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7 Februar 2017

Räume mit besonderem Handlungsbedarf im Landesentwicklungsprogramm: Eine sinnvoll gewählte Kategorie?

Den Kommunalpolitikern ist der Begriff des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) durchaus ein Begriff. Der Nichtinsider kann die Bedeutung jedoch relativ schnell erschließen.


Der RmbH war bereits im März 2015 Gegenstand eines Blogs auf meiner Homepage. Ich möchte diesen Begriff nun, rund zwei Jahre später, noch einmal aufgreifen und darstellen, was man unter einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf versteht, welche Bedeutung er für das Landesentwicklungsprogramm Bayerns besitzt und warum er in den letzten Monaten wieder in den Fokus verschiedenster Akteure geraten ist.


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Was versteht man unter einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf?


Als RmbH gelten Kommunen und Landkreise, die laut Landesentwicklungsplan wegen Strukturschwäche besonders zu entwickeln sind. Welche Gebiete zu solchen strukturschwachen Räumen gezählt werden, wird anhand eines sogenannten „Strukturindikators“ ermittelt.


Nach der Regelung von 2013 wurde zunächst jede Gemeinde als RmbH eigeordnet, deren Strukturindikator weniger als 85 Prozent des bayerischen Durchschnitts erreichte. In der Kabinettssitzung vom 12. Juli 2016 wurde dieses Kriterium kürzlich aufgeweicht. Künftig soll ein Strukturindikator unterhalb von 90 Prozent des bayerischen Durchschnitts ausreichen, damit eine Kommune zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf erklärt wird. Auf diese Erweiterung möchte ich weiter unten noch einmal genauer eingehen.


Zunächst aber mehr zum Begriff des Strukturindikators. Dieser setzt sich aus verschieden-gewichteten Kenngrößen zusammen.


Für Kreisregionen werden aktuell folgende Faktoren herangezogen:


-        Bevölkerungsprognose des Landesamts für Statistik 2014 bis 2034 (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Arbeitslosenquote 2011 bis 2015 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Beschäftigtendichte am 30.06. im fünfjährigen Jahresdurchschnitt 2011 bis 2015 (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


-    Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner 2009 bis 2013 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 20 Prozent)


-        Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-jährigen je 1.000 Einwohner dieser Altersgruppe 2010 bis 2014 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


Für Gemeinden werden aktuell folgende Faktoren herangezogen:


-        Bevölkerungsprognose des Landesamts für Statistik 2014 bis 2028 (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Arbeitslose 2011 bis 2015 (Arbeitslose je 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort und Arbeitslose; Stichtag jeweils 30.06., Fünfjahresdurchschnitt) (Anteil am Gesamtindikator 30 Prozent)


-        Beschäftigtendichte am 30.06. im fünfjährigen Jahresdurchschnitt 2011 bis 2015 (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


-        Einkünfte je Steuerpflichtigem 2010 in Euro (Anteil am Gesamtindikator 20 Prozent)


-        Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-jährigen je 1.000 Einwohner dieser Altersgruppe 2010 bis 2014 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Gesamtindikator 10 Prozent)


Welche Rolle spielt der Begriff des RmbH für das Landesentwicklungsprogramm?


Räume mit besonderem Handlungsbedarf erhalten in der Regel günstigere Konditionen für verschiedene Förderprogramme. So erhalten sie beispielsweise höhere Fördersätze beim Breitbandausbau. Diese systematische und gewollte Bevorteilung soll dem Zweck dienen, gleichwertige Lebensbedingungen im gesamten Freistaat herzustellen.


Für weitere Erläuterungen zu diesem Aspekt, verweise ich auch den Blog aus dem März 2015.


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Warum sind die RmbHs mittlerweile wieder in aller Munde?


Wie oben bereits angerissen hat das Kabinett im Juli 2016 beschlossen, die Kategorie des Raumes mit besonderem Handlungsbedarf zu erweitern. Wie bereits angesprochen reicht nun ein Strukturindikator unterhalb von 90 Prozent des bayerischen Durchschnitts, damit eine Kommune oder ein Landkreis als RmbH eingeordnet wird.  Darüber hinaus soll auch keiner Region, die bereits 2013 zum RmbH erklärt wurde, diese Etikettierung wieder abgenommen werden, unabhängig davon, ob ihr Strukturindikator mittlerweile nicht mehr den entsprechenden Kriterien entspricht.


