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6 Februar 2011

Flüsterasphalt – Viel Lärm um nichts

Straßenerneuerungsmaßnahmen sind per se begrüßenswert. Problemstellen muss man auch nicht lange suchen, gerade durch den frühen Winter sind Allerortens Straßenschäden auf der Tagesordnung. Einfach die Schlaglöcher auffüllen mag für eine begrenzte Anzahl noch möglich sein, bei einem insgesamt schlechten baulichen Zustand der Straße wird eine Generalsanierung der gesamten Fahbahndecke unabdingbar. Doch neuer Fahrbahnbelag ist nicht gleich neuer Fahrbahnbelag. Sofort melden sich lärmgeplagte Anwohner der jeweiligen Straße und drängen auf eine neue Fahrbahndecke aus so genannten "Flüsterasphalt".  Mich interessierte deshalb zunächst einmal die technische Seite dieses Belags und welche wirklichen Vorteile, vor allem in Hinblick auf den Lärmschutz, man  daraus erwarten kann. Insgesamt ist das Ergebnis mehr als Ernüchternd. Im städtischen Bereich bringt Flüsterasphalt überhaupt keinen spürbaren lärmdämmenden Effekt sondern hat höchstens eine Placebo-Wirkung für Anlieger. Im außerstädtischen Bereich sind die zu erwartenden Werte ebenfalls sehr gering, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand mit bloßen Ohr feststellen kann, ob das Abrollgeräusch eines Fahrzeugs 70 db oder 73 db beträgt. Auf jeden Fall werde ich die vorliegenden Werte in meiner zukünftige Argumentation mit einbeziehen, denn eine Wirkung steht zweifelsfrei fest: Flüsterasphalt ist teurer als herkömmlicher Fahrbahnbelag.

Lesen Sie die gesamte Anfrage hier nach.

Die Lärmdämmende Wirkung von Flüsterasphalt fällt viel geringer aus, als ich dies persönlich im Vorfeld meiner Anfrage noch vermutet hätte.  Foto: Rainer Sturm

Die Lärmdämmende Wirkung von Flüsterasphalt fällt viel geringer aus, als ich dies persönlich im Vorfeld meiner Anfrage noch vermutet hätte. Foto: Rainer Sturm/ PIXELIO



21 Januar 2011

Papier gefüllt und nichts gesagt

In allen Ministerien bin ich bereits bekannt, als der Fragensteller unter den Bayerischen Abgeordneten. Eigentlich kann mich deshalb fast keine Antwort mehr besonders schocken. Das Büro der Europaministerin Emilia Müller hat es aber mal wieder geschafft, mir  zu beweisen, wie ein Antwortschreiben auf eine schriftliche Anfrage so nichtssagend ausfallen kann, dass kein Mensch schlau daraus wird. Der Grund meiner Anfrage war die Neubesetzung des Postens des Präsidenten des Bayerischen Landesmedienrates. Bereits seit Wochen wird um die Höhe des Gehalts und die Anforderungen der Kandidaten an diesen Posten gestritten. Die CSU schlug bereits im Vorfeld den jetzigen Staatskanzleichef Siegfried Schneider vor, der für diese Stelle vielleicht aus Sicht der CSU wirklich bestens geeignet ist, jedoch aus Sicht von Experten und der Opposition im Landtag weder die nötige Qualifikation mitbringt, noch die notwendige politische Neutralität besitzt. Wir haben deshalb in Person der Abgeordneten Jutta Widmann aus Landshut, die Medienprofessorin Gabriele Goderbauer-Marchner vorgeschlagen, die neben ihre hervorragenden Qualifikation zwar auch Mitglied der CSU ist, aber mit Sicherheit zwischen Fachwissen und Parteibuch unterscheiden kann. In den nächsten Monaten wird über diese Personalie bestimmt noch die eine oder andere Spalte in der Zeitung erscheinen. Erfreulich aus der Perspektive von Frau Goderbauer-Marchner ist, dass das angestrebte Parteiauschlussverfahren der CSU misslang. Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre der Antwort auf meine Fragen zum Anforderungsprofil des BLM-Präsidenten-Postens!



