Presse: Staatsregierung antwortet zum Wasserschutzgebiet Hofstetten

18 März 2010

Presse: Staatsregierung antwortet zum Wasserschutzgebiet Hofstetten

Felbinger: Dauerhafte Entnahme hätte enorme Folgen

An der weiteren Nutzbarkeit der beiden bestehenden Wasserschutzgebiete Hofstetten-West und -Ost besteht aus fachlicher Sicht kein Zweifel. Dies ergab eine Anfrage des Freie Wähler Landtagsabgeordneten Günther Felbinger (Gemünden), die dieser an die Bayerischen Staatsregierung über die Zukunft der beiden Wasserschutzgebiete gestellt hat.

In der Antwort der Staatsregierung wird darauf verwiesen, dass beide Gebiete ausreichend als wirksame Wasserschutzgebiete ausgewiesen und somit nutzbar seien. Zwar wird bestätigt, dass zurzeit keine Entnahme stattfindet und für eine zukünftige Nutzung in beiden Gebieten die Schutzgebiete entsprechend dem tatsächlichen Bescheid angepasst werden müssten, nach Ansicht des Umweltministeriums könnten beide Gebiete aber weiterhin zur Trinkwassergewinnung genutzt werden. „Damit revidiert die Staatsregierung die Aussage meiner Anfrage vom Januar“, erinnert Felbinger. Damals war davon die Rede, dass „nach neueren Ergebnissen nur noch einen Bruchteil der ursprünglich geplanten Entnahmemengen für Trinkwasserzwecke“ geliefert werden könnte.

Explizit verweist das Schreiben darauf, dass somit die Hofstettener Wasserschutzgebiete weiterhin als weiteres Standbein der Trinkwasserversorgung der Region sowohl durch die Fernwasserversorgung Mittelmain als auch eventuelle potentielle übrige Interessenten verwendbar wären.

Allerdings schränkt die Staatsregierung ein, dass für eine tatsächliche Nutzung die Entnahmemengen gegenüber den Pumpversuchen deutlich reduziert werden, sowie der Nachweis der Schutzfunktion des Wassergebietes vorhanden sein müsste. Wird durch den Zweckverband Mittelmain ein unabdingbarer Bedarf nachgewiesen, könnten auch Entnahmen mit einem hohen Anteil an Uferfiltrat genehmigungsfähig sein, bei denen jedoch geeignete Aufbereitungsverfahren vorzusehen wären. „Man gewinnt den Eindruck, dass man seitens der Behörden unter allen zur Verfügung stehenden Mitteln an der Entnahme von Trinkwasser aus den Hofstettener Brunnen festhalten will“, so Felbinger.

Seit der Ausweisung der beiden Wasserschutzgebiete hat die Staatsregierung rund 140.000 Euro für die Grundwassererkundung ausgegeben, Zahlen zu den finanziellen Aufwendungen des Zweckverbands zur Fernwasserversorgung Mittelmain wurden nicht angegeben.

Interessant und zugleich bedenklich findet Felbinger die Angaben zum Abfall des Grundwasserspiegels während der bisherigen Pumpversuche. So ist bei dem Pumpversuch in Hofstetten West aus dem Jahr 2000 der Grundwasserspiegel bis unter den Main in den Ortslagen Langenprozelten und Hofstetten gefallen. Hierbei wurden Absenkungen des Grundwasserspiegels von zehn Meter gemessen. Die Staatsregierung rechnet mit Auswirkungen durch den Abfall des Grundwasserspiegels allerdings nur im Geländestreifen zwischen dem Brunnen und

dem Main. „Fakt ist, dass dies auch Auswirkungen auf die Langenprozeltener Wasserversorgung haben könnte, egal wie und wo, damit wäre die weitere Entwicklung von Hofstetten und das Grundwasser insgesamt bedroht“.

Bei den Pumpversuchen in Hofstetten Ost wurden bei unterschiedlichen Bohrtiefen drei Zwischenpumpversuche und ein Hauptpumpversuch auf Endbohrtiefe durchgeführt. Bei der maximalen Entnahmemenge von 30 Litern pro Sekunde im Hauptpumpversuch, fiel der Grundwasserspiegel von ursprünglich 3,28 Metern rapide auf sagenhafte 38,27 Meter unter Gelände ab. „Dieser extreme Abfall würde auf Dauer auch hier nicht folgenlos bleiben und erscheint mir ein hohes Risiko zu beinhalten“, so der Abgeordnete.

Außerdem hat Felbinger Bedenken hinsichtlich des unabdingbaren Bedarfs an diesem Wasserschutzgebiet. Immerhin sind die Wasserverbrauchswerte im Einzugsgebiet des Zweckverbandes seit Jahren rückläufig. Während  1990 rund 4,7 Mio. Kubikmeter Wasser pro Jahr verbraucht wurden, sind es im Jahr 2008 nur noch rund 4,4 Mio. Kubikmeter Wasser gewesen. „Damit ist der Fernwasserzweckverband nicht unbedingt in Zugzwang und es besteht keine unabdingbare Notwendigkeit neue Brunnen in Betrieb zu nehmen“, so Felbinger.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Entwicklung des Wasserpreises für die Kommunen. Mussten 1990 noch 55 Cent pro Kubikmeter gezahlt werden, so stieg dieser Preis bis 2009 auf immerhin 0,95 Cent  pro Kubikmeter an.

Angaben zu den Auswirkungen auf die Landwirtschaft, die Natur im allgemeinen und den im Einzugsgebiet liegenden Friedhof Hofstetten konnte das Umweltministerium nicht mit Sicherheit bestimmen und verweist auf weitere Untersuchungen, die in diesem Rahmen noch einmal durchzuführen wären. Es müssten die tatsächlich angestrebten Entnahmemengen bei diesen Untersuchungen berücksichtigt werden. Jedoch gibt das Ministerium zu bedenken, dass durch die extreme Absenkung des Grundwasserspiegels Auswirkungen auf die Vegetation und die Landwirtschaft zwischen Brunnen und Main entstehen könnten. „Mit dieser Einschätzung wird deutlich, welche Gefahren für die Hofstettener bei einer dauerhaften Entnahme verbunden wären, das ist nicht zu tolerieren!“

Damit ist nach Felbingers Ansicht eine schnelle Nutzung der Wasserschutzgebiete Hofstetten zwar nicht in Sicht. „Die vom Umweltministerium genannten genaueren Untersuchungen müssten zunächst abgewartet werden bevor hier abschließend die Wassergewinnung in Aussicht gestellt wird“, so Felbinger. Die zu erwartenden hohen Kosten dieser Untersuchungen müssen nach betriebswirtschaftlichen Aspekten mit dem Nutzen der Wassergewinnung abgewogen werden.

Lesen Sie hier die komplette Anfrage mit allen Antworten nach.


 

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