Das führt dazu, dass aktuell insgesamt 33 Kreisregionen und 150 Gemeinden außerhalb dieser Kreisregionen als RmbH festgelegt werden. Zum Vergleich: Nach der letzten Erweiterung durch Ministerratsbeschluss vom 5. August 2014 zählten noch lediglich 11 Landkreise mit 150 Einzelgemeinden zu den RmbHs.


Es drängt sich der Eindruck auf, dass mittlerweile die Hälfte Bayerns zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf erklärt wurde. Das lässt einerseits die Vermutung zu, dass wir von gleichwertigen Lebensbedingungen in Bayern weit entfernt sind. Andererseits muss die Frage gestellt werden, ob angesichts der hohen Anzahl von RmbHs eine effektive Förderung der wirklich bedürftigen Kommunen noch möglich ist. Es liegt auf der Hand, dass die Töpfe, die zur Förderung von Räumen mit besonderem Handlungsbedarf zur Verfügung gestellt werden, entsprechend aufgestockt werden müssen. Andernfalls würde man Gefahr laufen, dass sich eine Art Gieskannen-Prinzip etabliert, nach dem überall irgendwie, aber nirgendwo gezielt und angemessen gefördert werden kann.


Aus meiner Schiftlichen Anfrage zu den Räumen mit besonderem Handlungsbedarf geht hervor, welche einzelnen Kommunen und Landkreise aktuell zu dieser Kategorie gezählt werden. Leider enthält die Antwort der Staatsregierung keine konkreten Angaben über die Höhe der Fördergelder, die in der Vergangenheit in Räume mit besonderem Handlungsbedarf geflossen sind beziehungsweise in Zukunft in solche fließen sollen.


Über neue Erkenntnisse werde ich Sie wie gewohnt fortlaufend informieren.


(Dieser Beitrag wurde zuletzt am 15. Main 2017 aktualisiert)



7 Februar 2017

Direktwahl des Bundespräsidenten als Ziel

Alexander Hold / Freie Wähler Landtagsfraktion

Alexander Hold / Freie Wähler Landtagsfraktion


Am 12. Februar wählt die Bundesversammlung den neuen Bundespräsidenten. Er ist der ranghöchste Vertreter des deutschen Staates und oberster Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland. Doch ausgerechnet er wird nur von einem klar abgegrenzten Personenkreis gewählt – von den Mitgliedern der Bundesversammlung. Dabei befürworten laut einer Umfrage fast 70 Prozent der deutschen Bürger eine Direktwahl des Bundespräsidenten. Die große Mehrheit fordert also ein unmittelbares Mitbestimmungsrecht in der Frage, wer Deutschland an der Staatsspitze repräsentieren soll.


Der Bundespräsident wird in aller Regel alle fünf Jahre von der bereits oben genannten Bundesversammlung gewählt. Diese setzt sich im Verhältnis von 50:50 aus allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Vertretern der Bundesländer, die von den Landtagen gewählt werden, zusammen. Die kommende 16. Bundesversammlung wird somit aus maximal 1.260 Mitgliedern bestehen.


Wie viele Vertreter auf die einzelnen Bundesländer entfallen, legt die Bundesregierung auf Grundlage der letzten amtlichen Zahlen der deutschen Bevölkerung fest. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Bundesversammlung. Schriftlicher Vorschlag und schriftliche Zustimmungserklärung des vorgeschlagenen Kandidaten müssen gemeinsam eingereicht werden. Die Wahl des Bundespräsidenten beinhaltet keine Aussprache und erfolgt geheim in bis zu drei Wahlgängen. In den ersten beiden Wahlgängen braucht es eine absolute Mehrheit der Stimmen, im dritten oder gegebenenfalls in weiteren Wahlgängen muss lediglich eine relative Mehrheit erreicht werden.


