünden 17 neue Staatsbeamte begrüßen dürfen.


 


10 März 2016

Polizei am Limit

 Eines haben der letztjährige G7-Gipfel in Elmau, die Flüchtlingsströme, die anhaltende Terrorgefahr und unsere alltägliche Sicherheit gemeinsam: sie beschäftigen die bayerischen Polizisten in hohem Maße. Zum Stichtag 30.11.2015 wurden bei der Polizei in Bayern 62 Überstunden pro Kopf gezählt, das sind 15 mehr, als noch im Vorjahr.


Diese Tatsache ist uns FREIEN WÄHLER schon lange ein Dorn im Auge, deshalb haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag erneut dazu aufgefordert, unsere Polizeibeamten schnellstmöglich zu entlasten.


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Die aktuelle Arbeitssituation bei der Bayerischen Polizei widerspricht in vielen Punkten den gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen, für private und familiäre Angelegenheiten bleibt aufgrund der großen Planungsunsicherheit kaum Zeit und auch die dringend nötigen Regenerationsphasen bleiben aus, was auf Dauer gesundheitsschädlich ist.


Die Gründe für die unzähligen Überstunden bayerischer Polizeibeamter sind vielfältig, eine triftige Belastung stellen neben Sonder- und Großeinsätzen beispielsweise auch außerbayerische Einsätze dar. Wir fordern daher, diese auf das absolut Erforderliche zu reduzieren.


Es ist erfreulich, dass Innenminister Joachim Herrmann eine Nachwuchswerbekampagne ins Leben gerufen hat, mit der echte Polizistinnen und Polizisten für neue Polizeischülerinnen und –schüler werben. Die Ausbildung neuer Einsatzkräfte kostet jedoch Zeit, wir fordern daher kreative Lösungen, um die Einsatzbelastung bereits jetzt auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung, ob und wenn ja inwieweit auch Polizeischüler eingesetzt werden können, um bereits ausgebildete Polizeikräfte zu entlasten. Weiterhin müssen neugeschaffene Stellen schnellstmöglich besetzt und zusätzliche Ausbildungsseminare angeboten werden.


Meiner Meinung nach schultern die bayerischen Polizeibeamten die großen Herausforderungen in vorbildlicher Weise – ihr Engagement ist herausragend und verdient besonderen Dank. Ich werde mich daher gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen weiterhin vehement für einen Abbau der Überstunden und für langfristige Lösungen zur Entlastung der Polizeibeamten einsetzen.



10 März 2016

Immer mehr Schüler in schulpsychologischer Behandlung

In einem abschließenden Bericht hat die Staatsregierung dem Ausschuss für Bildung und Kultus beschrieben, dass im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 837 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen als Lehrkräfte für die Tätigkeit als Schulpsychologe an staatlichen Schulen Anrechnungsstunden erhalten haben. Uns FREIEN WÄHLERN ist das lange nicht genug, wir fordern dringend einen Ausbau der Schulpsychologenstellen in Bayern! War bei den Schulpsychologen schon vor der Flüchtlingswelle Land unter, so ist deren Arbeitspensum mit den nunmehr vorhandenen und oft traumatisierten Flüchtlingskinder noch weitaus umfangreicher geworden.


Zu Recht lassen sich mit 394 die meisten Schulpsychologen an Grund- und Mittelschulen finden, gefolgt von Gymnasien (274) und Realschulen (103). In der Regel werden die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen neben dem Einsatz an ihrer Stammschule auch an eine staatliche Schulberatungsstelle abgeordnet. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass eine Schule „ihre“ Schulpsychologin oder „ihren“ Schulpsychologen nicht für sich hat. Meiner Meinung nach ein absoluter Missstand wenn man bedenkt, mit welchen Problemen aktuell an den Schulen gekämpft wird.