22 Dezember 2010

Meine Anfrage: Integrationskurse in Bayern

Für mich als integrationspolitischen Sprecher meiner Fraktion ist eines klar wenn es um das Thema Integration von Ausländern in Bayern geht: Integration funktioniert in erster Linie über das Erlernen der deutschen Sprache. Wenn meine Kollegen von der bayerischen Staatsregierung fordern, dass die Sprachintegration schneller umgesetzt werden muss, dann gehe ich doch davon aus, dass von Staatsseite alles Mögliche getan wird, um Sprachkurse schnell und unkompliziert anbieten zu können.

Meine Erfahrung mit der bayerischen Staatsregierung hat mir in der Vergangenheit aber immer wieder gezeigt, dass zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine Unterschied besteht. Meine Anfrage zur Umsetzung der Integrationskurse in Bayern zeigte mir auch jetzt wieder genau diese Diskrepanz. Denn seit Juli 2010 müssen alle Ausländer, die einen Integrationskurs besuchen wollen, zunächst eine dreimonatige Wartefrist hinter sich bringen. Begründung: eine haushaltspolitische Maßnahme. Das bedeutet im Klartext, es steht nicht genügend Geld zur Verfügung und damit können nicht alle diejenigen, die gern einen Integrationskurs besuchen möchten um die deutsche Sprache zu lernen, dies auch tatasächlich tun. Stattdessen werden sie gezwungen erst einmal drei Monate zu warten. Das glauben sie nicht? Dann lesen sie doch alle Antworten auf meine Anfrage zu den Integrationskursen von Frau Staatministerin Haderthauer nach.


17 Dezember 2010

Meine Anfrage zum Integrationsbeauftragten in Bayern

Gerade als integrationspolitischer Sprecher meiner Fraktion empfand ich es durchaus als positives Zeichen, als die Bayerische Staatsregierung einen eigenen Integrationsbeauftragten berief. Landtagskollege Martin Neumeyer(CSU) übernahm dieses Amt. Eigenartig fand ich es, als er gleichzeitig zu seiner Tätigkeit als Mitglied des Bayerischen Landtags und Integrationsbeauftragter dann auch noch im Sommer für das Amt des Landrats von  Kelheim kandidierte.

Komisch, dachte ich mir, sein Tag kann auch nur 24 Stunden haben, wie schafft er es nur diesen vielen Verpflichtungen miteinander zu verbinden. Das war mir eine Anfrage an die Staatsregierung wert, bei der ich mich auch noch erkundigte, welche Ressourcen und finanziellen Mittel dem Integrationsbeauftragten zustehen. Laut Stellenbeschreibung ist das Amt des Integrationsbeauftragten ein Ehrenamt. Ich bin mir sicher, dass sich viele andere ehrenamtlich Tätige über eine vergleichbare Entschädigung  von immerhin 30.000 Euro jährlich auch sehr freuen würden. Lesen Sie die ganzen Fragen und Antworten doch einfach selbst hier nach.


29 Oktober 2010

Elternzeit im öffentlichen Dienst

Wichtig um die Sinnhaftigkeit von Gesetzen nachvollziehen zu können ist die Evaluation nach einem gewissen Eingewöhnungszeitraum. Das heißt im Klartext, wir müssen schauen, ob ein Gesetz auch von den Bürgern angenommen wird. In diesem Fall wollte ich wissen, wie viele Beamte des öffentlichen Dienstes die Elternzeit in Anspruch nehmen. Ganz bewusst habe ich meine Anfrage nur zu den männlichen Beamten gestellt, denn es ging doch vor allem auch darum, die Väter in die Betreuung des Babys im ersten Lebensjahr mit einzubinden. Die Antwort ist meines erachtens nicht sehr überraschend ausgefallen. Insgesamt hätte ich die Inanspruchnahme höher eingeschätzt. Vor allem aus welchen Bereichen die Beamten kommen, die das Elterngeld über einen gewissen Zeitraum beziehen ist bezeichnend. Es sind hauptsächlich Lehrer und weniger Beamte aus anderen Bereichen. Die genauen Zahlen aus den einzelnen Fachbereichen und Ministerien finden Sie hier.