Nun gilt Frank-Walter Steinmeier bereits vor der tatsächlichen Wahl am 12. Februar in Medien, Politik und Öffentlichkeit als designierter Bundespräsident. Da muss man sich die Frage stellen, warum man die Bundesversammlung überhaupt noch einzuberufen braucht, wenn ein zwischen Angela Merkel, Sigmar Gabriel und Horst Seehofer ausgehandelter Deal dazu führt, dass alles andere als die Wahl Steinmeiers einer bundespolitischen Sensation gleichkäme?



Parteipolitische Klüngelei innerhalb der Großen Koalition entscheidet offenbar mittlerweile, wer das höchste Amt im Staat besetzt und wer nicht. Dies verstärkt den Eindruck zunehmender Entfremdung zwischen politischem Betrieb und der Bevölkerung weiter.


Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion sind wir der Überzeugung, eine Direktwahl würde dazu beitragen, dass sich die Bürger mit dem Bundespräsidenten über Parteigrenzen hinweg besser identifizieren können und diesen als „Bürgerpräsidenten“ wahrnehmen. In einer Wahl durch das Volk sehen wir zudem ein geeignetes Mittel, um die Distanz zwischen den Bürgern und dem parlamentarisch-demokratisch verfassten Staat zu verringern. Wir haben deshalb einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, in dem wir die Direktwahl unseres obersten Repräsentanten fordern. Leider wurde unser Antrag von einer Schwarz-Rot-Grünen Koalition abgelehnt – das spricht für sich.



Bei der Bundesversammlung am 12. Februar wird der langjährige FREIE WÄHLER-Kommunalpolitiker, Jurist und Fernseh-Richter Alexander Hold für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren. Er wird angesichts des oben beschriebenen Prozederes der Bundespräsidentenwahl voraussichtlich allerdings nur eine Nebenrolle spielen. Als Kämpfer für die Demokraten werden wir FREIE WÄHLER allerdings weiterhin für eine Gesetzesänderung kämpfen und in dieser so wichtigen Frage nicht locker lassen.



27 Januar 2017

Wie steht es um die Arbeitsmarktsituation in MSP?

Die Arbeitslosenquote ist nicht nur in Deutschland ein Dauerthema. Ein Blick auf EU-Staaten wie Spanien und Griechenland macht uns bewusst, dass vor allem Jugendarbeitslosigkeit in einzelnen EU-Staaten zu einem großen Problem geworden ist. Deutschland steht mit seiner vergleichsweise niedrigen Arbeitslosenquote gut da und vor allem Main-Spessart kann stolz sein: Mit einer Arbeitslosenquote von nur 2,1% nimmt der Landkreis eine Spitzenposition ein. Doch wie kommt es zu einer solch erfolgreichen Quote? Beim Jobcenter Main-Spessart habe ich mich über die verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente informiert.


Die erfolgreiche Vermittlung aller Arbeitslosen ist selbstverständlich das Ziel, das die Jobcenter in ganz Deutschland anvisieren – darüber, wie realistisch dieses Ziel ist, kann man natürlich kontrovers diskutieren. Den Jobcentern stehen jedoch verschiedene arbeitspolitische Maßnahmen zur Verfügung, um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen.


Je nach persönlicher Situation der Kunden, also den nach Arbeit suchenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern, finden in regelmäßigen Abständen individuelle Beratungs- und Vermittlungsgespräche statt. Um für den Arbeitgebern die Eingliederung von Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegenden Gründen erschwert ist, attraktiver zu gestalten, können diese zum Ausgleich einer Minderleistung einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten.




Dr. Klaus-Uwe Gerhardt  / pixelio.de

Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de


Die verschiedenen Maßnahmen der Jobcenter setzen sich generell aus Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, Maßnahmen bei einem Träger und Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung zusammen. Ausbildungssuchende, Arbeitsuchende und Arbeitslose können so ihren Bedürfnissen nach gezielt gefördert werden. Dazu zählen die Heranführung an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt, die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit oder die Unterstützung bei der Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.


