Schulbegleiter in Unterfranken

8 Juli 2016

Schulbegleiter in Unterfranken

Im Rahmen der Inklusion und auch in Bezug auf die Schülerinnen und Schüler an Förderschulen kommt immer wieder der Begriff des Schulbegleiters/der Schulbegleiterin auf. Die immer weiter steigende Zahl von Schulbegleitern zeigt, dass das Thema stetig aktueller wird. Daher möchte ich Ihnen einen kleinen Einblick in die Thematik der Schulbegleitung geben.


Rechtlich handelt es sich bei der Schulbegleitung um eine eingliederungshilferechtliche Leistung zur Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass Schulbegleiter Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher, seelischer oder mehrfacher Behinderung im Schulalltag unterstützen und begleiten, um diesen den Schulbesuch zu ermöglichen und zu erleichtern. Somit sind Schulbegleiter, je nach individuellem behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf des Kindes oder des Jugendlichen, vor allem im pflegerischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich unterstützend tätig, jedoch nicht im Bereich Bildung an sich. Die Aufgabentrennung zwischen Lehrkraft und Schulbegleitung ist strikt: Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen dürfen keine Unterrichtsaufgaben übernehmen.




Evelyn Merz  / pixelio.de

Evelyn Merz / pixelio.de


Vor allem immer wieder hitzig diskutiert wird das Thema der Vergütung von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern. Generell bemisst sich die Höhe der Vergütung im Grundsatz nach der notwendigen fachlichen Qualifikation des Schulbegleiters/der Schulbegleiterin, die sich wiederum nach dem individuellen Bedarf des behinderten Kindes richtet. Außerdem entstehen weitere Unterschiede bezüglich der Vergütung aufgrund dessen, dass im Rahmen des Sozialhilferechts die Kosten für die Schulbegleitung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung übernommen werden, die Kosten für die Schulbegleitung für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche jedoch im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts. Für Schulbegleiter/-innen, die keine besondere Qualifikation benötigen und bei einem Dienst angestellt sind, erstattet der Bezirk für Betreuungszeiten aktuell regelmäßig einen Stundensatz (60 Minuten) von 22,87€.


Die Zahl der Schulbegleiter hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. Im Jahr 2010 waren in Unterfranken 142 Schülerinnen und Schüler mit Schulbegleitung registriert, zum Stand 30. April 2015 waren es bereits 422 Schülerinnen und Schüler, für die der Bezirk Unterfranken die Kosten für den Einsatz einer Schulbegleitung übernahm.


Meiner Meinung nach sind Schulbegleiter – wenn der Einsatz mit der (Schul-)familie abgestimmt ist – eine wichtige Stütze für Schülerinnen und Schüler mit notwendigem Förderbedarf. Allerdings bin ich der Ansicht, dass für die heterogene Schülerschaft eine pädagogische Zweitkraft, die fest in das Unterrichtsgeschehen eingebunden ist, hilfreicher wäre, als ein nicht pädagogisch ausgebildeter Schulbegleiter.



 

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