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12 Februar 2016

Keine Änderung des Waffengesetztes in Bayern

Nach den dramatischen Terroranschlägen im letzten Jahr in Paris entbrannte die Diskussion um die Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinien. Die Debatte um eine Verschärfung des Waffengesetztes war jedoch nicht auf Brüssel beschränkt, sondern erreichte auch den Bayerischen Landtag in Windeseile.


Im Gegensatz zur SPD und den Grünen forderten wir FREIE WÄHLER jedoch keine strengeren Vorschriften, die vornehmlich rechtschaffene Schützen und Jäger treffen würden, ein. Denn Richtlinien, die im EU-Parlament vereinbart werden, müssen auch in nationales Recht umgesetzt werden. Mit einem Eilantrag wollten wir deshalb erreichen, dass durch die geplante Richtlinie Schützen und Jäger keine weiteren Nachteile und Einschränkungen befürchten müssen.




Rainer Sturm  / pixelio.de

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Im Einzelnen stimmten wir FREIE WÄHLER dafür, dass das bestehende Recht in Bezug auf den Umgang und den Handel mit Waffen und Munition, zur Ausübung der Jagd und des Sport- und Brauchtumsschießens sowie des Waffensammelns nicht durch die Änderungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie beeinträchtigt wird. Denn meiner Meinung nach muss deutlich zwischen legalem und illegalem Waffenbesitzt getrennt werden, doch dieser Aspekt geht in der Diskussion um eine Verschärfung des Waffenrechts oft unter. Straftaten entstehen im seltensten Fall durch legalen Waffenbesitz.


In einem bin ich absolut überzeugt: Jäger und Schützen leisten hervorragende Arbeit und betreiben mit ihrer Vereinsarbeit oft zusätzlich werteorientierte Jugendarbeit. Eine Einschränkung des Waffengesetztes darf daher nicht gleichzeitig zu einer Einschränkung des Ehrenamtes führen. Die Waffengesetze in Deutschland gelten als die schärfsten innerhalb der EU, ich warne daher deutlich vor falschem Aktionismus und werden mich weiterhin für eine Unterstützung der Jäger und Schützen einsetzen.



7 Februar 2016

Zusätzlicher Feiertag für Bayern?

Die Staatsregierung plant anlässlich des 500. Reformationsjubiläums, den 31.Oktober 2017 als Feiertag zu begehen. Das ist uns nicht genug. Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion wollen wir erreichen, dass der Reformationstag künftig auch in Bayern alljährlich am 31. Oktober als gesetzlicher Feiertag etabliert wird.




Dieter Schütz  / pixelio.de

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Deshalb haben wir einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eingereicht. Mit Blick auf den erheblichen Einfluss der Reformation auf die kulturelle und religiöse Entwicklung Deutschlands sollte der Reformationstag auch in Bayern ein jährlich wiederkehrender Feiertag werden. Ein Ausgleich der hierdurch für den Staat entstehenden Kosten ist durch vorhandene Ressourcen sichergestellt – dies hat die Staatsregierung bereits in ihrem Gesetzentwurf angeführt. Nachdem die Wiedereinführung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag in der letzten Legislaturperiode gescheitert ist, wäre die Schaffung des Reformationstages als Feiertag ein positives Signal und Zugeständnis an die zweieinhalb Millionen Mitglieder der Evangelischen Kirche in Bayern.


 


18 August 2015

Kulturfonds Bayern als Kulturförderung des ländlichen Raumes

Seit 1996 gibt es den Kulturfonds Bayern, der aus den Erlösen der Privatisierung der Bayerischen Versicherungskammer eingerichtet wurde und seither Bestandteil der „Offensive Zukunft Bayern ist“. Mit diesem Kulturfonds gibt die Bayerische Staatsregierung, koordiniert durch das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kultur, wichtige Impuls zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur im Freistaat. Vor allem für den ländlichen Raum, Organisationen und Kommunen ist dies oft eine willkommene Fördermöglichkeit, die gerade Kultureinrichtungen weitab der Zentren unterstützen.




I-vista  / pixelio.de

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Ich finde es sehr erfreulich, dass dieses Jahr 17 Projekte mit insgesamt 211.600 Euro in Unterfranken gefördert werden. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Überblick über die geförderten Projekte Unterfrankens geben:


Im Landkreis Main Spessart wurde das Projekt „Herbstblüten 2015 – aktuelle Kunst in Mainfranken“ des Kunstvereins Main e.V. in Triefenstein mit 3.700 Euro bezuschusst.