Weiterbildungsmaßnahmen, Ausbildungsbegleitende Hilfen, Außerbetriebliche Berufsausbildungen, Arbeitsgelegenheiten wie 1€-Jobs bei Trägern und Vereinen, oder Förderungen mit Hilfe es Bundesprogramms des Europäischen Sozialfonds zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit sind nur einzelne Beispiele, wie vielfältig die verschiedenen Hilfen seitens der Jobcenter aussehen können.


Dass die Integration in den Arbeitsmarkt im Landkreis Main-Spessart gut funktioniert, zeigt natürlich unsere Arbeitslosenquote. Ich bin froh, dass es so ist – denn anders würde die Abwanderung in Ballungsgebiete zunehmen und der ländliche Raum würde noch stärker geschwächt. Die großen Firmen wie Warema, Procter & Gamble, Bosch Rexroth, MiWe und viele weitere sind daher eine wichtige Säule in der arbeitspolitischen Struktur unserer Region, die es unbedingt zu erhalten gilt! Und dazu gehört auch eine ordentliche Anbindung unserer Region an die Fernverkehrsstraßen, deshalb brauchen wir baldmöglichst den Baubeginn der B26n.



						


22 Dezember 2016

Haushaltsdebatte ohne Zahlen?

Einmal mehr hat es die CSU auf die Spitze getrieben: Während der Haushaltsdebatte zum Doppelhaushalt für 2017/18 hat Ministerpräsident Horst Seehofer seine Planung in einem ellenlangen Monolog gerechtfertigt – und das ganz ohne Zahlen zu nennen. Ein Blick hinter die Kulissen verrät auch, wieso.


Der Doppeletat umfasst 117,4 Milliarden Euro, davon 58 Milliarden Euro für 2017 und die übrigen 59.4 Milliarden Euro für das Jahr 2018. Damit kann die Staatsregierung ihr selbsterklärtes Ziel, das Ausgabenwachstum auf drei Prozent pro Jahr zu begrenzen, nicht erfüllen. Die Verteilung des Etats teilt sich wie folgt auf: 4.7 Milliarden Euro wurden für Asyl und Integration vorgesehen, 38.3 Milliarden Euro wurden für die Bildung eingeplant, 10.2 Milliarden Euro muss Bayern für den Länderfinanzausgleich zahlen, 8.91 Milliarden Euro für den kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2017.




Claudia Hautumm  / pixelio.de

Claudia Hautumm / pixelio.de


Neben der Rechtfertigung seiner Planung stand außerdem einmal mehr die Lobpreisung Bayerns im Fokus der Seehoferschen Rede. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich lebe gern in Bayern und bin ebenfalls stolz auf meine Heimat. Etwa sechs Millionen ausgefallene Unterrichtsstunden, zwei Millionen Überstunden bei der Polizei, 36 Prozent sanierungsbedürfte Straßen und 1,8 Millionen Bayern, die unter der Armutsgrenze leben, sollte diese Euphorie meiner Meinung nach jedoch etwas dämpfen.


Wir FREIE WÄHLER fordern schon lange eine vernünftige Lehrerversorgung sowie eine Aufstockung der Polizei. Während solche enorm wichtigen Themen jedoch wenig Beachtung bei der Mehrheitsregierung finden, wird voller Enthusiasmus die dritte Startbahn für den Münchner Flughafen geplant. Da frage ich mich manchmal schon, wo die Prioritäten gesetzt werden. Es wird zu oft an den falschen Stellen gespart, das zeigt sich immer wieder. Wir müssen einen Weg finden, von dem ganz Bayern und nicht nur die Metropolregion München profitiert.


Wie Sie also unschwer erkennen können, wird uns die Planung des Doppelhaushaltes auch in diesem Jahr wieder lange Zeit beschäftigen und für die ein oder andere Diskussion sorgen – über diese halte ich Sie selbstverständlich wie gewohnt auf dem Laufenden!


