Schulschwimmen und dessen Realisierung an den Schulen in Unterfranken

1 Oktober 2017

Schulschwimmen und dessen Realisierung an den Schulen in Unterfranken

Ich frage die Staatsregierung:

1. In welchen Kommunen in den Landkreisen (Aschaffenburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg) und kreisfreien Städten (Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg) stehen aktuell Schwimmbäder zur Verfügung, um dort Schwimmunterricht durchzuführen, bitte aufgeschlüsselt nach

1.1 den einzelnen Gemeinden in den genannten Landkreisen und kreisfreien Städten?

1.2 der Trägerschaft der jeweilig zur Verfügung stehenden Schwimmbäder?

2. An welchen Schulen in den genannten Landkreisen und kreisfreien Städten konnte in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 (Stichtag 30.08.2016) das Schulschwimmen nicht durchgeführt werden, bitte aufgeschlüsselt nach

2.1 der Anzahl der im Schwimmen unterrichteten Schülerinnen und Schüler bzw. der nicht im Schwimmen unterrichteten Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Jahrgangsstufen der jeweiligen Schulen in den einzelnen genannten Landkreisen und kreisfreien Städten?

2.2 der für das Schulschwimmen jeweils genutzten Schwimmbäder?

3. Welche Gründe für die Nichtdurchführung des Schulschwimmens an diesen Schulen lagen jeweils vor?

4. In welchem Umfang hat die Staatsregierung in den vergangenen 4 Jahren Kommunen in Unterfranken dabei unterstützt, Schwimmbäder zu schaffen bzw. zu erhalten, um das Schulschwimmen vor Ort durchführen zu können, bitte aufgeschlüsselt nach der Unterstützung der einzelnen Kommunen in Unterfranken?

5.1 In welchen Kommunen Unterfrankens kam es in der Zeit vom 01.01.2013 bis zum Stichtag 30.08.2016 zur Schließung von Schwimmbädern bzw. zur Ankündigung einer Schließung?

5.2 In welchem Umfang wurden diese Schwimmbäder bislang für das Schulschwimmen genutzt?



Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Zu 1., 1.1, 1.2, 5.1 und 5.2:

Die Beantwortung dieser Fragen ist ohne eine Abfrage bei den betreffenden kommunalen Körperschaften nicht möglich. Von einer solchen Abfrage wurde mit Blick auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand für die kommunalen Körperschaften abgesehen. Ebenso verhält es sich bezüglich einer Abfrage bei privaten und kirchlichen Trägern von Schwimmbädern, da eine Auskunftspflicht privater bzw. kirchlicher Betreiber von Bädern gegenüber der Staatsregierung nicht besteht.


Lesen Sie die komplette Schriftliche Anfrage als pdf-Dokument: 17_0017249

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