Im Landkreis Bad Kissingen kann sich der Musikverein Steinacher Musikanten über einen 4.100 Euro Zuschuss für einen Probenraum in der generalsanierten Henneberghalle im Bad Bockleter Ortsteil Steinach freuen.


Gleich zwei Projekte werden im Landkreis Rhön-Grabfeld bezuschusst: In Wechterswinkel wird die Ausstellung „Angelika Summa – Skulpturen“ mit 5.900 Euro und die Ausstellung „Faszination Marmor“ mit Werken des Bildhauers Frederic D´Art mit 4.800 Euro gefördert.


Ebenfalls zwei Projekte werden im Landkreis Kitzingen bezuschusst. Für die Auftaktveranstaltung der Reihe „Kitzinger Kulturzeichen – Schleierzeichen 2015“ gibt es 10.000 Euro. Die Communität Casteller Ring e.V. in Schwanberg darf sich außerdem über eine Förderung von 3.500 Euro für ihr Chorprojekt auf dem Schwanberg freuen.


Den höchsten Betrag unterfrankenweit erhält im Landkreis Schweinfurt das Kleine Stadttheater Gerolzhofen mit 25.000 Euro für die Aufführung von „Fräulein Schmit und der Aufstand der Frauen“. Die Stadt Schweinfurt erhält insgesamt Zuschüsse für drei Projekte, die Ausstellung „Gott und die Welt“ in der Kunsthalle Schweinfurt mit 20.000 Euro, das Ausstellungsprojekt mit der Künstlergruppe „WIR“ in der Kunsthalle Schweinfurt, mit 16.400 Euro und für die Ausstellung mit Werken des Bildhauers Werner Mally, ebenfalls in der Kunsthalle Schweinfurt, mit 10.000 Euro.


Ich möchte noch einmal alle Gemeinden und Kulturschaffende in Unterfranken dazu ermutigen, rechtzeitig (bis Anfang Oktober) Anträge zur Förderung im Rahmen des Kulturfonds zu stellen. Das entsprechende Formular kann auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft Forschung und Kunst  heruntergeladen werden. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Projekt förderungswürdig ist, der kann sich diesbezüglich auch gerne mit mir in Verbindung setzen, dann werde ich dies entsprechend unterstützen.



10 Juni 2015

Fränkische Programmanteile beim BR unterrepräsentiert

Frankens reichhaltige Kultur kommt viel zu kurz

Franken gegen Bayern, das ist ein ewiges Ränkespiel. Auch wenn es um fränkische Programmanteile beim Bayerischen Fernsehen geht. Der Bayerische Rundfunk (BR) soll laut Bayerischem Rundfunkgesetz die Vielfalt im Freistaat im Programm des Fernsehens, beim Hörfunk und auch Online widerspiegeln. Nach meiner Meinung geschieht dies aber nur sehr unzureichend. Deshalb habe ich in einer Anfrage an die Bayerische Staatregierung nun Aufklärung über den fränkischen Programmanteil erhalten wollen. Die Antwort des BR fällt erwartungsgemäß sehr mager aus: Die fränkischen Programmanteile sind alles nur Nischenprodukte oder mit der „Frankenschau“ nur auf das Sendegebiet Frankens reduziert. Es ist wohl ein schlechter Witz, dass damit die fränkische Kultur angemessen im Freistaat Bayern widergespiegelt werden soll.


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So nennt die Staatsregierung und der BR unter anderem die „Fastnacht aus Franken“ als einmalige Sendung und „Kabarett aus Franken“ als sich wiederholende Serie mit typisch fränkischem Lokalkolorit, doch das ist eindeutig zu wenig. Eine Sendung wie die ‚Fastnacht in Franken’, die an einem von 365 Tagen ausgestrahlt wird, als Zeichen für die fränkische Kultur zu nennen, ist sicherlich richtig aber aufs Jahr gesehen viel zu wenig. Im Frühling, Sommer und im Herbst scheint nach Ansicht des BR in Franken nichts weiter zu passieren, dafür in Oberbayern umso mehr!


Als weiteres Negativ-Beispiel empfinde ich, dass in der Reihe „Wir in Bayern“ ganze fünf Folgen über Franken produziert wurden. Franken umfasst immerhin drei Regierungsbezirke und wird in diesem Format mit nur fünf Folgen abgespeist. Daran sieht man, dass einfach kein System hinter der ausgewogenen Darstellung von Kultur und Leben der Franken beim BR besteht.