21 Dezember 2016

Bessere Unterstützung der Kommunen bei Umsetzung der Integration

Bereits in verschiedenen Blogs habe ich auf die immer weiter steigenden Aufgaben der Kommunen hingewiesen. Viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kämpfen voller Elan gegen die Widrigkeiten von oben und bemühen sich nach Kräften, Sonderregelungen und neue Aufgabenstellungen zu meistern.


Ein großes Beispiel hierfür ist die Integration der Flüchtlinge, die seit letztem Jahr verstärkt an den Kräften vor Ort nagt. Resignation ist nur in den seltensten Fällen zu hören, man will es schaffen – und diese Motivation finde ich wichtig und bewundernswert. Dennoch verständlich, dass Hilfeschreie gen München hallen, denn alles können die Kommunen eben alleine nicht stemmen.


Bei einem Gespräch mit einem Mitglied des Bayerischen Gemeindetages habe ich die verzwickte Lage differenziert betrachtet und erörtert. Man will, dass die Integration gelingt – und damit das auch der Fall sein kann, haben die Vertreter des Bayerischen Gemeindetages verschiedene Forderungen aufgestellt, in denen sie konkrete Hilfestellungen von Seiten des Freistaates fordern.


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Hierzu zählen beispielsweise die Unterstützung bei der Schaffung von Kita- und Schulplätzen sowie die Forderung nach der schnelleren Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufs- und Studienqualifikationen. Gerade Letzteres ist ein Problemfeld, dem ich schon seit vielen Jahren auf der Spur bin, das aber durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Bund und Land immer wieder erschwert wird.


Besonders Kopfschmerzen bereitet den Kommunen jedoch die Wohnsituation der Flüchtlinge. Der soziale Wohnungsbau muss vorangetrieben werden, eine Meinung, die wir FREIE WÄHLER schon lange Zeit vertreten. Doch hier muss man genauer hinschauen: Nicht nur die Schaffung von neuem Wohnraum, sondern auch die Nutzung bereits vorhandener Ressourcen muss optimiert werden, etwa durch Baulandmobilisierung und durch die Unterstützung von Flüchtlingen bei der Wohnungssuche, etwa in Form der bewährten „Wohnungslotsen.“


Nur, wenn der Bayerische Landtag seine Kommunen diesbezüglich unterstützt, kann die so wichtige Integration der Flüchtlinge gelingen. Ich habe daher meine Unterstützung zugesagt und bin froh, dass wir FREIE WÄHLER viele dieser Forderungen sowieso verfolgen und für gut heißen.


Über die Reaktion der Staatsregierung auf die Resolution des Gemeindetages werde ich Sie selbstverständlich informieren.



16 Dezember 2016

Schlüsselzuweisungen als Weihnachtsgeschenk

Bayern ist ein kleines Kunstwerk, das sich aus 2.056 Gemeinden und Städten, 71 Landkreisen und sieben Regierungsbezirken zusammensetzt. Die Größe zwischen kleinen Gemeinden und Großstädten wie der Landeshauptstadt München sind ebenso extrem, wie die unterschiedlichen Strukturen und Lebensbedingungen. Damit alle Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke mit ihren völlig verschiedenen Strukturen sachgerecht ausgestattet werden können, wurde der kommunale Finanzausgleich ins Leben gerufen.


Das Gesetz über den Finanzausgleich regelt, an welchen Steuereinnahmen des Landes die Kommunen in welchem Umfang beteiligt sind. Außerdem werden hier Steuereinnahmen des Landes und sonstige zur Verfügung stehenden Einnahmen des Freistaates verteilt. Obwohl vom Bayerischen Staatsministerium für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat immer wieder betont wird, dass der kommunale Finanzausgleich kein starres Konzept sondern ein atmendes System ist, sind wir FREIE WÄHLER mit der derzeitigen Verteilung mehr als unzufrieden.




Jorma Bork  / pixelio.d

Jorma Bork / pixelio.d


Rund ein Viertel der bayerischen Kommunen hat trotz des bestehenden Finanzausgleichs große finanzielle Schwierigkeiten. Dieses Problem lässt sich in meinen Augen nur durch eine Erhöhung des Anteils der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund von derzeit 12.75 Prozent auf 15 Prozent lösen.