Väter sollen sich gerade in den ersten Monaten um das Neugeborene kümmern. als anreiz wurde dafür das elterngeld geschaffen. Ich wollte wissen, wie viele Beamte Elterngeld tatsächlich in Anspruch nehmen.Foto: Stefan Beger

Väter sollen sich gerade in den ersten Monaten um das Neugeborene kümmern. als anreiz wurde dafür das elterngeld geschaffen. Ich wollte wissen, wie viele Beamte Elterngeld tatsächlich in Anspruch nehmen.Foto: Stefan Beger/ PIXELIO



24 September 2010

Anfrage zur individuellen Förderung in bayerischen Schulen

Laut Kultusministerium wird die individuelle Förderung von Schülern wird großgeschrieben. Deswegen habe ich mich mit einer Anfrage genauer danach erkundigt, wie diese Förderung an bayerischen Schulen ausgestaltet wird.

In der Antwort heißt es, dass Grundschüler besonders in den Fächern Mathematik und Deutsch individuell gefördert werden. Dafür sind für Erstklässler zwei Stunden und von der 2. bis zur 4. Klasse eine Stunde wöchentlich vorgegeben, die von den Klassenlehrern mit allen Schülern gemeinsam zur „Behebung von individuellen Lernrückständen“ gehalten werden. An Hauptschulen sind zwei Wochenstunden für Förderunterricht vorgesehen, in denen neben Mathematik und Deutsch auch noch Englisch die Lerninhalte ausmachen. Zusätzlich treten in Hauptschulen Förderlehrkräfte in Aktion, die in Kleingruppen differenziert unterrichten. In Bayern gibt es derzeit 1600 solcher Förderlehrer.

In Förderschulen ist der Name Programm. Es heißt hierzu aus dem Ministerium, dass „sonderpädagogische Förderung eine subjektorientierte, individualisierte Förderung als fächerübergreifendes Prinzip“ begreift.

In Realschulen wurden im Schuljahr 09/10 insgesamt 2609 Wochenstunden Ergänzungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch gehalten, um so die Fünft- und Sechstklässlern beim Schulwechsel zu begleiten. In den darauffolgenden Jahrgangsstufen bestehe dann auf Initiative der Schulen die Möglichkeit, diese Stunden in gezielten Förderunterricht umzuwandeln, um so eine „Senkung der Wiederholerquote“ zu erreichen, heißt es aus dem Ministerium weiter.

Seit der Einführung von G8 sind die sogenannten Intensivierungsstunden fester Bestandteil im Lehrplan an Gymnasien. Dieser umfasst in der 5. und 6. Jahrgangsstufe drei Wochenstunden und in den Jahrgangsstufen 7 bis 12 je zwei Stunden wöchentlich. Von diesen 14 Intensivierungsstunden sind einige für die Kernfächer, wie zum Beispiel die zweite Fremdsprache in der 7. Klasse, vorgesehen, für die sogenannten „flexiblen“ Stunden müssen von Schulleitung, Lehrerkonferenz und Elternbeirat schulspezifische, schwerpunktorientierte Konzepte entwickelt werden. Außerdem gibt es an Gymnasien besondere Hochbegabtenförderungsprogramme und neue Seminare, die die Schüler auf die Anforderungen in Arbeitswelt und Hochschule vorbereiten sollen.

An Berufs- und Wirtschaftsschulen umfasst der Stundenplan zwei Wochenstunden Förderunterricht, der als Pflicht- oder Wahlpflichtfach je nach Schwerpunkt der Schule angeboten wird. An Fachoberschulen gibt es Vorkurse, die dazu dienen, die Schüler an „das erforderliche Niveau heranzuführen“. An Berufsoberschulen werden neben diesen Vorkurse mit je zwei Wochenstunden in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch auch noch freiwillige Vorklassen angeboten. Hier können Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss ein freiwilliges Vollschuljahr (36 Wochenstunden) absolvieren. Außerdem, so das Ministerium weiter, können die Berufsoberschüler auch noch zusätzlichen klassenübergreifenden Ergänzungsunterricht in Anspruch nehmen.

Leider findet sich in den ganzen Ausführungen kein gesondert als solcher ausgewiesener Förderunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund. Ich bin der Meinung, dass die sprachliche Förderung vor allem hier stärker gefördert werden muss.