Allerdings gebe ich nicht nur dem BR die Schuld an der Schieflage im Programm: Wenn ich mir die Zusammensetzung der Mitglieder im Bayerischen Rundfunkrat so ansehe, dann ist mir klar, warum fränkische Aspekte beim BR zu wenig Beachtung finden.


 


30 Mai 2015

Förderprogramm und weniger Bürokratie beim Mindestlohn

Ein Gastbeitrag meiner Fraktionskollegin Jutta Widmann

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Unsere Wirtshäuser sind Begegnungsstätten für Jung und Alt, für Stammtische und Familienfeiern – hier treffen sich die Menschen. Es wird nicht nur gegessen und getrunken, sondern auch gelebt, diskutiert und gelacht. Wirtshäuser sind damit Ausdruck des gesellschaftlichen Lebens einer Kommune.

Oft handelt es sich um Familienbetriebe mit einer jahrzehntelangen Tradition, bei denen Kinder, Eltern, Großeltern – die ganze Familie – häufig an sieben Tagen pro Woche für ihre Gäste da ist. Die Aufgaben eines Wirts erstrecken sich inzwischen vom Lebensmittelrecht, dem Brandschutz und Gewerberecht bis hin zum Arbeits- oder Steuerrecht. Auf vielen Gebieten muss er heutzutage Experte sein und sich ständig neuen Vorschriften anpassen. Bei Fehlern befindet er sich nicht nur im Bereich einer Ordnungswidrigkeit, sondern sehr schnell im Strafrecht – dabei sind kleine Fehler doch nur menschlich. Gleichzeitig haben Gastwirte Mitbewerber bei Vereinslokalen, die teilweise bevorzugt werden – im Steuerrecht und bei der Finanzierung von Investitionen. Während Metzger und Bäcker für die mitgenommene Leberkäsesemmel nur sieben Prozent Mehrwertsteuer abführen müssen, wird der Wirt mit den vollen 19 Prozent belastet, obwohl er mehr Service bietet. Hinzu kommt noch die hohe Arbeitszeitbelastung.

Um die Gastronomen zu entlasten, fordern wir Freie Wähler einen Bestandschutz für Wirtshäuser – vor allem im ländlichen Raum. Außerdem wollen wir einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent sowie die Gleichbehandlung von Gastronomie und Vereinen erreichen. Darüber hinaus setzen sich die Freien Wähler für ein neues Förderprogramm ein, wie es bereits in den 80er-Jahren existierte und befürworten ein generelles Konzept gegen das Wirtshaussterben. Zudem fordern wir die Rücknahme der Dokumentationspflicht beim Mindestlohngesetz und eine praxisgerechte Handhabung der Allergenverordnung. Was wir brauchen, ist wieder mehr Verständnis für die Branche und mehr Anerkennung für die geleistete Arbeit. Ansonsten wird es mit der sprichwörtlichen Gastfreundschaft in Bayern bald vorbei sein.


9 Mai 2015

Neue EU-Norm gefährdet familiengeführte Schaustellerbetriebe

Manchmal sind es schon seltsame Blüten, die die EU-Gesetzgebung austreibt. Jetzt will Brüssel auch noch den Daumen auf die traditionellen bayerischen Volksfeste haben und plant mit einer neue EU-Norm ‚ 'DIN EN 13814‘ vor allem den Schaustellern nicht nur stärker auf die Finger zu schauen, sondern diese weiter reglementieren zu wollen. Bayern ohne traditionelle Volksfeste? – undenkbar. Doch diese neue Regelung stellt die meist familiengeführten Schaustellerbetriebe vor große Herausforderungen. Neben der überbordenden Bürokratie bei der Umsetzung des Mindestlohns gefährdet jetzt diese neue EU-Norm die Schaustellerbetriebe in ihrer Existenz. Bereits geprüfte Schaustellergeschäfte sollen nun nochmals überprüft werden.

H.D.Volz  / pixelio.de

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"Völlig ohne Not“, so beschreibt meine Fraktions-Kollegin, MdL Jutta Widmann, die selbst mit ihrem Gatten zusammen einen Festwirtsbetrieb hat und auch auf den unterfränkischen Volksfesten zugegen ist, diese neue Regulierung. Die Kosten einer solchen erneuten Prüfung sind nicht ganz billig, das hat jeder PKW-Besitzer schon bei TÜV-Prüfungen hautnah erfahren. Nur betragen sie bei den Schaustellern ein Vielfaches der PKW-Prüfung und die müssen natürlich die Schausteller tragen. Bei manchen Betrieben kann dies zum finanziellen Ruin führen.