Das hoch angepriesene Ziel der gleichwertigen Lebensbedingungen im ganzen Freistaat kann ohne eine finanzielle Verbesserung der prekären Situation der Kommunen nicht erfüllt werden. Natürlich haben die Kommunen durch die derzeitigen Rekordsteuereinnahmen mehr Geld als üblich zur Verfügung, das ändert jedoch nichts an den grundsätzlichen strukturellen Problemen vieler Gemeinden und Städte. Deshalb ist die Erwartung vieler Kommunen in diesen Tagen wieder auf die sogenannten Schlüsselzuweisungen gerichtet, die alljährlich als quasi Weihnachtsgeschenk seitens des Freistaates an diese als eine der Haupteinnahmequellen verteilt werden. Hier können Sie die Daten mit den aktuellen Schlüsselzuweisungen 2017 für die einzelnen Landkreise und für die Städte und Gemeinden des Regierungsbezirkes Unterfranken einsehen.


Mit unserer Forderung nach einer deutlichen finanziellen Verbesserung auf kommunaler Ebene stehen wir FREIE WÄHLER übrigens nicht alleine da. Wie wir fordert auch der Bayerische Gemeindetag eine deutliche Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs. Die bayerischen Kommunen brauchen eine langfristige Planungsperspektive, vor allem auch unter dem Aspekt der Integration von Flüchtlingen und Zuwanderern – eine Daueraufgabe, die in den nächsten Jahren hier besonders aufschlägt.



29 September 2016

Enthüllung geodätischer Referenzpunkt in Würzburg

Am Montagmorgen war ich zur Vorstellung des neuen geodätischen Referenzpunktes in Würzburg eingeladen. Neben mir waren trotz schlechtem Wetter etwa 30 weitere Gäste anwesend, unter anderem mehrere Landtagsabgeordnete, der Leiter des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Würzburg, Emil Fischer und der Präsident des zuständigen Landesamtes, Dr. Klement Aringer. Der neue Referenzpunkt findet sich direkt am Main zwischen Kranenkai und Kongresszentrum.

referenzpunktWas genau kann man sich eigentlich unter einem geodätischen Referenzpunkt vorstellen? Ein solcher Standort bietet die Möglichkeit, Geräte, die die GPS-Technologie verwenden, auf deren Genauigkeit zu prüfen. Das Würzburger Vermessungsamt hat hierzu den Punkt unter Verwendung des Satellitenpositionierungsdienstes der deutschen Landesvermessung (SAPOS) zentimetergenau bestimmt. Neben den gängigen GPS-Koordinaten werden auch UTM-Koordinaten sowie die Höhe (in Würzburg 171,8 m ü. NHN) angegeben. Diese Daten kann nun jeder in Würzburg mit den Angaben aus seinen Geräten abgleichen. Mittlerweile gibt es in Bayern über 50 solcher Punkte, unter anderem auch in Lohr am Main und Schweinfurt.

referenzpunkt2Besonders interessant ist dieses Angebot für Sportler, die beispielsweise ihre Lauf- oder Radstrecken aufzeichnen. Geocacher profitieren davon auch. Da sie oft genaueste Angaben brauchen, um versteckte Gegenstände zu finden, ist die Abweichung ihrer Geräte vom wirklichen GPS-Wert für sie von großer Bedeutung. Geocacher, Radfahrer und Wanderer nutzen heutzutage oft ihre Smartphones als GPS-Empfänger. Diese sind laut Emil Fischer je nach Aktualität des Modells sehr ungenau, bei älteren Smartphones weicht der Wert schon mal um zehn Meter vom professionell gemessenen ab.