Die komplette Antwort auf meine schriftliche Anfrage finden sie hier.

Individuelle Förderung gibt es an Bayerns Schulen hauptsächlich in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Auskunft darüber, wieviele Wochenstunden in den jeweiligen Schularten für individuelle Förderung vorgesehen sind, gab mir das Bayerische Kultusministerium in der Antwort auf eine Anfrage. (Foto: Claudia Hautumm)

Individuelle Förderung gibt es an Bayerns Schulen hauptsächlich in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Auskunft darüber, wieviele Wochenstunden in den jeweiligen Schularten für individuelle Förderung vorgesehen sind, gab mir das Bayerische Kultusministerium in der Antwort auf eine Anfrage. (Foto: Claudia Hautumm/ PIXELIO)



18 September 2010

Anfrage: Dienstreisekosten von Regierungsmitgliedern

Auf eine Anfrage meines Landtagskollegen Michael Piazolo nach den Ausgaben für Dienstreisekosten der Bayerischen Regierungsmitglieder, gab die Staatskanzlei interessante Auskunft und eine Kostenaufstellung. So wurde im Mai dieses Jahres für eine Sitzung des Ministerrats extra ein Flugzeug gechartert, da die Kabinettssitzung in Brüssel stattfand.

Es ist gesetzlich klar geregelt, dass Reisekosten von Mitgliedern der Staatsregierung außerhalb des Regierungssitzes aber im Inland erstattet werden. Zu Auslandsreisen heißt es: „Generell werden Reisekosten nur insoweit gewährt, als die Aufwendungen und die Dauer der Dienstreise zur Erledigung des Dienstgeschäfts notwendig waren.“ Das günstigste Transportmittel wird dann nach dem „Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ gewählt. Aber auch der Sicherheitsaspekt spielt mit, weshalb z.B. „sog. Billiganbieter von Flugreisen gemieden werden“. Für die besagte Dienstreise im Mai 2010 wurde nach diesen Kriterien ein Flug gechartert, der rund 18.000 Euro kostete. Dies sei im Vergleich zu den Gesamtkosten für Linienflüge für die 40-köpfigen Gruppe die eindeutig billigere Variante gewesen, wären diese zwischen 30.840 EUR (Economy-Klasse) und 42.440 EUR (Business-Klasse) gelegen. Ist eine Dienstreise ins Ausland für die gesamte Regierung zwar eher eine Seltenheit, mietete der Ministerpräsident für Auslandsbesuche im Jahr 2009 dreimal ein Flugzeug. Die Gesamtkosten dafür beliefen sich auf 52088,30 EUR.

Lesen Sie die vollständigen Ergebnisse der Anfrage hier.

Mit einer solchen Maschine flog die Bayerische Staatsregierung zu einer Kabinettssitzung diesen Mai von München nach Brüssel und zahlte dafür rund 18.000 Euro. Foto: Jörg Siebauer

Mit einer solchen Maschine flog die Bayerische Staatsregierung zu einer Kabinettssitzung diesen Mai von München nach Brüssel und zahlte dafür rund 18.000 Euro. Foto: Jörg Siebauer/ PIXELIO



7 September 2010

Fachlehrer an Bayerns Schulen

Werken, Technisches Zeichnen, Ernährung und Gestaltung, Sport, Kunsterziehung: Fächer wie diese werden von so genannten Fachlehrern unterrichtet. Über deren Anzahl und Situation habe ich mich beim Kultusministerium informiert.

Auf meine Anfrage hin habe ich erfahren, dass Fachlehrer an Volks- und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie Real-, Berufs- Berufsfach- Wirtschafts-, Fachober- und Berufsoberschulen genauso wie an Fachakademien eingesetzt werden. „In geringem Umfang werden Fachlehrer auch an Gymnasien eingesetzt“, heißt es aus dem Ministeriums für Unterricht und Kultus.