Deshalb setze ich hier durchaus auch auf eine vernünftige und sachorientierte Lösung: Der Bayerische Landtag muss sich für einen Bestandsschutz für ältere Fahrgeschäfte einsetzen. Zumal alle anderen EU-Mitgliedsstaaten  Ausnahmeregelungen für solche Fahrgeschäfte haben – nur, ja nur wieder Deutschland nicht. Was soll man dazu sagen?

Jedenfalls ist für mich auch klar, dass auch ältere Fahrgeschäfte - ich erinnere mich etwa an ‚Lehnert’s Kettenkarusell’, das in meiner Kindheit stets an Kirchweih in meinem Heimatort präsent war – notwendig sind, um die Attraktivität von Volksfesten und gerade auch der kleineren Feste  in ganz Bayern zu erhalten. Nur so können Vielfalt und Attraktivität unserer schönen bayerischen Volksfeste erhalten werden.


7 Mai 2015

Bayerische Landesstiftung fördert Unterfranken

Auch in diesem Jahr dürfen sich verschiedene Regionen Bayerns über Zuschüsse aus dem Fördertopf der Bayerischen Landesstiftung freuen. Die Landesstiftung ist eine seit 1972 bestehende, rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, die „gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozialem und kulturellem Gebiet“ verfolgt. Das hört sich erst einmal sehr trocken an, bedeutet aber nichts anderes, als dass Kommunen und Bürgern finanzielle Förderungen zugesprochen werden, um kulturelle und städtebauliche Projekte angehen zu können.

In diesem Jahr sind 898.300 Euro aus der Bayerischen Landesstiftung zu verschiedenen Projekten nach Unterfranken geflossen, das entspricht bayernweit einem Förderanteil von gut 8,5 Prozent – was sehr erfreulich ist.

johnnyb  / pixelio.de

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Aus dem Landkreis Main-Spessart dürfen sich beispielsweise zwei Projekte über eine Förderung freuen: 482 000 Euro fließen für die Modernisierung und Umnutzung des Südflügels des Klostergebäudes nach Gemünden, wofür ich mich persönlich mit einem Schreiben an die Landesstiftung eingesetzt habe. Außerdem werden 12 100 Euro für die Instandsetzung des Bergfrieds der Wasserburg Burgsinn bereit gestellt.

Auch in anderen Landkreisen Unterfrankens schaut es rosig aus: Die Stadt Schweinfurt und zwei Kommunen im Landkreis dürfen sich über 38 000 Euro freuen, die unter anderem für die Sanierung eines denkmalgeschützten Anwesens in Gerolzhofen verwendet werden.

Im Landkreis Kitzingen wurden bei der Vergabe ganze acht Projekte mit einem Gesamtbetrag von 105 000 Euro bezuschusst – der höchste Betrag von 32 900 Euro wird in die Sanierung der Evang.-Luth. Bergkirche in Hohenfeld gesteckt.

Außerdem wurden fünf Projekte im Landkreis Bad Kissingen in Gesamthöhe von 42 800 Euro und vier Projekte im Landkreis Rhön-Grabfeld in Höhe von 46 500 Euro bezuschusst.


11 April 2015

Frankenwein-Repräsentanz in München lässt auf sich warten

Immer wieder wird zumindest suggeriert, dass die Belange Frankens im Freistaat Bayern zu kurz kommen. Was die Präsentation des Frankenweins in der Landeshauptstadt München angeht ist dies definitiv so. Denn alle München-Insider wissen, dass es in bester Lage in der City eine Pfälzer Weinstube gibt, aber eine entsprechende Fränkische Weinstube sucht man vergebens.

Waldili  / pixelio.de

Waldili / pixelio.de



Das war für uns FREIE WÄHLER schon vor Jahren Anlass dafür, sich mit mehreren Anträgen auch für eine entsprechende fränkische Wein-Repräsentanz in Münchens Innenstadt einzusetzen. Schließlich sollte der Frankenwein den Bayern mehr am Herzen liegen als irgendein auswärtiger Wein. Momentan ist die Anlaufstelle in Bezug auf Frankenwein in München der 'Alte Hof'. Allerdings ist dieses Lokal, wie es auch kürzlich ein verärgerter Bürger an mich heran getragen hat, eher höherpreisig und nicht im Blick von Otto-Normalverbrauchern.