Der Druck durch das G8 an den Gymnasien führt vermehrt dazu, dass Schülerinnen und Schüler schon in der Schule mit Versagensängsten, Depressionen und Überforderung kämpfen – das beeinflusst natürlich auch die Arbeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, die sich mit diesen Kindern zusätzlich beschäftigen. Bereits rund ein Viertel aller bayerischen Schülerinnen und Schüler ist in schulpsychologischer Beratung.




S. Hofschlaeger  / pixelio.de

S. Hofschlaeger / pixelio.de


Wohl am stärksten betroffen sind jedoch die Mittelschulen, die neben der Inklusion auch noch die Hauptlast der Integration der Flüchtlingskinder stemmen. Im Klartext bedeutet das, dass die Aufgaben der Schulpsychologen ebenso wie die der Lehrer, Schulsozialarbeiter und den weiteren Mitgliedern der Schulfamilie enorm angestiegen sind.


Bereits oben genannte Ausflüsse, traumatisierte Flüchtlingskinder, vermehrte Testverfahren bei Inklusionsschülerinnen und –schülern sowie Eltern- und Schülergespräche stehen bei den Schulpsychologen auf der Tagesordnung – doch die Zeit ist zu knapp. Wir FREIE WÄHLER fordern daher schon lange, mehr Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an die Schulen zu schicken. Ich favorisiere weiterhin den Einsatz multiprofessioneller Teams an Schulen, dazu gehört eine feste Schulpsychologenstelle an jeder Schule – wie das in Finnland gang und gäbe ist - ebenso dazu.


Davon, dass sich die Abwendung von einer Sparpolitik in der Bildung lohnt, konnte ich mich  vergangene Woche erneut bei einer Delegationsreise des Bildungsausschusses nach Finnland überzeugen. Näheres zu meinem Schulbesuch in der Latokartono Gemeinschaftsschule in Helsinki finden Sie hier.



5 März 2016

Finnische Bildungspower durch Manpower

Wahrscheinlich wäre ich ein Mathe-Genie geworden, wenn ich in Finnland zur Schule gegangen wäre. Ja, das Bildungsmusterland Finnland hat schon was. Bei einer Delegationsreise des Bildungsausschusses des Bayerischen Landtages konnten die Mitglieder der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion schon Einiges lernen: Manpower beispielsweise!


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So sind finnische Schülerinnen und Schüler vor allem mit pädagogischem Fachpersonal gesegnet wie in wohl keinem anderen Land dieser Welt. Denn neben einem Klassenlehrer gibt es nicht nur einen Zweitlehrer, der in Form eines Sonderpädagogen schwächeren Kindern individuelle Förderung bietet, sondern genauso einen Psychologen, einen Sozialarbeiter und eine Krankenschwester bzw. einen Gesundheits-Fürsorger an den Schulen. Gepaart mit den geringen Schülerzahlen  pro Klasse von 15-18 lässt sich nicht nur leichter, sondern auch entspannter lernen.


In Finnland wird die von uns Politikern so oft strapazierte und gewünschte 'individuelle Förderung' tatsächlich in die Tat umgesetzt. Da tränen einem vor Freude die Augen. Der finnische Staat lässt sich dies Einiges kosten, schließlich ist eine solche pädagogische Top-Ausstattung teuer. Aber den Finnen sind das ihre Kinder einfach wert.


Nicht von ungefähr kommt also diese Pisa-Spitzenposition, denn  der Bildungsetat des Landes liegt in etwa bei 6,4 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP). Bayern zum Vergleich hat trotz aller Beteuerungen, dass jeder dritte Euro in die Bildung fließt, für die Bildung knapp 4Prozent BIP-Anteil. Wie gut den Kindern diese hohe Wertschätzung der Bildung tut, kann man daran erkennen, dass es in finnischen Schulhäusern extrem ruhig zugeht, man könnte sogar sagen, es herrscht dort eine Wohlfühlatmosphäre. Die Schulspeisung natürlich kostenfrei inklusive.