An den Volksschulen sowie an den Volks- und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung und Realschulen unterrichten Fachlehrer in Disziplinen Werken/Textiles Gestalten. Gewerblich-technischer, hauswirtschaftlich-sozialer und kommunikationstechnischer Bereich, außerdem Kunst, Informationstechnologie, Textiles Gestalten sowie Haushalt und Ernährung sind die Fächer, für die sie an Haupt- und Realschulen zuständig sind. Hauswirtschaft, Handarbeit, Textilarbeit und Werken sind die Wahlfächer, für die Fachlehrer laut Ministerium „nachfragebedingt und maßgeblich“ an den Gymnasien eingesetzt werden. An den beruflichen Schulen wird differenziert: Es gibt Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, für Hauswirtschaft sowie für Schreibtechnik. „Die Fachlehrer werden für einen eng begrenzten Aufgabenbereich zur Erteilung des fachlichen Unterrichts mit überwiegend fachpraktischem Anteil ausgebildet und eingesetzt“, heißt es aus dem Ministerium.

Die Relation der Fachlehrer zur Gesamtlehrerzahl nach Schultypen: Volksschulen (13,7 Prozent), Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (10,5 Prozent), Realschulen (8,6 Prozent), Gymnasien (0,3 Prozent), Berufsschulen (19,2 Prozent).Laut einer Aussage liegen dem Ministerium keine amtlichen Zahlen darüber vor, wie viele Fachlehrer an privaten, kirchlichen und kommunalen Schulen unterrichten.

Um Fachlehrer an einer allgemeinbildenden Schule zu werden, müssen folgende Voraussetzungen unbedingt vorliegen: ein mittlerer Bildungsabschluss, das Bestehen eines Eignungstest sowie die gesundheitliche Eignung für den Lehrerberuf. Die Ausbildung kann am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern absolviert werden.



25 Juli 2010

Ministerialbürokratie „entschleunigt“ sich

Dass die Ministerien mitunter nicht immer am schnellsten arbeiten ist für mich nach fast zwei Jahren im bayerischen Landtag keine Überraschung mehr. Allerdings habe ich im ersten Halbjahr dieses Jahres noch einmal eine deutliche „Entschleunigung“ der Bearbeitung von Anfragen und persönlichen Briefen an die jeweiligen Minister verzeichnen müssen. So werden von vielen Ministerien von vornherein gar keine Eingangsbestätigungen verschickt, mit Ausnahme des Sozialministeriums. Wahrscheinlich sind die Ministerien hier schon einem rigorosen „Spardiktat“ unterlegen.

Am eindrucksvollsten kann man die Effizienz und Geschwindigkeit bei der Bearbeitung von Briefen an Minister feststellen, wenn man zum gleichen Sachverhalt an mehrere Ministerien schreibt. Dieser Umstand ergab sich als der Würzburger Oberbürgermeister Georg Rosenthal im April um Unterstützung bei der finanziellen Förderung des Mozartfestes bat. Ich schrieb daher zunächst an den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer, sowie die fachlich und finanziell zuständigen Minister Dr. Heubisch vom Wissenschafts-und Kulturministerium und Finanzminister Fahrenschon.

Mein Brief verließ am 13.04.2010 mein Büro  und als ich bis Anfang Juni noch immer nichts gehört hatte, fragte mein Mitarbeiter in der Bayerischen Staatskanzlei mehrfach telefonisch nach. Dort wurde die lange Bearbeitungszeit bedauert und eine Antwort bis zum Staatsempfang der Staatsregierung am 24.06.2010 beim Würzburger Mozartfest in Aussicht gestellt. Tatsächlich traf die Antwort genau an diesem Tag, mehr als zwei Monate  nach meinem Schreiben an den Ministerpräsidenten, bei mir ein. Die anderen zwei Ministerien, bei denen ich nun auch noch einmal telefonisch nachfragte, bedauerten in identischem Wortlaut, die ungewöhnlich lange Bearbeitungszeit und wollten sich für eine schnelle Beantwortung einsetzen. Bereits am 03.07.2010 erhielt ich daher Nachricht von Minister Heubisch. Noch immer warte ich hingegen auf die Antwort vom Finanzministerium. Mittlerweile sind nun auch schon mehr als drei Monate ins Land gezogen und noch immer ist keine Nachricht greifbar.

Völlig schleierhaft ist hierbei vor allem die unterschiedliche Bearbeitungszeit durch die drei Ministerien, die sich sicherlich in ihrer Antwort schon im Vorfeld abgesprochen haben.