Geplant ist deshalb die Einrichtung einer Vinothek in der Münchner Residenz. Die Residenz muss allerdings zunächst saniert und renoviert werden und danach kann auch die Vinothek dort eingerichtet werden. Das ist die Planung und Hoffnung zugleich, denn wie lange das noch dauert weiß Niemand so genau: das kommt auf den Fortschritt in der Münchner Residenz an.

Doch darauf werde ich mich nicht verlassen, auch wenn die Hoffnung zuletzt stirbt. Versprochen wurde die Vinothek nunmehr schon mehrere Jahre und die Umsetzung lässt auf sich warten. Deshalb werde ich der Staatsregierung nun mal mit einer Anfrage auf den Zahn fühlen, um sie ganz zart und sorgsam an Versprochenes zu erinnern. Einblick gibt unter Umständen auch ein Blick in den Haushalt des Bayerischen Landtages, denn dort müssten ja zumindest entsprechende Finanzmittel vorgesehen sein. Nachgeben werden wir Franken jedenfalls nicht. Erst wenn wir den ersten Frankenschoppen in der Vinothek in der Residenz in München trinken, ist unser Auftrag erfüllt.


1 April 2014

Wirtshaussterben muss verhindert werden

Erhalt der Wirtshäuser in den Dörfern liegt uns Freien Wählern am Herzen


Es mag ein banal klingender Antrag von uns FREIEN WÄHLERN sein, aber er spricht ein wichtiges Thema unserer Gesellschaft, das Wirtshaussterben im ländlichen Raum, an. Vielleicht mag der eine oder andere denken: „haben die nichts Besseres zu tun, als sich um den Erhalt der Wirtshäuser in Bayern zu kümmern“. Natürlich gibt es Wichtigeres, aber gerade für die gesellschaftlichen Strukturen des ländlichen Raumes haben die Dorfwirtschaften eine hohe Bedeutung. Und gerade im Zusammenhang mit den viel zitierten, gleichwertigen Lebensbedingungen aller Regionen kommt diesem Antrag eine besondere Bedeutung zu.




www.Rudis-Fotoseite.de  / pixelio.de

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Ich will als Beispiel einmal meinen Heimatort Langenprozelten hernehmen. Dort gab es in meiner Kindheit insgesamt 7 Wirtshäuser, geblieben sind bis heute noch drei. Gott sei Dank, dass es noch diese drei gibt - denn andernorts sieht es da weitaus düsterer aus. Wenn ich nur unsere Nachbarorte Hofstetten und Schaippach hernehme, dort haben die Sportheime heute die Funktion der ehemals in ausreichender Zahl vorhandenen Gastwirtschaften übernommen. Diese haben aber bestenfalls zum Wochenende oder ein-, zweimal unter Woche, je nach Bedarf, auf. Nachdem bereits die Einkaufsmöglichkeiten weggefallen sind, müssen die Bürgerinnen und Bürger nun auch auf die Wirtshäuser verzichten. Wie ich meine ein erster Schritt zu Vereinsamung und zum Aussterben der kleinen, ländlichen Ortschaften.


Soweit darf es nicht kommen, das Wirtshaussterben muss gestoppt werden! Deshalb hatte meine Fraktionskollegin Jutta Widmann, die selbst als Festwirtin des Gemündener Heimatfestes und der Lohrer Spessartfestwoche hierzulande bestens bekannt ist, die Idee, hier endlich wieder tätig zu werden. Zwischen 1981 und 1996 hat es schon einmal ein Sonderprogramm zur Förderung von Dorfwirtschaften gegeben – aus unserer Sicht ist ein neues Förderprogramm für Wirtshäuser dringend erforderlich. Schließich werden hier Brauchtum, Tradition und Dorfgemeinschaft gelebt und gepflegt. Wirtshäuser können somit als Teil des bayerischen Kulturguts bezeichnet werden, dessen Schutz im Interesse des Freistaats Bayern liegen muss.


Neben Zuschüssen müssen auch die Bürokratiehürden für Gastronomiebetriebe bei Neugründung und Übernahme abgebaut, sowie eine steuerliche Gleichbehandlung hergestellt werden. Denn es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Mahlzeit am Drive-In-Schalter mit sieben Prozent, in der Dorfwirtschaft aber mit 19 Prozent besteuert wird.