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Der Lehrerberuf genießt ganz im Gegenteil zu Bayern eine hohe Wertschätzung in der Bevölkerung und bei den Eltern. Darüber hinaus muss kein Pädagoge bei nicht den Elternerwartungen entsprechenden Noten den Rechtsanwalt fürchten, schließlich gibt es die erst ab der sechsten Klasse.


Dies resultiert sicher auch daraus, dass in Finnland nicht Jede/r Lehrer werden kann. Nur etwa zehn Prozent der Bewerberinnen und Bewerber steht nach einer harten und aufwändigen Aufnahmeauswahl das Lehramts-Studium offen. Da wundere ich mich nur, dass unser Freie-Wähler-Vorschlag eines flächendeckenden Eignungsberatungsverfahrens für angehende Lehramtsstudenten in Bayern bisher immer mit dem Argument 'organisatorisch zu aufwändig' abgelehnt wurde.


Und noch ein wesentliches Merkmal unterscheidet Finnland von Bayern. Seit der großen Schulreform 1994 gibt es dort eine Grundschule von Klasse 1 bis 9, also eine Gemeinschaftsschule. Und eben kein Hickhack um Übertritt und die negativen Folgeerscheinungen auf Gesundheit der Kinder und Lehrer. Jedenfalls macht es einfach Freude, diese finnische Schule zu erleben. Und selbst Mathe macht MIR beim Hospitieren Spaß, weil ich erstmals erlebe, dass ein individuelles Eingehen auf das Kind selbst einer Mathe-Niete wie mir hilft zu kapieren, wie Mathe funktioniert.



12 Februar 2016

Zulassungsbeschränkung zum Referendariat nicht tragbar

Auch die neuste Idee der CSU sorgt bayernweit für Aufschreie: die Zulassungsbeschränkung zum Referendariat. Die Mehrheitsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetztes in den Landtag eingebracht, der eine Wartezeit von bis zu drei Jahren nach dem Absolvieren des ersten Staatsexamens einräumen würde. Nicht nur bei den betroffenen Studenten, sondern auch in den Lehrerverbänden und der Opposition ist der Widerstand gegen eine solche Gesetzesänderung groß.


Wir suchen in Bayern händeringend Lehrerinnen und Lehrer für Grund-, Mittel- und Berufsschulen, um die aktuellen Herausforderungen wie Inklusion, Ganztag und die Beschulung der Flüchtlingskinder stemmen zu können. Jetzt ein solches Signal an Interessenten des Lehramtsstudiums zu senden, halte ich für fatal. Wir FREIE WÄHLER sagen deutlich NEIN zu einer solchen Regelung. Natürlich ist uns bewusst, dass einige Lehramtsstudiengänge, vor allem mit oft gewählten Fächerkombinationen wie Deutsch, Sozialkunde und Englisch, überlaufen sind.


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Wir vertreten jedoch die Meinung, dass hier anderweitig angesetzt werden muss: Wir brauchen ein durchlässigeres Lehramtsstudium und eine intensive Beratung der Studierenden bezüglich der Fächer- und Schulrichtungswahl. Erfreulicherweise hat die Staatsregierung in der jüngsten Vergangenheit bereits einen Schritt in die richtige Richtung getan und die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Lehramtsstudiengängen sowie auch nach der Ausbildung erhöht. Meiner Meinung nach machen wir mit diesem Gesetzentwurf aber gleichzeitig wieder zwei Schritte zurück.


Auch wenn unser Kultusminister immer wieder betont, dass eine Gesetzänderung nicht gleichzeitig eine Einführung einer solchen Zulassungsbeschränkung zum Referendariat bedeuten würde, ist das Signal deutlich. Ich finde es untragbar, junge Menschen, die bereits ihr erstes Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben, bis zu drei Jahre auf der Straße stehen zu lassen – und das in Zeiten, in denen wir Lehrer so dringend brauchen! Wir FREIE WÄHLER werden uns daher gegen diesen Gesetzentwurf stellen und kämpfen weiterhin für ein qualitativ hochwertiges Bildungssystem in Bayern.


Einen zusammenfassenden Hörbeitrag finden Sie hier.



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