Gerade wie im Schneckentempo beantworten die von mir angeschriebenen Bayerischen Ministerien meine Anfragen und Briefe. Meiner Meinung nach ist hier nachholbedarf, bis wann ein Brief spätesten beantwortet sein muss. Foto: hmathes

Gerade wie im Schneckentempo beantworten die von mir angeschriebenen Bayerischen Ministerien meine Anfragen und Briefe. Meiner Meinung nach ist hier nachholbedarf, bis wann ein Brief spätesten beantwortet sein muss. Foto: hmathes/ PIXELIO



Gerade die langsame Bearbeitung im Finanzministerium ist für mich hingegen nicht verwunderlich. In den vergangenen Tagen musste ich wiederholt in der Tagespresse lesen, dass die finanziellen Zuwendungen an die Kommunen durch den Stimmkreisabgeordneten der CSU verkündet wurden. Da wurde mir klar, dass das Finanzministerium hier einseitig nur die  jeweiligen CSU-Abgeordneten über die staatliche Zuwendung vorinformiert hat, so dass die Bürgermeister von ihrem Glück erst über die Pressemitteilungen dieser Abgeordneten erfahren konnten. Durch diese arbeitsintensive Auflistung für jeden CSU-Abgeordneten blieb natürlich weniger Zeit für die Beantwortung von Schreiben anderer Abgeordneter übrig. Eine Praxis, die ich höchst fragwürdig finde und deshalb in einem neuen Schreiben an Finanzminister Fahrenschon anprangere. Hoffentlich finden die Mitarbeiter des Ministeriums diesmal die Zeit, mir auf dieses neue Schreiben zu antworten.


18 März 2010

Presse: Staatsregierung antwortet zum Wasserschutzgebiet Hofstetten

Felbinger: Dauerhafte Entnahme hätte enorme Folgen

An der weiteren Nutzbarkeit der beiden bestehenden Wasserschutzgebiete Hofstetten-West und -Ost besteht aus fachlicher Sicht kein Zweifel. Dies ergab eine Anfrage des Freie Wähler Landtagsabgeordneten Günther Felbinger (Gemünden), die dieser an die Bayerischen Staatsregierung über die Zukunft der beiden Wasserschutzgebiete gestellt hat.

In der Antwort der Staatsregierung wird darauf verwiesen, dass beide Gebiete ausreichend als wirksame Wasserschutzgebiete ausgewiesen und somit nutzbar seien. Zwar wird bestätigt, dass zurzeit keine Entnahme stattfindet und für eine zukünftige Nutzung in beiden Gebieten die Schutzgebiete entsprechend dem tatsächlichen Bescheid angepasst werden müssten, nach Ansicht des Umweltministeriums könnten beide Gebiete aber weiterhin zur Trinkwassergewinnung genutzt werden. „Damit revidiert die Staatsregierung die Aussage meiner Anfrage vom Januar“, erinnert Felbinger. Damals war davon die Rede, dass „nach neueren Ergebnissen nur noch einen Bruchteil der ursprünglich geplanten Entnahmemengen für Trinkwasserzwecke“ geliefert werden könnte.

Explizit verweist das Schreiben darauf, dass somit die Hofstettener Wasserschutzgebiete weiterhin als weiteres Standbein der Trinkwasserversorgung der Region sowohl durch die Fernwasserversorgung Mittelmain als auch eventuelle potentielle übrige Interessenten verwendbar wären.

Allerdings schränkt die Staatsregierung ein, dass für eine tatsächliche Nutzung die Entnahmemengen gegenüber den Pumpversuchen deutlich reduziert werden, sowie der Nachweis der Schutzfunktion des Wassergebietes vorhanden sein müsste. Wird durch den Zweckverband Mittelmain ein unabdingbarer Bedarf nachgewiesen, könnten auch Entnahmen mit einem hohen Anteil an Uferfiltrat genehmigungsfähig sein, bei denen jedoch geeignete Aufbereitungsverfahren vorzusehen wären. „Man gewinnt den Eindruck, dass man seitens der Behörden unter allen zur Verfügung stehenden Mitteln an der Entnahme von Trinkwasser aus den Hofstettener Brunnen festhalten will“, so Felbinger.