Die Zahl der Gastwirtschaften im Landkreis Main-Spessart gehen genauso wie auch im kompletten Freistaat rapide zurück: verglichen mit 1996 gibt es heute gut ein Drittel weniger, zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Universität Eichstätt-Ingolstadt. Bereits mehr als jede dritte Gemeinde hat heute keinen getränkeorientierten Gastronomiebetrieb mehr, Tendenz steigend. Es ist ein Trend, dem aus Sicht der FREIEN WÄHLER dringend etwas entgegengesetzt werden muss. Es sind alarmierende Zahlen, auch in unserem Landkreis. Gerade in ländlichen Gebieten ist das Wirtshaus mehr als nur ein Ort, an dem gegessen und getrunken wird. Wirtshäuser sind Orte des Zusammentreffens und der Kommunikation. Deshalb fordern wir in einem Antrag dazu auf, ein Konzept zu entwickeln, mit dem das Wirtshaussterben in den ländlichen Gebieten gestoppt werden kann.


Welche Bedeutung ein solcher Orts-Treffpunkt haben kann, stelle ich immer wieder in meiner Zweit-Heimat Hassenbach fest. Dort hat sich die Dorfgemeinschaft mit viel Eigenleistung und Unterstützung des Freistaates das ehemalige Pfarrhaus zum Dorfgemeinschaftshaus umgebaut und dort nun eine ehrenamtlich betriebene Schankstätte geschaffen, die von der Ortsbevölkerung wohlwollend und gern angenommen wird. Das Beispiel Hassenbach könnte Vorbild für viele Gemeinden sein, denn eine Gaststätte im Ortszentrum bedeutet Leben im Ort.



22 November 2013

Petition an den Landtag als wirksames Mittel

So kann es gehen! Diese Woche erreichte mich eine sicher nicht alltägliche Mail. Ein im Ehrenamt engagierter Mitbürger, den ich einmal bei einer Ortsjubiläums-Festveranstaltung kennen gelernt hatte, wandte sich mit einem Anliegen aus seinem Ort an mich.


Er schrieb Folgendes: "Dabei geht es um einen sakralen Gegenstand, nämlich einen Abendmahlskelch von 1817, den die Gemeinde B. der Kirchengemeinde gestiftet hat. Dieser Kelch, ein wirklicher Kunstgegenstand, ist auf ungeklärter Weise "abhanden" gekommen. Das M. Museum in W. kaufte ihn 1963 "auf dem Frankfurter Kunstmarkt" und führt ihn bis dato unter: Kauf 1963 - Nr. 48965. Meine intensive Korrespondenz mit dem Museum brachte lediglich zutage, dass das Museum auf die Rechtmäßigkeit des Erwerbs verweist, im Übrigen aber meinem Vorwurf, dass es sich um Hehlerware handelt, nicht widerspricht".




Karsten Dittmann  / PIXELIO / pixelio.de

Karsten Dittmann / PIXELIO / pixelio.de


Das Bestreben des Bürgers ist es nun, das Museum zu veranlassen, den Kelch an die Kirchengemeinde B. zurück zu übereignen, sodass die Kirchengemeinde den Kelch dem Museum als Dauerleihgabe überlässt. Ähnlich gelagerte Fälle gibt es wohl schon des Öfteren an dem besagten Museum.


Da war zunächst einmal guter Rat teuer, denn schließlich bin ich kein Kunstkenner und auch kein Kunsthändler. Aber als pragmatisch denkender Landtagsabgeordneter roch mir diese Sache doch sehr stark nach der Möglichkeit einer Petition. Denn wenn ich das Dargestellte für mich verinnerliche, liegen ein gewisses Maß an Unrecht und ein paar Ungereimtheiten vor. Deshalb könnte in so einem Fall ein neutrales Gremium wie der Petitionsausschuss zu einer Lösung beitragen.


Also habe ich dem Bürger das Einreichen einer Petition an den Landtag vorgeschlagen: "... bezugnehmend auf unser heutiges Telefonat kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Aus unserer Sicht ist die Kirchengemeinde B. der rechtmäßige Eigentümer des Abendmahlkelches. Da das M. Museum jedoch die Herausgabe, auch in Form einer Dauerleihgabe ablehnt, empfehlen wir Ihnen eine Petition an den Bayerischen Landtag zu richten. Dadurch entstehen Ihnen keinerlei Kosten. In der Petition könnten Sie beispielsweise fordern, dass der Abendmahlskelch der Kirchengemeinde rückübereignet und im Gegenzug dem Museum als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt wird. Selbstverständlich unterstütze ich Ihre Petition".


An diesem Beispiel zeigt sich, so kann ich helfen! Jetzt hoffe ich nur noch, dass der Petitionsausschuss meine Ansicht teilt und der Abendmahlkelch so wieder da hinkommt, wo er eigentlich zu Hause ist.



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