Alle Geräte, die die GPS-Technologie verwenden, also Smartphones, Navigationsgeräte usw., können in Würzburg zwar überprüft werden. Die Möglichkeit, diese Geräte zu kalibrieren, also anhand der Referenzwerte abzugleichen und zu justieren, besteht allerdings meist nicht. Dennoch dürfte der neue geodätische Referenzpunkt interessierte Würzburger anziehen und erhöht nicht zuletzt auch die touristische Attraktivität der Stadt Würzburg


20 August 2016

Mainfranken braucht weiter zukunftsfähige Investitionen

Kirchen, Burgen, Schlösser, Museen, Kleinkunstbühnen, Weinberge, Hochschulen, High-Tech-Standorte, international bekannte Firmen und ein hoher Freizeit- und Erlebniswert machen Mainfranken überregional bekannt und beliebt. Doch wie gut geht es Mainfranken im Vergleich mit Bund und Ländern wirklich? Dieser Frage bin ich einmal genauer nachgegangen.


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Erfreulich ist, dass Mainfranken eine starke Arbeitsplatzdichte mit starken Arbeitsmarktzentren vorweisen kann, wir sprechen hier de facto von einer Vollbeschäftigung, denn die Arbeitslosenquote ist mit 3% äußerst gering und sinkt stetig. Zum Vergleich: die durchschnittliche Arbeitslosenquote in Deutschland lag im Dezember 2015 bei 6,1%, in Bayern bei  3,4%.  Wer sich jetzt denkt, das wäre doch durchwegs positiv, irrt sich jedoch. Im Landesvergleich lässt sich in der Region Mainfranken ein überdurchschnittlich hoher Anteil unbesetzter Ausbildungsstellen nachweisen. Außerdem belegen Zahlen, dass in unserer Region mit 10,7% ein unterdurchschnittlicher Beschäftigungsanteil von Hochqualifizierten vorliegt, denn in Deutschland beträgt der Durchschnitt 14,4%. Auch das Wirtschaftswachstum und die Gründungsintensität von Unternehmen hinken im landes- und bundesweiten Vergleich hinterher.


Aufgrund der vielen Hochschulen und Fachhochschulen lässt sich in Mainfranken ein  hoher Bevölkerungsanteil junger Erwachsener verzeichnen, was mich persönlich sehr freut. Schade ist jedoch, dass die Bevölkerungsentwicklung insgesamt stagniert und es lediglich einen ausgeglichenen Wanderungssaldo bei jungen Erwachsenen gibt. Natürlich ist hier vor allem die Nord-Süd-Abwanderung Grund, es zieht also weiterhin viele Menschen in die Metropolregionen.


Im Großen und Ganzen bin ich der Meinung, dass es Mainfranken durchaus gut geht. Die Schulabbrecherquote ist niedrig, die Kriminalitätsrate unterdurchschnittlich und die kommunale Schuldenlast akzeptabel. Dennoch dürfen wir uns auf diesen Ergebnissen in keinem Fall ausruhen – es muss an entscheidenden Stellschrauben gedreht werden und Mainfranken muss bei den Entscheidungen im Landtag stärker berücksichtigt werden. Neben der generellen Stärkung des ländlichen Raumes zählen hierzu beispielsweise Investitionen in Neuerungen wie die Telemedizin  und den Standorterhalt zukunftsweisender Forschungsprojekte.


Wir FREIE WÄHLER werden uns im Bayerischen Landtag dafür weiter einsetzen und behalten unser Ziel, auch ländliche unterfränkische Regionen zu stärken, stets im Auge.



24 Juli 2016

Bergstraße in Gemünden von Lärm geplagt: Lärmdämmender Belag in 2019

Wer dauerhaftem, lautem Verkehrslärm ausgesetzt ist weiß viele Dinge ganz anders zu schätzen: einschlafen können, die Wohnung nach Sonnenuntergang bei weit geöffneten Fenster durchlüften und bei einem Blick nach draußen telefonieren können.


All das ist für Anwohner der Gemündener Bergstraße kaum möglich. Die Anwohner sind regelrecht lärmgeplagt, das schlägt natürlich aufs Gemüt. Ich habe mich daher mit der Bitte um eine stationäre Geschwindigkeits-Messanlage an der Staatsstraße 2303 an der Einfahrt aus Richtung Hammelburg in die Gemündener Bergstraße an Innen-Staatssekretär Eck gewandt.