Seit der Ausweisung der beiden Wasserschutzgebiete hat die Staatsregierung rund 140.000 Euro für die Grundwassererkundung ausgegeben, Zahlen zu den finanziellen Aufwendungen des Zweckverbands zur Fernwasserversorgung Mittelmain wurden nicht angegeben.

Interessant und zugleich bedenklich findet Felbinger die Angaben zum Abfall des Grundwasserspiegels während der bisherigen Pumpversuche. So ist bei dem Pumpversuch in Hofstetten West aus dem Jahr 2000 der Grundwasserspiegel bis unter den Main in den Ortslagen Langenprozelten und Hofstetten gefallen. Hierbei wurden Absenkungen des Grundwasserspiegels von zehn Meter gemessen. Die Staatsregierung rechnet mit Auswirkungen durch den Abfall des Grundwasserspiegels allerdings nur im Geländestreifen zwischen dem Brunnen und

dem Main. „Fakt ist, dass dies auch Auswirkungen auf die Langenprozeltener Wasserversorgung haben könnte, egal wie und wo, damit wäre die weitere Entwicklung von Hofstetten und das Grundwasser insgesamt bedroht“.

Bei den Pumpversuchen in Hofstetten Ost wurden bei unterschiedlichen Bohrtiefen drei Zwischenpumpversuche und ein Hauptpumpversuch auf Endbohrtiefe durchgeführt. Bei der maximalen Entnahmemenge von 30 Litern pro Sekunde im Hauptpumpversuch, fiel der Grundwasserspiegel von ursprünglich 3,28 Metern rapide auf sagenhafte 38,27 Meter unter Gelände ab. „Dieser extreme Abfall würde auf Dauer auch hier nicht folgenlos bleiben und erscheint mir ein hohes Risiko zu beinhalten“, so der Abgeordnete.

Außerdem hat Felbinger Bedenken hinsichtlich des unabdingbaren Bedarfs an diesem Wasserschutzgebiet. Immerhin sind die Wasserverbrauchswerte im Einzugsgebiet des Zweckverbandes seit Jahren rückläufig. Während  1990 rund 4,7 Mio. Kubikmeter Wasser pro Jahr verbraucht wurden, sind es im Jahr 2008 nur noch rund 4,4 Mio. Kubikmeter Wasser gewesen. „Damit ist der Fernwasserzweckverband nicht unbedingt in Zugzwang und es besteht keine unabdingbare Notwendigkeit neue Brunnen in Betrieb zu nehmen“, so Felbinger.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Entwicklung des Wasserpreises für die Kommunen. Mussten 1990 noch 55 Cent pro Kubikmeter gezahlt werden, so stieg dieser Preis bis 2009 auf immerhin 0,95 Cent  pro Kubikmeter an.

Angaben zu den Auswirkungen auf die Landwirtschaft, die Natur im allgemeinen und den im Einzugsgebiet liegenden Friedhof Hofstetten konnte das Umweltministerium nicht mit Sicherheit bestimmen und verweist auf weitere Untersuchungen, die in diesem Rahmen noch einmal durchzuführen wären. Es müssten die tatsächlich angestrebten Entnahmemengen bei diesen Untersuchungen berücksichtigt werden. Jedoch gibt das Ministerium zu bedenken, dass durch die extreme Absenkung des Grundwasserspiegels Auswirkungen auf die Vegetation und die Landwirtschaft zwischen Brunnen und Main entstehen könnten. „Mit dieser Einschätzung wird deutlich, welche Gefahren für die Hofstettener bei einer dauerhaften Entnahme verbunden wären, das ist nicht zu tolerieren!“

Damit ist nach Felbingers Ansicht eine schnelle Nutzung der Wasserschutzgebiete Hofstetten zwar nicht in Sicht. „Die vom Umweltministerium genannten genaueren Untersuchungen müssten zunächst abgewartet werden bevor hier abschließend die Wassergewinnung in Aussicht gestellt wird“, so Felbinger. Die zu erwartenden hohen Kosten dieser Untersuchungen müssen nach betriebswirtschaftlichen Aspekten mit dem Nutzen der Wassergewinnung abgewogen werden.

Lesen Sie hier die komplette Anfrage mit allen Antworten nach.


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