Aufgrund der Tatsache, dass es im Freistaat Bayern größere Gefahrenpunkte und eine höhere Verkehrsbelastung gibt, ist die Einrichtung einer solchen stationären Blitzanlage leider nicht möglich. Die Gründe für deren Ablehnung kann ich natürlich völlig nachvollziehen, jedoch muss für die Anwohner unbedingt eine Entlastung her.




KISCart / Kim Schröder  / pixelio.de

KISCart / Kim Schröder / pixelio.de


Mit diesem Ziel habe ich mich bereits in der Vergangenheit mit dem Leiter des Staatlichen Bauamtes, Dr. Michael Fuchs, über eine Lösung mit lärmdämmendem Asphaltbelag ausgetauscht. Dieser war dem Vorschlag nicht grundsätzlich abgeneigt und die bis dato nicht vorhanden gewesenen benötigten Lärmmessungen und Verkehrszählungen sind ja nun im Zuge der Anfrage an Staatssekretär Eck erbracht worden. Ich habe mich daher erneut für eine Entlastung der Anwohner durch einen lärmdämmenden Straßenbelag beim Straßenbauamt eingesetzt, denn immerhin kann dieser den Lärm um etwa die Hälfte reduzieren. Allerdings wird es das Jahr 2019, bis diese Maßnahme umgesetzt werden kann, da in Gemünden mit der Ertüchtigung der Mainbrücke nun ein Großprojekt Vorrang hat. Somit ist noch etwas Geduld seitens der Anwohner gefragt und noch nicht alles gut, aber ein Ende der Lärmbelastungen doch in Sichtweite.


Die ausführliche Antwort des Staatssekretärs zum Thema stationäre Blitzanlage in Gemünden finden Sie hier.



23 Juli 2016

Altlastensanierung: Ein Lichtblick für Schonungen?

Im Frühjahr konnte Schonungen endlich die Sanierung von Bayerns größter bewohnter Altlast feiern. Dieses Ereignis lockte tausende Besucher und natürlich auch viele Politiker an. Doch ist das das Ende der „Never-Ending-Story-Schonungen“? – Leider nein.


Die Altlastensanierung und die städtebauliche Entwicklung in Schonungen hat erst einmal allgemein gesagt zu  mehr Lebens- und Wohnqualität geführt, keine Frage. Nachdem die zeitweise zweitgrößte Baustelle im Regierungsbezirk Unterfranken endlich abgeschlossen ist, hat Schonungen durchaus einen Grund zu feiern, denn dort gibt es seither einen kleinen Babyboom und auch die Zahl von Baugesuchen in der Gemeinde wächst stetig an. Klingt doch alles erfreulich, oder?


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Bei einem weiteren Besuch vor Ort konnte ich jedoch einmal mehr einen Blick hinter die Kulissen werfen. Nach Abschluss des Sanierungsverfahrens am 30.06.2015 und dem Abschluss der städtebaulichen Erneuerung am 30.09.2015 wurde den Bewohnern Schonungens seitens des Landratsamtes mehrfach zugesichert, dass auch das behördliche Verfahren zum Abschluss der Beweissicherung bis spätestens 31.03.2016 abgeschlossen sein wird. Stand heute: die Schonunger warten immer noch auf diesen Termin.


Im Zuge der Altlastensanierung ist beispielsweise ein Haus während des Bauverfahrens baufällig geworden. Die dadurch entstandenen Wiederherstellungskosten sind nicht zu unterschätzen und erst ein Abschluss des Beweissicherungsverfahrens würde betroffenen Anwohnern Gewissheit über die zu zahlenden Beträge geben. Die Lage der Betroffenen ist mehr als misslich, schon allein der Gedanke, über zweieinhalb Jahre lang mit dieser Ungewissheit zu leben, bereitet mir Kopfschmerzen. Wir reden hier immerhin von einem strittigen Betrag von 22.217,06 Euro!


Dass Gesprächstermine mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern immer wieder verschoben werden und die Transparenz des Verfahrens nicht gegeben ist, halte ich für eine Farce! Ich werde mich daher auch weiterhin für die Schonunger einsetzen und hoffe, bei meinem nächsten vor-Ort-Termin Erfreulicheres diskutieren zu können.



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